Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz:
GRDrs 1044/2011
Stuttgart,
11/03/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 11.11.2011



Hilfe für Frauen bei Ausstieg aus der Prostitution - Plan P

Beantwortung / Stellungnahme

Im Rahmen des Projektes „Plan P“ unterstützt der Arbeitshilfeträger ZORA gGmbH Frauen beim Ausstieg aus der Prostitution, insbesondere durch die Entwicklung einer beruflichen Perspektive. Das Projekt ist in enger Kooperation von Gesundheitsamt, Agentur für Arbeit, Jobcenter und ZORA entwickelt worden. Als Maßnahme des Jobcenters richtet es sich an Frauen, die berechtigt sind, Leistungen nach SGB II zu beziehen und die in Stuttgart wohnen.

Im Mai 2011 berichtete ZORA über die ersten Erfahrungen und die starke Nachfrage von aussteigewilligen Prostituierten, die nicht im Leistungsbezug nach SGB II stehen. Diese Frauen können keine über ein Erstgespräch hinausgehende Unterstützung im Rahmen von „Plan P“ erhalten. Die Sozialverwaltung legte in GRDrs 711/2011 eine Einschätzung über den Bedarf der Nicht-Leistungsbezieherinnen nach SGB II vor und berichtete über deren Ausgangssituation. Ohne individuell zugeschnittene Unterstützung ist der Ausstieg aus der Prostitution kaum zu bewältigen. „Plan P“ ermöglicht spezifische Hilfen bei der Entwicklung einer neuen beruflichen Perspektive, vorbereitende/qualifizierende Maßnahmen sowie die Begleitung bei den Umsetzungsschritten und sollte daher unabhängig vom Leistungsbezug nach SGB II zugänglich sein.

„Plan P“ ist bis 30.06.2012 befristet und auf 25 Plätze für Leistungsbezieherinnen nach SGB II angelegt. Das Jobcenter strebt eine weitere Förderung über diesen Zeitraum und eine Anpassung der Platzzahlen an. Nach den bisherigen Erfahrungen kann bei einer Ausweitung der Zielgruppe auch auf Nichtleistungsbezieherinnen ab 01.07.2012 aus Sicht der Sozialverwaltung von einem Bedarf von jährlich 30 Plätzen in der Maßnahme „Plan P“ sowie einem Anteil von ca. 50 % Nichtleistungsbezieherinnen bei Beratungsbeginn ausgegangen werden.

Die Beratung der Nichtleistungsbezieherinnen nach SGB II kann nach Einschätzung der Verwaltung und nach Einschätzung von ZORA durch die städtische Förderung einer 0,5 Fachkraftstelle ermöglicht werden.

Eine stufenweise Öffnung des Zugangs für Nichtleistungsbezieherinnen zum Projekt „Plan P“ bereits ab 01.01.2012 wird für sinnvoll gehalten. Hierfür sind im Zeitraum vom 01.01. bis 30.06.2012 Mittel für die Förderung von 0,2 Fachkraftstellen erforderlich.

Wie in GRDrs 711/2011 ausgeführt, beträgt der Mittelaufwand für die Ausweitung des Zugangs zu „Plan P“ auch für Nichtleistungsbezieherinnen inklusive der zugehörigen Sachkostenanteile 16.666 Euro im Jahr 2012 sowie 24.667 Euro ab 2013.

Dazu wären entsprechende Budgeterhöhungen für das Jahr 2012 und ab dem Jahr 2013 im Ergebnishaushalt bei Sachkonto 43180000, Auftrag 534F03 – HIV und Prostitution erforderlich.



Vorliegende Anträge/Anfragen

---

494/2011 (CDU), 557/2011, Ziff. 1-3 (SPD), 738/2011 (SÖS und Linke)




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




<Anlagen>