Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 856/2011
Stuttgart,
11/25/2011


Nachqualifizierung von Betreuungskräften im Rahmen der Verlässlichen Grundschule



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
30.11.2011
01.12.2011

Bericht:


1. Nachqualifizierung

Im Personalbestand des Schulverwaltungsamtes arbeiten derzeit ca. 44% sozialpädagogische Fachkräfte nach §7 KiTaG. Die Anzahl der Fachkräfte ist im Rahmen von Fluktuation (Fluktuationsrate 2010: 6%) eher rückläufig. Sobald eine Fachkraft ausscheidet, rückt in der Regel eine weniger qualifizierte Kraft nach.

Nach den Richtlinien des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS) können Fachkräfte für die Schulkindbetreuung (Hort an der Schule) zugelassen werden, wenn sie über mindestens zweijährige einschlägige Erfahrung verfügen. Nicht ausreichende pädagogische Vorbildung kann mit Fortbildungen nachgeholt werden.

Damit die Betreuungskräfte im Schulverwaltungsamt, die keine bzw. keine ausreichende Vorbildung haben, im Bereich Schulkindbetreuung weiter beschäftigt werden können, ist eine Nachqualifizierung notwendig.

Der Umfang der erforderlichen Nachqualifizierung ist unterschiedlich und muss von Fall zu Fall geprüft werden:

Ein Teil der Betreuungskräfte im Schulverwaltungsamt (zur Zeit ca. 17%) kommt aus sonstigen pädagogischen Berufen (Sportlehrer-/innen, Logopäd-/innenen, Lehrer-/innen ohne Anerkennung in Deutschland) und braucht Nachqualifizierung, allerdings in geringerem Umfang.

Das restliche Personal (zur Zeit ca. 39%) bringt zwar Wissen aus einer Vielfalt von Berufen mit, hat häufig einen Migrationshintergrund und kann deshalb ganz individuell auf die Bedürfnisse der Kinder mit ähnlichen Voraussetzungen eingehen. Diese Personen haben zwar Erfahrungen mit Schulkindern aus den unterschiedlichsten Hintergründen und sind deshalb häufig Mitarbeiter/-innen mit sehr hoher Identifikation mit der Aufgabe. Sie verfügen jedoch über keinerlei pädagogische Ausbildung und benötigen deshalb noch umfangreiche Qualifizierungsmaßnahmen, um in allen Situationen fachlich und pädagogisch adäquat agieren und reagieren zu können.

Im Rahmen der städtischen Regelung zum Bewährungsaufstieg müssen nicht qualifizierte Betreuungskräfte zwischen 35 und 60 Fortbildungstagen à 6,5 Zeitstunden nachweisen, um von bisher SuE 4 in die Vergütungsgruppe SuE 6 eingruppiert werden zu können und somit als Fachkraft gemäß der Richtlinien des KVJS anerkannt zu werden. Bei den nachfolgenden Berechnungen wurde ein Durchschnittwert von 325 Zeitstunden für eine Nachqualifizierung zugrunde gelegt.

Die Verwaltung geht davon aus, dass – unter Berücksichtigung der rückläufigen Zahl von qualifizierten Betreuungskräften aufgrund von Fluktuation - rd. 60% (rd. 220 Personen) der Betreuungskräfte im Schulverwaltungsamt eine Qualifizierungsmaßnahme benötigen, um als Fachkraft anerkannt zu werden.

Eltern fordern bereits jetzt zu Recht eine bessere Qualität in der Betreuung ihrer Kinder an den Schulen. GRDrs 199/2011 sieht hierfür die Einrichtung von Schülerhäusern als Vorstufe zur flächendeckenden Einführung von Ganztagesschulen in den beiden kommenden Jahren vor. Schülerhäuser werden auf Hortstandard, d.h. mit qualifiziertem Personal eingerichtet. Das vorhandene Personal der Verlässlichen Grundschule wird hierfür dringend benötigt, jedoch muss die Nachqualifizierung so rasch wie möglich erfolgen.

Durchführbar sind 4-5 Kurse pro Jahr mit je 20 Teilnehmern, insgesamt 80-100 Personen pro Jahr. Damit wären innerhalb von drei Jahren alle Betreuungskräfte im Schulverwaltungsamt qualifiziert.

Die künftige Konzeption, Organisation und Durchführung der Nachqualifizierung wird im Rahmen der Arbeitskreise abgestimmt, die zur Umsetzung der GRDrs 199/2011 gebildet wurden und künftig noch gebildet werden. Insbesondere werden die Erfahrungen der Dienststelle „Qualität und Qualifizierung“ des Jugendamtes berücksichtigt und sind in die Erarbeitung dieser Vorlage auch bereits eingeflossen.


2. Fortbildung

Damit das Personal sich auf dem Laufenden halten kann sind Fortbildungsangebote notwendig. Es gab bisher schon ein umfangreiches Fortbildungsprogramm. Um das Niveau zu halten soll dieses fortführt werden.

Um effektive Personalentwicklungsmaßnahmen durchzuführen mit dem Ziel, die dringend benötigten qualifizierten Betreuungskräfte zu halten, müssen auch Betreuungskräfte, die an der Nachqualifizierung teilnehmen, die Möglichkeit haben, am regulären Fortbildungsprogramm teilzunehmen.


3. Ausgleich von Nachqualifizierungs- und Fortbildungszeiten als Arbeitszeit für städtisches Personal

Bisher mussten die Fortbildungsveranstaltungen gemäß der Dienstvereinbarung für Betreuungskräfte vom September 2003 außerhalb der Arbeitszeit geleistet werden.

Der Personalrat des Schulverwaltungsamtes fordert nun, dass zur Gleichbehandlung aller städtischen Beschäftigten Fortbildungsmaßnahmen gem. § 5 Abs. 6 TVöD als Arbeitszeit anzurechnen sind.

Da der Springkraftanteil (10%) bei der Verlässlichen Grundschule nur Ausfälle durch Krankheit und fehlendes Personal deckt, wurden die Fortbildungen bisher im Anschluss an die Betreuungszeit und ohne Anrechung auf die Arbeitszeit durchgeführt. Dies kann kurzfristig nicht geändert werden, ohne die Betreuungssicherheit für die Eltern zu gefährden.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Zeit der Nachqualifizierung / Fortbildung durch Überstundenbezahlung auszugleichen.


4. Kostenkalkulation

4.1 Nachqualifizierung

4.1.1 Nachqualifizierung für durchschnittlich 50 Unterrichtstage 2012-2014 bei Fremdorganisation
2012
2013
2014
Kosten pro Teilnehmer und Tag
100,00 €
100,00 €
100,00 €
Kosten bei 50 Tagen und 220 Teilnehmern
(verteilt auf drei Jahre)
366.700.00 €
366.700.00 €
366.700.00 €
4.1.2 Überstundenbudget Nachqualifizierung 2012-2014
2012
2013
2014
durchschnittliche Fortbildungsstunden pro Person
325
325
325
durchschnittlicher Satz Mehrarbeit SuE 4
13,45 €
13,45€
13,45 €
notwendiges Budget pro Jahr (verteilt auf drei Jahre)
320.600,00 €
320.600,00 €
320.600,00 €

4.2 Fortbildung

4.2.1 Fortbildungsprogramm
2012
2013
2014
durchschnittlicher Fortbildungsetat der Stadt pro Beschäftigtem
111,00 €
111,00 €
111,00 €
Kopfzahlen im Sachgebiet Verlässliche Grundschule *)
370
370
370
künftiges Budget
41.100,00 €
41.100,00 €
41.100,00 €
vorhandenes Budget
14.500,00 €
14.500,00 €
14.500,00 €
notwendige Aufstockung
26.600,00 €
26.600,00 €
26.600,00 €
4.2.2 Überstundenbudget reguläres Fortbildungsprogramm
2012
2013
2014
durchschnittliche Fortbildungsstunden pro Person
8
8
8
Kopfzahl Betreuungskräfte im Schulverwaltungsamt
370
370
370
durchschnittlicher Satz Mehrarbeit SuE 6
14,50 €
14,50 €
14,50 €
notwendiges Budget
42.920,00 €
42.920,00 €
42.920,00 €



5. Auswirkungen auf die Innenverwaltung

Die zusätzliche Arbeitsbelastung für die Steuerung der Fortbildungsmaßnahmen bis hin zu einer Fortbildungsplanung für jede Betreuungskraft, die Berechnung und Erfassung der Überstunden bei rund 400 Betreuungskräften der Verlässlichen Grundschule, für Prüfung von Arbeitszeitdokumentation der Betreuungskräfte (diese wurde bisher nur stichprobenweise durchgeführt, ist bei einem Abgleich von Vor- und Nacharbeitszeit und Fortbildungszeit jedoch künftig von allen Betreuerinnen verbindlich vorzulegen) ist mit dem bestehenden Personal nicht zu bewältigen.

In Anlage 3 zu GRDrs 549/2011 sind 541 Gruppen aufgeführt, von denen 43 beim Jugendamt und 25 in Freier Trägerschaft geführt werden. Im Rahmen der Neustruktur des Schulverwaltungsamtes (GRDrs 493/2007) hat der Gemeinderat am 02.10.2007 einen Zuteilungsschlüssel von 1:50 Gruppen (+/- 10%) für das Verhältnis Mitarbeiter/-innen –Innenverwaltung zu Gruppen der Verlässlichen Grundschule beschlossen. Für 473 Gruppen wären rein rechnerisch 9,46 Stellen erforderlich. Im Sachgebiet vorhanden sind 8,06 Stellen (einschließlich 0,5 Stellen für Ferienbetreuung). Die Verwaltung schlägt vor, vorläufig 0,5 Stellen in EG 9 TVöD zu schaffen. Sobald mehr Klarheit über die Umsetzung der Neukonzeption Schulkindbetreuung herrscht (GRDrs 199/2011), wird der endgültige Stellenbedarf geltend gemacht.

Für die Schaffung von 0,5 Stellen in EG 9 TvöD sind Kosten in Höhe von 26.150.-€ jährlich zu veranschlagen.


6. Haushaltsvorbehalt

Haushalts- und stellenplanrelevante Beschlüsse werden erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen gefasst.

Beteiligte Stellen

Referat SJG hat die Vorlage mitgezeichnet.
Referat AK hat am 22.11.2011 im Kenntnisgabeverfahren Stellung genommen (Anlage)
Referat WFB hat am 16.11.2011 Stellung genommen (Anlage)
Der örtliche Personalrat hat der Vorlage im Grundsatz zugestimmt (Anlage)







Dr. Susanne Eisenmann






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Stellungnahme SJG 856-2011.pdf
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Stellungnahme WFB 856-2011.pdf
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Stellungnachme AK 856-2011.pdf
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Stellungnahme öPR 856-2011.pdf