Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 9318
GRDrs 453/2022
Stuttgart,
07/14/2022



Aufstellung Jahresabschluss 2021



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
20.07.2022
21.07.2022



Beschlußantrag:

Der Aufstellung des Jahresabschlusses 2021, unter Berücksichtigung der Festlegungen in den nachstehenden Ziffern 1 - 8, wird zugestimmt:

1. Ergebnisrechnung / Verwendung Jahresüberschuss 2021 (Anlage 1)

1.1 Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss
in Höhe von 259,6 Mio. EUR ab:

Ordentliche Erträge
3.879.485.923,77
EUR
Ordentliche Aufwendungen
-3.623.077.228,19
EUR
Ordentliches Ergebnis
256.408.695,58
EUR
Außerordentliche Erträge
20.018.988,12
EUR
Außerordentliche Aufwendungen
-16.789.371,82
EUR
Sonderergebnis
3.229.616,30
EUR
Jahresüberschuss
259.638.311,88
EUR
nachrichtlich:
konsumtive Ermächtigungsübertragungen 2021
202.120.005,65
EUR

1.2 Der Jahresüberschuss wird im Rahmen der Ergebnisverwendung folgenden passiven Bilanzpositionen zugeführt:

2. Bilanz zum 31.12.2021 (Anlage 2)
Immaterielle Vermögensgegenstände
12.905.874,31
EUR
Sachvermögen
5.032.934.634,43
EUR
Finanzvermögen
5.435.246.869,26
EUR
Aktive Rechnungsabgrenzung
743.887.296,77
EUR
Gesamtbetrag auf der Aktivseite
11.224.974.674,77
EUR
Basiskapital
5.936.328.242,91
EUR
Rücklagen
3.581.782.647,09
EUR
Sonderposten
908.663.344,28
EUR
Rückstellungen
509.472.658,17
EUR
Verbindlichkeiten
185.277.356,61
EUR
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
103.450.425,71
EUR
Gesamtbetrag auf der Passivseite
11.224.974.674,77
EUR
3. Gesamtfinanzrechnung 2021 (Anlage 3)

Die Gesamtfinanzrechnung schließt mit einer positiven Änderung des Finanzierungsmittelbestands in Höhe von 19.464.437,16 EUR ab:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
3.786.615.590,04
EUR
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
-3.335.261.283,02
EUR
Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung
451.354.307,02
EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
54.777.660,17
EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-486.665.260,64
EUR
Saldo aus Investitionstätigkeit
-431.887.600,47
EUR
Finanzierungsmittelüberschuss
19.466.706,55
EUR
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen
0,00
EUR
Einzahlungen aus Rückflüssen von Darlehen (Liquiditätshilfen)
10.000.000,00
EUR
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen (Stiftung)
-2.269,39
EUR
Auszahlungen aus Gewährung von Darlehen (Liquiditätshilfen)
-10.000.000,00
EUR
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
-2.269,39
EUR
Änderung Finanzierungsmittelbestand
19.464.437,16
EUR
Nachrichtlich: Ermächtigungsübertragungen 2021
1.165.493.682,91
EUR
Überschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen
Ein-/Auszahlungen
4.754.153,83
EUR
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
91.683.331,97
EUR
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln
24.218.590,99
EUR
Endbestand an Zahlungsmitteln
115.901.922,96
EUR


4. Übertragung von Budgetresten (Ermächtigungsübertragungen 2021)

Im Ergebnishaushalt werden zur Übertragung der konsumtiven Budgetreste 2021 in die Ämterbudgets 2022 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von
202.120.005,65 EUR gemäß Anlage 4 zugelassen.

Im Finanzhaushalt werden zur Übertragung der investiven Budgetreste 2021 in die
Ämterbudgets 2022 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von
963.373.677,26 EUR gemäß Anlage 4 zugelassen.

Die Ermächtigungsübertragungen sind im Jahresergebnis nicht enthalten und belasten künftige Ergebnis- bzw. Finanzhaushalte und verringern den Finanzierungsmittelbestand entsprechend.



5. Im Haushaltsplan 2021 werden folgende über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen zugelassen:

Nr.TeilergebnishaushaltAmtsbereichKontengruppeBetrag
5.1230 Liegenschaftsamt2307030 Immobilienverwaltung42110 Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen
2.629.744,75 EUR
5.2900 Allgemeine Finanzwirtschaft9006110 Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen43410 Gewerbesteuer-umlage
36.353.250,30 EUR
5.3900 Allgemeine Finanzwirtschaft9006110 Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen43710 Finanz- ausgleichsumlage
1.477.035,10 EUR
5.4900 Allgemeine Finanzwirtschaft9006110 Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen43730 Allgemeine Umlagen an Zweckverbände u. dgl
276.135,59 EUR
5.5900 Allgemeine Finanzwirtschaft9006120 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 451 Zinsen und ähnliche Aufwendungen
366.645,03 EUR
5.6900 Allgemeine Finanzwirtschaft9006120 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft451 Zinsen und ähnliche Aufwendungen
1.389.808,90 EUR
Summe
42.492.619,67 EUR


Die Finanzierung der Mehraufwendungen erfolgt wie in den Begründungen zur Nr. 5 angegeben (vgl. Seite 12f).


6. Mittelumsetzungen vom Finanz- in den Ergebnishaushalt

Aufgrund der Ziffern I.4 und I.5 der Haushaltsvermerke im Doppelhaushaltsplan 2020/2021 werden vom Finanzhaushalt in den Ergebnishaushalt Mittel wie folgt umgesetzt:

- Ziffer I.4 in Höhe von 39.470.873,87 EUR
(Umsetzung von Investitionsmitteln zur Deckung von Mehraufwendungen für Instandhaltungs-/Unterhaltungsmaßnahmen und den Erwerb von beweglichem Sachvermögen)

- Ziffer I.5 in Höhe von 5.114.996,53-EUR
(Umsetzung von in Pauschalen veranschlagten Mitteln)


Den entsprechenden Mehraufwendungen wird zugestimmt.



7. Gewährung von städtischen Darlehen an die Eigenbetriebe Stadtentwässerung Stuttgart (SES) und Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) sowie Gewährung von Kassenkrediten an die Stadtwerke Stuttgart GmbH (SWS)

Dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES) wird zur Finanzierung von Investitionen in 2021 ein städtisches Darlehen in Höhe von 40.000.000 EUR gewährt.

Dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) werden zur teilweisen Finanzierung von Investitionen in 2021 städtische Darlehen in Höhe von insgesamt 13.000.000 EUR gewährt.

Den Stadtwerken Stuttgart GmbH (SWS) werden zur Deckung von unterjährigen Liquiditätsschwankungen Kassenkredite bis zu einem Höchstbetrag von 5.000.000 EUR gewährt (GRDrs 169/2020).



8. Gliederungstiefe Planvergleich nach § 51 GemHVO

Der Planvergleich des Jahresabschlusses nach § 51 GemHVO wird weiterhin bis zur Gliederungsebene der Teilhaushalte und mindestens nach der Gliederung der §§ 2-4 GemHVO aufgestellt.

Zur Aufstellung des Jahresabschlusses werden dem Gemeinderat die Gesamtergebnisrechnung, aus der sich der Jahresüberschuss ergibt, die Bilanz und die Gesamtfinanzrechnung vorgelegt.

Die Feststellung des Jahresabschlusses durch den Gemeinderat erfolgt erst nach Prüfung durch das Amt für Revision. Das Prüfungsergebnis wird in einem Schlussbericht festgehalten.

Zur Feststellung wird dem Gemeinderat der Bericht zum Jahresabschluss 2021 mit Anlagen sowie der Schlussbericht des Amts für Revision zur Verfügung gestellt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1


1. Ergebnisrechnung / Verwendung Jahresüberschuss 2021

Bei der Nachtragshaushaltsplanung 2021 ging man von einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -367,6 Mio. EUR aus (ursprüngliche Planung -51,8 Mio. EUR Jahresfehlbetrag).
Die Ergebnisrechnung schließt nun mit einem Jahresüberschuss in Höhe von
259,6 Mio. EUR (VJ 211,8 Mio. EUR) ab (vgl. Anlage 1).

Bei den Beratungen zum DHH 2022/2023 wurde für das Haushaltsjahr 2021 ein Überschuss in Höhe von 93,1 Mio. EUR prognostiziert (vgl. GRDrs 1344/2021, 1. Änderungsliste zum Haushaltsentwurf 2022/2023).

Der Anteil des ordentlichen Ergebnisses beträgt 256,4 Mio. EUR (VJ 198,8 Mio. EUR); das Sonderergebnis weist einen Überschuss in Höhe von 3,2 Mio. EUR (VJ 12,9 Mio. EUR) aus. Damit liegt das Gesamtergebnis um +627,2 Mio. EUR über den Erwartungen der Nachtragshaushaltsplanung (+311,4 Mio. EUR über der ursprünglichen Planung) und +166,5 Mio. EUR gegenüber der Prognose im Rahmen der Planberatungen zum DHH 2022/2023.

Bei den ordentlichen Erträgen gab es im Saldo 688,9 Mio. EUR Mehrerträge. Wesentliche Mehr- (+) / Mindererträge (-) wurden insbesondere bei den nachfolgenden Positionen erzielt:

Steuern und ähnlichen Abgaben in Höhe von +405,0 Mio. EUR
darunter Gewerbesteuer +383,1 Mio. EUR,

Laufenden Zuwendungen in Höhe von +196,0 Mio. EUR
darunter Schlüsselzuweisungen vom Land +107,6 Mio. EUR, laufende Zuweisungen und Zuschüsse +75,9 Mio. EUR – u.a. Weiterleitung ÖPNV-Rettungsschirm vom Land an SSB AG +32,3 Mio. EUR, Zuweisungen Bund/Land +21,5 Mio. EUR (u.a. Kindertagesbetreuung +7,9 Mio. EUR, Ausfall Elternbeiträge +6,1 Mio. EUR, Bundesprogramm Sprach-Kitas +2,2 Mio. EUR) –.

Bei den ordentlichen Aufwendungen gab es im Saldo 54,1 Mio. EUR Mehraufwendungen. Wesentliche Mehr- (-) / Minderaufwendungen (+) wurden
insbesondere bei den nachfolgenden Positionen erzielt:

Personal- / Versorgungsaufwendungen in Höhe von +23,8 Mio. EUR
in Folge verzögerter Stellenbesetzungen

Transferaufwendungen in Höhe von -116,9 Mio. EUR
darunter Zuweisungen/Zuschüsse -30,8 Mio. EUR – u.a. Weiterleitung ÖPNV-Rettungsschirm, Angebotsverbesserung Nachtverkehr an SSB AG -31,0 Mio. EUR, Leistungen des Sozialamts -15,4 Mio. EUR (u.a. Umsetzung Bundesteilhabegesetz, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege), Förderprogramme beim Amt für Stadtplanung und Wohnen +15,1 Mio. EUR (u.a. Grünprogramm, Urban Gardening, Energiespar- und Heizungsaustauschprogramm) –,
Gewerbesteuerumlage -36,4 Mio. EUR durch höhere Gewerbesteuereinzahlungen, FAG-Umlage -61,4 Mio. EUR durch notwendige Zuführungen zur FAG Rückstellung.

Sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von +32,3 Mio. EUR
Geschäftsaufwendungen -7,7 Mio. EUR, Erstattungen -10,6 Mio. EUR –u.a. Zuführung Rückstellung Erstattungen an den Bund für Forderungen aus Grundsicherungsleistungen–, Rechte- und Dienste -5,9 Mio. EUR – u.a. Schülerbeförderung –, weitere sonstige ordentliche Aufwendungen -7,7 Mio. EUR –u.a. Erstattungszinsen Gewerbesteuer, Nachpassivierungen –, Deckungsreserve +61,5 Mio. EUR – zentraler Ansatz unter dieser Kontengruppe, Mittelabfluss bei anderen Positionen in Höhe von 34,5 Mio. EUR –.

Weitere Planabweichungen sind in Anlage 1 (Gesamtergebnisrechnung) ersichtlich. Eine ausführliche Erläuterung erfolgt mit separatem Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses 2021.

Das ordentliche Ergebnis beträgt somit 256,4 Mio. EUR (VJ 198,8 Mio. EUR).

Der Überschuss beim Sonderergebnis beträgt 3,2 Mio. EUR.
Dieser ergibt sich aus außerordentlichen Erträgen in Höhe von 20,0 Mio. EUR (darunter 16,8 Mio. EUR Erträge über Buchwert aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden) sowie außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von 16,8 Mio. EUR (darunter 11,4 Mio. EUR außerplanmäßige Abschreibungen auf „Dauerverlustbeteiligungen“, davon Objektgesellschaft Schleyerhalle und Neue Arena 0,7 Mio. EUR, Projektgesellschaft Neue Messe 1,0 Mio. EUR, Eigenbetrieb Stuttgarter Bäder 9,7 Mio. EUR).


Wesentliche Kennzahlen zur Ertragslage stellen sich wie folgt dar:

Die Netto-Steuerquote (Steuererträge abzgl. Gewerbesteuerumlage / ordentliche Erträge) beträgt 35,7 % (VJ 30,4 %).

Der Gewerbesteueranteil (Gewerbesteuerquote) an den ordentlichen Erträgen (Gewerbesteuer abzgl. Gewerbesteuerumlage / ordentliche Erträge) beträgt 17,2 %
(VJ 11,1 %).

Die Steuerquote (direkte Steuern wie Grund-, Gewerbe-, Vergnügungs-, Hunde-, Zweitwohnungssteuer / ordentliche Erträge) beträgt 23,4 % (VJ 17,3 %).

Der FAG-Anteil (FAG-Quote) an den ordentlichen Erträgen (FAG-Anteil abzgl. FAG-Umlage / ordentliche Erträge) beträgt 19,9 % (VJ 20,7 %).

Mit den ordentlichen Erträgen in Höhe von 3.879,5 Mio. EUR konnten die ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 3.623,1 Mio. EUR gedeckt werden.

Der Aufwandsdeckungsgrad (ordentliche Erträge / ordentliche Aufwendungen) beträgt 107,1 % (VJ 105,8 %).

Die Personalaufwandsquote (Personal- und Versorgungsaufwand / ordentliche Aufwendungen) beträgt 21,4 % (VJ 21,7 %).

Die Netto-Sozialaufwandsquote (Soziale Aufwendungen abzgl. Erträge soziale Leistungen / ordentliche Aufwendungen) beträgt 12,9 % (VJ 13,1 %).

Der Jahresabschluss 2021 kann unter Berücksichtigung der besonderen Rahmenbedingungen (COVID-19 Pandemie) und Dank der nicht in diesem Maße vorhersehbaren Verbesserungen auf der Ertragsseite (insbesondere bei der Gewerbesteuer und den Zuweisungen vom Land) als gut bewertet werden.


Verwendung Jahresüberschuss 2021 (Ergebnisverwendung)

Der Jahresüberschuss in Höhe von 259.638.311,88 EUR ist der Rücklage des ordentlichen bzw. außerordentlichen Ergebnisses, wie folgt zuzuführen:

Ergebnisverwendung:
Zuführung Rücklage Übersch. d. ordentlichen Erg.
-256.408.695,58
EUR
Zuführung Rücklage Übersch. d. außerordentlichen Erg.
-3.229.616,30
EUR
Summe Zuführungen Ergebnisrücklagen
-259.638.311,88
EUR

Wie in Anlage 2 „Erläuterungen zur Bilanz“ auf Seite 20 dargestellt, werden somit zum JA 2021 innerhalb der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses davon-Positionen in Höhe von 599,4 Mio. EUR (VJ 796,8 Mio. EUR) ausgewiesen. Die Veränderung ergibt sich aus Zugängen in Höhe von 3,2 Mio. EUR (u.a. 2,7 Mio. EUR Bündnis für Mobilität und Luftreinhaltung) sowie Abgängen in Höhe von 200,6 Mio. EUR (u.a.
102,7 Mio. EUR Klinikum Stuttgart, 46,6 Mio. EUR Klimaschutzfonds, 30,5 Mio. EUR Wohnraumoffensive, 11,0 Mio. EUR Kulturelle Infrastruktur, 4,3 Mio. EUR Radinfrastruktur, 3,1 Mio. EUR Bündnis für Mobilität und Luftreinhaltung, 1,2 Mio. EUR Investitionszuschuss SSB).
Durch den Ausweis der davon-Positionen wird Liquidität in Höhe von 589,1 Mio. EUR gebunden.
Die zum 31.12.2021 ausgewiesene freie Liquidität in Höhe von 73,6 Mio. EUR (vgl. Anlage 6 „Liquiditätsübersicht“) wird für kurzfristige Finanzierungsbedarfe (vgl. Finanzzwischenbericht GRDrs 454/2022 –z.B. Kapitaleinlage SVV) benötigt. Eine zusätzliche Reservierung von liquiden Mitteln für langfristige Finanzierungsbedarfe im Rahmen einer davon-Position ist daher nicht möglich.


2. Bilanz 2021

Die Schlussbilanz 2021 weist eine Bilanzsumme von 11,22 Mrd. EUR
(VJ 10,88 Mrd. EUR) aus.

Die wesentlichen städtischen Vermögenswerte sind im Sachvermögen und im Finanzvermögen auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen.

Insgesamt hat sich das Sachvermögen im Haushaltsjahr 2021 um 99,5 Mio. EUR auf 5,03 Mrd. EUR erhöht. Der Anteil an der Bilanzsumme beträgt 44,8%.

Das Finanzvermögen beträgt zum Bilanzstichtag 5,44 Mrd. EUR. Es hat sich im Haushaltsjahr insoweit um insgesamt 124,6 Mio. EUR erhöht und weist damit einen Anteil von 48,4% an der Bilanzsumme aus.

Das Kapital der LHS beträgt zum Bilanzstichtag 9,52 Mrd. EUR (VJ 9,26 Mrd. EUR). Hieraus ergibt sich bei der Bilanzsumme von 11,22 Mrd. EUR eine Kapitalquote von
84,8 % (VJ 85,1 %). Erweitert um die Summe der Sonderposten (rd. 0,91 Mrd. EUR) ergibt sich eine Kapitalquote von 92,9 % (VJ 93,7 %).

Die Rücklagen betragen 3,58 Mrd. EUR (VJ 3,31 Mrd. EUR). Davon sind innerhalb der Ergebnisrücklage Mittel in Höhe von 599,4 Mio. EUR (VJ 796,8 Mio. EUR) für sonstige bestimmte Zwecke gebunden. Als zweckgebundene Rücklagen in Höhe von
113,3 Mio. EUR sind unselbständige Stiftungen und Fonds bilanziert. Das Stiftungskapital beträgt 84,4 Mio. EUR (VJ 83,1 Mio. EUR).

Die Rückstellungen wurden neu bewertet und in der Folge insgesamt um
110,4 Mio. EUR auf 509,5 Mio. EUR (VJ 399,1 Mio. EUR) erhöht.

Die langfristigen Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen belaufen sich im Stadthaushalt weiterhin auf null Euro. Lediglich im Stiftungsbereich bestehen Kreditverbindlichkeiten in Höhe von 110 TEUR.
Die LHS ist seit dem Jahr 2018 im Stadthaushalt schuldenfrei.

Unter Berücksichtigung der Schulden der Eigenbetriebe (ohne Trägerdarlehen) in Höhe von 264,2 Mio. EUR (VJ 283,3 Mio. EUR) ergibt sich je Einwohner ein Gesamtschuldenstand von 423 EUR (VJ 449 EUR).

Die Veränderungen der Bilanz sind in Anlage 2 „Erläuterungen zur Bilanz“ dargestellt.



3. Ermächtigungsübertragungen 2021 (Übertragung von Budgetresten)

Die Ermächtigungsübertragungen im Ergebnishaushalt verteilen sich wie folgt:

THH
Bezeichnung
EÜ 2021
800
Gemeinderat
78.100,00 EUR
810
Bürgermeisteramt
9.988.952,44 EUR
100
Haupt- und Personalamt
17.183.700,00 EUR
120
Statistisches Amt
531.600,00 EUR
140
Rechnungsprüfungsamt
4.500,00 EUR
150
Bezirksämter
921.900,00 EUR
200
Stadtkämmerei
24.020.400,00 EUR
290
Jobcenter
215.600,00 EUR
320
Amt für öffentliche Ordnung
397.500,00 EUR
340
Standesamt
12.200 EUR
360
Amt für Umweltschutz
6.526.525,12 EUR
370
Branddirektion
982.400,00 EUR
400
Schulverwaltungsamt
43.070.771,31 EUR
410
Kulturamt
7.994.107,29 EUR
500
Sozialamt
374.700,00 EUR
510
Jugendamt
11.633.455,50 EUR
520
Amt für Sport und Bewegung
6.822.001,06 EUR
530
Gesundheitsamt
387.500,00 EUR
610
Amt für Stadtplanung und Wohnen
55.263.600,00 EUR
620
Stadtmessungsamt
131.000,00 EUR
630
Baurechtsamt
1.251.100,00 EUR
660
Tiefbauamt
5.124.692,93 EUR
670
Garten-, Friedhofs- und Forstamt
9.188.600,00 EUR
740
Hallenbad Untertürkheim
15.100,00 EUR
Summe Ergebnishaushalt
202.120.005,65 EUR

Wie sich die konsumtiven Reste innerhalb der Teilhaushalte zusammensetzen bzw. auf welche Kontengruppen diese entfallen, ist in Anlage 4, Seite 1-6, ersichtlich.

Die konsumtiven Ermächtigungsübertragungen betrugen im Vorjahr 196,7 Mio. EUR.






Die investiven Ermächtigungsübertragungen im Finanzhaushalt verteilen sich wie folgt:

THH
Bezeichnung
EÜ 2021
800
Gemeinderat
2.500,00 EUR
810
Bürgermeisteramt
6.549.853,00 EUR
100
Haupt- und Personalamt
10.506.316,00 EUR
150
Bezirksämter
71.800,00 EUR
200
Stadtkämmerei
182.625.536,35 EUR
230
Liegenschaftsamt
180.669.905,05 EUR
290
Jobcenter
179.400,00 EUR
320
Amt für öffentliche Ordnung
1.987.300,00 EUR
360
Amt für Umweltschutz
30.922.518,40 EUR
370
Branddirektion
3.944.300,00 EUR
400
Schulverwaltungsamt
191.033.191,00 EUR
410
Kulturamt
11.378.100,00 EUR
500
Sozialamt
2.329.600,00 EUR
510
Jugendamt
81.680.556,39 EUR
520
Amt für Sport und Bewegung
23.193.807,11 EUR
530
Gesundheitsamt
15.000,00 EUR
610
Amt für Stadtplanung und Wohnen
98.748.362,00 EUR
630
Baurechtsamt
1.700,00 EUR
660
Tiefbauamt
116.095.646,53 EUR
670
Garten-, Friedhofs- und Forstamt
16.461.285,43 EUR
900
Allgemeine Finanzwirtschaft
4.977.000,00 EUR
Summe Finanzhaushalt
963.373.677,26 EUR

Wie sich die investiven Reste innerhalb der Teilhaushalte zusammensetzen bzw. auf welche Investitionsprojekte und Auszahlungsgruppen diese entfallen, ist in Anlage 4,
Seite 7 - 12, ersichtlich.

Die investiven Reste betrugen im Vorjahr 827,0 Mio. EUR.


4. Überblick getroffener Verfügungen zur Anbringung und Änderung von Deckungs- und Übertragbarkeitsvermerken im Haushaltsjahr 2021

Aufgrund Ziffer I.6 der Deckungsvermerke im Haushaltsplan 2020/2021 wurde folgende Deckungsbeziehung im Haushaltsjahr 2021 ergänzt:

Einseitig deckungsberechtigt im THH 410 Kulturamt, Amtsbereich 4102811 – Kulturförderung, sind alle Aufwendungen für die Planung (Standortsuche) eines künftigen Konzerthauses zu Lasten der im THH 610 Amt für Stadtplanung und Wohnen, Amtsbereich 6107010 – Stadtplanung, in der Kontengruppe 42510, für diesen Zweck bereitgestellten Mittel.



5. Im Haushaltsplan 2021 werden folgende über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen zugelassen:
Zu 5.1
Im Teilergebnishaushalt 230 des Liegenschaftsamts, Amtsbereich 2307030 Immobilienverwaltung, Kontengruppe 42110 Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen wurden für die Feuerwache 2, Logistikhalle Mehraufwendungen in Höhe von 300.000 EUR notwendig, weil sich erst im Rahmen der Planberatungen zum Doppelhaushalt 2022/2023 entgegen der ursprünglichen Annahme in GRDrs 977/2020 herausgestellt hat, dass bei der Feuerwache 1 nicht ausreichend Mittel zur Deckung vorhanden sind. Des Weiteren wurden durch kurzfristig entstandene konsumtive Sanierungsbedarfe und zeitlich verzögerte Abrechnungen, Mehraufwendungen in Höhe von 2.329.744,75EUR notwendig.
Die Mehraufwendungen werden aus der Deckungsreserve für Sachaufwendungen THH 900 Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 Sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 Sonstige ordentliche Aufwendungen gedeckt.

Zu 5.2
Im Teilergebnishaushalt THH 900 Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006110 Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen, Kontengruppe 43410 Gewerbesteuerumlage ergibt sich infolge von höheren Gewerbesteuererträgen eine gegenüber der Planung um 36.353.250,30 EUR höhere Gewerbesteuerumlage.

Die Mehraufwendungen werden durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer im Teilergebnishaushalt THH 900 Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006110 Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen, Kontengruppe 30130 Gewerbesteuer gedeckt.

Zu 5.3
Im Teilergebnishaushalt THH 900 Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006110 Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen, Kontengruppe 43710 Finanzausgleichsumlage ergibt sich infolge einer höheren Steuerkraft eine gegenüber der Planung um 1.477.035,10 EUR höhere Finanzausgleichsumlage.

Die Mehraufwendungen werden aus der Deckungsreserve für Sachaufwendungen THH 900 Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 Sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 Sonstige ordentliche Aufwendungen gedeckt.

Zu 5.4
Im Teilergebnishaushalt THH 900 Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006110 Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen, 43730 Allgemeine Umlagen an Zweckverbände u. dgl ergibt sich eine gegenüber der Planung um 276.135,59 EUR höhere Umlage an den Verband Region Stuttgart.

Die Mehraufwendungen werden im Teilergebnishaushalt THH 900 Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 Sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft mit einem Betrag von 106.551,16 EUR aus Wenigeraufwand bei der Vermögensumlage an den Verband Region Stuttgart sowie mit einem Betrag von 169.584,43 EUR aus der Deckungsreserve für Sachaufwendungen gedeckt.

Zu 5.5
Im Teilergebnishaushalt THH 900 Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 451 Zinsen und ähnliche Aufwendungen resultieren aus der Aufstockung der Vermögensverwaltungsmandate gegenüber der Planung um 366.645,03 EUR höhere Aufwendungen des Geldverkehrs.

Die Mehraufwendungen werden aus der Deckungsreserve für Sachaufwendungen THH 900 Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 Sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 Sonstige ordentliche Aufwendungen gedeckt.

Zu 5.6
Im Teilergebnishaushalt THH 900 Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 451 Zinsen und ähnliche Aufwendungen ergeben sich um 1.389.808,90 EUR höhere Verwahrentgelte infolge der andauernden Niedrigzinsphase.

Die Mehraufwendungen werden aus der Deckungsreserve für Sachaufwendungen THH 900 Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 Sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 Sonstige ordentliche Aufwendungen gedeckt.


6. Mittelumsetzungen vom Finanz- in den Ergebnishaushalt

Im Rahmen der Ausführung des Doppelhaushaltsplans hat sich erwiesen, dass es erforderlich ist, veranschlagte Haushaltsmittel für Investitionen im Einzelfall zur Deckung von Mehraufwendungen für Instandhaltungs-/ Unterhaltungsmaßnahmen und den Erwerb von beweglichem Sachvermögen im Ergebnishaushalt zu verwenden. Durch Haushaltsvermerk wurde geregelt, dass in den Haushaltsjahren 2020/2021 die entsprechenden Mittel, die vom Finanz- in den Ergebnishaushalt umgesetzt werden, mit Beschluss zum Jahresabschluss als pauschal genehmigt gelten, wenn die Mehraufwendungen in direktem Zusammenhang mit dem veranschlagten Investitionsprojekt bzw. den investiven Pauschalmitteln stehen und/oder bilanzielle Vorschriften dies erforderlich machen. Es wurden 2021 auf Grund dieses Haushaltsvermerks insgesamt 39.470.873,87 EUR vom Finanz- in den Ergebnishaushalt umgesetzt.

Ebenfalls durch Haushaltsvermerk wurde bestimmt, dass über-/außerplanmäßige Aufwendungen des Ergebnishaushalts, die aus im Finanzhaushalt veranschlagten Pauschalen (z.B. für den Ausbau der Kindertagesbetreuung) zu finanzieren sind, im Rahmen des Jahresabschlusses nachträglich pauschal genehmigt werden.
Im Jahr 2021 waren dies insgesamt 5.114.996,53 EUR.


7. Gewährung von städtischen Darlehen an die Eigenbetriebe Stadtentwässerung Stuttgart (SES) und Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) sowie Kassenkreditgewährung an die Stadtwerke Stuttgart GmbH (SWS)

Dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES) wird zur Finanzierung von Investitionen im Jahr 2021 ein städtisches Darlehen in Höhe von 40.000.000,00 EUR gewährt. Die Gewährung von Darlehen der Stadt an den Eigenbetrieb bedarf formal noch gemäß § 4 Nr. 8 Betriebssatzung SES der Zustimmung des Gemeinderats.

Dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) werden zur teilweisen Finanzierung von Investitionen in 2021 städtische Darlehen in Höhe von insgesamt 13.000.000 EUR gewährt. Die Gewährung von Darlehen der Stadt an den Eigenbetrieb bedarf formal noch gemäß § 4 Nr. 8 Betriebssatzung AWS der Zustimmung des Gemeinderats.

Den Stadtwerken Stuttgart GmbH (SWS) werden zur Deckung von unterjährigen Liquiditätsschwankungen Kassenkredite bis zu einem Höchstbetrag von 5.000.000 EUR gewährt (GRDrs 169/2020).

Die städtischen Darlehens- und Kassenkreditgewährungen erfolgten zu marktüblichen Konditionen und sind im Teilfinanzhaushalt 200 Stadtkämmerei, Projekte 7.203050 und 7.203051 Abwicklung Eigenbetriebe u. Beteiligungen, Auszahlungsgruppe 788 Darlehensgewährung veranschlagt.


8. Gliederungstiefe Planvergleich nach § 51 GemHVO

Der Planvergleich des Jahresabschlusses nach § 51 GemHVO wird in bewährter Weise bis zur Gliederungsebene der Teilhaushalte und mindestens nach der Gliederung der §§ 2-4 GemHVO aufgestellt. Der Bericht zum Jahresabschluss der Stadtkämmerei stellt die wesentlichen Ergebnisse nach den gesetzlichen Vorgaben dar. Die Gliederungstiefe ist zur besseren Übersichtlichkeit auf die Teilhaushalte beschränkt. Die Zeilenstruktur im Haushaltsplan ist zur besseren Transparenz weiter untergliedert als in der Gemeindehaushaltsverordnung vorgegeben.
Der Planvergleich findet seit der Umstellung auf die Doppik beim Jahresabschluss auf der Gliederungsebene der Teilhaushalte statt.
Im Haushaltsplan der Landeshauptstadt Stuttgart werden unterhalb der Teilhaushalte Amtsbereiche und ggfs. Schlüsselpositionen dargestellt. Hierbei werden auf allen Gliederungsebenen die Vorjahresergebnisse den aktuellen Planansätzen gegenübergestellt. Somit stehen dem Gemeinderat im Rahmen der Planberatungen weitergehende Informationen zu Ergebnissen und Planansätzen bei den Teilhaushalten zur Verfügung. Die Verwaltung empfiehlt diese unterschiedlichen Gliederungstiefen zwischen Haushaltsplan und Jahresabschluss beizubehalten und den Schwerpunkt beim Jahresabschluss weiterhin auf Bilanz, Gesamtergebnis und Liquidität zu legen. Eine identische Gliederungstiefe zwischen Haushaltsplan und Jahresabschluss würde den Jahresabschluss aus Sicht der Verwaltung überfrachten.




9. Kreditermächtigung / Liquidität / Schuldenstand

Kreditermächtigung

Im Haushaltsjahr 2021 musste die veranschlagte Kreditermächtigung in Höhe von
2,2 Mio. EUR nicht in Anspruch genommen werden.

Liquidität

Die freie Liquidität zum 31.12.2021 beträgt 73,6 Mio. EUR (vgl. Anlage 6).

Die wesentlichen Liquiditätsbindungen ergeben sich aus den davon-Positionen innerhalb der Ergebnisrücklage (vgl. Anlage 2, Seite 20), aus Rückstellungen
(vgl. Anlage 2, Seite 29) und aus Ermächtigungsübertragungen (vgl. Anlage 4).

Die ausgewiesene freie Liquidität ist zur Finanzierung anstehender Finanzbedarfe (z.B. Kapitaleinlage SVV) vorgesehen.



Schuldenstand

In 2021 mussten keine Darlehen neu aufgenommen werden. Dadurch war der Stadthaushalt auch zum 31.12.2021 schuldenfrei. Der Schuldenstand der Stadt inkl. Eigenbetriebe (ohne Trägerdarlehen, kreditähnlichen Rechtsgeschäften und Stiftungen) beträgt zum 31.12.2021: Eigenbetriebe 264.217.987,91 EUR (VJ 283.274.889,73 EUR) Das sind – bezogen auf die Einwohnerzahl zum 30.09.2021 – 423 EUR
(Vorjahr 449 EUR) je Einwohner.




10. Entwicklung der Vermögensverwaltungsmandate der Stadt
Auf Anlage 7 wird verwiesen.

Bei dem Spezialfonds (und in analoger Anwendung auch bei den Vermögensverwaltungsmandaten) sind die Vorgaben von § 22 Absatz 3 Satz 2 GemHVO eingehalten:

1. Die Anlagen werden nur von Investmentgesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union verwaltet. 2. Sofern die Mandate Investmentanteile enthalten, lauten diese nur auf Euro und sind von Emittenten mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgegeben worden. 3. Es wurde nur in Standardwerte (Aktien aus Stoxx-Europe-600-Index, Staatsanleihen, Pfandbriefe und Unternehmensanleihen entsprechend der städtischen Anlagerichtlinien) in angemessener Streuung und Mischung investiert. 4. Es wurde nicht in Wandel- und Optionsanleihen investiert. 5. Die Aktienquote liegt jeweils unter 30 Prozent. Die seit dem 01.09.2016 geltenden Nachhaltigkeitskriterien werden bei sämtlichen Mandaten angewandt und sind vollständig implementiert.






Thomas Fuhrmann
Bürgermeister






Anlagen

1 Gesamtergebnisrechnung 2021
2 Bilanz 2021 mit Erläuterungen
3 Gesamtfinanzrechnung 2021
4 Verzeichnis der Ermächtigungsübertragungen 2021
5 Schuldenübersicht 2021
6 Liquiditätsübersicht 2021
7 Bericht Vermögensverwaltung 2021




Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>







Anlagen

<Anlagen>



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