Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI / 53
GRDrs 1281/2023
Stuttgart,
11/09/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 15.11.2023



Zuschusserhöhung der Förderung für den Verein AIDS-Hilfe Stuttgart e.V.

Beantwortung / Stellungnahme

Im Haushaltsantrag 4317/2023 wird in vier Punkten eine Förderung bzw. Bezuschussung von insgesamt 1,5 VK für drei Arbeitsbereiche sowie Sachmittel für den Ausbau des Testangebots beantragt. Die Stellungnahme behandelt die Punkte 1.-3. des Haushaltsantrags gesondert und Punkt 4. aufgrund der inhaltlichen Überschneidung zusammen mit den Anträgen 1175/2023 und 3169/2023.

1. Antrag auf Förderung von 0,75 Stellenanteilen in der HIV-/STI-Primärprävention

Die AIDS-Hilfe Stuttgart e.V. (AHS) ist ein aktiver Träger im Bereich der Primärprävention und wird seit 1987 von der LHS gefördert (Anlage zu GRDrs 827/2009). Aufgrund des wachsenden Bedarfs und der hohen Nachfrage wurde das Angebot in den vergangenen Jahren aus trägereigenen Mitteln und durch Kooperationen stetig erweitert.

Der Schulunterricht und daran angebundene Präventionsveranstaltungen bilden für den Großteil der Jugendlichen weiterhin die primäre Wissensquelle der Sexualaufklärung. Neben der AHS sind in diesem Bereich auch die EVA, der Verein zur Förderung von Jugendlichen und das Gesundheitsamt tätig. Da hierdurch auch jene erreicht werden, die keine Ansprechpersonen im familiären Umfeld zur Verfügung haben, stellt dieses Angebot einen wichtigen und unverzichtbaren Bestandteil der Prävention dar.

Gegenwärtig stehen der AHS durch die städtische Förderung 2,5 Stellen unter anderem für die Präventionsveranstaltungen zur Verfügung. Von der AHS werden 0,75 Stellenanteile eigenfinanziert.

Die AHS führte im Jahr 2022 mit Beteiligung von Ehrenamtlichen 70 Präventionsveranstaltungen durch. Hierbei wurden ca. 1.200 Personen erreicht. Im Jahr 2023 waren es bis dato ca. 140 durchgeführte Veranstaltungen mit weit über 2.000 erreichten Personen.

Da die AHS die Finanzierung des 0,75 Stellenanteils nach eigenen Angaben künftig nicht mehr übernehmen kann, wird beantragt, deren Finanzierung zu übernehmen.

2. Antrag auf Förderung von 0,25 Stellenanteilen für den Bereich Migration und Chancengleichheit

Die AHS ist aktiv in der Aufklärung und Prävention zum Thema HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen für Menschen mit Fluchthintergrund und Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. Vor dem Hintergrund der Migrationsbewegungen in jüngster Zeit, ist der Bedarf an kultursensibler HIV- und STI-Präventionsarbeit mit Migrant*innen hoch. Nach Corona war ein gestiegener Bedarf festzustellen. Erreichte das zu der Zeit im Ausbau befindliche Angebot in den Jahren 2019-2021 ca. 140 Personen im Jahr, stieg die Nachfrage nach einem pandemiebedingten Einbruch und durch die Etablierung der Beratung, Begleitung und Präventionsmaßnahmen, wodurch im Jahr 2023 ca. 550 Personen erreicht wurden.
Zusätzlich zur bereits bestehenden Förderung für 0,5 Stellenanteile für diesen Bereich, wird eine Erweiterung um 0,25 Stellenanteile beantragt. Da die Komplexität der bedarfsangemessenen Gesundheitsförderung bezüglich HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen für und mit Migrant*innen voraussichtlich zunehmen wird und die Bedeutung des Angebots für die Herstellung gesundheitlicher Chancengleichheit deshalb bedeutsam ist, fokussiert der Antrag ein Angebot, das gegenwärtig von keinem anderen Träger vorgehalten wird und dessen Ausbau auf einen dringender werdenden Bedarf rekurriert. Da die dauerhafte Notwendigkeit der Stellenerhöhung nicht begründet bzw. belegt werden kann, sollte die Erhöhung der 0,25 Stellenanteile auf zweieinhalb Jahre befristet werden, in deren Anschluss eine erneute Bewertung der Angemessenheit der Höhe der Förderung vorgenommen werden sollte.

3. Antrag auf Förderung von 0,5 Stellenanteilen für das HIV-/Syphilis-Schnelltest-Angebot

Die AHS bietet seit 2014 monatliche HIV-/Syphilis-Schnelltest-Aktionen an verschiedenen Orten sowie HIV-/Syphilis-Schnelltests nach Terminvereinbarung in den Räumen des Trägers. Der Träger reagiert hiermit auf einen Bedarf, auch wenn dies in der Satzung nicht explizit vorgesehen ist (vgl. http://www.aidshilfe-stuttgart.de/index.php?article_id=27). Nach § 24 IfSG ist es der AHS jedoch möglich, Testungen auf HIV, Syphilis und Hepatitis C durchzuführen. Im Jahr 2022 wurden mit ein 1,0 Stellenanteilen ca. 1.750 Tests durch medizinisches Fachpersonal (z. B. ehrenamtliche Ärzt*innen) und Sozialarbeiter*innen durchgeführt. Darüber hinaus konnte eine tragfähige Kooperation für die Anschlussversorgung mit der Gemeinschaftspraxis Frietsch, Roll, Marquardt etabliert werden.

In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach dem Angebot bei (Szene-)Testaktionen stetig angestiegen, wodurch eine Erweiterung des Angebots von (zeitaufwändigeren) Tests mit Terminvereinbarung und Beratung im Kontext der Testung notwendig wird. Der Träger möchte die Aufrechterhaltung des Angebots daher mit einer Ressourcenerhöhung um 0,5 Stellenanteile (Sozialarbeiter*in) für die Schulung Ehrenamtlicher, Vor-, Nachbereitung und Testdurchführung sichern. Da das Angebot bislang zu 70% aus Eigenmitteln finanziert wird, stehen der AHS hierfür nicht genügend eigene Ressourcen zur Verfügung.
Der Antrag zielt auf eine Versorgungslücke für jene Personen ab, die nicht durch die übrigen Angebote erreicht werden können.

4. Antrag auf Förderung von zusätzlichen Sachmitteln für den Ausbau des Testangebots auf HIV und anderen sexuell übertragbare Infektionen (STI)

Vor dem Hintergrund des unter 3. dargestellten Bedarfes, plant der Träger eine Anpassung der infrastrukturellen Voraussetzungen für verschiedene Testformen, wofür die trägereigenen Ressourcen nicht ausreichen. Beantragt wird eine Erhöhung der bisherigen Förderung von 8 TEUR auf 18 TEUR. Die Erhöhung der Fördersumme soll den Träger in die Lage versetzen, jährlich zusätzlich ca. 1.100 Tests zu beschaffen. Da es sich hierbei um ein Beratungs- und Untersuchungsangebot im Sinne des § 24 IfSG handelt, wird die entsprechende fachliche Konzeption eng mit dem Gesundheitsamt abgestimmt.

Maßnahme/Kontengruppe2024 in TEUR2025 in TEUR2026 in TEUR2027 FF in TEUR
Zuschuss für 0,75 Fachkraftstelle52,152,152,152,1
Zuschuss für 0,25 Fachkraftstelle17,417,48,7
Zuschuss für 0,5 Fachkraftstelle34,834,834,834,8
Zulage SuE2,62,62,62,6
Sachkostenpauschale3333
Erhöhung des Sachmittelzuschusses10101010
119,9119,9111,2102,5‬




Vorliegende Anträge/Anfragen

4317/2023 Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei, 1175/2023 Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 3169/2023 SPD-FrRaktion




Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin




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