Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 4112-00
GRDrs 984/2013
Stuttgart,
10/16/2013



Annahme der Alleinerbschaft von Frau Hanna Becher



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich06.11.2013



Beschlußantrag:

1. Die Alleinerbschaft von Frau Hanna Becher, geb. Steinert, zuletzt wohnhaft in Stuttgart-Hoffeld, wird mit großem Dank angenommen. 2. Der Reinnachlass von Frau Becher in Höhe von ca. 150.000 Euro wird als Zustiftung dem Stiftungskapital der bestehenden „Vereinigten mildtätigen Stiftungen“ der Landeshauptstadt Stuttgart zugeführt.



Begründung:


Frau Hanna Becher, geb. Steinert ist am 21. Mai 2013 im Alter von 93 Jahren verstorben. Frau Becher hat in ihrem notariellen Testament vom 2. Dezember 1992 die Landeshauptstadt Stuttgart als unbeschränkte Alleinerbin eingesetzt. Der Nachlass von Frau Becher setzt sich aus Geldvermögen (insbesondere Wertpapiere, Bargeld und Bankkonten) im Wert von etwa 153.000 Euro zusammen.

Über die Nachlassverwendung hat Frau Becher keine Bestimmungen getroffen. Der Reinnachlass wird daher dem Stiftungskapital der Vereinigten mildtätigen Stiftungen zugeführt. Die Erträge dieser Stiftung werden vom Sozialamt an würdige und bedürftige Bürgerinnen und Bürger Stuttgarts in Form von Einzelgaben vergeben. Dabei ist der Begriff Bürger im Sinne von Einwohner zu verstehen.



Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen






Michael Föll
Erster Bürgermeister


Anlagen






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