Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 890/2012
Stuttgart,
11/26/2012



Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES)
Kalkulation des Schmutzwasserentgelts und der Niederschlagswassergebühr ab 1. Januar 2013




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Stadtentwässerung
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
04.12.2012
05.12.2012
06.12.2012



Beschlußantrag:

1. Die Höhe der Niederschlagswassergebühr wird ab 1. Januar 2013 auf 0,61 EUR/m² Berechnungsfläche festgesetzt.

2. Die Änderung der Satzung über die Erhebung von Niederschlagswassergebühren vom 08. Dezember 2005 wird in der Fassung der Anlage 5 beschlossen.

3. Die Änderung der Entgeltbestimmungen für die Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigung vom 26. Oktober 2006 wird in der Fassung der Anlage 6 beschlossen.

4. Die Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 5. Dezember 2002 wird in der Fassung der Anlage 7 beschlossen.

5. Die Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben wird in der Fassung der Anlage 8 beschlossen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Höhe des Schmutzwasserentgelts ab 01. Januar 2013 bleibt unverändert bei 1,62 EUR/m³ bezogener Frischwassermenge.

Die Niederschlagswassergebühr ab 01. Januar 2013 wird von 0,57 EUR/m² auf 0,61 EUR/m² Berechnungsfläche angehoben.

In Summe erhöht sich die monatliche Belastung für einen durchschnittlichen Stuttgarter 3 Personenhaushalt (bei 100 m³ Frischwasserverbrauch und einer angeschlossenen Fläche von 100 m²) in 2013 um 0,33 EUR. Dies ist eine Mehrbelastung zum Vorjahr in Höhe von 1,8%.

Damit bietet der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart weiterhin eine sehr gute Entsorgungsqualität und ein günstiges Preisniveau (vgl. bundesweiter Gebührenvergleich Anlage 9 zur GRDrs).

Die in der Entgelt- bzw. Gebührenkalkulation für 2013 angesetzten Kosten und Erträge basieren auf den Angaben des Wirtschaftsplans 2013 (GRDrs 875/2011). Dabei wurden folgende aktuellen Entwicklungen berücksichtigt (vgl. Anlage 2 zur GRDrs):

· In der Entgelt- bzw. Gebührenkalkulation 2013 ist eine kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals in Höhe von 24,50 Mio. EUR berücksichtigt. Der angesetzte kalkulatorische Zinssatz wurde dabei von 5,5% auf 5,0% reduziert, um eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals im Sinne des Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg zu gewährleisten (§ 14 Abs.3 Nr.1 KAG)

· Innerhalb der Personalkosten wurde ein tariflicher Anstieg um 0,57 Mio. EUR berücksichtigt.

· Der Anstieg der EEG-Umlage erhöht die Kosten des Strombezugs um weitere 0,60 Mio. EUR. Durch gesteigerte Eigenerzeugung konnte dieser Effekt auf 0,30 Mio. EUR abgemildert werden.

· Die aktuelle Berechnung der betrieblichen Abschreibungen ergibt einen Anstieg um 0,73 Mio. EUR

· Die entgeltrelevante Schmutzwassermenge reduziert sich in 2013 um 0,40 Mio. m³ auf 35,0 Mio. m³ (Wegfall Einleitung Kühlwassermengen Gaswerk Gaisburg seit Mitte 2012)

· Im Bereich Schmutzwasser sind Nachholungen von Kostenunter- bzw. -überdeckungen der Vorjahre in Höhe von jeweils 2,86 Mio. EUR einkalkuliert.

· Im Bereich Niederschlagswasser sind Nachholungen von Kostenunterdeckungen in Höhe von 0,48 Mio. EUR und Kostenüberdeckungen in Höhe von jeweils 0,95 Mio. EUR einkalkuliert.

· Für die Entwässerung der öffentlichen Flächen (Straßenentwässerungskosten) fallen gemäß der Gebührenkalkulation 2013 Kosten (für den städtischen Haushalt) in Höhe von 8,04 Mio. EUR an (ursprünglicher Planansatz: 8,14 Mio. EUR). Die angesetzte öffentliche Gesamtfläche beträgt derzeit 13,00 Mio. m².

· Für die Verzinsung des Trägerdarlehens erhält der Stadthaushalt in 2013 Erträge in Höhe von 8,03 Mio. EUR

· Für 2013 liegt das Jahresergebnis bei 6,24 Mio. EUR. Diese soll der allgemeinen Rücklage zur Verbesserung der betrieblichen Finanzstruktur zugeführt werden.

Insgesamt ergibt sich in der Gebührenkalkulation 2013 im Vergleich zum Vorjahr nur ein leicht erhöhter entgelt- bzw. gebührenfähiger Aufwand in Höhe von 83,96 Mio. EUR (Kalkulation 2012: 83,52 Mio. EUR). Dieser wird auf Basis von erhobenen Verteilungsschlüsseln den Kostenträgern Schmutzwasser und Niederschlagswasser verursachungsgerecht zugeordnet. Im Ergebnis ergibt die Kalkulation ab 01. Januar 2013 ein unverändertes Schmutzwasserentgelt in Höhe von 1,62 EUR/m³ und eine um 4 Cent angepasste Niederschlagswassergebühr von 0,61 EUR/m².

Zum 1. Januar 2013 wird eine eigenständige Entsorgungssatzung für Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben in Kraft treten (Anlage 8 zur GRDrs). Die Verwaltungsvorschrift des Landes Baden-Württemberg über die Abwasserbeseitigung aus dem Jahre 2005 sieht vor, dass in den kommunalen Abwassersatzungen die Pflicht zur regelmäßigen Schlammbeseitigung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben geregelt sein muss. Diese Beseitigungspflicht und der ordnungsgemäße Betrieb dieser Anlagen wird nun durch diese Satzung (vgl. Anlage 8 zur GRDrs) sichergestellt.


Finanzielle Auswirkungen

Insgesamt werden das Schmutzwasserentgelt mit einer Höhe von 1,62 EUR/m³ und die Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,61 EUR/m² für das Wirtschaftsjahr 2013 kostendeckend sein.



Beteiligte Stellen

Die Referate AK, WFB und RSO haben der Vorlage zugestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

---

Erledigte Anträge/Anfragen

---




Dirk Thürnau Wolfgang Schanz
Bürgermeister Erster Betriebsleiter


Anlagen

Ausführliche Begründung (Anlage 1)
Entwicklung Erfolgsplan(Anlage 2)
Zusammenfassung Entgelt- bzw. Gebührenkalkulation (Anlage 3)
Schematische Darstellung Entgelt- bzw. Gebührenkalkulation (Anlage 4)
Änderung der Satzung über die Erhebung der Niederschlagswassergebühr (Anlage 5)
Änderung der Entgeltbestimmungen für die Benutzung der Abwasserbeseitigung (Anlage 6)
Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigungssatzung (Anlage 7)
Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Anlage 8)
Bundesweiter Gebührenvergleich der Großstädte (Anlage 9)





zum Seitenanfang
Schmutzwasserentgelt, Anlage 1.docSchmutzwasserentgelt, Anlage 1.docSchmutzwasserentgelt, Anlage 2.xlsSchmutzwasserentgelt, Anlage 2.xlsSchmutzwasserentgelt, Anlage 3.xlsSchmutzwasserentgelt, Anlage 3.xlsSchmutzwasserentgelt, Anlage 4.xlsSchmutzwasserentgelt, Anlage 4.xlsSchmutzwasserentgelt, Anlage 5.docSchmutzwasserentgelt, Anlage 5.docSchmutzwasserentgelt, Anlage 6.docSchmutzwasserentgelt, Anlage 6.docSchmutzwasserentgelt, Anlage 7 .docSchmutzwasserentgelt, Anlage 7 .docSchmutzwasserentgelt, Anlage 8.docSchmutzwasserentgelt, Anlage 8.docSchmutzwasserentgelt, Anlage 9.xlsSchmutzwasserentgelt, Anlage 9.xls