Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 886/2013
Stuttgart,
10/01/2013



Schulentwicklungsvorhaben 2013 im Rahmen des Qualitätsentwicklungsfonds



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich16.10.2013



Beschlußantrag:

1. Der Förderung der vom Vergabeausschuss vorgeschlagenen fünf Projekte im Förderbereich 2 „Schulentwicklungsprozesse an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen sowie Realschulen und Förderschulen“ aus Mitteln des Qualitätsentwicklungsfonds, beginnend im Schuljahr 2013/2014, in Höhe von 604.686 € wird zugestimmt. 2. Die jeweilige Projektgesamtsumme wird auf die einzelnen Haushaltsjahre der Projektlaufzeit aufgeteilt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Vergabeausschuss hat in den Sitzungen vom 17. Juni 2013 und 17. Juli 2013 fünf Anträge auf Förderung gemeinschaftlicher Schulentwicklung durch den Qualitätsentwicklungsfonds eingehend erörtert. Dies sind im Einzelnen:

1. Der gemeinsame Antrag der Herbert-Hoover-Schule und des Caritasverbandes für Stuttgart e.V.

Die Herbert-Hoover-Schule in Freiberg-Mönchfeld will Impulse für eine Schule als Lebens- und Lernort im Stadtteil setzen und beginnt mit der Einrichtung des Schülerhauses im kommenden Schuljahr einen verbindlichen Entwicklungsprozess in Richtung Ganztagsschule.

Die Möglichkeiten der Einbindung von Vereinen und Verbänden aus dem Gemeinwesen zur Mitgestaltung der Schule wurden in der Vergangenheit noch nicht voll ausgeschöpft. Die Elternvertretungen sind oft nicht repräsentativ und vertreten vielfach die Interessen „bildungsnaher“ Elternhäuser.

Die derzeitigen Mitbestimmungs- und Gestaltungsräume für Eltern wirken sich nur ungenügend auf Lern- und Erziehungserfolge der Kinder aus: Die Unterstützung der Lehrkräfte durch die Familien der Schülerinnen und Schüler ist gering. Die Schule verfolgt bisher keinen gemeinschaftlichen Arbeitsweg im Sinne der Arbeit mit Eltern. Ziele des Schulentwicklungsvorhabens der Herbert-Hoover-Schule und der Caritas sind deshalb:

Die Herbert-Hoover-Schule entwickelt sich zu einem Lebens- und Lernort für die Kinder und ihre Familien aus dem Stadtteil. Interdisziplinäre Teams aus Schul- und Sozialpädagogen, aus Erzieherinnen und Erziehern, aus Eltern sowie aus Tätigen in Vereinen und Verbänden im Gemeinwesen tragen hierzu verantwortlich bei. Die Partizipations- und Beteiligungsmöglichkeit der Eltern wird grundsätzlich durch eine Leitlinie „Elternarbeit“ gestärkt und verbindlich in der schulischen Arbeit verankert. Die soziale Integration der Schülerinnen und Schüler wird durch die Schulöffnung in den Stadtteil hinein verbessert. Das Gemeinwesen fühlt sich für die Mitgestaltung der Schule verantwortlich und trägt mit seinen individuellen Ressourcen und Kompetenzen zu fortwährenden Weiterentwicklung zum Lebens- und Lernort bei.

Die Bedingungen für eine auch in den Stadtteil hineinwirkende Schulentwicklung sind an der Herbert-Hoover-Schule sehr gut. Eine neue Schulleitung setzt neue Impulse und die Zusammenarbeit mit der Mobilen Jugendarbeit und der Schulsozialarbeit ist eng und vertrauensvoll. Aus der Entwicklung der Schule hin zum Schülerhaus und dann zur Ganztagesschule erwachsen neue Kooperationsanforderungen, aber auch Möglichkeiten, die Schule als Lebens- und Lernort für die Grund- und Werkrealschüler und in Teilen auch für deren Eltern zu verankern.
Der Vergabeausschuss befürwortet den auf drei Jahre angelegten Antrag im Umfang von 182.351 €.


2. Der gemeinsame Antrag der Wilhelmsschule Untertürkheim und der Arbeiterwohlfahrt Stuttgart (AWO)

Seit 2008 ist die Wilhelmsschule teilgebundene Ganztagesschule mit zwei Zügen, wobei im Herbst der Antrag auf die gebundene Ganztagesform gestellt wird. Betreuungsträger ist die AWO. Die Eingangsstufe hat ab dem kommenden Schuljahr vier jahrgangsübergreifende Klassen 1/2. Es gibt zwei Grundschulförderklassen, derzeit besuchen zehn Schüler/innen der Förderschule inklusiv die Wilhelmsschule, Erziehungshilfeschüler/innen kommen im nächsten Schuljahr dazu. Daraus ergeben sich drei grobe Entwicklungslinien, die durch den Qualitätsentwicklungsfonds unterstützt werden sollen:

1) Stärkung der Verzahnung der Organisationseinheiten und Professionen innerhalb des differenzierten Systems durch Prozessbegleitung und ggf. Kooperationsstunden für die Lehrerschaft.

2) Nachhaltige Implementierung eines musikalisch-künstlerischen Schwerpunkts ins Schulprofil, mit dem Ziel, Kindern auch aus bildungsfernen Familien, über das Lernen eines Instruments oder öffentliche Theaterauftritte etc. einen selbstständigeren und selbstbewussteren Zugang ins kulturelle öffentliche Leben und die Gesellschaft zu ermöglichen.

3) Stärkere Einbeziehung der Eltern:
Eltern werden an der Wilhelmsschule bereits vielfältig einbezogen. Dies wurde auch durch die Fremdevaluation bestätigt, indem die Schule in diesem Bereich die Exzellenzstufe erreicht hat.

Neben den bisherigen Beteiligungen im Elternbeirat, beim Förderverein, bei „Mama-lernt-Deutsch“-Kursen, beim wöchentlichen Elterntreff usw. sollen Eltern auch in die Wissensvermittlung einbezogen werden und eine Teilhabe am Schulalltag ermöglicht bekommen. Durch Elternkurse, durch Zugänge zu Medien und der Installierung eines Elternraums soll der Austausch und das gegenseitige Lernen gefördert werden.


Untertürkheim-Tal hat sich im Laufe der Geschichte vom ‚Wengerterdorf‘ zum multikulturellen Stadtteil (Gebietstyp 5) entwickelt. Diese Entwicklung spiegelt sich in der Stadtteilschule Wilhelmsschule wieder. Die verschiedenen Organisations- und Unterrichtsformen, die interkulturelle Schülerschaft sowie die unterschiedlichsten Kooperationen im Stadtteil führen dazu, dass die Schule sich selbst als eine „Schule der Vielfalt“ mitten im Ort bezeichnet.

Um diese positive Einstellung zu unterstützen und den Prozess zu befördern, die Vielfalt in der Schule und die vielfältigen Kooperationen im Stadtteil professionell zu leben, bietet sich eine Förderung über den Qualitätsentwicklungsfonds an. Auch die gute Zusammenarbeit im Rahmen der Bildungsregion Untertürkheim und die Antragsstellung der Schule im Hinblick auf den Quadratkilometer Bildung zeigen die Motivation des Lehrerkollegiums und der Schulleitung, den Prozess der Schulentwicklung anzugehen.
Der Vergabeausschuss befürwortet den auf drei Jahre angelegten Antrag im Umfang von 184.000 €.

Am 15. Februar 2012 hat der Verwaltungsausschuss beschlossen, dass Projekte, die durch den Qualitätsentwicklungsfonds, Förderbereich 2‚ Gemeinschaftliche Schulentwicklung, gefördert wurden, die Möglichkeit erhalten, eine zweite Förderphase zur Verstetigung und nachhaltigen Sicherung der Ergebnisse zu beantragen (GRDrs 43/2012).

Dies sind im Einzelnen:


3. Der gemeinsame Antrag der Kreuzsteinschule, TUSCH Stuttgart e.V. und des Theaters der Altstadt

Die Kreuzsteinschule ist eine Förderschule in Stuttgart Freiberg. In jahrgangsübergreifenden Klassen werden 60 Schüler/innen zwischen 6 und 18 Jahren von neun Lehrer/innen unterrichtet. Die Hälfte der Schüler/innen hat einen Migrationshintergrund.

Mit der Unterstützung durch zwei neue Kooperationspartner aus dem Bereich Theater und dem Bereich Prozessbegleitung sollen innerhalb des dreijährigen Modellprojektzeitraumes in der Hauptstufe (5. bis 9. Klassenstufe) der Kreuzsteinschule neue Unterrichtsmethoden entwickelt und neue organisatorische Konzepte erprobt werden. Die Erfahrungen und Ergebnisse, die innerhalb des Modellprojektzeitraumes mit den Methoden und Möglichkeiten der kulturellen Bildung gewonnen werden, sollen in die Konzeption des neuen Sozialcurriculums einfließen.

Dabei sollen die Lehrer/innen der Schule in diesem Bereich Erfahrungen sammeln und befähigt werden im Rahmen des sich weiterentwickelnden Schulcurriculums eigenständig zu handeln und Projekte durchzuführen.

Gefördert durch den Qualitätsentwicklungsfonds verankerte die Kreuzsteinschule in den Schuljahren 2009 und 2010 unter Vermittlung eines externen Entwicklungsbegleiters neue Strukturen im Schulleben. Im Kollegium wurden Ziele der Schulentwicklung definiert und die dazu nötigen Entwicklungsschritte bestimmt.

Dabei war festzustellen, dass der Gesamtprozess zur verbesserten und zielgerichteten Kommunikation und Arbeit innerhalb des Kollegiums beitrug. Aktuell wird ein Sozialcurriculum mit einem externen Vermittler erarbeitet. Um die Teilhabe der Schüler/innen in ihrem Sozialraum zu gewährleisten, wurden mit Hilfe einer externen Fachkraft und der Schulsozialarbeiterin Kontakte zu Vereinen und anderen passenden Organisationen geknüpft sowie Schüler/innen dorthin begleitet und eine dauerhafte Anbindung angebahnt. Durch Arbeitsgemeinschaften in der Schule mit der Musikschule wurde ein Bereich in die Schule geholt, zu dem die Schüler/innen sonst keinen Kontakt bekommen.

Im Augenblick arbeitet die Schule daran, diese Angebote zu vernetzen, zu ergänzen und in einen Gesamtzusammenhang im Bereich der Teilhabe ihrer Schüler/innen am Sozialraum sowie im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung zu stellen. Dabei stellt das Theaterspiel eine Brücke zwischen einem für die Schüler/innen noch nicht erschlossenen künstlerischen Bereich und der Möglichkeit zur Persönlichkeitsentwicklung dar.

Der Vergabeausschuss befürwortet den auf drei Jahre angelegten Antrag im Umfang von 30.240 €.


4. Der gemeinsame Antrag der Altenburgschule (Grund- und Werkrealschule), des Sportkreis Stuttgart e.V. und der Stuttgarter Jugendhaus gGmbH

Im Rahmen der dreijährigen Förderperiode 2010 bis 2013 wurde in der Altenburgschule die Ausgestaltung des rhythmisierten Ganztages erprobt. Dazu wurde mit Schuljahresbeginn 2011/12 für alle Klassen der Grundschule ein „Ganztag“ eingerichtet, in den an einem Nachmittag in der Woche auch verbindliche Unterrichtseinheiten integriert sind. Im Rahmen der Vorlaufphase zum regulären Ganztagesbetrieb, wurde das Zusammenwirken der unterschiedlichen pädagogischen Fachkräfte aus der Schule, der Jugendhilfe und dem Sport erprobt sowie gemeinsame Standards etwa für das im Tandem unterrichtete individuelle Lernen, hinsichtlich der Ausgestaltung des Mittagessens und allgemein akzeptierte Verhaltensregeln entwickelt. In Elterninformationsabenden wurde für das Angebot geworben und grundsätzliche Bedenken von Teilen der Elternschaft gegenüber einer (teil-)gebundenen Ganztagesschule aufgegriffen. Inzwischen nehmen 85% aller Grundschüler am „Ganztag“ teil.

Mit Beginn des neuen Schuljahres startet der reguläre Ganztagesbetrieb mit einer ersten Klasse. Der vorliegende Antrag bezieht sich im Wesentlichen auf die Weiterführung des „Ganztages“ in jenen Klassenstufen, die noch nicht von der regulären Ganztagesschule erreicht sind. Das Projekt wird degressiv weitergeführt, die Anzahl der Angebote wird sukzessive pro Jahr um eine Klassenstufe reduziert.

Ab dem Schuljahr 2016/17 gibt es dann für alle Klassenstufen der Grundschule die reguläre Ganztagesschule.

Das Projekt ist als gelingendes Beispiel für die Vorbereitung eines rhythmisierten Ganztags an einer Halbtagessschule anzusehen. Es ist davon auszugehen, dass die Einführung des Ganztagesbetriebs im Schuljahr 2013/2014 für die Klassenstufe 1 durch die Erfahrungen im Projekt deutlich reibungsloser gelingen wird.

Die Überführung der Schule in die neue Regelstruktur einer Ganztagesschule und deren sukzessiven Ausbau kann auf den Erkenntnissen des Projekts aufbauen. In der Lenkungsgruppe werden ab September 2013 das Projekt und der „Ganztag“ verzahnt.

Mit der Weiterführung des „Ganztages“ im Rahmen der Nachhaltigskeitsförderung soll vermieden werden, dass jene Kinder und ihre Eltern, die in der Erprobungsphase einen rhythmisierten „Ganztag“ kennen und schätzen gelernt und vor allem - sich darauf eingestellt haben - nun mit der Einführung der regulären Ganztagesschule ab Klasse eins aus dieser Struktur wieder herausfallen. Dies gilt gleichermaßen für die Fachkräfte der Jugendhilfe und die Lehrkräfte.

Der Vergabeausschuss befürwortet den auf drei Jahre angelegten Nachhaltigkeitsantrag im Umfang von 179.967 €.


5. Der gemeinsame Antrag der Grundschule Burgholzhof und der städtischen Kindertageseinrichtungen Mahatma-Gandhi Str. 3 und Mahatma-Gandhi Str. 27

Gefördert werden soll der Ausbau und die Betreuung der Lernwerkstatt an der Grundschule Burgholzhof. Öffnungszeiten für Hortkinder und Vorschulkinder („Sprungbrettliga“ und „Alleskönner“) werden zusätzlich eingerichtet.

Die langfristige Entwicklungsperspektive besteht in der Bildung eines Lernwerkstatt-Teams (Erzieherinnen und Lehrerinnen), intensivierte Kooperation der Einrichtungen, Klärung der gemeinsamen Öffnungszeiten, gemeinsame Planung von Projekten und Öffnung der Lernwerkstatt auch außerhalb der Unterrichtszeiten.

Am Ende der Förderung soll die dauerhafte Nutzung der Lernwerkstatt im Stadtteil für Grundschulkinder gewährleistet sein. Die Kooperation soll genutzt werden, um die Weiterentwicklung zur Ganztagsschule gut vorzubereiten und die Übergänge fließend zu gestalten. Der Vergabeausschuss befürwortet eine Förderung durch den Qualitätsentwicklungsfonds im Umfang von 28.128 € für die kommenden zwei Jahre.


Der Vergabeausschuss empfiehlt einstimmig, die aufgeführten Schulentwicklungsprojekte durch den Qualitätsentwicklungsfonds zu fördern.


Finanzielle Auswirkungen

Für die Finanzierung der Förderung der fünf Projekte im Förderbereich 2 stehen Haushaltsmittel im Rahmen des Qualitätsentwicklungsfonds zur Verfügung. Dieser wird im THH 810 – Bürgermeisteramt abgebildet.

Bei der Bewilligung der Projekte wird dafür Sorge getragen, dass keine Überschneidungen mit anderen städtischen Programmen entstehen.

Entsprechend Beschlussantrag Nr. 2 wird die jeweilige Projektgesamtsumme auf die Haushaltsjahre der Laufzeit wie folgt aufgeteilt:

Schulentwicklungs-
projekt
Laufzeit
Schuljahr
(Sept. - Aug.)
Gesamt-
summe
(in EUR)
davon entfällt auf
(in EUR)
HHJ 2013
(4 Monate)
HHJ 2014
(12 Monate)
HHJ 2015
(12 Monate)
HHJ 2016
(8 Monate)
Herbert-Hoover-Schule Caritasverband für
Stuttgart e.V.
2013/14
2014/15
2015/16

182.351

20.261

60.784

60.784

40.522
Wilhelmsschule Untertürkheim, Arbeiterwohlfahrt Stuttgart (AWO)
2013/14
2014/15
2015/16

184.000

20.444

61.333

61.333

40.890
Kreuzsteinschule, TUSCH Stuttgart e.V. und Theater der Altstadt
2013/14
2014/15
2015/16

30.240

3.360

10.080

10.080

6.720
Altenburgschule, Sportkreis Stuttgart e.V., Stuttgarter Jugendhaus gGmbH
2013/14
2014/15
2015/16

179.967

19.996

59.989

59.989

39.993
Grundschule Burgholzhof, städt. Kita Alter Gutshof, städt. Kita Mahatma-Gandhi-Straße 27
2013/14
2014/15

28.128

4.688

14.064

9.376
Gesamte Fördersumme
604.686
68.749
206.250
201.562
128.125

Die in den einzelnen Haushaltsjahren nicht abgeflossenen Projektmittel werden bei Vorliegen der Voraussetzungen via Ermächtigungsübertragung im Rahmen des Jahresabschlusses im nachfolgenden Haushaltsjahr zur Verfügung gestellt.

Von der in Beschlussantrag Nr. 2 genannten Aufteilung der Projektgesamtsumme auf die einzelnen Haushaltsjahre bleiben die beschlossenen und noch laufenden Projekte aus den Vorjahren unberührt. Die Finanzierung ist durch die Ermächtigungsübertragung im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 in Höhe von 1.136.886 EUR gedeckt.



Beteiligte Stellen

Referat WFB


Vorliegende Anträge/Anfragen

---

Erledigte Anträge/Anfragen

---



Fritz Kuhn

Anlagen

---




zum Seitenanfang