Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 9/2011
Stuttgart,
01/18/2011



Landesprogramm „Bildungsregion“:
Ermächtigung zur Besetzung einer befristeten Stelle




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich26.01.2011



Beschlußantrag:

Die Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft (S-BiP) und das Jugendamt werden auf der Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 27. Juli 2010 (GRDrs 545/2010) ermächtigt, jeweils eine/-n Sachbearbeiter/-in in Teilzeit (50 %) in der Entgeltgruppe 13 TVöD ohne Blockierung einer Planstelle ab 01. März 2011 bis 28. Februar 2014 zu beschäftigen. Das Land beteiligt sich im Umfang von 50 Prozent an den Kosten. Die von der Landeshauptstadt Stuttgart zu tragende Co-Finanzierung in Höhe von jährlich max. 45.000 Euro wird im notwendigen Umfang ergänzend aus Mitteln des Qualitätsentwicklungsfonds erbracht.


Begründung:


Der Gemeinderatsbeschluss vom 27. Juli 2010 zur Beteiligung am Landesprogramm „Bildungsregion“ hat die Verwaltung zunächst lediglich in die Lage versetzt, eine entsprechende Stelle beim Land zu beantragen. Es muss aus formalen Gründen auch eine Ermächtigung erteilt werden, die inzwischen vom Land zugesagte Stelle auch zu besetzen.

Die im September zunächst nur für ein Jahr erfolgte Ausschreibung für einen abgeordneten Lehrer wurde mangels geeigneter Bewerbungen im November 2010 aufgehoben.

Die nunmehr vorliegende Aufteilung auf zwei halbe Stellen entspricht der breiten Streuung des Ansatzes des Landes und wurde mit dem Ministerium so vorbesprochen. Die vom Land hälftig zur Verfügung gestellte Stelle hat – hat im Gegensatz zu anderen Städten und Landkreisen in Baden-Württemberg – in Stuttgart keine gesamtkoordinierende Funktion, sondern soll konkret vor Ort Vernetzungsarbeit leisten. Die Gesamtsteuerung liegt bei S-BiP.

a) Ein Schwerpunkt dabei ist die Vernetzung von Schule und nichtschulischen Angeboten in zwei ausgewählten Stadtbezirken.

b) Ein zweiter Schwerpunkt sind Elternarbeit und Elternbildung.

Die konkreten Aufgaben und Vorgehensweisen der beiden Mitarbeiter/-innen werden zwischen S-BiP und dem Jugendamt abgesprochen. Grundlage dafür sind die mit dem Landesprogramm verbundenen Zielsetzungen und Aufträge. Die Gesamtverantwortung zur Abwicklung des Landesprogramms liegt bei S-BiP.


Finanzielle Auswirkungen

Der städtische, hälftige Anteil an den Personalkosten in Höhe von 45.000 Euro pro Jahr sowie die sonstigen Arbeitsplatzkosten werden aus Mittel des Qualitätsentwicklungsfonds abgedeckt (vgl. GRDrs 545/2010). Weitere Kosten kommen auf die Landeshauptstadt im Projektzeitraum 1. März 2011 bis 28. Februar 2014 nicht zu.


Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und AK haben die Vorlage mitgezeichnet




Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen






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Ausschreibung Stellen Bildungsregion Dezember 2010.pdf