Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 0330-06
GRDrs 533/2012
Stuttgart,
07/12/2012



Ausscheiden von Frau Stadträtin Ursula Pfau (CDU) und Herrn Stadtrat Stefan Palmer (FW) aus dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
25.07.2012
25.07.2012



Beschlußantrag:

Der Gemeinderat stellt fest, dass ein wichtiger Grund für das Ausscheiden von Frau Ursula Pfau und Herrn Stefan Palmer aus dem Gemeinderat vorliegt.


Begründung:


Frau Pfau und Herr Palmer bitten aus persönlichen und familiären Gründen um ihr Ausscheiden aus dem Gemeinderat gemäß § 16 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO). Frau Pfau ist aufgrund von § 16 Abs. 1 Nummern 3, 6 und 7 zum Ausscheiden aus dem Gemeinderat berechtigt, Herr Palmer aufgrund von § 16 Abs. 1 Nummer 6 der Gemeindeordnung.

Der Gemeinderat hat gemäß § 16 Abs. 2 GemO festzustellen, dass ein wichtiger Grund für das Ausscheiden vorliegt.

Finanzielle Auswirkungen

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Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

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