Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: 5603-01.00
GRDrs 1075/2011
Stuttgart,
10/28/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 09.11.2011



Bewegungshaus Hallschlag

Beantwortung / Stellungnahme

Die Idee des Bewegungshauses ist ein sehr begrüßenswerter Ansatz. Sie wird auch aus Sicht der Sozialen Stadt Hallschlag sowie des Jugendamts, des Gesundheitsamts und des Sportamts positiv gewertet und unterstützt.

Der Stadtteil Hallschlag ist ein Gebietstyp 7. In diesem Gebietstyp gibt es - laut Gesundheitsamt - eine hohe Quote an bewegungsauffälligen Kindern. Dies wird bestätigt durch die Einschulungsuntersuchungen vor Ort. Dabei gab es eine Erhöhung der Anzahl bewegungsanfälliger Kinder von der Einschulungsuntersuchung (ESU) 2008 auf die ESU 2009.

Die SBR - gemeinnützige Gesellschaft für Schulung und berufliche Reintegration mbH (SBR) hat im Januar 2011 einen Bauantrag für eine Kita im Erdgeschoss und das Projekt „Bewegungshaus“ im Dachgeschoss des Gebäudes Am Römerkastell 75, der alten Raufutterscheune, gestellt. Dessen Annahme hat sich wegen diverser Nachforderungen und Verhandlungen mit dem Baurechtsamt bis September 2011 hingezogen. Verschiedene Gespräche in dieser Zeit mit der Unteren und Oberen Denkmalschutzbehörde deuten darauf hin, dass der Ausbau des Dachgeschosses aus Gründen des Denkmalschutzes nicht genehmigt wird. Verschiedene Umplanungsvorschläge waren bisher nicht Ziel führend.

Der Bauantrag wurde jedoch von der SBR nicht zurückgezogen. Das formelle Bauantragsverfahren läuft aktuell noch; der Ausgang ist ungewiss.

Sollte dennoch eine Baugenehmigung erteilt werden, kann erst dann aufgrund der genehmigten Planung und einer Kostenberechnung eine mögliche Sanierungsförderung durch die Stadt errechnet und eine Entscheidung zur Förderung der Sanierungsmaßnahmen getroffen werden. Der früheste Baubeginn wäre dann nach Ausführungsplanung ab Sommer/Herbst 2012 denkbar. Bei einer angenommenen Bauzeit von ca. 1 bis 1,5 Jahren wäre somit ein Betrieb erst ab Anfang/Mitte 2014 möglich.


Die im HH-Antrag 488/2011 beantragten Kosten betreffen den Betrieb des Bewegungshauses. Da hierfür, auch aufgrund der unklaren Umbausituation, noch keine konkrete, bewertbare Konzeption vorliegt, ist auch eine abschließende Einschätzung einer Förde­rung derzeit nicht möglich.

Wie oben dargestellt, wäre bei einem positiven Verlauf des Sanierungsprojekts eine Förderung des Betriebs erst im Haushalt 2014/2015 notwendig.



Vorliegende Anträge/Anfragen

---

488/2011 CDU




Dr. Susanne Eisenmann



<Anlagen>