Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: 51
GRDrs 1241/2021
Stuttgart,
11/17/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 25.11.2021



Sonstige Jugendhilfeangebote - Investive Vorhaben

Beantwortung / Stellungnahme

Die Haushaltsanträge · 402/2021 Ziffern 4-5 Bündnis 90/DIE GRÜNEN
· 519/2021 Zeilen 1 und 2 CDU
· 643/2021 Ziffer 5 SPD
· 658/2021 SPD
· 854/2021 Die FrAKTION
· 855/2021 Die FrAKTION
· 910/2021 Die FrAKTION
· 1032/2021 FDP
· 1077/2021 FDP
· 1231/2021 Freie Wähler
· 1284/2021 AfD
· JHA 27.09.2021
· BB Zu Nr. 3
· Bürgerhaushalt Nr. 61912 Platz 69
· Bürgerhaushalt Nr. 62760 Platz 77 werden wie folgt beantwortet:

1. Jugendfarm Elsental

Angesichts des hohen Bedarfs an Kindertageseinrichtungen sollte auf der Jugendfarm Elsental im Rahmen eines Ersatzneubaus eine weitere Kita-Gruppe realisiert werden. Die Erweiterung der Jugendfarm zu einer Kindertageseinrichtung ist aus baurechtlichen Gründen allerdings nicht möglich. Dennoch ändert diese Sachlage nichts daran, dass der Zustand des Bestandsgebäudes rapide schlechter wird.

Für zwei Kindergartengruppen waren ca. 100 m² im ursprünglich beantragten Raumprogramm eingeplant. Für die bereits bestehende Kindergartengruppe werden ca. 50 m² (inklusive eines Nebenraums für Büroarbeiten, Elterngespräche und Teambesprechungen) benötigt, so dass 50 m² wegfallen und der Träger von den ursprünglichen 400 m², nun nur noch 350 m² Nutzungsfläche benötigt. In diesen Räumen wird, außer der vorhandenen Kindergartengruppe (Schutzraum), auch die bestehende Naturspielgruppe untergebracht sein.

Bei der neuen Antragstellung wird es somit auf eine Reduzierung, bei einer geschätzten Bausumme für den „alten“ Finanzierungsantrag von 751.485 Euro (bei 400 m² Fläche), auf 657.550 Euro (bei 350 m² Fläche) bei der Neuplanung des „Alten Farmhauses“ kommen. Der neue Zuschussbedarf ist rund 70.000 Euro geringer als beim ersten Investitionsantrag.

Der Träger wird für das neue Vorhaben einen Bauantrag stellen, sobald alle baurechtlich erforderlichen Vorprüfungen erfolgt sind. Eine Zuschussbewilligung erfolgt grundsätzlich vorbehaltlich der Baugenehmigung.

Antrag des Trägers
Träger / AngebotBeantragte Förderung
Finanzbedarf in EUR
2022
2023 ff.
Jugendfarm Elsental e.V.Ersatzbau Farmhaus und Schutzraum
472.132,50
-
Anträge der Gemeinderatsfraktionen
Fraktion
Antrag Nr.
Beantragte Förderung
Finanzbedarf in EUR
2022
2023 ff.
Bündnis 90/DIE GRÜNE
402/2021 Ziffer 4
Erneuerung Farmhaus und Schutzhütte Elsental
472.000,00
-
CDU
519/2021 Zeile 1
Wie oben
472.000,00
--
Die FrAKTION
855/2021
Wie oben
472.000,00
-
Bürgerhaushalt Nr. 61912 Platz 69
910/2021
Jugendfarm Elsental unterstützen
-
-

2. Jugendfarm Zuffenhausen

Damit das Projekt „Neubau Farmhaus“ realisiert werden kann, wurde hierzu jüngst der Bebauungsplan geändert. Der Träger wird für das neue Vorhaben alsbald einen Bauantrag stellen. Eine Zuschussbewilligung erfolgt grundsätzlich vorbehaltlich der Erteilung einer Baugenehmigung.

Für das Vorhaben wurden bisher Mittel in Höhe von 250.000 Euro (Doppelhaushalt 2010/2011) und 370.000 Euro (Doppelhaushalt 2020/2021) bereitgestellt. Der nun mehr geltend gemachte Mehrbedarf in Höhe von 350.000 Euro wurde vom Träger nicht fristgerecht zum Doppelhaushalt 2022/2023 angemeldet.

Die der ursprünglichen Mittelanmeldung zu Grunde liegende Kostenermittlung der Architekten vom März 2019 ging von Gesamtkosten für das Bauvorhaben in Höhe von etwa 720.000 Euro aus. Eine Gegenüberstellung dieser Kosten mit vergleichbaren aktuellen Bauvorhaben ergab, dass die damalige Kostenermittlung auch unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Baukostensteigerung eher knapp kalkuliert war. Somit bewegen sich die Aufwendungen für die beschriebene Aufgabe auch mit den nun zusätzlichen angemeldeten Mitteln in Höhe von 350.000 Euro noch immer im angemessenen Bereich (Stellungnahme Hochbauamt vom 04.11.2021).

Antrag des Trägers
Träger / AngebotBeantragte Förderung
Finanzbedarf in EUR
2022
2023 ff.
--
-
-
Anträge der Gemeinderatsfraktionen
Fraktion
Antrag Nr.
Beantragte Förderung
Finanzbedarf in EUR
2022
2023 ff.
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
402/2021 Ziffer 4/5
Sanierung der Jugendfarm Zuffenhausen – Mehrkosten
350.000,00
-
CDU
519/2021 Zeile 2
Wie oben
350.000,00
-
SPD
643/2021 Ziffer 5
Wie oben
350.000,00
-
Die FrAKTION
854/2021
Wie oben
-
350.000,00
FDP
1032/2021
Wie oben
350.000,00
-
Freie Wähler
1231/2021
Wie oben
350.000,00
-
Bezirksbeirat Zuffenhausen
Zu/03
Jugendfarm Zuffenhausen (Um-/ Neubau)
-
-

3. Paulusstift (Sozialdienst katholischer Frauen)

Das Gebäude in der Ottostraße 1, 70190 Stuttgart wurde letztmalig in den Jahren 1999 -2001 grundständig saniert. Nach über 20 Jahren stehen diverse Modernisierungsmaßnahmen an. Aufgrund des Klimawandels müssen dringend Hitzeschutzmaßnahmen eingeleitet werden. Weiterhin sind energetische Maßnahmen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes geplant.

Die Gesamtkosten für die Sanierung des Gebäudes wird mit 1.286.570,50 Euro beziffert. Darunter sind Kosten für den vollstationären Teil in Höhe von 360.239,74 Euro (28%) enthalten, die nicht förderfähig sind.

Anteil Kita/KiFaZ:
Der Kostenanteil für die Kindertagesstätte/KiFAZ beträgt 617.553,84 Euro (48%). Daraus ergibt sich ein Zuschussbedarf in Höhe von 463.165,38 Euro, welcher in der Grünen Liste (entsprechend GRDrs 661/2021) enthalten ist.



Antrag des Trägers
Träger / AngebotBeantragte Förderung
Finanzbedarf in EUR
2022
2023 ff.
Sozialdienst katholischer Frauen e.V.Modernisierungsmaßnahmen Kindertagesstätte Paulusstift
463.165,38
-
Anträge der Gemeinderatsfraktionen
Fraktion
Antrag Nr.
Beantragte Förderung
Finanzbedarf in EUR
2022
2023 ff.
FDP
1077/2021
Modernisierungsmaßnahmen Kindertagesstätte Paulusstift
463.165,38
-

Anteil Mütterwohnheim:
Der Kostenanteil für das Wohnheim beträgt 308.776,92 Euro (24%). Beantragt wurde ein Zuschuss in Höhe von 102.822,71 Euro, was einer Zuschussquote von rund 33,34% entspricht.

Antrag des Trägers
Träger / AngebotBeantragte Förderung
Finanzbedarf in EUR
2022
2023 ff.
Sozialdienst katholischer Frauen e.V.Sanierung Mütterwohnheim Paulusstift
102.822,71
-
Anträge der Gemeinderatsfraktionen
Fraktion
Antrag Nr.
Beantragte Förderung
Finanzbedarf in EUR
2022
2023 ff.
FDP
1077/2021
Sanierung Mütterwohnheim Paulusstift
102.822,71
-
Freie Wähler
1230/2021
Wie oben
103.000,00
-

Der Anteil für das Mütterwohnheim war nicht in der Roten Liste enthalten, da im Antrag des Trägers nicht ersichtlich war, dass es sich um ein förderfähiges Angebot handelt. Folglich konnte auch keine Übernahme in die Grüne Liste erfolgen. Das Mütterwohnheim ist analog der Mütterwohnheime der Stadt kein stationäres, sondern ein Wohnangebot mit loser pädagogischer Betreuung für Mutter und Kind, wofür der Träger keinen Entgeltsatz erhält. Für die pädagogische Betreuung erhält der Träger von der Stadt Stuttgart einen Betriebskostenzuschuss. Der Träger erhält außer dem Zuschuss der Stadt Stuttgart keinen gesonderten Betriebskostenzuschuss, wohl aber Mieteinkünfte (Niveau: Sozialmiete). Das Angebot wird neben dem städtischen Betriebskostenzuschuss aus Vereinsmitteln finanziert (Spenden, kirchliche Mittel, Rücklagen).


4. Sanierung Kolpinghaus

Von der AfD-Gemeinderatsfraktion wird ein Zuschuss als Anschubfinanzierung für die Sanierung der Außenanlagen und die Neugestaltung des Innenbereiches beantragt. Ein Antrag des Trägers liegt beim Jugendamt nicht vor.

Anträge der Gemeinderatsfraktionen
Fraktion
Antrag Nr.
Beantragte Förderung
Finanzbedarf in EUR
2022
2023 ff.
AfD
1284/2021
Sanierung Kolpinghaus Heusteigstraße
800.000,00
-

Für Jugendwohnheime gibt es keine institutionelle Investitionsförderung, sondern eine Entgeltvereinbarung (HzE) für die sozialpädagogische begleitete Wohnform für junge Menschen in Form eines Jugendwohnheims. Darin ist im Tagessatz ein Investitionsanteil von 6,74 EUR/Tag vereinbart, mit dem anfallende Investitionskosten abgegolten sind. Der Antrag auf Investitionsförderung kann deshalb von der Fachverwaltung nicht befürwortet werden.

5. Jugendfarm Möhringen/Vaihingen unterstützen

Der vorliegende Antrag zum Bürgerhaushalt Nr. 62760 (Platz 77) ist nicht näher spezifiziert. Die Verwaltung hat im Bürgerhaushaltsverfahren wie folgt Stellung genommen:

Die Jugendfarmen und Aktivspielplätze sind ein wichtiger Bestandteil der offenen Kinder und Jugendarbeit in Stuttgart. Basierend auf GRDrs 531/2019 hat der Gemeinderat zum Haushalt 2020/2021 eine neue Förderrichtlinie beschlossen, welche zu maßgeblichen finanziellen Verbesserungen für die Plätze und Farmen geführt hat. Diese befindet sich derzeit in Umsetzung und bietet den Farmen und Plätzen viele Möglichkeiten, die eigene Arbeit bezogen auf den jeweiligen Sozialraum individuell auszugestalten. Zudem haben alle Plätze die finanziellen Mittel dafür zur Verfügung gestellt bekommen Fachkräfte auf den Plätzen auszubilden, entweder als PiA oder Anerkennungspraktikant*in für den Beruf der Erzieher*in. Die Fachverwaltung sichert damit die Zukunft der Jugendfarmen und Aktivspielplätze und anerkennt die große Bedeutung der Jugendfarmen und Aktivspielplätze als wichtiger Bestandteil der Stuttgarter Jugendhilfelandschaft.



Vorliegende Anträge/Anfragen

vorliegende HH-Anträge siehe Beantwortung / Stellungnahme




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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