Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 998/2015
Stuttgart,
11/05/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 13.11.2015



Mobile Jugendarbeit

Beantwortung / Stellungnahme

Die Position der Fachverwaltung zu den Anträgen der vier Fraktionen lässt sich folgendermaßen zusammenfassen: Ausbau nur unter der Voraussetzung eines verbesserten Zusammenwirkens insgesamt.

Das Gesamtangebot für Kinder und Jugendliche erfolgt in Stammheim als vergleichsweise kleinem Bezirk aus einer Hand. Nicht wie in anderen Bezirken sind mobile und offene Jugendarbeit institutionell getrennt. Gerade für kleine Bezirke ist dies von Vorteil, da dadurch Flexibilität und Ressourcenausgleichsmöglichkeiten entstehen. Diese Regelung geht auf eine stadtweite Versorgungsvereinbarung zwischen den Stuttgarter Trägern der Jugend(sozial)arbeit und dem Jugendamt aus dem Jahr 2003 zurück. Aufgrund dieser Regelung ist die Stuttgarter Jugendhausgesellschaft als Träger gehalten, das Angebot aus einem sozialräumlich denkenden Fachteam heraus zu planen bzw. nachzujustieren.


Nach dem Stuttgarter Modell von Schulsozialarbeit ist Schulsozialarbeit fachlich eng verknüpft mit der außerschulischen offenen oder mobilen Jugendarbeit. Fachkräfte haben häufig einen doppelten Auftrag, schulbezogen und außerschulisch. Deswegen muss auch die Situation der Schulsozialarbeit mitberücksichtigt werden.
Hier zeigt sich Folgendes:
- Der Werkrealschulbereich entfällt zum Ende des Schuljahres 2015/16. Damit reduziert sich der Anteil Schulsozialarbeit von 75% auf 50% für die Grundschule.
- Die Parkrealschule soll als eigenständige Schule nach Stammheim verlagert werden. Damit verlagert sich auch die 50% Stelle Schulsozialarbeit nach Stammheim.

Die Forderung nach einer Stellenausweitung der Mobilen Jugendarbeit zeigt auch, dass die sozialräumliche Einbindung in eine Teamstruktur zu verbessern ist. Unter dieser fachlichen Voraussetzung hält die Fachverwaltung eine Ausweitung der Stellenressourcen um eine 0,5 Stelle für sinnvoll: Mobile Jugendarbeit muss im Verbund mit der Schulsozialarbeit gesehen werden.




Dies bedeutet auch den personellen Verbund der beiden Schulsozialarbeiter und der Fachkraft für Mobile Jugendarbeit. Es wird ein zusätzlicher 50%-Anteil für Mobile Arbeit vorgeschlagen als Aufstockung der beiden Schulsozialarbeiter um je 25%. Für mädchenspezifische Einzelfallbegleitung müssen Zeitkontingente einer weiblichen Fachkraft aus dem Jugendhausteam dauerhaft zur Verfügung stehen.
Insgesamt hätte Stammheim dadurch 100% Schulsozialarbeit und 125% Mobile Arbeit.
Diese Position ist mit dem Träger abgestimmt.

Der Mehrbedarf für eine halbe Stelle liegt bei:
2016 28.500 EUR
2017 29.000 EUR

Anträge der Fraktionen
2016 57.000 EUR
2017 58.200 EUR 2016 28.500 EUR
2017 29.000 EUR Finanzielle Auswirkungen
SÖS-LINKE-PluS

Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
!Tex
TEUR
ex
TEUR
ex
TEUR
ex
TEUR
ex
TEUR
ex ff.
TEUR
Mobile Jugendarbeit/43100
57,0
58,2
58,2
58,2
58,2
58,2
Finanzbedarf
57,0
58,2
58,2
58,2
58,2
58,2
SPD, Freie Wähler, FDP

Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):

Maßnahme/Kontengr.
!Tex
TEUR
ex
TEUR
ex
TEUR
ex
TEUR
ex
TEUR
ex ff.
TEUR
Mobile Jugendarbeit/43100
28,5
29,0
29,0
29,0
29,0
29,0
Finanzbedarf
28,5
29,0
29,0
29,0
29,0
29,0






Vorliegende Anträge/Anfragen

558/2015 SPD
787/2015 SÖS-LINKE-PluS
824/2015 Freie Wähler
962/2015 FDP





Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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