Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 9010-07
GRDrs 20/2011
Stuttgart,
02/03/2010



Ergänzung der Finanzplanung 2009 bis 2013 um das Jahr 2014



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
23.02.2011
24.02.2011



Beschlußantrag:

Der Ergänzung der Finanzplanung 2009 bis 2013 um das Jahr 2014 gemäß Anlage 1 wird zugestimmt.



Begründung:


Nach § 85 GemO ist dem Gemeinderat zu jedem Haushaltsplan ein Finanzplan mit dem Investitionsprogramm vorzulegen. Sofern ein Doppelhaushalt beschlossen wurde, ist nach § 85 Abs. 5 GemO die Finanzplanung anzupassen und fortzuschreiben.

In der vorliegenden Fortschreibung wurden die Plandaten 2012 und 2013 aus dem bisherigen Finanzplan unverändert beibehalten und die Planung lediglich um das Jahr 2014 ergänzt. Von einer kompletten Neuplanung und der Fortschreibung des Investitionsprogramms wurde abgesehen, da die Finanzplanung ohnehin in wenigen Monaten im Zusammenhang mit der Aufstellung des Doppelhaushalts 2012/2013 fortzuschreiben ist.

Nach der bisherigen Finanzplanung kann in den Jahren 2012 und 2013 der ab 2016 gesetzlich vorgegebene Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt nicht erreicht werden. Auch 2014 ist aus heutiger Sicht von einem Defizit in Höhe von rd. 11,3 Mio. EUR auszugehen, obwohl bei der Planung der Haupteinnahmen (Gewerbesteuer, Gemeindeanteil Einkommensteuer und Schlüsselzuweisungen) von höheren Ansätzen ausgegangen wird. Berücksichtigt wurde außerdem die Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts.

Im fortgeschriebenen Finanzhaushalt 2014 ergibt sich ein Kreditbedarf von 40 Mio. €.



Die mittelfristigen Finanzperspektiven lassen sich erst im Zusammenhang mit der Fortschreibung der Finanzplanung bis zum Jahr 2015 anlässlich der Beratungen des Doppelhaushalts 2012/2013 konkreter verifizieren, da erst bis zu diesem Zeitpunkt eine vollständig aktualisierte Datenbasis erarbeitet werden kann. Dabei sind die nachfolgend genannten Belastungen bzw. Risiken in die Bewertung einzubeziehen:

· Weitere Entwicklung der Gewerbesteuer im Hinblick auf die in der Gemeinde-finanzkommission diskutierten Änderungen · Auswirkungen des EU-Zensus 2011 auf die Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs · Ergebnis der Verhandlungen der kommunalen Spitzenverbände mit dem Land über die Fortführung der Kürzungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs und über die Beteiligung des Landes am weiteren Ausbau der Kleinkindbetreuung · Steigende Aufwendungen im Bereich der sozialen Leistungen





Michael Föll
Erster Bürgermeister


1 Anlage


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen








Anlagen

1

<Anlagen>



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Anlage 1 zur GRDrs 20-2011.pdfAnlage 1 zur GRDrs 20-2011.pdf