Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
285
36
VerhandlungDrucksache:
231/2023
GZ:
T
Sitzungstermin: 21.06.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Haupt fr
Betreff: Neufassung der Parkgebührensatzung sowie Änderung der städtischen Entgeltordnung für bewirtschaftete Parkierungseinrichtungen

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 20.06.2023, öffentlich, Nr. 217
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 14.06.2023, GRDrs 231/2023, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Satzung über die Festsetzung der Gebühren für das Parken auf Stellplätzen mit Parkautomaten im öffentlichen Straßenraum in Stuttgart, Parkgebührensatzung, PGebS (Stadtrecht 1/18) wird gemäß Anlage 1 erlassen und tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft.

2. Die Benutzungsentgelte für Parkhäuser und Parkplätze sowie für die bewirtschafteten P+R-Anlagen der Stadt Stuttgart (Stadtrecht 7/13) werden gemäß Anlage 4 neu gefasst und sind ab 1. Januar 2024 gültig.


3. Die einmaligen Aufwendungen im Jahr 2024 für Umrüstungskosten der bestehenden Parkautomaten, im Teilergebnishaushalt 660 - Tiefbauamt im Amtsbereich 6605460 - Parkierungseinrichtungen, KontenGr. 42210 Unterhaltung bewegliches Vermögen, werden bei der Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2024/2025 als Vorbelastung berücksichtigt.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag bei 3 Enthaltungen ohne Aussprache einmütig zu.

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