Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 324/2012
Stuttgart,
07/04/2012



Jahresprogramm der städtebaulichen Erneuerung
- Bewilligungen im Programmjahr 2012
- Prioritätensetzung 2013 und Ausblick




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Einbringung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
17.07.2012
24.07.2012
25.07.2012



Beschlußantrag:

1. Von den vier Aufstockungen und der Neuaufnahme des Verfahrens Stuttgart 29
-Teilbereich Stöckach- inklusive der Aufnahme des Gesamtgebiets in das Programm „Energetische Stadtsanierung -Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager-“ im Programmjahr 2012 sowie von den Umschichtungen wird Kenntnis genommen (Anlage 2).

2. Den Antragstellungen für die verschiedenen Programme der Stadterneuerung im Programmjahr 2013 (Anlage 3) wird zugestimmt.

3. Vom zusätzlichen Personalbedarf für das Verfahren Zuffenhausen 6 -Rot- in Höhe von 1,0 Stellen in Entgeltgruppe 12 bis zum 31. Dezember 2013 (letztmalige Verlängerung des KW-Vermerks auf 01/2014) wird Kenntnis genommen.

4. Vom Ausblick auf die Programmjahre 2014 ff. (Anlage 4) wird Kenntnis genommen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Mit GRDrs 318/2011 haben der Ausschuss für Umwelt und Technik am 26. Juli 2011 und der Verwaltungsausschuss am 27. Juli 2011 die Prioritäten für Anträge zum Programmjahr 2012 in den Förderprogrammen des Bundes und des Landes festgelegt. Über die bewilligten Anträge wird nunmehr schriftlich berichtet. Für das Programmjahr 2013 enthält Anlage 3 einen Vorschlag der Verwaltung zur Antragstellung in den verschiedenen Programmen der Städtebauförderung. Anlage 4 gibt einen Ausblick auf die folgenden Programmjahre.


Finanzielle Auswirkungen

Die im Haushaltsjahr 2012 und 2013 benötigten Mittel werden im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Amtsbereich 6107020 -Stadterneuerung- kassenmäßig bereitgestellt. Die 2014 ff. benötigten Finanzmittel werden für den Doppelhaushalt 2014/2015 angemeldet. Die Gesamtfinanzierung der Verfahren erfolgt in der mittelfristigen Finanzplanung 2013 bis 2017.


Beteiligte Stellen

Referat WFB
Referat AK


Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Übersicht über die Bewilligungen im Programmjahr 2012
Anlage 3: Vorausschau über Verfahren, für welche für das Programmjahr 2013 Anträge auf Aufstockung oder Aufnahme in ein Förderprogramm sowie Aufstockungsanträge für Umschichtungen gestellt werden sollen
Anlage 4: Vorausschau über Verfahren, für welche für die Programmjahre 2014 ff Anträge auf Aufstockung oder Aufnahme in ein Förderprogramm gestellt werden sollen


Ausführliche Begründung

Zu 1. Bewilligungen im Programmjahr 2012

Im Programmjahr 2012 wurden folgende Anträge bewilligt:

Insgesamt erhält die Landeshauptstadt Stuttgart damit weitere Bundes- und Landesfinanzhilfen aus der Städtebauförderung in Höhe von 5,6 Mio. €. Dies entspricht einem Gesamtförderrahmen von rd. 9,33 Mio. € (60 % Bundes- und Landesfinanzhilfen zuzüglich 40 % städtischer Komplementäranteil) sowie die zusätzlichen Bundesmittel aus dem Programm „Energetische Stadtsanierung -Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager-“.

Zum Programmjahr 2012 wurden folgende Umschichtungen bewilligt:

Ergänzende Anträge zum Bund-Länder-Programm Soziale Stadt:

Der ursprünglich beabsichtigte Antrag STÄRKEN vor Ort für das Soziale-Stadt-Gebiet Mühlhausen 3 -Neugereut- konnte Ende 2011 nicht gestellt werden, da das Programm überraschenderweise nicht verlängert worden ist. Das Amt wird sich aber weiter um mögliche Ergänzungsprogramme für alle Soziale-Stadt-Gebiete kümmern.


Zu 2. Prioritäten zum Programmjahr 2013

Die Antragstellung für die Programme der städtebaulichen Erneuerung im Programmjahr 2013 erfolgt im Herbst 2012. Die Verwaltung schlägt die in Anlage 3 dargestellte Reihenfolge vor, wobei erfahrungsgemäß nicht für alle Anträge eine Bewilligung erwartet werden kann und Anträge nicht in vollem Umfang bewilligt werden. Neben den finanziellen Auswirkungen sind in der Anlage 3 Maßnahmen und Zielsetzungen dargelegt, welche die von der Verwaltung vorgeschlagene Reihenfolge begründen. Nachdem mit den Bewilligungen 2012 nunmehr für das Wilhelmspalais die letzte Rate von 2,0 Mio. € von Bund und Land zur Verfügung gestellt worden ist, ist für die kommenden Jahre wieder ein größerer Spielraum für andere Sanierungsgebiete vorhanden.

Für das Gebiet Stuttgart 28 -Bebelstraße- soll zur Verbesserung des öffentlichen Raums, zur Schaffung von Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten und zur Initiierung privater Modernisierungen ein Neuantrag gestellt werden. Die vorbereitenden Untersuchungen hierzu sind abgeschlossen. Der Bericht erfolgte mit GRDrs 392/2011. Schwerpunkt ist die Erhaltung und Stärkung des innerstädtischen Wohnquartiers mit seiner Vielfalt an öffentlichen und privaten Einkaufs-, Versorgungs-, Freizeit- und Kulturangeboten durch Beseitigung /Reduzierung der festgestellten städtebaulichen Missstände. Zusätzlich sollen Anreize für zielgerichtete private Investitionen unter Beachtung und Wahrung der charakteristischen und stadtbildprägenden gründerzeitlichen Stadtstruktur und Architektur geschaffen werden. Impulsgeber hierzu ist die Neuordnung des Olga-Areals, welches selbst nicht Teil des Sanierungsgebiets werden soll. Der Neuantrag wird begleitet von 8 weiteren Aufstockungs- und Umschichtungsanträgen für laufende Verfahren.

Über die Anträge wird das Wirtschaftsministerium im Frühjahr 2013 endgültig entscheiden. Für die nur teilweise berücksichtigten Aufstockungsanträge kann für das Programmjahr 2014 erneut ein Antrag auf Aufstockung gestellt werden.

Zu 3. Sanierung Zuffenhausen 6 -Rot- „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt“ Verlängerung des Bewilligungszeitraums und Aufstockung des Förderrahmens

Das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung hat zum Stellenplan 2012/2013 die Verlängerung des Stellenvermerks für die Projektleiterstelle für das Soziale-Stadt-Gebiet Zuffenhausen 6 -Rot- für weitere zwei Jahre beantragt. Der Stellenvermerk wurde mit GRDrs 1368/2011 auf KW 1/2013 verlängert. Im Rahmen der Stellenplanberatungen wurde beschlossen, dass eine weitere Verlängerung im kleinen Stellenplanverfahren für das Jahr 2013 unter der Voraussetzung der Aufstockung des Förderrahmens neu geprüft werden wird. Der Förderrahmen wurde um 1,0 Mio. € aufgestockt und beträgt inklusive Modellvorhaben nunmehr 10,6 Mio. €. Der Bewilligungszeitraum wurde auf 31. Dezember 2013 verlängert. Der bisherige Stelleninhaber hat zum 1. März 2012 die Leitung des Sachgebiets Stadterneuerung übernommen. Vorübergehend werden die vordringlichsten Aufgaben durch zusätzlichen Mitarbeitereinsatz bewältigt. Durch Zusammenziehung verschiedener freier kleinerer Stellenanteile kann bislang eine neue befristet beschäftigte Mitarbeiterin in Teilzeit unterstützend tätig sein. Dieser Vertrag endet am 31. Dezember 2012. Aufgrund der zahlreichen und arbeitsintensiven umzusetzenden Maßnahmen, z. B. die Modernisierung und Erweiterung der TfK Löwensteiner Straße 49 sowie des Neubaus der Jugendräume Rotweg 125, die Koordination der Platzumgestaltung Hans-Scharoun-Platz sowie weiterer Maßnahmen im öffentlichen Raum, ist für diese Aufgaben jedoch nach wie vor eine zusätzliche Projektleiterstelle erforderlich. Die letztmalige Verlängerung des KW-Vermerks auf 01/2014 wird daher beantragt.

Zu 4. Ausblick für die Programmjahre 2014 ff.

Anlage 4 enthält eine Vorausschau über Verfahren der städtebaulichen Erneuerung, für welche aus heutiger Sicht für die Programmjahre 2014 und danach Anträge auf Aufstockung laufender Maßnahmen oder Neuanträge gestellt werden sollen. Diese Vorausschau berücksichtigt die für Stuttgart derzeit geeigneten Programme der Städtebauförderung.

Für das Programmjahr 2014 ist derzeit als Neuantrag das Gebiet Stuttgart 30
-Gablenberg- vorgesehen. Mit GRDrs 267/2012 wurden hierfür die vorbereitenden Untersuchungen nach dem Baugesetzbuch für das Gebiet beschlossen.


Gablenberg ist damit das letzte Gebiet, welches auf Grundlage der derzeitigen Stadterneuerungsvorranggebiete (SVG) als Sanierungsgebiet festgelegt werden soll. Die Abgrenzung der derzeitigen SVG erfolgte im Jahr 1999. Die dortigen städtebaulichen und sozioökonomischen Defizite konnten durch die Ausweisung von Sanierungsgebieten in weiten Teilen beseitigt oder zumindest reduziert werden.

Zwischenzeitlich wurde ein Untersuchungsbericht zur Fortschreibung und Neuabgrenzung der SVG erstellt, welcher dem Gemeinderat demnächst mit GRDrs 322/2012 zur Kenntnis gegeben wird. Gablenberg bildet hier den Übergang von den alten zu den neu abzugrenzenden SVG, da es mangels bislang durchgeführter Sanierung auch in der künftigen Gebietskulisse enthalten ist.



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Anlage 3 zur GRDrs 324-2012.pdfAnlage 3 zur GRDrs 324-2012.pdf

x Anlage 2 zur GRDrs 324-2012.pdfx Anlage 2 zur GRDrs 324-2012.pdf
x Anlage 4 zur GRDrs 324-2012.pdfx Anlage 4 zur GRDrs 324-2012.pdf