Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
SI
GRDrs
1106/2017
Stuttgart,
10/30/2017
Haushalt
2018/2019
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
08.11.2017
Teilhabe und Chancengerechtigkeit für Geflüchtete ermöglichen
Beantwortung / Stellungnahme
Antrag 643/2017, Ziffer 6:
Die Landeshauptstadt Stuttgart hat bereits eine vorübergehende Härtefallregelung bis 31.12.2017 getroffen und unterstützt Auszubildende bis zur Entscheidung ihres Antrags auf Ausbildungsförderung weiterhin mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Für die Zeit ab 01.01.2018 ist die Sozialverwaltung bereits an der Erarbeitung einer möglichst landesweit geltenden rechtskonformen Lösung, die vermeidet, dass motivierte Auszubildende ihre Ausbildung wegen fehlender finanzieller Unterstützung abbrechen müssen.
Zu den finanziellen Auswirkungen der angestrebten Lösung ab 01.01.2018 können zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen getroffen werden. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Aufwand über die Planansätze für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz abgedeckt ist.
Vorliegende Anträge/Anfragen
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643/2017, Ziff. 6, SÖS-LINKE-PluS
Werner Wölfle
Bürgermeister
<Anlagen>