Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
OB
GRDrs
9/2011
Stuttgart,
01/18/2011
Landesprogramm „Bildungsregion“:
Ermächtigung zur Besetzung einer befristeten Stelle
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
öffentlich
26.01.2011
Beschlußantrag:
Die Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft (S-BiP) und das Jugendamt werden auf der Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 27. Juli 2010 (GRDrs 545/2010) ermächtigt, jeweils eine/-n Sachbearbeiter/-in in Teilzeit (50 %) in der Entgeltgruppe 13 TVöD ohne Blockierung einer Planstelle ab 01. März 2011 bis 28. Februar 2014 zu beschäftigen. Das Land beteiligt sich im Umfang von 50 Prozent an den Kosten. Die von der Landeshauptstadt Stuttgart zu tragende Co-Finanzierung in Höhe von jährlich max. 45.000 Euro wird im notwendigen Umfang ergänzend aus Mitteln des Qualitätsentwicklungsfonds erbracht.
Begründung:
Der Gemeinderatsbeschluss vom 27. Juli 2010 zur Beteiligung am Landesprogramm „Bildungsregion“ hat die Verwaltung zunächst lediglich in die Lage versetzt, eine entsprechende Stelle beim Land zu
beantragen
. Es muss aus formalen Gründen auch eine
Ermächtigung
erteilt werden, die inzwischen vom Land zugesagte Stelle auch zu
besetzen
.
Die im September zunächst nur
für ein Jahr
erfolgte Ausschreibung
für einen abgeordneten Lehrer
wurde mangels geeigneter Bewerbungen im November 2010 aufgehoben.
Die nunmehr vorliegende Aufteilung auf zwei halbe Stellen entspricht der breiten Streuung des Ansatzes des Landes und wurde mit dem Ministerium so vorbesprochen. Die vom Land hälftig zur Verfügung gestellte Stelle hat – hat im Gegensatz zu anderen Städten und Landkreisen in Baden-Württemberg – in Stuttgart keine gesamtkoordinierende Funktion, sondern soll konkret vor Ort Vernetzungsarbeit leisten. Die Gesamtsteuerung liegt bei S-BiP.
a) Ein Schwerpunkt dabei ist die
Vernetzung von Schule und nichtschulischen Angeboten in zwei ausgewählten Stadtbezirken
.
Wir beabsichtigen, dies in
Feuerbach und Stuttgart-Nord
anzugehen. Beide Bezirke sind von ihrer Struktur und ihren Bildungsangeboten her dafür geeignet. Wichtig dabei: In beiden Bezirken bestehen keine Bildungshäuser oder Pädagogischen Verbünde.
b) Ein zweiter Schwerpunkt sind
Elternarbeit und Elternbildung
.
Es bietet sich an, diese zwei Schwerpunkte auch durch zwei Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter abzudecken, da beide Bereiche je unterschiedliche Anforderungs- und Kompetenzprofile aufweisen. Beide sind letztlich auch bei zwei städtischen Organisationseinheiten angesiedelt: die vertiefte Vernetzung in Modellstadtbezirken bei S-BiP, Elternarbeit und Elternbildung beim Jugendamt.
Die konkreten Aufgaben und Vorgehensweisen der beiden Mitarbeiter/-innen werden zwischen S-BiP und dem Jugendamt abgesprochen. Grundlage dafür sind die mit dem Landesprogramm verbundenen Zielsetzungen und Aufträge. Die Gesamtverantwortung zur Abwicklung des Landesprogramms liegt bei S-BiP.
Finanzielle Auswirkungen
Der städtische, hälftige Anteil an den
Personalkosten in Höhe von 45.000 Euro
pro Jahr
sowie die sonstigen Arbeitsplatzkosten werden aus Mittel des Qualitätsentwicklungsfonds abgedeckt (vgl. GRDrs 545/2010). Weitere Kosten kommen auf die Landeshauptstadt im
Projektzeitraum 1. März 2011 bis 28. Februar 2014
nicht zu.
Beteiligte Stellen
Die Referate WFB und AK haben die Vorlage mitgezeichnet
Dr. Wolfgang Schuster
Anlagen
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