Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
284/2012
GZ:
OB 8155-04.08
Sitzungstermin: 09.05.2012
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Bürgerbegehren "Energie- und Wasserversorgung
Stuttgart"
Entscheidung über Zulässigkeit
- Vertagung -

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 26.04.2012, GRDrs 284/2012.


Zu Beginn der Sitzung ergibt sich zu diesem und zum heutigen Tagesordnungspunkt 3 "Ablauf des Konzessionsvergabeverfahrens", GRDrs 312/2012, Niederschrifts-Nr. 115, eine Aussprache darüber, ob diese Punkte heute behandelt oder vertagt werden sollen. Diese gemeinsame Aussprache ist nachstehend wiedergegeben.

Folgende Anträge, die diesem Protokoll angeheftet sind, liegen vor:

- Antrag Nr. 141/2012 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion vom 02.05.2012,
- Antrag Nr. 146/2012 der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 04.05.2012,
- Antrag Nr. 150/2012 der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 08.05.2012.

OB Dr. Schuster merkt, bezogen auf Tagesordnungspunkt 2 an, zu klären sei, ob sofort oder erst nach einem Sachvortrag über eine Vertagung entschieden werden soll. StR Kanzleiter (SPD) erläutert den Antrag Nr. 146/2012. Der dabei von diesem Stadtrat vertretenen Meinung, eine Vertagung um 14 Tage vorzunehmen, schließen sich StR Stopper (90/GRÜNE), StR Kotz (CDU) und StRin Küstler (SÖS und LINKE) an.

Dementsprechend stellt OB Dr. Schuster fest:

Die Behandlung der GRDrs 282/2012 wird um 14 Tage vertagt.

Danach erklärt OB Dr. Schuster, sollte die Gruppe der Vertrauensleute, mit denen er in diesen Tagen ein längeres Gespräch geführt habe, neue juristische Erkenntnisse vorlegen, würden für die Beratungen in zwei Wochen ergänzende juristische Ausführungen vorgelegt.

Zum Tagesordnungspunkt 3 erläutert der Vorsitzende den in der GRDrs 312/2012 enthaltenen Fahrplan. Noch vor der Sommerpause solle das Verfahren gestartet werden. Die Verwaltung stelle sich bis Ende Mai vor, mit den Anwälten einen Informationsabend anzubieten. Dort solle in der Öffentlichkeit dargestellt werden, welche Spielräume es angesichts der rechtlichen Situation gibt. Anschließend sollen die Ausarbeitungen erfolgen, um dann Anfang Juli in einer weiteren Informationsveranstaltung den Entwurf eines Verfahrensbriefes diskutieren zu können. Auf der Basis dieser Diskussion werde dann eine Vorlage für den Gemeinderat zur Beschlussfassung vor der Sommerpause erstellt. Wert legt der Oberbürgermeister insbesondere auf die öffentliche Debatte Ende Mai. Dieser Ablauf sei von den Initiatoren des Bürgerbegehrens akzeptiert worden. In der morgigen Gemeinderatssitzung solle die Vorgehensweise im Detail von einem Anwalt erklärt werden.

Der Antrag Nr. 141/2012 wird durch StR Stopper (90/GRÜNE) kurz erläutert.

Im weiteren Verlauf hält OB Dr. Schuster fest, dass sich die Fraktionen für den Bericht zum Ablauf des Konzessionsverfahrens durch das von der Stadt beauftragte Rechtsanwaltsbüro in der morgigen Sitzung des Gemeinderates, Tagesordnungspunkt 3, sowie positiv zu den beiden Informationsveranstaltungen aussprechen.

Zu seiner abschließenden Äußerung, Tagesordnungspunkt 2 werde also vertagt und Tagesordnungspunkt 3 sei somit heute behandelt, ergeben sich keine Einwendungen.

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