Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 1106/2017
Stuttgart,
10/30/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 08.11.2017



Teilhabe und Chancengerechtigkeit für Geflüchtete ermöglichen

Beantwortung / Stellungnahme

Antrag 643/2017, Ziffer 6:

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat bereits eine vorübergehende Härtefallregelung bis 31.12.2017 getroffen und unterstützt Auszubildende bis zur Entscheidung ihres Antrags auf Ausbildungsförderung weiterhin mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Für die Zeit ab 01.01.2018 ist die Sozialverwaltung bereits an der Erarbeitung einer möglichst landesweit geltenden rechtskonformen Lösung, die vermeidet, dass motivierte Auszubildende ihre Ausbildung wegen fehlender finanzieller Unterstützung abbrechen müssen.

Zu den finanziellen Auswirkungen der angestrebten Lösung ab 01.01.2018 können zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen getroffen werden. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Aufwand über die Planansätze für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz abgedeckt ist.


Vorliegende Anträge/Anfragen

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643/2017, Ziff. 6, SÖS-LINKE-PluS




Werner Wölfle
Bürgermeister




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