Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
270
2
VerhandlungDrucksache:
512/2020
GZ:
OB 9318
Sitzungstermin: 22.07.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:BM Fuhrmann
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Aufstellung Jahresabschluss 2019 - Einbringung

Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters und des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 15.07.2020, GRDrs 512/ 2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Aufstellung des Jahresabschlusses 2019, unter Berücksichtigung der Festlegungen in den nachstehenden Ziffern 1 - 8, wird zugestimmt:

1. Ergebnisrechnung / Verwendung Jahresüberschuss 2019 (Anlage 1)

1.1 Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 306,6 Mio. EUR ab:

Ordentliche Erträge 3.501.008.704,79EUR
Ordentliche Aufwendungen3.212.127.669,51EUR
Ordentliches Ergebnis288.881.035,28EUR
Außerordentliche Erträge39.951.310,38EUR
Außerordentliche Aufwendungen22.262.840,79EUR
Sonderergebnis17.688.469,59EUR
Jahresüberschuss306.569.504,87EUR
nachrichtlich:
konsumtive Ermächtigungsübertragungen 2019
154.061.451,60EUR
1.2 Der Jahresüberschuss wird im Rahmen der Ergebnisverwendung folgenden passiven Bilanzpositionen zugeführt:


2. Bilanz zum 31.12.2019 (Anlage 2)
Immaterielle Vermögensgegenstände12.303.128,82EUR
Sachvermögen4.777.585.977,11EUR
Finanzvermögen5.277.856.437,19EUR
Aktive Rechnungsabgrenzung595.127.890,90EUR
Gesamtbetrag auf der Aktivseite10.662.873.434,02EUR
Basiskapital5.936.328.242,91EUR
Rücklagen3.106.310.491,07EUR
Sonderposten964.611.826,61EUR
Rückstellungen369.602.063,59EUR
Verbindlichkeiten187.455.166,92EUR
Passive Rechnungsabgrenzungsposten98.565.642,92EUR
Gesamtbetrag auf der Passivseite10.662.873.434,02EUR

3. Gesamtfinanzrechnung 2019 (Anlage 3)

Die Gesamtfinanzrechnung schließt mit einer positiven Änderung des Finanzierungsmittelbestands in Höhe von 143.855.932,29 EUR ab:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit3.416.410.927,73EUR
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit3.030.797.211,74EUR
Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung385.613.715,99EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit103.949.697,82EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit345.705.234,69EUR
Saldo aus Investitionstätigkeit-241.755.536,87EUR
Finanzierungsmittelüberschuss143.858.179,12EUR
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen0,00EUR
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen (Stiftung)2.246,83EUR
Saldo aus Finanzierungstätigkeit-2.246,83EUR
Änderung Finanzierungsmittelbestand143.855.932,29EUR
Nachrichtlich: Ermächtigungsübertragungen 2019718.250.175,54EUR
Überschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein-/Auszahlungen-124.938.919,19EUR
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln65.129.084,65EUR
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln18.917.013,10EUR
Endbestand an Zahlungsmitteln84.046.097,75EUR

4. Übertragung von Budgetresten (Ermächtigungsübertragungen 2019)

Im Ergebnishaushalt werden zur Übertragung der konsumtiven Budgetreste 2019 in die Ämterbudgets 2020 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von
154.061.451,60 EUR gemäß Anlage 4 zugelassen.

Im Finanzhaushalt werden zur Übertragung der investiven Budgetreste 2019 in die Ämterbudgets 2020 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von
718.250.175,54 EUR gemäß Anlage 4 zugelassen.

Die Ermächtigungsübertragungen sind im Jahresergebnis nicht enthalten und belasten künftige Ergebnis- bzw. Finanzhaushalte und verringern den Finanzierungsmittelbestand entsprechend.

5. Im Haushaltsplan 2019 werden folgende über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen zugelassen:

Nr.TeilergebnishaushaltAmtsbereichKontengruppeBetrag
5.1230 Liegenschaftsamt2307030 Immobilienverwaltung42410 Bewirtschaftung Grundstücke und bauliche Anlagen3.288.034,03 EUR
5.2370 Branddirektion400 Personal-
aufwendungen
280.000,00 EUR
5.3400 Schulverwaltungsamt4002110 Allgemeinbildende Schulen42210 Unterhaltung bewegliches Vermögen1.249.781,13 EUR
5.4400 Schulverwaltungsamt4002130 Berufsbildende Schulen42410 Bewirtschaftung Grundstücke und bauliche Anlagen477.716,31 EUR
5.5410 Kulturamt4102811 Kulturförderung43100 Zuweisungen und Zuschüsse650.000,00 EUR
5.6660 Tiefbauamt6605410 Gemeindestraßen42510 Sonstige Aufwendungen Sach- und Dienstleistungen455.773,15 EUR
Summe6.401.304,62 EUR
TeilfinanzhaushaltProjektAuszahlungsgruppeBetrag
5.7200 Stadtkämmerei7.202300 Mobilität und Luftreinhaltung7873 Sonstige Baumaßnahmen4.277.565,86 EUR
5.8230 Liegenschaftsamt7.232000 Immobilien782 Erwerb von unbeweglichem Anlagevermögen1.208.000,00 EUR
5.9400 Schulverwaltungsamt7.409999 Sonstige Investitionen78302 Erwerb von beweglichem Anlagevermögen704.815,51 EUR
Summe6.190.381,37 EUR
Die Finanzierung der Mehraufwendungen erfolgt wie in den Begründungen zur Nr. 5 angegeben (vgl. Seite 13f).

6. Mittelumsetzungen vom Finanz- in den Ergebnishaushalt

Aufgrund der Ziffern I.4 und I.5 der Haushaltsvermerke im Doppelhaushaltsplan 2018/2019 werden vom Finanzhaushalt in den Ergebnishaushalt Mittel wie folgt umgesetzt:

- Ziffer I.4 in Höhe von 30.020.386,91 EUR - Ziffer I.5 in Höhe von 20.955.405,24EUR
Den entsprechenden Mehraufwendungen wird zugestimmt.

7. Gewährung von Trägerdarlehen und städtischen Darlehen an den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES)

Dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES) werden zur Finanzierung von Investitionen in den Jahren 2018/2019 Trägerdarlehen in Höhe von 33.505.600 EUR und städtische Darlehen in Höhe von 26.406.900 EUR gewährt. 8. Gliederungstiefe Planvergleich nach § 51 GemHVO

Der Planvergleich des Jahresabschlusses nach § 51 GemHVO wird weiterhin bis zur Gliederungsebene der Teilhaushalte und mindestens nach der Gliederung der §§ 2-4 GemHVO aufgestellt.

Zur Aufstellung des Jahresabschlusses werden dem Gemeinderat die Gesamtergebnisrechnung, aus der sich der Jahresüberschuss ergibt, die Bilanz und die Gesamtfinanzrechnung vorgelegt.

Die Feststellung des Jahresabschlusses durch den Gemeinderat erfolgt erst nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt. Das Prüfungsergebnis wird in einem Schlussbericht festgehalten.

Zur Feststellung wird dem Gemeinderat der Bericht zum Jahresabschluss 2019 mit Anlagen sowie der Schlussbericht des RPA zur Verfügung gestellt.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Der Antrag Nr. 308/2020 vom 17.07.2020 (SPD) einschließlich Stellungnahme des Herrn Oberbürgermeisters vom 21.07.2020 ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Seitens des Oberbürgermeisters wird erinnert, dass zu Sitzungsbeginn besprochen wurde, diesen Tagesordnungspunkt sowie den heutigen TOP 3 "Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2020", Niederschrift Nr. 271, heute lediglich zu beraten und einzubringen. Die Vorberatungen würden sich dann am 29.07.2020 im Verwaltungsausschuss sowie die Beschlussfassungen am 29.07.2020 im Gemeinderat anschließen.

Seinem Vorschlag, diese beiden Tagesordnungspunkte getrennt voneinander aufzurufen, wird nicht widersprochen.

Zum Jahresabschluss 2019 trägt er vor, das gute Ergebnis des Jahres 2019 erleichtere manches in der Pandemiezeit. Vorgeschlagen werde, den Jahresüberschuss zur Bewältigung der Pandemiekosten einzusetzen. Aufgrund der steuerlichen Gegebenheiten wie der Gewerbesteuerentwicklung stehe außer Frage, dass bei der Feststellung des Jahresergebnisses 2020 und eventuell auch im Jahr 2021 nicht mehr mit einem solch guten Ergebnis gerechnet werden könne.

Neben der GRDrs 512/2020 stehe der Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion Nr. 308/2020 sowie seine dazu ergangene Stellungnahme zur Beratung an.

Daran anschließend führt BM Fuhrmann aus, beim Jahresabschluss 2019 handle es sich nochmals um einen erfreulichen Abschluss mit einem Jahresüberschuss von 306,6 Mio. €. Geplant worden sei mit einem Überschuss in Höhe von 34,2 Mio. €.

An wesentlichen Gründen seien grundsätzlich die Mehrerträge zu nennen (bei Steuern und ähnlichen Abgaben 51,9 Mio. €). Hier sei noch das Minus bei der Grundsteuer im Umfang von 25,7 Mio. € zu berücksichtigen. Bei der Gewerbesteuer könne ein Plus von 38,9 Mio. € verzeichnet werden, der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sei um 12,4 Mio. € besser als geplant ausgefallen. Ebenso verhalte es sich beim Umsatzsteueranteil (plus 15,3 Mio. €), und zudem habe sich die Vergnügungssteuer positiv entwickelt (plus 6,3 Mio. €). Ein Großteil der Mehrerträge in Höhe von knapp 170 Mio. € resultiere aus den laufenden Zuweisungen, Zuwendungen und Umlagen (Schlüsselzuweisungen des Landes knapp 72 Mio. €, Zuschüsse für laufende Zwecke 72 Mio. €, Zuweisungen Grunderwerbsteuer knapp 30 Mio. €). Weitere Anstiege könnten im Bereich der öffentlich rechtlichen Entgelte (rd. 16,8 Mio. €) und bei den privatsächlichen Leistungsentgelten (ca. 6 Mio. €) verzeichnet werden.

Bei den ordentlichen Aufwendungen ergebe sich im Saldo mit einem Plus von 5,6 Mio. € eine Punktlandung. Insgesamt liege somit das ordentliche Ergebnis von knapp 289 Mio. € um 253 Mio. € über den Erwartungen.

Zum Sonderergebnis merkt er an, hier könne ein Saldo von immerhin plus 17,7 Mio. € vermeldet werden. Zu den konsumtiven Ermächtigungsübertragungen (Beiträge aufgrund verzögerter Mittelabflüsse) fährt der Finanzbürgermeister fort, diese hätten einen Umfang von immerhin 154 Mio. € (Vorjahr 134 Mio. €). Dies habe die Finanzverwaltung in der Vorlage dargestellt. Im Finanzhaushalt würden die Ermächtigungsübertragungen insgesamt 718,2 Mio. € ausmachen (Vorjahr 658 Mio. €).

Diese Zahlen führten im Ergebnis zu einer freien Liquidität, Stand 31.12.2019, in Höhe von 238,5 Mio. €. Die Liquiditätsberechnung sei in der Anlage 6 dargestellt. Mit diesen Zahlen werde häufig etwas unreflektiert umgegangen, daher wolle er dazu noch anmerken, im Saldo gebe es zum Jahresende 2019 tatsächlich liquide Mittel in Höhe von 2,7 Mrd. €. Davon müssten aber etliche Beträge in Abzug gebracht werden. Nämlich einmal die konsumtiven, aber auch die investiven Ermächtigungsübertragungen in Summe von 872,3 Mio. €, dazu das Minus für Rückstellungen in Höhe von 369 Mio. € sowie die große Position der davon-Positionen in Summe von 1 Mrd. €. Weiter berücksichtigt gehöre hier das Minus im Rahmen der Liquiditätsreserve im Umfang von 120 Mio. €. Über dieses Thema sei angesichts der gesetzlichen Mindestdeckung von 51 Mio. € bereits in den Etatberatungen diskutiert worden. Der Umfang von 120 Mio. € begründe sich daraus, und darauf habe die Stadtkämmerei in den vergangenen Jahren immer wieder bestanden, dass bestimmte Hochpunkte, bestimmte Zeiten abgedeckt werden müssten. Des Weiteren müssten in Abzug gebracht werden, da man ja die Doppelhaushaltsansätze 2020/2021 unverändert belassen wolle, eingeplante Finanzmittel in Höhe von 120,8 Mio. €. Letztlich ergebe sich so bei der freien Liquidität ein Betrag von 238,5 Mio. €. Über dessen Verwendung wolle man unter dem heutigen Tagesordnungspunkt 3 eingehend sprechen.

Insgesamt handle es sich um einen sehr erfreulichen Abschluss, aber wie schon seitens des Oberbürgermeisters erklärt worden sei, werde dies wahrscheinlich für längere Zeit der letzte erfreuliche Abschluss sein.

Die StRe Winter (90/GRÜNE), Kotz (CDU), Rockenbauch (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei), Körner (SPD), Dr. Oechsner (FDP), StRin von Stein (FW), StR Ebel (AfD) und StR Walter (PULS) bedanken sich für die Jahresabschlussarbeiten. Der Jahresabschluss 2019 wird als sehr gut angesehen, und sie teilen die Einschätzung, dass die kommenden Jahre schwieriger werden.

Positiv zum Beschlussantrag äußert sich StR Winter. Für StR Dr. Oechsner resultiert der hohe Überschuss des Jahres 2019 aus zu hohen Steuerfestsetzungen. Für ihn müssen sich die Verwaltung und der Rat darüber bewusst werden, dass in Zukunft schmerzliche Einschnitte bei freiwilligen Leistungen unabdingbar sein werden. Man müsse sich Einspardiskussionen, auch über beschlossene Dinge, stellen. Oberstes Ziel der städtischen Finanzpolitik vor dem Hintergrund einbrechender Einnahmen und gleichzeitig steigender Ausgaben müsse sein, die Verwaltung handlungsfähig zu halten. Sinngemäß äußert sich StRin von Stein. Sie hat große Zweifel, ob sich die Wirtschaft rasch von der Pandemie erholt. Von StR Walter wird angekündigt, dass sich seine Fraktionsgemeinschaft im Hinblick auf das Jahr 2021 einer Kürzungsdiskussion nicht verschließen wird. Der Aussage von StR Ebel, es dürfe nicht in die Krise hineingespart werden, schließt er sich an.

StR Kotz bedauert im Verlauf der Aussprache, dass sich eine Mehrheit des Rates gegen die intelligente Grundsteuer ausgesprochen hat. In diesem Zusammenhang erklärt StR Körner, die in diesem Jahr angestoßene Impulsdebatte (Entlastung in Höhe von 30 Mio. €) begrüße er. Der Gemeinderat sollte sich bei den Nachtragshaushaltsberatungen für das Jahr 2021 darüber unterhalten, welcher Impuls in der jetzigen Pandemiezeit für die lokale Wirtschaft der richtige wäre. Eine Grundsteuersenkung sieht er als ungerechteste städtische Senkungsmöglichkeit an. Wenn dieses, so StR Ebel, zutreffen sollte, müsste die Grundsteuer eigentlich im Umkehrschluss erhöht werden.

Mit Nachdruck kritisiert StR Kotz, dass Projekte häufig nicht im geplanten Zeitraum umgesetzt werden. Beispielhaft nennt er das Thema Wohnraumoffensive (abgeflossen sind 8 Mio. € von 150 Mio. €), das Thema Parkiermöglichkeiten (Rücklage 5 Mio. €) sowie das Thema Bündnis für Mobilität und Luftreinhaltung (nicht abgeflossene Mittel 31 Mio. €). Natürlich stünden Verzögerungen im Zusammenhang mit Personalthemen, aber es gebe auch Zusammenhänge mit der Dauer und der Art der angewendeten Verfahren. In vielen Bereichen seien Abstimmungen/Ämterumläufe zu kompliziert. Es fehle am mutigen Handeln, auch wenn dann eventuell ab und an etwas nicht optimal laufe. Hier sollten alle Verantwortlichen Verbesserungen anstreben.

Der Kritik daran, dass beschlossene Mittel nicht ausgegeben werden, schließt sich StR Rockenbauch an. StR Ebel vermutet, dass es Möglichkeiten gibt, Investitionen zu beschleunigen, nicht um Negativzinsen zu vermeiden, sondern um wirtschaftliche Impulse zu setzen. Gespannt zeigt sich StR Walter, ob es trotz der Corona-Pandemie gelingt, die genehmigten Stellen zu besetzen.

StR Rockenbauch regt an, um zukünftig weitere Diskussionen über die Höhe der Liquiditätsreserve zu vermeiden, einen Beschluss über deren Höhe herbeizuführen. Angesichts von 1,7 Mrd. € auf Festgeldkonten sieht es StR Körner als unlogisch an, dass die Stadt 120 Mio. € als Reserve benötigt. Die Laufzeit dieser Festgelder müsste lediglich so getimt werden, dass sie bei einem "Peak" ausliefen. Angesichts der Notwendigkeit, im Jahr 2021 Finanzlücken schließen zu müssen, wäre eine Reduzierung dieser Reserve um 50 bis 70 Mio. € hilfreich, Spielräume gebe es also. Im Jahr 2021 müsse begründet werden, weshalb die LHS Ende 2019 eine Liquidität in Höhe von 2,7 Mrd. € und bei der SVV nochmals über 500 Mio. €, also insgesamt über 3 Mrd. € "vor sich herschiebt". Natürlich gebe es für diese Mittel Zweckbindungen, aber bei einer Diskussion über eine Nettokreditaufnahme werde man schon rein rechtlich nicht umhinkommen, über diese Liquidität zu reden. Notwendig sei eine differenzierte Betrachtung; zum 31.12.2019 seien 1,7 Mrd. € in Festgeldern angelegt, und dies zu verlustbringenden Konditionen, die der Stadt schadeten. Die von StR Kotz angesprochenen Reste beliefen sich, der allergrößte Teil im investiven Bereich (Schulbereich weit über 200 Mio. €), derzeit auf rund 900 Mio. €. Wie StR Rockenbauch geht auch er davon aus, dass es bei den letzten Etatberatungen gelungen ist, hier Verbesserungen zu erzielen. Er zeigt sich davon überzeugt, dass z. B. durch eine bessere Organisationsstruktur im Bereich des Schul-sanierungsprogramms wünschenswerte Investitionen beschleunigt werden können. Hinzu kämen die davon-Positionen (1 Mrd. € zum 31.12.2019 für verschiedenste Zwecke). Hierzu fragt er, ob es zutrifft, dass, bevor die LHS über eine Nettokreditaufnahme reden kann, die davon-Positionen auf null zurückgeführt werden müssen. Er könne sich keine Genehmigung einer Nettokreditaufnahme durch das Regierungspräsidium vorstellen, wenn die Stadt in der genannten Höhe über davon-Positionen verfüge, zumal in der Stellungnahme des Herrn Oberbürgermeisters zum Antrag Nr. 308/2020 erklärt werde, dass von der 1 Mrd. € 600 Mio. € zum Mittelabfluss bis 2024 vorgesehen seien. Also 400 Mio. € seien in den nächsten vier Jahren noch nicht einmal zur Ausgabe vorgesehen. Wenn es um das Schließen von Lücken im Jahr 2021 gehe, könne diese Linie nicht durchgehalten werden. Die kommende Woche sollten die Verwaltung und der Rat nutzen, um sich auszutauschen, damit die richtigen Weichen, insbesondere für das Jahr 2021, gestellt würden. Dafür biete der Jahresabschluss 2019 Möglichkeiten, und zwar ohne dass Kürzungen z. B. im Sozialbereich vorgesehen werden müssten.

Gegenüber StR Körner ist für den Oberbürgermeister bezüglich der Auflösung von davon-Positionen exemplarisch die Frage zu beantworten, ob die davon-Position für die kulturelle Infrastruktur zur Krisenbewältigung für das Jahr 2021 verwendet werden soll. Politisch gehöre entschieden, ob die Mittel für eine in der Vergangenheit als zwingend angesehene Maßnahme oder für Einkaufsgutscheine im Jahr 2021 verwendet werden sollten. Er bezeichnet diese Rücklagen grundsätzlich als sinnvoll, auch wenn diese dort gebundenen Mittel zum Teil langsam abfließen. Dadurch erhalte sich die Stadt Handlungsspielraum, den es, wenn nur auf der Basis kurzfristiger Perspektiven agiert würde, nicht gäbe. Er warnt deshalb davor, diese Rücklagen aufzulösen.

Eine Frage von StR Rockenbauch beantwortend informiert BM Fuhrmann, die eingeplanten Finanzierungsmittel in Höhe von 120,8 Mio. €, Position 24 der Liquiditätsrechnung, seien das Ergebnis der Liquiditätsrechnung aus den Beratungen des Doppelhaushalts 2020/2021. Am Ende eines Jahres werde die freie Liquidität dargestellt, und es sei ja erklärt worden, die Ansätze für 2020 sollten unverändert bleiben.

Weiter an StR Rockenbauch gewandt fährt er fort, bei den letzten Etatberatungen sei es u. a. um 200 Mio. € für das Klimaschutzpaket gegangen. Der Gemeinderat habe darüber hinaus noch 18 Mio. € beschlossen, und dieser Betrag sei nun dargestellt worden.

Grundsätzlich räumt der Finanzbürgermeister gegenüber StR Körner die Notwendigkeit ein, die freie Liquidität anzuschauen. Damit müsse jedoch vorsichtig agiert werden. Bei den letzten Etatberatungen habe der Gemeinderat von den davon-Positionen 110 Mio. € für den Erwerb des Wassernetzes der SSB zur Verfügung gestellt. Zwar werde dies sicherlich seitens der SSB begrüßt, aber beachtet gehöre, dass es noch einen Rechtsstreit zum Wassernetz gebe. Die Zielsetzung, das Wassernetz zu erwerben, bleibe ja unverändert bestehen. Also nach einer für die LHS eventuell positiven Beendigung des Rechtsstreits komme es zu einer Haushaltsbelastung. Solche Dinge, und hier teile er die Position des Oberbürgermeisters, gehörten bei der Auflösung von davon-Positionen, die ja mit Maßnahmen - in dem einen oder anderen Fall noch nicht einmal vollumfänglich - hinterlegt seien, berücksichtigt.

Natürlich könne angesichts der vorhandenen Reserven erklärt werden, dass es zur Krisenbewältigung unproblematisch möglich sein sollte, auf die gesetzlichen Mindestliquiditätsreserve zu gehen (51 Mio. €). Realistischerweise müsse aber gesagt werden, wenn die Stadt ihre Reserve um 70 Mio. € kürze, erfolgten seitens des Gemeinderates entsprechende Anträge, durch die diese 70 Mio. € aufgebraucht würden. Zudem gehöre trotz der aktuellen Lage an die Zeiten erinnert, in denen die Stadt über keine so hohe Liquiditätsreserve verfügt habe. Coronabedingt werde sich die finanzielle Situation der LHS verschlechtern, und darauf müsse sich die Stadt einstellen. Vor diesem Hintergrund sei die Verwaltung davon überzeugt, dass die bewusst gewählte Summe in Höhe von 120 Mio. € für die freie Liquidität notwendig sei. Langfristig könnte eine geringere Summe zu Problemen führen.

Die Verwaltung habe bei dem vorgelegten Jahresabschluss alle Spielräume ausgenutzt, um an den Ansätzen 2020 festhalten zu können.

Danach schließt OB Kuhn diesen Tagesordnungspunkt ab. Die Abstimmung mit der Vorberatung werde, wie besprochen, erst am kommenden Mittwoch stattfinden. Der Tagesordnungspunkt gilt somit als eingebracht.
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