Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
585
16
Verhandlung
Drucksache:
631/2017
GZ:
JB
Sitzungstermin:
13.12.2017
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
Protokollführung:
Herr Häbe
pö
Betreff:
Anmietung von Räumen in Stuttgart-Vaihingen als
Außenstelle der Landwirtschaftlichen Schule Stuttgart-Hohenheim - zusätzlich erforderliche Baumaßnahmen
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 29.11.2017, GRDrs 631/2017, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Der Beauftragung des Vermieters mit der Durchführung der erforderlichen Umbaumaßnahmen für die Landwirtschaftliche Schule Stuttgart-Hohenheim sowie für den Eigenbetrieb Leben und Wohnen im Mietgebäude Industriestraße 28 in 70565 S-Vaihingen
nach den Plänen des Vermieters vom 14.06.2016
der Baubeschreibung vom 14.06.2016
und der Kostenschätzung des Vermieters vom 04.09.2017
Unter Berücksichtigung der Beteiligung des Vermieters von 357.000 €
mit Gesamtkosten von
2.168.021
€
wird zugestimmt.
2. Die Finanzierung durch Umlage der Investitionskosten auf die Miete entsprechend der anteiligen Mietflächen von Schulverwaltungsamt und Eigenbetrieb Leben und Wohnen, bei gleichzeitiger Verlängerung der Festmietzeit auf 10 Jahre (beginnend ab Unterzeichnung des Nachtrags zum Mietvertrag) führt zu einer Erhöhung des vereinbarten Mietzinses.
a) Die Bereitstellung der hierfür notwendigen zusätzlichen Mittel zum Doppelhaushalt 2018/2019 erfolgt durch entsprechende Mittelaufstockung beim Schulverwaltungsamt in Höhe von 77.095,00 € pro Jahr auf dem Sachkonto 42310010 Miete Gebäude, Diensträume, Grundstücke, Kostenträger 40213004000, Landwirtschaftliche Schulen.
b) Die Erhöhung des Mietzinses für die vom Eigenbetrieb Leben und Wohnen (ELW) genutzten Flächen ist im Wirtschaftsplanentwurf 18/19 des ELW berücksichtigt.
3. Das Schulverwaltungsamt und der ELW vereinbaren für die jeweils genutzten Flächen die Mietverträge unabhängig voneinander.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
EBM
Föll
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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