Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
169
Verhandlung
Drucksache:
GZ:
Sitzungstermin:
27.05.2020
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
der Vorsitzende, BM Fuhrmann
Protokollführung:
Herr Häbe
pö
Betreff:
Abgabe von Erklärungen zum Antrag Nr. 196/2020 "Haushaltserlass vor Inkrafttreten im VA vorstellen und diskutieren!" v. 26.05.2020 (SPD) außerhalb der Tagesordnung
Der im Betreff genannte Antrag ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Zudem hängt diesem Protokoll das Rundschreiben Nr. 010/2020 "Ausführung des Doppelhaushaltsplans 2020/2021" des Herrn Oberbürgermeisters vom 15.05.2020 an. Teil dieses Rundschreibens sind die Ausführungsbestimmungen zu den Haushaltsplänen 2020 und 2021.
A
ußerhalb der Tagesordnung
wird von StR
Körner
(SPD) der von seiner Fraktion gestern gestellte Dringlichkeitsantrag Nr. 196/2020 angesprochen.
Nach einem Sachvortrag von BM Fuhrmann im Sinne der nicht öffentlichen Beratung des Verwaltungsausschusses am 13.05.2020 zum Thema „Auswirkungen der Corona-Krise auf die HH-Lage –mündlicher Bericht-“, Niederschriftnummer. 107, teilt EBM
Dr. Mayer
mit, eigentlich könne der Verwaltungsausschuss den Antrag heute - trotz § 25 GOG "Dringlichkeitsanträge" - nicht behandeln, da es nach der GemO keine Dringlichkeitsanträge gebe. Die zu Dringlichkeitsanträgen bestehende Bestimmung sei, da diese im Widerspruch zur GemO stehe, rechtsunwirksam. Die GemO sehe vor, dass es rechtzeitig vor einer Sitzung eine ortsübliche Bekanntgabe über die zu behandelnden Gegenstände gebe. Dies sei ein Anspruch der Öffentlichkeit darüber Kenntnis zu haben, was im Gemeinderat und seinen Ausschüssen behandelt werde. Die Bestimmung über Dringlichkeitsanträge in der GOG könne dies nicht gewährleisten, da die dortige Frist zu kurz gesetzt sei. Üblicherweise würden Tagesordnungen im Amtsblatt ortsüblich bekanntgegeben. Bei Nachträgen, zu denen eine Fristwahrung über das Amtsblatt nicht mehr möglich sei, erfolge eine Bekanntgabe über die Tageszeitungen. Bei einem Dringlichkeitsantrag, der nach GOG einen Tag vor der Sitzung eingehe, bestehe jedoch keine Möglichkeit mehr, die Bürgerschaft zu informieren. Daher laufe diese Bestimmung der GOG ins Leere. Dieser Sachverhalt sei bereits von der Rechtsaufsicht, dem RP, begutachtet worden. Soweit Interesse bestehe, könne er die RP-Stellungnahme gerne zur Verfügung stellen.
Nachdem StR
Körner
zu erkennen gibt, dass ihm dieses bisher nicht bekannt war, erklärt der
Erste Bürgermeister,
er schlage vor, heute ausnahmsweise eine kurze Aussprache in Form von Erklärungen außerhalb der Tagesordnung vorzusehen. Nachdem diesem Vorschlag kein Ausschussmitglied widerspricht, geben die Fraktionen außerhalb der Tagesordnung Erklärungen zum Antragsthema ab.
Danach legt BM
Fuhrmann
verweisend auf die GRDrs 250/2020 Wert darauf, dass die Bremse keiner 15%igen pauschalen Kürzung entspricht. Eine Verschiebung bzw. eine Aufhebung der Regelungen sei für die Verwaltung nicht denkbar. Seiner Einschätzung nach müssen zunächst Aspekte wie die Höhe des Jahresüberschusses 2019 und Auswirkungen eventueller Hilfspakete seitens des Bundes und des Landes verifiziert werden. Eine Verschiebung der Maßnahme, so EBM
Dr. Mayer,
würde dazu führen, dass wohl jeder Geschäftsbereich seine Vorlagen zum Haushaltsvollzug in den nächsten Monaten mit 100%igen Ansätzen einbringe. Dadurch würden dem Gemeinderat für die Nachtragshaushaltsberatungen Spielräume entzogen.
Da die Frist für eine ortsübliche Bekanntmachung seiner Auffassung nach nicht eingehalten werden kann, hält EBM Dr. Mayer, auf StR Körner eingehend, es nicht für möglich, den Antrag als Nachtrag auf die Tagesordnung der morgigen Gemeinderatssitzung zu nehmen. Die Öffentlichkeit habe wie dargelegt einen Anspruch darauf, rechtzeitig über Beratungsgegenstände informiert zu werden. Selbst wenn sich der gesamte Gemeinderat für eine Behandlung aussprechen würde, ließe dies die GemO nicht zu.
Letztlich wird, einer Anregung von StR
Kotz
(CDU) folgend, Einvernehmen darüber erzielt, diese Angelegenheit in der morgigen Sitzung des Ältestenrats zu besprechen.
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