Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK 0045-01
GRDrs 859/2014
Stuttgart,
11/28/2014



Zuschuss an den Ring politischer Jugend für das Jahr 2013



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich17.12.2014



Beschlußantrag:

1. Dem Ring politischer Jugend (RpJ) wird auf der Grundlage der vom Verwaltungsausschuss am 20.10.2010 (GRDrs 453/2010; Niederschrifts-Nr. 339) beschlossenen Regelung für die im Jahre 2013 angefallenen anerkannten Aufwendungen für durchgeführte gemeinsame Veranstaltungen, Veranstaltungen der im RpJ vertretenen Jugend-organisationen sowie für durchgeführte politische Bildungsmaßnahmen, sofern sie nicht ausschließlich Parteizwecken dienten, ein Zuschuss im Betrag von 6.966,57 € gewährt, der wie folgt auf die im RpJ vertretenen Jugendorganisationen intern zu verteilen ist: Junge Union 3.528,15 €, Jungsozialisten 1.380,24 €, Junge Liberale 2. Der Aufwand wird im Teilergebnishaushalt 2014 THH 100 Haupt- und Personalamt, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke - gedeckt.

3. Für die Zuschüsse gilt die Geschäftsanweisung für die Gewährung von städtischen Zuwendungen.


Begründung:


Der RpJ bzw. dessen Mitglieder haben Zuschüsse für das Jahr 2013 beantragt. Die Abrechungsunterlagen sind rechtzeitig zum 30. September 2014 eingereicht worden.



Zuschuss für das Kalenderjahr 2013

Seit 2010 wird der Zuschuss nur noch für folgende Aufwendungen gewährt:

1. Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen des RpJ
2. Veranstaltungen der im RpJ vertretenen Jugendorganisationen
3. Politische Bildungsmaßnahmen, sofern sie nicht ausschließlich Parteizwecken dienen

Für das Kalenderjahr 2013 hat der RpJ zuschussfähige Aufwendungen wie folgt geltend gemacht und nachgewiesen:

Junge Union
3.528,15
Jungsozialisten
1.380,24
Junge Liberale
596,99
Grüne Jugend
1.461,19
Gesamt
6.966,57

Für die Festsetzung des Zuschusses ist jeweils das Verhältnis der Sitze der aktuell im Gemeinderat vertretenen Parteien maßgebend, wobei ein Zuschussanteil die jeweils anerkannten zuschussfähigen Aufwendungen nicht übersteigen darf. Nicht ausgeschöpfte Haushaltsmittel werden unter Berücksichtigung dessen gleichfalls nach den Gemeinderatssitzzahlen verteilt.

Gemäß der seit 2010 geltenden Regelung verteilen sich die Zuschussmittel wie folgt:

Aner-
kannte Aufwen-dungen
maßgebliche GR-Sitzerechnerischer Anteil pro GR-Sitz ausgehend von 44 GR-Sitzen und vom max. Zuschuss 13.000 Euro
je Sitz =
295,45 €
(gerundet)
Zuschuss nach Sitzzahlen, max. bis zur Höhe der anerkannten AufwendungenVerteilung noch nicht ausge-
schöpfter Mittel
(Differenz 13.000 zu 6.966,57
= 6.033,43
(137,12 € pro GR-Sitz)
weiterer Zuschuss nach Sitzzahlen max. bis zur Höhe der anerkannten AufwendungenSumme Zuschuss
Junge Union3.528,15173.528,15 (höchst mögl. Betrag wäre 5.022,73)--
3.528,15 €
Jung-
sozialisten
1.380,2491.380,24
(höchst mögl. Betrag wäre 2.659,09)
--
1.380,24 €
Junge Liberale 596,994 596,99
(höchst mögl. Betrag wäre 1.181,82)
--
596,99
Grüne Jugend1.461,19141.461,19
(höchst mögl. Betrag wäre 4.136,36)
--
1.461,19
Gesamt6.966,57446.966,57--
6.966,57 €

Da die anerkannten Aufwendungen den möglichen Zuschusshöchstbetrag von 13.000 € nicht erreichen, wird der Zuschuss der Stadt für das Jahr 2013 auf 6.966,57 € festgesetzt.

Die zuschussfähigen Aufwendungen wurden auf der Grundlage der Richtlinien zum Landesjugendplan (Verwaltungsvorschrift des Landes) bzw. der städtischen Geschäftsanweisung für die Gewährung von städtischen Zuwendungen festgestellt.


Finanzielle Auswirkungen

Der Aufwand wird mit Budgetmitteln des THH 100 – Haupt- u. Personalamt – gedeckt.


Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Werner Wölfle
Bürgermeister


Anlagen

keine




zum Seitenanfang