Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 0429
GRDrs 1369/2017
Stuttgart,
11/22/2017



Ämterkonferenz beim Baurechtsamt - Bestellung von Beisitzern und eines Vorsitzenden für die Einigungsstelle



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussOffenlegungöffentlich29.11.2017



Beschlußantrag:

1. Als Beisitzer für die Einigungsstelle bezüglich der “Ämterkonferenz beim Baurechtsamt” werden bestellt: 2. Dem Vorschlag der Verwaltung vom 09.11.2017, Frau Vorsitzende Richter aD Gerstner-Heck als unparteiische Vorsitzende für die Einigungsstelle zu bestellen, wird entsprochen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Einrichtung der Ämterkonferenz im Baugenehmigungsverfahren wurde mit der GRDrs 804/2016 „Organisationsuntersuchung Baurechtsamt - Bauberatungsamt“ vom Gemeinderat am 22.12.2016 beschlossen. Hierfür wurden insgesamt beim Baurechtsamt für die Geschäftsstelle der Ämterkonferenz 2,5 Stellen geschaffen.


Die Geschäftsstelle übernimmt alle operativen Aufgaben im Rahmen der Ämterkonferenz wie beispielsweise die Aufbereitung der zu behandelnden Fälle, die Einladung sowie das Protokoll, damit für die Fachämter und das Baurechtsamt eine effiziente Arbeitsweise garantiert werden kann. Um die Abläufe der Ämterkonferenz festzuschreiben, wurde mit den betroffenen Fachämtern und dem Gesamtpersonalrat der Entwurf einer Geschäftsordnung erarbeitet.

Im eingeleiteten Beteiligungsverfahren gem. Landespersonalvertretungsgesetz hat der Gesamtpersonalrat der Geschäftsordnung für die Ämterkonferenz und damit deren Umsetzung nicht zugestimmt.

Mit der GRDrs 927/2017 „Organisationsuntersuchung Baurechtsamt - Bauberatungsamt - Beteiligungsverfahren mit dem Gesamtpersonalrat zur Ämterkonferenz“ hat der Verwaltungsausschuss am 25.10.2017 entschieden, das Beteiligungsverfahren mit dem Gesamtpersonalrat zur Einführung einer Ämterkonferenz beim Baurechtsamt unter Bildung einer Einigungsstelle fortzuführen.

Der Gesamtpersonalrat hat mit Beschluss vom 14.11.2017 als Beisitzer für die Einigungsstelle,

benannt.

Als Stellvertreterin wurde vom Gesamtpersonalrat Frau Susanne Böhm, Personalratsvorsitzende des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung benannt.

Auf die unparteiische Person für den Vorsitz der Einigungsstelle, Frau Vorsitzende Richter aD Gerstner-Heck, haben sich die Verwaltung und der Gesamtpersonalrat geeinigt.


Finanzielle Auswirkungen

Zwischen dem zu bestellenden unparteiischen und dienststellenfremden Vorsitzenden der Einigungsstelle und dem Haupt- und Personalamt wird eine bürgerlich rechtliche Honorarvereinbarung zu treffen sein. Es wird ein angemessenes Stundenhonorar zu vereinbaren sowie Reisekosten und sonstige Aufwendungen (für Kopien etc.) zu ersetzen sein. Klarstellend wird ausgeführt, dass die Beisitzer als Beschäftigte der Landeshauptstadt Stuttgart keine Vergütung für die Heranziehung als Beisitzer der Einigungsstelle erhalten.



Beteiligte Stellen

Die Referate StU, SOS, T sowie der GPR haben Kenntnis genommen.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Fabian Mayer
Bürgermeister


Anlagen

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<Anlagen>



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