Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz:
GRDrs 1234/2017
Stuttgart,
11/03/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 08.11.2017



Haushalt 2018/2019 Antrag Nr. 59
Aufgaben und Projekte in der Jugendhilfe


Beantwortung / Stellungnahme

Ein wirkungsvolles Qualitätsmanagement ist unerlässlich, um zu gewährleisten, dass die im Rahmenkonzept für die Ganztagesgrundschulen geforderte Qualität umgesetzt, gemeinsam reflektiert und weiterentwickelt wird (GRDrs 6/2013). Dies gilt in gleicher Weise auch für die Ganztagesschule in der Sekundarstufe und andere Formen der Schulkindbetreuung. Auch die sozialpädagogischen Träger in den Ganztagesgrundschulen fordern die Einführung eines Qualitätsmanagements und ihre Beteiligung am Prozess (Schreiben der Träger vom 21.9.2016). In einem ersten Schritt ist die Verwaltung derzeit dabei, eine Qualitätsanalyse durchzuführen (GRDrs 789/2016), die eine Grundlage für ein Qualitätsmanagement an Grundschulen sein kann (GRDrs 932/2017).

Ungeachtet der im 1. Quartal 2018 zu fassenden Beschlüsse hinsichtlich der Ausgestaltung des Qualitätsmanagements für Ganztagesschulen in Stuttgart lassen sich schon jetzt drei wesentliche Elemente eines Qualitätsmanagements beschreiben, die im Verbund die Qualität der verschiedenen Formen der Schulkindbetreuung gewährleisten.

1. Qualitätsmanagement, Definition und Steuerung von Qualitätskriterien
Auf der Grundlage der durch den Gemeinderat festgelegten Qualitätsstandards für die Ganztagesschule und andere Formen der Schulkindbetreuung werden die bestehenden Qualitätsmerkmale konkretisiert und aktualisiert. Zudem werden Qualitätskriterien für andere Formen der Schulkindbetreuung erarbeitet, auf die das Qualitätsmanagement angewendet werden soll. Dafür wird eine „Steuerungsgruppe Qualitätsentwicklung“ (Weiterentwicklung der bestehenden „Koordinierungsgruppe Qualitätsanalyse“) eingerichtet. Auf der Grundlage einer Operationalisierung der Qualitätskriterien in konkrete Fragen begleitet diese Gruppe die Qualitätsanalyse und bewertet deren Ergebnisse. Auf der Grundlage dieser Bewertungen werden dann konkrete Umsetzungsempfehlungen für die Praxis formuliert und Vorschläge für die konzeptionelle Weiterentwicklung der Angebote gegeben, die der Politik vorgelegt werden.

Erforderliche Ressourcen:
2. Qualitätsanalyse ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote
Die im Rahmen der aktuellen Qualitätsanalyse (GRDrs 932/2017) quantitativen und qualitativen Erhebungen der Ergebnis- und Prozessqualität der Ganztagesgrundschulen werden in ein regelmäßiges Monitoring überführt, das nach Bedarf um Sonderauswertungen (z.B. Integration von VK-Schülerinnen und Schüler, Nutzung von AG-Angeboten, etc.) ergänzt werden. Durch die Regelmäßigkeit können Veränderungen und Entwicklungen festgestellt werden. Zudem können weitere Bildungs- und Betreuungsangebote (z.B. Schülerhäuser, Ganztag in der Sekundarstufe, etc.) einbezogen werden. Die Ergebnisse werden in einem regelmäßig erscheinenden Bericht für die Steuerungsgruppe und gemeinderätlichen Gremien ausgewertet und aufbereitet.

Erforderliche Ressourcen:
3. Qualitätssicherung und -entwicklung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote
Auf der Grundlage der Erfordernisse, die sich aus der Qualitätsanalyse ergeben, werden die Schulen, die sozialpädagogischen Träger des Ganztags und die weiteren Angebote der Schulkindbetreuung zur Entwicklung und Sicherung der Qualität pädagogischer Arbeit unterstützt. Dazu zählen sowohl standortspezifische Maßnahmen (z.B. regelmäßige Jour Fixe, Moderation, Beratung, Workshops, etc.) als auch stadtweite Aktivitäten (z.B. Fachtage, Fortbildungen, etc.), die durch das Schulverwaltungsamt durchgeführt werden. Ergänzend können kooperative Entwicklungsprozesse an den Schulen über den Qualitätsentwicklungsfonds begleitet werden (vgl. GRDrs 932/2017).

Erforderliche Ressourcen:

Vorliegende Anträge/Anfragen

458/2017, Nr. V




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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