Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: 5012-07
GRDrs 705/2011
Stuttgart,
10/05/2011



Diamorphingestützte Substitution



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Krankenhausausschuss
Verwaltungsausschuss
Beratung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
17.10.2011
17.10.2011
26.10.2011



Beschlußantrag:

Von der Absicht, das städtische Gebäude Kriegsbergstraße 40, Stuttgart-Mitte, für die künftige Nutzung der diamorphingestützten Substitution und die Drogenberatungsstelle Release Stuttgart e. V. zur Verfügung zu stellen, wird zustimmend Kenntnis genommen.

Die hierfür ggf. erforderlichen zusätzlichen Mittel im Förderbudget des Gesundheitsamtes (Teilergebnishaushalt 530) sowie für die Sanierungs- und Umbaumaßnahmen (Teilfinanzhaushalt 230) werden bis zu den Haushaltsplanberatungen 2012/2013 beziffert, damit die erforderlichen Finanzierungsbeschlüsse in diesem Zusammenhang gefasst werden können.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Sachstand
Im Sozial- und Gesundheitsausschuss am 16.05.2011 wurde letztmalig über alle Aspekte des Themas „Diamorphingestützte Substitution in Stuttgart“ berichtet. In dieser Sitzung sprachen sich Vertreter der Fraktionen im Sozial- und Gesundheitsausschuss für die baldige Umsetzung der diamorphingestützten Substitution und für den Standort Kriegsbergstraße 40 aus.

Die Verwaltung erhielt den Auftrag, Fragen zum Standort und zur Finanzierung zu klären.


Das Konzept
Das Konzept für die geplante Einrichtung Diamorphinsubstitution wurde mit GRDrs 662/2010 am 22.11.2010 im SGA ausführlich dargestellt und diskutiert. Einzelheiten zu Zielgruppen und Angebotsfacetten sind in Anlage 1 dargestellt.


Der Standort
Bei der Standortsuche standen bisher nach langem Suchen zwei Alternativen zur Auswahl:
Die Immobilien Kriegsbergstraße 40, Stuttgart-Mitte, und Tunzhofer Straße Haus 6 a, Stuttgart-Nord.

Laut Angaben des Klinikums werden die Räume Tunzhofer Straße Haus 6 a des Klinikums ab Sommer 2012 zur Verfügung stehen und können ohne größere Umbauten für das Angebot diamorphingestützte Substitution genutzt werden. Nach Auffassung des Referates AK stehen sie für mindestens sechs bis sieben Jahre zur Verfügung und könnten auch unbefristet zur Verfügung gestellt werden, da die Grundstücksfläche gut von dem neu zu bebauenden Areal abgetrennt werden könnte.

Das zuständige Fachreferat StU kann die unbefristete Bereitstellung des Gebäudes bzw. der Fläche nicht garantieren.

Nach Abwägung aller Aspekte ist der Standort Kriegsbergstraße 40 eindeutig besser geeignet. Einzelheiten der sozialplanerischen Bewertung zu beiden Standorten sind aus Anlage 2 ersichtlich.

Dem Standort Kriegsbergstraße 40 hat der Bezirksbeirat Mitte bereits zugestimmt.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Einrichtung einschließlich des geplanten Außenbereiches im Hinterhof ausschließlich vom Eingangsbereich Kriegsbergstraße 40 für Klientinnen und Klienten her zugänglich ist, so dass es bau- und betriebsseitig zu keiner Beeinträchtigung der Blutzentrale kommt.


Die Finanzierung laufender Kosten
Mit GRDrs 245/2011 wurden in nicht öffentlicher Sitzung Ausführungen zu den Finanzierungsmodalitäten der Diamorphinsubstitution dargelegt. Wesentliche Aspekte beim Gelingen der geplanten Einrichtung sind die Finanzierung sowohl der für vier Jahre angesetzten Anlauffinanzierung als auch die laufenden Kosten.

Bei den Anlaufkosten ist eine kommunale Beteiligung unerlässlich.

Nach der Anlaufphase wird davon ausgegangen, dass die laufenden Kosten ab ca. 40 bis 50 Diamorphinbehandlungsfällen aus Mitteln der Krankenkassenleistung nach dem Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) erwirtschaftet werden können.

Die für die diamorphingestützte Substitution notwendige personelle Ausstattung der Praxis muss entsprechend der Richtlinien der Bundesärztekammer zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger von Beginn an gewährleistet werden.

Aus dieser Bedarfserhebung ergibt sich die Berechnungsaufteilung in "worst case" und "best case". In der Anlaufphase tritt möglicherweise die "worst case" Situation auf, "best case" stellt die Idealsituation nach Etablierung des Angebots dar (s. Anlage 1 aus GRDrs 245/2011).

Inzwischen konnte der Betreiber der Schwerpunktpraxis für Suchtmedizin, Herr Dr. Zsolnai, mit dem Klinikum, Zentrum für Seelische Gesundheit, eine PIA-Kooperation für das künftige Angebot diamorphingestützte Substitution verabreden. Damit minimiert sich die Variante „worst case“ um 413.000 Euro jährlich. Damit würde für die Anlaufphase ein zusätzlicher jährlicher städtischer Betriebszuschuss von 470.000 Euro zusätzlich zu den bereits für das Angebot der Schwerpunktpraxis für Suchtmedizin jährlich bereitgestellten 160.000 Euro erforderlich.

Bezüglich des Begriffes „Praxisgewinn“ erfolgen derzeit noch Klärungen zwischen dem Gesundheitsamt, dem Rechnungsprüfungsamt und dem Praxisbetreiber.


Investitionskosten
Es liegt eine grobe Kostenschätzung für die erforderlichen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen des Gebäudes Kriegsbergstraße 40 von einem von Dr. Zsolnai beauftragten Architekturbüro, Stand 04.05.2011, vor. Demnach wird mit Kosten von ca. 1,9 Mio. Euro gerechnet.

Das Hochbauamt geht in einer aktuellen Kostenannahme im Zusammenhang mit den ursprünglichen Planungen für die Nutzung des Gebäudes als Ärztehaus von Kosten in Höhe von 2,35 Mio. Euro aus.

Derzeit kann von einem einmaligen Investitionskostenzuschuss von 100.000 Euro für die Sicherheitsauflagen des Landes für die Einrichtung Diamorphinsubstitution ausgegangen werden. Genaue Kostenschätzungen bezüglich dieser Maßnahmen sowie Gespräche mit dem Land hierzu müssen noch erfolgen.

Das Amt für Liegenschaften und Wohnen hat Folgendes errechnet:

Um den Investitionsaufwand für die Sanierung des Gebäudes mit rund 1,85 Mio. Euro brutto zuzüglich der Erwerbskosten, bezogen auf den Gebäudewert mit rund 583.000 Euro in einem Abschreibungszeitraum von 20 Jahren zu erwirtschaften, wäre eine Miete von 25,50 Euro/m²/HNF (Kostenmiete zuzüglich Betriebskosten) anzusetzen. Diese Kostenmiete ist auf dem Markt nicht erzielbar.

Nach Einschätzung des Amtes für Liegenschaften und Wohnen wäre auf dem Immobilienmarkt nachhaltig für ein Objekt in dieser Lage und mit zeitgemäßer Ausstattung allenfalls ein Wert von 12,00 Euro/m²/HNF (Grundmiete zuzüglich Betriebskosten) erzielbar. Der Investitionsaufwand in Höhe von 1,85 Mio. Euro brutto ist bisher nicht zum Haushalt angemeldet und kann auch nicht aus dem vorgesehenen Budget für laufende Bauunterhaltung des Amtes für Liegenschaften und Wohnen finanziert werden. Diese Haushaltsmittel müssten zur Umsetzung der Maßnahme zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.

Die entsprechenden Beträge müssen zur Sicherstellung der zukünftigen Nutzung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen bereitgestellt werden.

Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen

Die Referate AK und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.
Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1 Zielgruppen und geplante Angebote der Drogenhilfe Stuttgart im Haus Kriegsbergstraße 40
Anlage 2 Sozialplanerische Bewertung der Standorte für die Diamorphinbehandlung in der Stuttgarter Drogenhilfe





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Anlage 1 zu GRDrs 705_2011.pdfAnlage 1 zu GRDrs 705_2011.pdfAnlage 2 zu GRDrs 705_2011.pdfAnlage 2 zu GRDrs 705_2011.pdf