Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 08.05.2015, öffentlich, Nr. 59 jeweiliges Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 29.04.2015, GRDrs 233/2015, mit folgendem Beschlussantrag: Von dem Sachstandsbericht über den Stand der Umsetzung der Haushaltsbe- schlüsse 2010/2011, der Beschlüsse aus dem 1. Sachstandsbericht 2010 (GRDrs 464/2010), der Beschlüsse aus dem 2. Sachstandsbericht 2011 (GRDrs 7/2011), der Haushaltsbeschlüsse 2012/2013, der Beschlüsse aus dem 3. Sachstandsbericht 2012 (GRDrs 672/ 2012), dem 4. Sachstandsbericht 2013 (GRDrs 177/2013), der Haushaltsbeschlüsse 2014/2015 sowie dem 5. Sachstandsbericht 2014 zum Um- und Ausbau der Kinder-tagesbetreuung in Stuttgart wird zustimmend Kenntnis genommen. 1. Den aufgeführten Angebotsumstellungen und Einzelmaßnahmen sowie der damit verbundenen Schaffung von 195 Plätzen für unter 3-Jährige, 233 Ganz- tagsplätzen für 3- bis 6-Jährige sowie dem Abbau bzw. der Umwandlung von 240 Hortplätzen wird zugestimmt (Anlage 2, Anlage 5 und Anlage 6). 2. Von den Auswirkungen auf die Platzentwicklung wird Kenntnis genommen (Anlage 3, Übersicht über die Versorgungsentwicklung). 3. Für die in dieser Vorlage aufgezeigten neuen Angebotsumstellungen des städ- tischen Trägers werden 33,6581 Stellen benötigt. Das Jugendamt wird er- mächtigt Mitarbeiter/-innen auf 33,6581 Stellen (11,3865 Stellen in Entgelt- gruppe S 8, 1,4259 Stellen in Entgeltgruppe S 8 für Springkräfte, 14,1598 Stel- len in Entgeltgruppe S 6, 4,9799 Stellen in Entgeltgruppe S 3, 1,3844 Stellen in EG 3 und 0,3216 Stelle in EG 2Ü) ohne Blockierung von Planstellen mit Wir- kung ab sofort bzw. je nach Inbetriebnahme bis zum 31.12.2015 zu beschäfti- gen. Über die erforderlichen Stellenschaffungen bzw. Stellenstreichungen wird im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2016/2017 entschieden. Die Kosten der Stellenschaffungen sind über vorhandene Betriebskostenpau- schalen abgedeckt. Der dargestellten Finanzierung wird zugestimmt (Anlage 1, Finanzübersicht). EBM Föll stellt fest: Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt. zum Seitenanfang