Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
285
36
Verhandlung
Drucksache:
231/2023
GZ:
T
Sitzungstermin:
21.06.2023
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung:
Herr Haupt
fr
Betreff:
Neufassung der Parkgebührensatzung sowie Änderung der städtischen Entgeltordnung für bewirtschaftete Parkierungseinrichtungen
Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 20.06.2023, öffentlich, Nr. 217
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 14.06.2023, GRDrs 231/2023, mit folgendem
Beschlussantrag
:
1. Die Satzung über die Festsetzung der Gebühren für das Parken auf Stellplätzen mit Parkautomaten im öffentlichen Straßenraum in Stuttgart, Parkgebührensatzung, PGebS (Stadtrecht 1/18) wird gemäß Anlage 1 erlassen und tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft.
2. Die Benutzungsentgelte für Parkhäuser und Parkplätze sowie für die bewirtschafteten P+R-Anlagen der Stadt Stuttgart (Stadtrecht 7/13) werden gemäß Anlage 4 neu gefasst und sind ab 1. Januar 2024 gültig.
3. Die einmaligen Aufwendungen im Jahr 2024 für Umrüstungskosten der bestehenden Parkautomaten, im Teilergebnishaushalt 660 - Tiefbauamt im Amtsbereich 6605460 - Parkierungseinrichtungen, KontenGr. 42210 Unterhaltung bewegliches Vermögen, werden bei der Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2024/2025 als Vorbelastung berücksichtigt.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag bei 3 Enthaltungen ohne Aussprache einmütig
zu
.
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