Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
409
3
Verhandlung
Drucksache:
737/2010
GZ:
StU
Sitzungstermin:
15.12.2010
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
pö
Betreff:
Sanierung Stuttgart 21 -Teilgebiet C 1, Innerer Nord- bahnhof und Randgebiete
- Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung
des Sanierungsgebiets
- Zurückstellung -
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 07.12.2010, öffentlich, Nr. 509
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 14.12.2010, öffentlich, Nr. 533
Ergebnis: Zurückstellung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 23.11.2010, GRDrs 737/2010, mit folgendem
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat aufgrund von § 162 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung in seiner Sitzung am XX.XX.2010 folgende Satzung über die Aufhebung der Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets Stuttgart 21 - Teilgebiet C 1, Innerer Nordbahnhof und Randgebiete - beschlossen:
§ 1
Aufhebung
Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Stuttgart 21 - Teilgebiet C 1, Innerer Nordbahnhof und Randgebiete - vom 15.03.2001 wird aufgehoben.
Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 09.11.2010. Dieser Plan ist Bestandteil der Satzung und als Anlage 2 beigefügt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt gemäß § 162 Abs. 2 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.
Dieser Tagesordnungspunkt wird der Vorgehensweise des Ausschusses für
Umwelt und Technik folgend im Verwaltungsausschuss ebenfalls
zurückgestellt.
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