Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 1013/2011
Stuttgart,
11/03/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 11.11.2011



Bildungspolitik

Beantwortung / Stellungnahme

Im Kinderförderungsgesetz von 2008 wurde der § 24 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes zwei Mal geändert. Dadurch entstand ein eingeschränkter Rechtsanspruch für Kinder unter 3 Jahren, in dem die Kommunen objektiv rechtlich verpflichtet wurden bedarfsgerechte Angebote vorzuhalten. Im Abs. 3 wurde dann die Zielgruppe der Kinder, die zu fördern sind, genauer definiert (z.B. Erwerbstätigkeit der Eltern). Diese Vorschrift gilt seit Dezember 2008 und bis zum 31. Juli 2013.

Ab 1. August 2013 haben alle Kinder von der Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum Eintritt in die Schule einen einklagbaren Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in Tageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege. Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Berufslosigkeit, Ausbildung) haben sogar Kinder unter 1 Jahr Anspruch auf einen Platz.

Diese Rechtslage verpflichtet die Stadt Stuttgart, das Angebot dem Bedarf anzupassen und für entsprechende Plätze zu sorgen.

Der Gesetzgeber ist in den Verhandlungen mit den Ländern damals davon ausgegangen, dass sich die Bedarfsdeckung bundesdurchschnittlich an einer Betreuungsquote von
35 % orientiert. Dass diese vermutete Zielgröße in Großstädten nicht ausreichend ist, war von Beginn an vorauszusehen. Rechtlich hat die Annahme einer Zielgröße keine Bedeutung.

Es ist davon auszugehen, dass die meisten Eltern das Angebot der Elternzeit auch in Zukunft nutzen werden, deshalb wird bei den Kindern bis zu 1 Jahr von einer Versorgungsquote von ca. 10 % ausgegangen. Deutlich höher hingegen ist die Nachfrage für Kinder ab dem 1. Lebensjahr. Hier ist eine Versorgungsquote von 50 % anzustreben. Bei Kindern ab 2 Jahren ist mit einer Versorgungsquote von rund 95 % auszugehen.




Vorliegende Anträge/Anfragen

788/2011 Die Republikaner




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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