Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
227
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VerhandlungDrucksache:
897/2021
GZ:
JB/T
Sitzungstermin: 29.06.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Fezer
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Schmidt
Betreff: Grundsatz- und Vorprojektbeschluss Hattenbühlschule

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 18.05.2022, öffentlich, Nr. 185
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 28.06.2022, öffentl., Nr. 193
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung

Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Jugend und Bildung und des Technischen Referats vom 11.05.2022, GRDrs 897/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Von der aktuellen Schul- und Raumsituation an der Hattenbühlschule wird Kenntnis genommen.

2. Vom Ergebnis der Machbarkeitsstudie des Architektenbüros "EGGER KO3.LB ARCHITEKTEN, Stuttgart" vom Juli 2021 und dem daraus resultierenden Sanierungs- und Erweiterungsbedarf der Hattenbühlschule wird Kenntnis genommen.

3.a) Der Gesamtsanierung des Schulgebäudes und der Turnhalle sowie der Erweiterung des Schulstandorts mit Gesamtkosten von ca. 34,3 Mio. EUR (Grobkostenrahmen) wird zugestimmt.

b) Dem Gesamtraumprogramm (Anlage 1) einer 4-zügigen Ganztagsgrundschule mit einer Gesamtprogrammfläche von bis zu 2.570 m2 inkl. Essensversorgung und Ganztagsbereich wird zugestimmt.
c) Vom sich draus ergebenden Raumfehlbedarf in Höhe von rund 700 m² wird Kenntnis genommen.

d) Der Umsetzung in mehreren Bauabschnitten wird zugestimmt. Zunächst soll in einem 1. Bauabschnitt der Neu- und Erweiterungsbau realisiert werden.

4. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der VgV-Verfahren (mit Gestaltungsanteil) sowie mit der Vergabe der Planungsaufträge beauftragt. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, im Anschluss daran die Planung der o.g. Gesamtmaßnahme bis Leistungsphase 3 HOAI auf Basis des beschlossenen Raumprogramms durchzuführen.

5. Für die Weiterplanung gemäß Beschlussziffer 4 bis einschließlich Leistungsphase 3 werden bis zum Projektbeschluss Planungsmittel in Höhe von 2.450.000 EUR benötigt. Diese Planungsmittel werden im Teilfinanzhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt, Projektnummer 7.401193 – Hattenbühlschule, Generalsanierung und Ganztagesschule ausgewiesen. Die Deckung erfolgt über das Sonderprogramm Schulsanierung, Projektnummer 7.401907.


StR Ebel (AfD) hat aus dem Bezirksbeirat die Information erhalten, die Schulleitung habe am 05.04. behauptet, der Unterricht könne mit vier neuen Klassen in dem derzeit genutzten Gebäude weiterhin stattfinden. Außerdem habe das Schulverwaltungsamt am 22.06. erklärt, zum Schuljahresstart im September 2022 könne keine Auslagerung in das Gebäude der Föhrichschule erfolgen und alle Schüler der Hattenbühlschule könnten - auch bei Erweiterung auf vier Klassen - am derzeitigen Standort verbleiben. Der Stadtrat möchte wissen, ob dies mit einer Fehleinschätzung des Schulverwaltungsamtes verbunden sei. Er thematisiert weiterhin die Sicherheit des Schulweges; der Elternbeirat habe diesen als erstes am 28.06. geprüft. Abschließend hinterfragt er die Prüfung der Fluchtwege sowie einen geeigneten Pausenhof und Sporthalle in der Föhrichschule. Eventuell seien entsprechende Nachfragen im Bezirksbeirat nicht beantwortet worden.

Eine Fehleinschätzung des Schulverwaltungsamtes könne nicht vorliegen, erklärt BMin Fezer. Sie verweist auf die intensiven Diskussionen, bei denen sich das Schulverwaltungsamt viel Mühe gegeben habe, den bezüglich einer zeitweisen Auslagerung von Schule, Familien und Bezirksbeiräten geäußerten Bedenken entgegenzukommen. Um guten Willen zu zeigen und alle Sicherheiten zu schaffen, sei ein Arbeitssicherheitsgutachten an ein externes Büro in Auftrag gegeben worden. Dieses Gutachten, was natürlich mit dem Brandschutz abgestimmt sein müsse, liege heute frisch vor und müsse nun geprüft werden. In der Folge werde es nochmals eine Prüfung der Föhrichschule geben. Im Vorfeld sei diese bereits hinsichtlich des Brandschutzes untersucht worden. Die Föhrichschule könne guten Gewissens als Ausweichstandort genutzt werden und sei dementsprechend auch mit der Hattenbühlschule abgestimmt. Als Folge des Gutachtens und um die Schule nicht zu überfordern, erfolge die teilweise Auslagerung jedoch nun nicht in den kommenden Sommerferien, sondern zu einem späteren Zeitpunkt im Laufe des Schuljahres oder im Sommer 2023. Diese Entscheidung sei noch nicht getroffen. Angesichts der stetig steigenden Schülerzahlen der Hattenbühlschule könne der Schulbetrieb unter den derzeitigen räumlichen Bedingungen auf Dauer nicht fortgeführt werden. Die Schulleiterin habe lediglich signalisiert, dass dies nur übergangsweise für einen begrenzten Zeitraum bis zur Auslagerung möglich sei. Die Föhrichschule werde dergestalt vorbereitet, dass es keinerlei Einwände geben werde. Am 28.06. habe es mit Vertretern der Schulgemeinschaft und dem Amt für öffentliche Ordnung nochmals eine Begehung des Schulweges gegeben, der sich als zumutbar erwiesen habe. Wer keine Veränderung wolle und nicht bereit sei, in der Hattenbühlschule zeitweise Räume freizugeben, müsse Stillstand akzeptieren. Die Schulpflicht könne unter solchen Voraussetzungen jedoch nicht mehr gewährleistet werden. Die Nachfrage nach Ganztagesschulbetrieb sei enorm, weshalb zusätzliche Räume benötigt würden. Auf Nachfrage von StR Ebel bezüglich Fluchtwegen, Pausenhof und Sporthalle betont die Bürgermeisterin, an beiden Standorten seien die Räumlichkeiten für einen Schulbetrieb gegeben. Eine Auslagerung sei zwar nie eine perfekte Lösung, aber es müsse auch gesagt werden, dass es sich um eine komfortable Situation handle, wenn innerhalb eines Stadtbezirks ein Schulgebäude als Ausweichmöglichkeit angeboten werden könne. Während des Zeitraumes der Auslagerung verkürze sich für zahlreiche Kinder der Schulweg; deren Eltern seien mit der gefundenen Lösung natürlich zufrieden.

StR Winter (90/GRÜNE) betont, es habe zahlreiche Gespräche zwischen allen Beteiligten gegeben. Dass ein betroffener Stadtrat im Bezirksbeirat "viel Wind" mache, sei nicht die Art und Weise, die man von Gemeinderatsmitgliedern erwarte. Selbstverständlich sei die beengte Situation nicht ideal, aber die Vorgehensweise sei mit allen Akteuren abgesprochen.

Für diesen Hinweis dankt BMin Fezer. Nicht nur die Verwaltung, sondern auch die Gremien kümmerten sich intensiv um dieses Thema. Sie sei mit allen Fraktionen, die sich stark engagiert hätten, in intensivem Kontakt gestanden. Diese hätten aus der Perspektive der für die Schulpolitik Verantwortlichen gehandelt und, so betont sie, nicht, weil sie "zufällig" ein Kind in der Schule hätten.

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, stellt BMin Fezer fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt bei einer Stimmenthaltung einstimmig wie beantragt.
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