Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
271/E
3
Ergebnis der BeratungDrucksache:
513/2020
GZ:
OB 9011-05
Sitzungstermin: 22.07.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2020 und Bewirtschaftungsvorgaben zum Doppelhaushaltsplan

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters und des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 15.07.2020, GRDrs 513/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 mit Nachtragshaushaltsplan wird gemäß Anlagen 1 und 2 zugestimmt.

2. Bewirtschaftung des Haushaltsplans 2020 mit Nachtrag
a) Dem Vorschlag der Verwaltung, die für das Jahr 2020 verfügte Haushaltsbremse aufzuheben und somit der vollständigen Freigabe der Aufwandsansätze 2020 (Anlage 3 Ausführungsbestimmungen zum Doppelhaushaltsplan 2020/2021) wird zugestimmt.
b) Die im Zusammenhang mit der GRDrs 250/2020 "Hilfen zur Abmilderung finanzieller Notlagen im Zusammenhang mit COVID-19" beschlossenen Flexibilisierung im Haushaltsvollzug innerhalb der Teilhaushalte wird aufgehoben.

3. Haushaltsplan 2021
a) Zur Vorbereitung eines notwendigen Nachtragshaushalts für das Haushaltsjahr 2021 wird die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Verbesserung der Ertragskraft der Ergebnishaushalte und Vorschläge zur Sicherstellung der Finanzierung künftiger Haushalte zu erarbeiten.
b) Um den dafür erforderlichen Handlungsspielraum für Verwaltung und Gemeinderat zu sichern, dürfen Planansätze des Haushaltsjahres 2021 im Ergebnishaushalt grundsätzlich nur bei gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen verfügt werden (Anlage 3 Ausführungsbestimmungen zum Doppelhaushaltsplan 2020/2021).


Dieser Tagesordnungspunkt wird aufgrund einer zu Sitzungsbeginn besprochenen Vorgehensweise nach der Aussprache als eingebracht angesehen. In der Verwaltungsausschusssitzung am 29.07.2020 soll die Beratung fortgesetzt und über die vorliegenden Anträge abgestimmt werden. Daran soll sich die Beschlussfassung in der Sitzung des Gemeinderats am 29.07.2020 anschließen.
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