Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 1154/2013
Stuttgart,
11/05/2013



Haushalt 2014/2015

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 13.11.2013



Mehr Grün ums Haus - Hinterhofbegrünung

Beantwortung / Stellungnahme

Die Begrünung von Innenhöfen und Dachflächen kann einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung des Kleinklimas in den dicht bebauten Innenstadtquartieren und Stadtteilzentren leisten und so deren Attraktivität als Wohnstandorte stärken.

Die Förderung zur Entsiegelung und Begrünung von Hofflächen und die Förderung von Dachbegrünungen könnte zusammengefasst über ein Programm bezuschusst werden.

Die organisatorische Gesamtstruktur des neuen Programms könnte sich an den vorhandenen Strukturen zur Abwicklung geförderter privater Modernisierungen orientieren: Die Steuerung der Maßnahmen erfolgt beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, die fachliche Beratung der Antragsteller und die Begleitung der baulichen Maßnahmen erfolgt durch einen von der Stadt beauftragten Garten- und Landschaftsarchitekten. Dessen Leistungsbild wiederum würde sich am Leistungsbild der Modernisierungsbetreuer in den Sanierungsgebieten orientieren.

Die Fördertatbestände könnten durch Zusammenführung und Fortschreibung der beiden vorhandenen Richtlinien des früheren Grünprogramms und des Dachbegrünungsprogramms definiert werden. Im Rahmen der Fortschreibung wäre die Aufnahme aktueller Entwicklungen wie zum Beispiel des Urban-Gardenings in die Förderkulisse zu prüfen. Des Weiteren wären die Förderobergrenzen an die seitherigen Baupreisentwicklungen anzupassen.

Der Geltungsbereich des früheren Grünprogramms war auf die Stadterneuerungsvorranggebiete begrenzt, während das Dachbegrünungsprogramm im gesamten Stadtgebiet mit Ausnahme der Sanierungsgebiete zum Einsatz kam. Für ein neues Grünprogramm sollte ein einheitlicher Geltungsbereich definiert werden. Dieser könnte entweder alle Gebiete mit geschlossener Bauweise umfassen oder alle Gebiete mit einem hohem Versiegelungsgrad (z. B. über 70 %), da hier in der Regel die größten Defizite hinsichtlich des Kleinklimas zu verorten und Begrünungsmaßnahmen am dringlichsten erforderlich sind. Die geschlossene Bauweise ergibt sich entweder aus der zulässigen Baustaffel, der Festsetzung in einem Bebauungsplan oder einer Bewertung nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB), der Versiegelungsgrad ist parzellenscharf im geografischen Auskunftssystem SIAS abrufbar. Welche Grundlage letztlich herangezogen werden soll, wäre im Rahmen der oben genannten Zusammenführung und Fortschreibung der vorhandenen Richtlinien zu klären.

Ebenfalls in diesem Rahmen zu klären wäre, ob es sinnvoll ist, die Fördersätze zu staffeln und in den klimatisch besonders belasteten Innenstadtbezirken und in Bad Cannstatt einen stärkeren finanziellen Anreiz zu gewähren als im übrigen Geltungsbereich.

Wie schon bei den früheren Programmen, so wären auch in einem neuen Programm die Sanierungsgebiete auszuschließen, da hier im Rahmen der Städtebauförderung bereits Zuschussmöglichkeiten bestehen. Ebenfalls auszuschließen wären Maßnahmen, die auf der Grundlage des Stuttgarter Innenentwicklungsmodells (SIM), von Festsetzungen in Bebauungsplänen oder im Rahmen städtebaulicher Verträge durchgeführt werden.

Die Aufstellung und Abwicklung des vorgeschlagenen Programms ist mit einem zusätzlichen Personalbedarf für das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung verbunden.


Anmerkung Referat WFB

Die mittelfristige Finanzplanung und die zu den neuen Investitionen angemeldeten Vorhaben, insbesondere zu den Themen Bildung und Betreuung, wie auch die bislang angemeldeten Stellenbedarfe lassen derzeit keinen finanziellen Spielraum für die Neuauflage eines Grünprogramms erkennen.



Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Nr. 427/2013 Bündnis90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion




Matthias Hahn
Bürgermeister




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