Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
16
1
Verhandlung
Drucksache:
820/2022
GZ:
0505-03
Sitzungstermin:
25.01.2023
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
OB Dr. Nopper
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Kostenfreies Deutschlandticket für städtische Mitarbeitende
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 14.12.2022, öffentlich, Nr. 470
Gemeinderat vom 15.12.2022, öffentlich, Nr. 263
jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 09.12.2022, GRDrs 820/2022, mit folgendem
Beschlussantrag
:
1. Die Landeshauptstadt Stuttgart bietet ihren Mitarbeitenden die Übernahme der Kosten für das "49-Euro-Deutschlandticket" an. Hierfür wird der Arbeitgeberzuschuss von derzeit 28,30 Euro für alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung (Ämter und Eigenbetriebe) auf maximal 49,00 Euro erhöht. Dadurch entstehen Mehraufwendungen von bis zu ca. 5,7 Mio. EUR.
2. Bei einer gleichlautenden Beschlussfassung durch die Zuständigen Organe des Klinikums Stuttgart für deren Mitarbeitende entstehen dort Mehraufwendungen von bis zu ca. 2,9 Mio. EUR, die aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren wären.
3. Voraussetzung für diese Maßnahme ist, dass
a. Bund und Länder das angekündigte "49-Euro-Deutschlandticket" innerhalb Deutschlands im Jahr 2023 umsetzen und dieses für den öffentlichen Personennahverkehr gilt;
b. eine kostenlose oder vergünstigte Überlassung einer Karte für den öffentlichen Personennahverkehr nach § 3 Nr. 15 EStG in diesem Zusammenhang weiterhin steuerfrei bleibt.
4. Von den vordringlichen zusätzlichen Personalmehrbedarfen bei den zuständigen Sachgebieten des Haupt- und Personalamtes in Höhe von
- 1 VZK in EG 8 bei 10-5.2 und
- 0,2 VZK in EG 9a bei 10-5.3
wird Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, ab sofort Personal im diesem Umfang bei den genannten Sachgebieten außerhalb des Stellenplans einzustellen. Die Ermächtigung ist bis 31.12.2024 befristet. Die Entscheidung über die Stellenschaffungen für diese dauerhafte Aufgabe wird im Stellenplanverfahren zum Doppelhaushalt 2024/2025 getroffen.
Die Personalmehraufwendungen für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 108.400 Euro werden im Teilergebnishaushalt 100 – Haupt- und Personalamt, in der Kontengruppe 400 – Personalaufwendungen gedeckt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, erforderlichenfalls den überplanmäßigen Mittelbedarf aus der Deckungsreserve Personal im Teilhaushalt 900 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen zu decken.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Die Anträge Nrn. 2/2023 vom 03.01.2023 (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei), 4/2023 vom 12.01.2023 (SPD), 9/2023 vom 19.01.2023 (PULS), 11/2023 vom 24.01.2023 (CDU) und 12/2023 vom 20.01.2023 (90/GRÜNE) sind dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Einführend berichtet der Oberbürgermeister, vorgeschlagen werde, zeitgleich mit der voraussichtlich ab 01.05.2023 erfolgenden Einführung des bundesweiten 49-Euro-Deutschlandtickets für alle städtische Beschäftigte und Beamtinnen/Beamten, ein kostenfreies Deutschlandticket anzubieten. Dies würde bedeuten, dass die Stadt für alle städtischen Mitarbeiter*innen die Kosten in Höhe von 49 Euro für das Deutschlandticket vollständig übernimmt. Mit diesem starken Angebot wolle die Verwaltung in Zeiten des Fachkräfte- und Personalmangels als Arbeitgeberin noch attraktiver werden und zudem einen wichtigen Beitrag zum Umstieg auf den ÖPNV leisten. Im Unterschied zu einer Arbeitgeberzulage sei das kostenlose ÖPNV-Ticket nach geltendem Recht sogar steuerfrei. Es komme somit in vollem Umfang bei der städtischen Belegschaft an. Es stelle ein Signal für die Stadt als attraktive Arbeitgeberin sowie für die Verkehrswende dar. Zuvorderst sei es aber eine Personalerhaltungs- und Personalgewinnungsmaßnahme, gewissermaßen unter dem Motto "Wer bei der Stadt schafft mit Elan, fährt kostenfrei mit Bus und Bahn." Bezüglich des begünstigten Kreises würden mehrere Anträge vorliegen. Dazu nehme die Verwaltung folgende Position ein:
1. Durch den gemeinderätlichen Beschluss würden alle Mitarbeitenden der städtischen Ämter und Eigenbetriebe unmittelbar aus städtischen Haushaltsmitteln in den Genuss eines kostenfreien Deutschlandtickets kommen. Bei der Kommunalanstalt Klinikum (KS) allerdings erst dann, nachdem der Verwaltungsrat darüber befunden habe.
2. Die Einführung eines kostenfreien Deutschlandtickets bei den städtischen Beteiligungsunternehmen liege in deren eigener Verantwortung. Die zuständigen Organe dieser Unternehmen, in aller Regel die Verwaltungsräte oder Aufsichtsräte, müssten die Entscheidungen für das jeweilige Unternehmen in eigener Kostenverantwortung treffen. Dies ergebe sich auch daraus, dass die Umstände, die Höhe der Vergütungen und die Beteiligungsverhältnisse bei diesen Unternehmen sehr unterschiedlich seien (z. B. unterschiedliche Konstellationen bei der LBBW, bei der LMS, bei der FSG oder bei der HSG).
3. Vorgeschlagen werde, dass die Stadt die Kosten in Höhe von 49 Euro für das Deutschlandticket gemäß den Regelungen der aktuellen Kita-Förderrichtlinie auch für die Beschäftigten der freien Träger von Kindertagesstätten bezuschusst. Zum einen deswegen, weil die Stadt den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz gewährleisten müsse, unabhängig davon, ob dies in Einrichtungen in freier oder in städtischer Trägerschaft erfolgt. Zum anderen deswegen, da die Beschäftigten der Kitas in freier Trägerschaft schon bisher in den Genuss eines von der Stadt bezuschussten Jobtickets kommen.
Jede Person, die bisher ein städtisch bezuschusstes Jobticket erhalten habe, solle zukünftig auch ein städtisch bezuschusstes Deutschlandticket erhalten können. Dies würde im Unterschied zu der Sitzungsvorlage zu Mehrkosten in Höhe von rd. 3 Mio. Euro/Jahr führen.
Im Verlauf der Aussprache werden die Anträge seitens der Fraktionen begründet.
Die durch den Oberbürgermeister dargestellte Ausweitung des Beschlussantrages auf weitere Personengruppen begrüßen StRin
Rühle
(90/GRÜNE), StR
Sauer
(CDU), StRin
Meergans
(SPD), StR
Pantisano
(Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei), StRin
Yüksel
(FDP) und StRin
von Stein
(FW).
Bei einhundertprozentigen Beteiligungsunternehmen der Stadt ist es für StRin
Rühle
unabdingbar darauf zu achten, ob diese die Mehrkosten aus ihren Haushalten finanzieren können, oder ob ggf. die Stadt aus dem städtischen Haushalt unterstützend tätig werden muss. Wie in der Vergangenheit beim Jobticket sei es wichtig, dass der Oberbürgermeister auf sämtliche Stuttgarter Arbeitgeber zugehe und dafür werbe, analog der Stadt vorzugehen. Zudem dürfe eine nachhaltig finanzierte Angebotsausweitung des ÖPNV nicht aus dem Blick geraten. Gerade dafür sei ein Mobilitätspass in der LHS bedeutsam.
Seine Fraktion, so StR
Sauer
, begrüße die Initiative des Oberbürgermeisters. Dies sei der konsequente zweite Schritt nach der Einführung des Jobtickets im Jahr 2019 und dessen Bezuschussung in Höhe von 28,30 Euro. Mit der vorgesehenen Kostenfreiheit komme man dem Ziel der Klimaneutralität Stuttgarts im Jahr 2035 näher. Durch die dargestellte Ausweitung auch auf Beteiligungsunternehmen werde ein Kundenkreis von 30.000 Fahrgästen des Konzerns Stadt Stuttgart erreicht. Neben den Aspekten Personalgewinnung und -erhaltung werde durch das Geplante ein starkes Signal zur Stärkung des ÖPNV, ein wirksames Signal für eine klimafreundliche Mobilität sowie eine Signalwirkung für die anderen Stuttgarter Arbeitgeber gegeben. Zudem sei in diesem Zusammenhang die bundesweite Vorreiterrolle der LHS zu erwähnen. Seiner Rechnung nach bedeutet für städtische Mitarbeitende ein kostenfreies Jobticket bei 5 Zonen eine jährliche Kostenersparung von mehr als 1.700 Euro netto, bei 1 Zone von etwas mehr als 500 Euro.
StRin
Meergans
betont, das Vorgesehene sei ein guter Beitrag zur Personalgewinnung und -erhaltung sowie zur Verkehrswende. Ebenfalls handle es sich einmal um ein Signal der Wertschätzung der Mitarbeiterschaft durch den Arbeitgeber Stadt Stuttgart und zum anderen um ein gutes Beispiel für andere Arbeitgeber. Zu hoffen sei, dass sich viele Arbeitgeber anschließen.
Von StR
Pantisano
werden die Ausführungen des Oberbürgermeisters gelobt. Mit dem Vorgesehenen werde der von seiner Fraktionsgemeinschaft in der Vergangenheit schon häufig gestellten Forderung, das Jobticket kostenlos zur Verfügung zu stellen, gefolgt. Wenn auch Unternehmen wie Daimler und Porsche diesem Beispiel folgen würden, käme man der Mobilitätswende einen großen Schritt näher.
Ebenfalls positive Effekte für die Stadt bei der Personalgewinnung und -erhaltung erhofft sich StRin
Yüksel
. Sie unterstützt die Anträge der Bündnis 90/
DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, der CDU-Gemeinderatsfraktion und der SPD-Gemeinderatsfraktion.
Laut StR
Ozasek
(PULS) wird von seiner Fraktionsgemeinschaft die Debatte darüber, wie sich die Mobilität der städtischen Arbeitnehmerschaft klimapositiv gestalten lässt, begrüßt. Um Nachsteuerungen vornehmen zu können, werde heute über große Summen gesprochen. Von daher wäre es gut gewesen, diese Diskussion im Zuge zumindest einer Nachtragshaushaltsberatung zu führen. Es sei etwas befremdlich gewesen, dass kurz nach der Verabschiedung des Nachtragshaushaltes am Rande einer Finanzierungsklausur des SSB-Aufsichtsrates über Social Media bekanntgeworden sei, dass der Oberbürgermeister ein so großvolumiges Projekt vorantreiben wolle. Zu seinen Fragen, ob eine Verkehrsverlagerung/eine Verkehrsentlastung durch das Geplante erfolgt und welche Auswirkungen sich auf das Zusammenführen von Wohnen und Arbeiten ergeben, führt er aus, die Begleitforschung zu ticketfreien Nahverkehrsmodellen sei, wie auch zum dreimonatigen 9-Euro-Ticket sehr kritisch. In jedem Fall sage die Forschung, ticketfreier Nahverkehr sei nicht generell positiv. Vielmehr gebe es oftmals dysfunktionale Wirkungen. Die damit verbundenen Hoffnungen würden nicht erfüllt. In Sachen Personalgewinnung handle es sich jedoch unbestritten um einen Fortschritt. Aber unter klimapolitischen Gesichtspunkten gebe es durchaus auch kritische Effekte, insbesondere, dass Verkehre innerhalb des Umweltverbundes sich vom nichtmotorisierten Verkehr (Fußverkehr, Radverkehr) in den motorisierten Verkehr, in den ÖPNV, verlagerten. Unter energetischen und klimapolitischen Gesichtspunkten sei dies nicht unbedingt förderlich. Dazu wünsche sich PULS mehr Informationen, und an dieser Stelle verweist er auf den Antrag Nr. 9/2023. Zu den dort gestellten Fragen erhofft er sich im Weiteren einen Sachvortrag und eine Einschätzung der Verwaltung. PULS gehe es um ein gesamthaftes betriebliches Mobilitätsmanagement, auch unter Einbeziehung der Radmobilität und vor allem der Beteiligungsgesellschaften. Zudem wünsche man sich neben der ÖPNV-Förderung ein monetär gleichwertiges Modell zur Stärkung der Radmobilität. Dafür gebe es in Ludwigsburg und im italienischen Bergamo gute Beispiele. In Bergamo werde jeder per Fahrrad von kommunal Beschäftigten zurückgelegte Kilometer angesichts der Vorteile für die Stadträume und angesichts der gesundheitlichen Vorteile monetär belohnt. Als weiteres Beispiel führt er ein von SAP aufgesetztes Modell mit einem Mobilitätsbudget an. Der den Beschlussantrag ergänzenden Teil des Antrags Nr. 9/2023 bittet er, zur Abstimmung zu stellen.
StRin
von Stein
gehoff, dass das zur Beratung stehende Angebot der Personalerhaltung und -gewinnung nennenswert dient. Eventuell lasse sich dieses sowie Mitnahme-effekte durch eine Evaluation feststellen. Gesehen werden müsse, inwieweit sich bei den Eigenbetrieben eine Übernahme des kostenfreien Tickets auf die Gewinnabführung auswirke. Ihre Fraktion werde zustimmen.
Durch StR
Ebel
(AfD) wird ebenfalls eine positive Auswirkung auf Personalgewinnung und -erhaltung erwartet. Insbesondere in Asien, und Asien sei für das Klima entscheidend, werde dieses Projekt allerdings keine Nachahmer finden.
Im Namen der Mitarbeiterschaft bedankt sich Herr
Linge
(GPR) für die Unterstützung des Beschlussantrages.
Für den
Ersten Bürgermeister
steht außer Frage, dass ein kostenloses ÖPNV-Ticket bei der Personalakquise hilfreich sein wird. Zudem sei es für die Bestandsbelegschaft ein Zeichen der Wertschätzung. Dies werde sich auf die Personalbindung auswirke.
Zum PULS-Antrag Nr. 9/2023 führt EBM
Dr. Mayer
aus, das neue Ticket solle wie beim Jobticket an die tatsächliche Nutzung gebunden sein. Dadurch ergebe sich die Steuerfreiheit. Zum Dienstrad-Leasing kündigt er in der nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses am 08.02.2023 die Vorlage eines Rahmenvertrages mit einem Dienstleister an. Daran werde sich, sofern der Verwaltungsausschuss dem Rahmenvertrag zustimme, die Vergabe anschließen. Mit dem GPR befinde man sich zudem parallel in abschließenden Gesprächen zu einer Dienstvereinbarung. Ausgegangen werde von daher, dass voraussichtlich im April 2023 das System Jobrad bei der LHS an den Start gehe. Zwischen Jobticket/Deutschlandticket und Rad-Leasing werde keine Konkurrenz gesehen. Die Verwaltung sei bemüht, sich beim Thema innerbetriebliches Mobilitätsmanagement weiterzuentwickeln. Bei der LHS würden das Jobticket 9.152 und beim KS 4.000 Personen in Anspruch nehmen. Wie in der Vorlage beschrieben, werde bei einem kostenlosen Deutschlandticket von einer nahezu hundertprozentigen Inanspruchnahme ausgegangen.
StRin
von Stein
geht davon aus, dass, wenn dieses kostenfreie Angebot in den Wirtschaftsplan von gebührenfinanzierten Betrieben aufgenommen wird, sich Auswirkungen auf die Gebührenentwicklung ergeben.
Für StR
Pantisano
wäre es kurios, wenn die SSB sich diesem Angebot nicht anschließen würde. In diesem Zusammenhang erfolgt von StRin
von Stein
der Hinweis, sollte das 49-Euro-Ticket bei der SSB zu einem höheren Defizit führen, würde dies ohnehin durch den Haushalt der Stadt aufgefangen. Hierzu weist OB
Dr. Nopper
auf den Ergebnisabführungsvertrag hin. Er kann sich nicht vorstellen, dass sich der SSB-Aufsichtsrat gegen ein kostenfreies Ticket wendet. Nicht einschätzen könne er heute das Verhalten des LBBW-Aufsichtsrates.
Bezogen auf die im Antrag Nr. 12/2023 genannten Fragen kündigt der
Vorsitzende
eine schriftliche Beantwortung an. Dies akzeptiert StRin
Rühle
.
StR
Sauer
, der darauf hinweist, dass auch die Eigenbetriebe vor großen Herausforderungen bei der Personalgewinnung stehen, bittet, den Antrag Nr. 11/2023 "Die Vorstände und Geschäftsführungen der städtischen Beteiligungsunternehmen werden gebeten, ihren Beschäftigten gleichlautende Angebote zu unterbreiten. Die entsprechenden Mehraufwendungen sind über das Unternehmensergebnis in den jeweiligen Wirtschaftsgremien zu finanzieren." zur Abstimmung zu stellen. Zustimmung dazu signalisieren StRin
Meergans
und StRin
Yüksel
.
Die mit dem Antrag Nr. 4/2023 beantragte Beschlussantragsziffer 2a "Die LHS setzt sich für eine Beschlussfassung durch die zuständigen Organe ihrer Beteiligungsunternehmen ein, sodass die Beteiligungen ihren Mitarbeitenden die Übernahme der Kosten für das '49-Euro-Deutschlandticket' anbieten" deckt sich laut EBM
Dr. Mayer
mit dem Antrag Nr. 11/2023 der CDU-Gemeinderatsfraktion. Auf seine Nachfrage wird seitens der CDU- und der SPD-Gemeinderatsfraktion bestätigt, dass es sich um eine Empfehlung an die zuständigen Organe aller städtischen Beteiligungsunternehmen handeln soll. Die Aufnahme einer entsprechenden Erklärung in den Beschlussantrag sagt EBM
Dr. Mayer
zu. Einer Wortmeldung von StR
Winter
(90/GRÜNE) Rechnung tragend erweitert er diese Zusage auf die Ziffer 2 des Antrages Nr. 12/2023 "Der Oberbürgermeister setzt sich bei anderen Arbeitgebern/Arbeitgeberinnen innerhalb Stuttgarts für eine analoge Erhöhung der Arbeitgeberleistungen ein, um auch hier ein nachhaltiges Pendlerverhalten zu befördern."
Unter anderem der Ziffer 2b des Antrags Nr. 4/2023 "Die LHS übernimmt die entstehenden Kosten der städtisch geförderten Träger von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, wenn diese ihren Beschäftigten in Kindertagesstätten ein kostenfreies "49-Euro-Deutschlandticket" zukommen lassen." Rechnung tragend, wird vom
Vorsitzenden
folgende Beschlussantragsziffer 1a vorgeschlagen:
"Die Landeshauptstadt bietet den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der freien Kita-Träger im Bereich der Kinderbetreuung die Übernahme der Kosten für das 49-Euro-Deutschlandticket als Personal(neben)kosten gemäß der aktuellen Kita-Förderrichtlinie (GRDrs 91/2022) in einem Umfang von bis zu 95 % an. Die jeweiligen Trägeraufwendungen können dabei bei Bedarf im Verwendungsnachweis ausgewiesen werden. Dadurch ist ein zusätzlicher Aufwand für die LHS von bis zu 3,07 Mio. Euro bei maximaler Inanspruchnahme zu erwarten."
Hinsichtlich der Dynamisierung der Kosten, so StR
Sauer
, müssten sich der Bund und die Länder noch einigen. Zuletzt sei besprochen worden, dass der Preis von 49 Euro als Einführungspreis angesehen werden soll, und dass bereits ab dem zweiten Jahr eine Dynamisierung in Höhe des Inflationsausgleichs erfolgen soll. Bevor sich die Stadt auf eine Zuschusshöhe für die kommenden Jahre festlege, sollte das finale Verhandlungsergebnis abgewartet werden. Appelliert werde an den Bund und die Länder, eine Dynamisierung vorzusehen. Dafür, dass die Kostenfreiheit nicht nur für ein Jahr, sondern auch für die Zukunft gilt, spricht sich StR Pantisano aus. Den entsprechenden Punkt 4 des Antrags Nr 2/2023 "Die Zuschusshöhe wird außerdem künftig entsprechend der Tariferhöhung (z.B. Inflationsausgleich) angepasst. Für ein dauerhaft kostenfreies Deutschlandticket." hält er aufrecht.
Dazu schlägt der
Oberbürgermeister
angesichts der Unkenntnis des Umfangs künftiger Kostensteigerungen vor, die städtische Finanzierung dann jeweils neu zu beraten. Dies unterstützt der
Erste Bürgermeister
, hinweisend darauf, dass, wenn Kommunen signalisierten, künftige Mehrkosten dauerhaft abzudecken, die Gefahr eines Rückzugs von Bund und Land besteht.
Nach kurzer Aussprache, an der sich der
Oberbürgermeister
, StR
Pantisano
, StR
Winter
, und StR
Kotz
(CDU) beteiligen, wird, einem Vorschlag von StR
Winter
folgend, durch EBM
Dr. Mayer
sinngemäß Folgendes zur Abstimmung gestellt:
Die Zuschusshöhe wird außerdem künftig bei regulären Preisanpassungen, z. B. im Umfang des Inflationsanstiegs, angepasst.
Dazu stellt EBM
Dr. Mayer
fest:
Dieser sinngemäßen Formulierung
stimmt
der Verwaltungsausschuss einmütig
zu
.
Nach dem Hinweis von StR
Ozasek
, dass der Ergänzungsantrag zur GRDrs 820/2022 (Seite 1 unten des Antrags Nr. 9/2023) über das Jobrad-Leasing hinausgeht, regt StR
Kotz
an, darüber im Rahmen der für die Verwaltungsausschusssitzung am 08.02.2023 angekündigten Beratung des Themas Dienstrad-Leasing zu sprechen. Dem schließt sich StR
Ozasek
an. Der Feststellung des
Vorsitzenden
, dass damit dieser Antrag heute zurückgestellt ist, wird nicht widersprochen.
Bezogen auf die Ziffer 3 des Antrags Nr. 12/2023 "Damit ein Umstieg auf den ÖPNV aber auch nachhaltig gelingt, braucht es zudem eine nachhaltig finanzierte Angebotsausweitung. Dafür stellt die Verwaltung zeitnah die aus dem Pilotversuch zu einer Mobilitätsabgabe gewonnenen Erkenntnisse dar und legt eine Vorlage zur Beschlussfassung vor", sagt Herr
Körner
(S/OB) die gewünschte Berichterstattung zeitnah zu. Zur Terminierung bietet er einen Austausch an.
Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben, stellt EBM
Dr. Mayer
zum Beschlussantrag der GRDrs 820/2022 mit den folgenden Maßgaben
- Beschlussantragsziffer 1a (siehe zweitletzter Absatz der Protokollseite 6)
- Zuschussanpassung in den Folgejahren
- Empfehlung an die städtischen Beteiligungsunternehmen sowie an die Stuttgarter Unternehmen
fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
einmütig
zu
.
Für die morgige Sitzung kündigt der Erste Bürgermeister einen um die Maßgaben ergänzten Beschlussantrag an.
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