Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 9011-00.02
GRDrs 714/2023
Stuttgart,
07/14/2023


Bericht zu den Eckdaten zur Aufstellung des
Doppelhaushalts 2024/2025




Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
19.07.2023
20.07.2023

Bericht:


Mit den Haushaltsausschreiben vom 29.12.2022 und 30.03.2023 (BMA-Mitteilungen Nr. 19/2022 und 5/2023) wurde das Verfahren zur Erstellung des Doppelhaushalts 2024/2025 eingeleitet. Auf der Grundlage der von der Stadtkämmerei erhobenen Eckwerte (Steuern, Schlüsselzuweisungen und Umlagen) und den von den Ämtern gemeldeten Zahlen (Erträge, vorabdotierte Aufwendungen sowie Sondereinflüsse) hat die Finanzverwaltung die Referats- und Ämterbudgets fertig gestellt.

Im Anschluss an die Budgetfestlegung werden der Entwurf des Ergebnishaushalts 2024/2025 auf Basis der bis zur Einbringung ggf. noch zu berücksichtigenden Änderungen und des Verwaltungsvorschlags für zusätzliche Maßnahmen („grüne Liste“) fertig gestellt. Außerdem werden der Finanzhaushalt und die Finanzplanung bis 2028 erarbeitet.

Nach der vom Verwaltungsausschuss beschlossenen Sitzungsplanung zur Beratung des Doppelhaushalts 2024/2025 wird der Planentwurf am 21. September im Gemeinderat eingebracht.

Am 27. September ist im Verwaltungsausschuss die Beratung zu den Eckwerten des Haushaltsentwurfs und zu dem im Ergebnis- bzw. Finanzhaushalt jeweils verfügbaren Finanzrahmen vorgesehen.

Die Verabschiedung soll in der dritten Lesung am 15.12.2023 erfolgen.





Budgetierungsgrundlagen

Das Budgetierungsverfahren orientiert sich am Verfahren der Vorjahre. Im Ergebnishaushalt stellt sich dies weitgehend einheitlich wie folgt dar:

Ergebniswirksamer Aufwand
des jeweiligen Amts (Teilhaushalt) im Vorjahr
-
Personal- und Versorgungsaufwendungen (ohne Überstunden)
-
Nachtragshaushalt des VorjahresPersonal- und Versorgungsaufwendungen (ohne Überstunden)
+/-
Neufestsetzungen im Budget des Vorjahres (z. B. Berücksichtigung von Vorgaben durch GR-Beschlüsse, Berücksichtigung organisatorischer Änderungen usw.)
-
Vorabdotierte Budgeteinheiten (interne Leistungsverrechnungen und Sachaufwendungen, die auch im Folgejahr vorabdotiert werden)
-
Abschreibung und Verzinsung
-
Steuerungsumlage
=
bereinigtes Budget
+/-
Notwendige Anpassungen aus dem Nachtragshaushalt 2023
+
Neufestsetzungen im Budget in den Planjahren
+/-
Sondereinflüsse in den Planjahren
=
Budgetvorgabe
+
Vorabdotierte Budgeteinheiten (interne Leistungsverrechnungen und Sachaufwendungen) in den Planjahren
(+
Abschreibung und Verzinsung)*
(+
Steuerungsumlage)*
=
Budget Ergebnishaushalt gesamt
* = in den vorliegenden Budgetberechnungen noch nicht eingearbeitet!


Die Budgets wurden wie in den Vorjahren auf Basis der Vorjahresplanwerte (2023) ermittelt.

Im Finanzhaushalt wurden die so genannten „Sonstigen Investitionen“ und die Pauschalen der Ämter, d.h. insbesondere regelmäßig wiederkehrende Auszahlungen für laufende Beschaffungen, bauliche Verbesserungsmaßnahmen und kleinere Investitionen budgetiert. Bemessungsbasis ist der jeweilige Vorjahresansatz.

Im Rahmen der Budgetfestlegungen wurden weiterhin die von den Ämtern geltend gemachten Sondereinflüsse besprochen. Sondereinflüsse, die sich aus gesetzlichen Neuregelungen, aus bereits gefassten Beschlüssen des Gemeinderats oder sonstigen (z. B. vertraglichen) Verpflichtungen ergeben und für die kein ausreichendes Budget bereits zur Verfügung steht wurden anerkannt und in den Eckdaten berücksichtigt.


Von den Referaten und Ämtern wurden im Ergebnishaushalt Sondereinflüsse für 2024 und 2025 von 394,7 Mio. EUR bzw. 599,5 Mio. EUR geltend gemacht. Davon waren aus zwingenden Gründen in den Budgetentwürfen 72,8 Mio. EUR bzw. 68,3 Mio. EUR zu berücksichtigen. Im Finanzhaushalt wurden Sondereinflüsse in Höhe von 174,3 Mio. EUR bzw. 214,0 Mio. EUR geltend gemacht und in Höhe von 7,5 Mio. EUR in 2024 bzw. 0,8 Mio. EUR in 2025 anerkannt.

Insgesamt ist festzuhalten, dass sich das Volumen der geltend gemachten Sondereinflüsse und sonstigen Mehrbedarfe im Doppelhaushalt 2024/2025, im Vergleich zu den Vorjahren, massiv erhöht hat. In Summe wurden Sondereinflüsse in Höhe von 568,9 Mio. EUR in 2024 und in Höhe von 813,5 Mio. EUR in 2025 angemeldet. In den letzten vier Doppelhaushalten betrug der Durchschnitt der Meldungen 131,3 Mio. EUR pro Haushaltsjahr.

Zu von den Ämtern gemeldeten Mehrbedarfen, die keine direkt berücksichtigungsfähigen Sondereinflüsse darstellten, kann dem Gemeinderat in entsprechenden Mitteilungsvorlagen zum Haushaltsplan 2024/2025 berichtet werden. Die Mitteilungsvorlagen der Fachreferate und die damit verbundenen Finanz- bzw. Stellenbedarfe werden zusätzlich zu den angemeldeten neuen Investitionen und konsumtiven Projekten in der „Übersicht über Budgeterhöhungen und konsumtive Projekte sowie neue Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen u. ä., die zur Finanzplanung 2023 bis 2028 als dringlich angemeldet wurden“ (Anmeldeliste) dargestellt.

Inwieweit einzelne Maßnahmen eine Aufnahme in den Verwaltungsvorschlag der in den Planentwurf aufgenommenen Budgeterhöhungen, neue Maßnahmen und Vorhaben („Grüne Liste“) finden, steht derzeit noch nicht fest.


Vorläufiges Ergebnis der Budgetierung

Nach dem jetzigen Stand ist – unter Berücksichtigung der vorläufigen Ansätze für Abschreibungen, Eigenleistungen, Zinsaufwendungen sowie der Auflösung der Sonderposten aus Investitionszuweisungen und -beiträgen – für 2024 ein ordentliches Ergebnis von 121,6 Mio. EUR und für 2025 von -250,2 Mio. EUR ausgewiesen.

Die Eckdaten entsprechen dem derzeitigen Planungs- und Erfassungsstand. Die Auswirkungen der Mai-Steuerschätzung wurden in der Planung berücksichtigt. Weitere Änderungen können sich aus dem derzeit noch nicht vorliegenden Haushaltserlass des Finanzministeriums mit den Orientierungsdaten für die Jahre 2024 ff. ergeben. Aus den gemeldeten Mehrbedarfen ist noch eine Reihe von Prüfungsaufträgen zu erledigen, deren Umsetzung noch Änderungen nach sich ziehen können. Weiterhin steht der Verwaltungsvorschlag für zusätzliche Maßnahmen („Grüne Liste“) aus. Hier gibt es zahlreiche Mittelanmeldung der Ämter, z.B. in den Bereichen Klimaschutz, Stadtquartier Rosenstein, „Digital MoveS“ oder Kindertagesstätten, die in den Eckdaten nicht berücksichtigt sind.



Erträge

Auf Ertragsseite sind im Wesentlichen folgende Veränderungen gegenüber der bisherigen Finanzplanung festzustellen.

Beim Gewerbesteueraufkommen wird davon ausgegangen, dass das erfreulich hohe Niveau der Vorjahre weitgehend gehalten werden kann. Es wird mittlerweile von einem Gewerbesteueraufkommen in Höhe von 1,1 Mrd. EUR in 2024 bzw. 1,0 Mrd. EUR in 2025 ausgegangen. In der Finanzplanung zum Nachtrag 2023 sind noch die, bereits überdurchschnittlich hohen, ursprünglichen Ertragsansätze in Höhe von 650 Mio. EUR / 660 Mio. EUR enthalten, da Anfang des Jahres die Datengrundlage eine Fortschreibung in die Zukunft noch nicht zuließ.

Im Doppelhaushalt 2024/2025 ist derzeit mit einem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer in Höhe von 484,9 Mio. EUR / 518,3 Mio. EUR zu rechnen. Das derzeit erwartete landesweite Aufkommen ist nach den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung 2023 nur geringfügig höher als in der Finanzplanung zum Nachtragshaushalt 2023 angenommen wurde. Ursprünglich wurde mit einem Aufkommen von 483,9 Mio. EUR / 515,8 Mio. EUR gerechnet.

Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ergeben sich nur geringfügige Veränderungen im Vergleich zur Finanzplanung. In 2024 bzw. 2025 wird mit einem Umsatzsteueranteil von 118,9 Mio. EUR / 122,5 Mio. EUR gerechnet. Die ursprünglichen Finanzplanungswerte waren bei 119,5 Mio. EUR / 123,3 Mio. EUR.

Die Schlüsselzuweisungen liegen mit 663,3 Mio. EUR (+18,7 Mio. EUR) in 2024 etwas über den ursprünglichen Finanzplanungswerten, da sich die erwartete FAG-Masse mit der Mai-Steuerschätzung erhöht hat. Die Erträge werden in 2025 mit 608,2 Mio. EUR (-81,3 Mio. EUR) niedriger ausfallen als erwartet. Ursache dafür ist insbesondere, dass im maßgeblichen Haushaltsjahr 2023 die Gewerbesteuererträge höher ausfallen werden, als ursprünglich angenommen (s. Finanzzwischenbericht 2023, GRDrs 713/2023).

Die Leistungsbeteiligung des Bundes nach SGB II erhöht sich 2024 um 48,7 Mio. EUR bzw. 2025 um 46,9 Mio. EUR auf 356,9 Mio. EUR / 361,3 Mio. EUR. Ursache sind entsprechend höhere Aufwendungen für Bundesleistungen beim Jobcenter.

Die öffentlich-rechtlichen Entgelte (Verwaltungs- und Benutzungsgebühren) liegen mit 169,5 Mio. EUR / 173,6 Mio. EUR für die Jahre 2024 und 2025 mit 18,9 bzw. 21,3 Mio. EUR über den bisherigen Finanzplanungswerten, was u.a. durch die gestiegene Personenzahl in Flüchtlingsunterkünften und den damit verbundenen höheren Benutzungsgebühren verursacht ist.

Die Erträge aus Kostenerstattungen und Umlagen steigen um 186,2 Mio. EUR bzw.
203,5 Mio. EUR auf 301,6 Mio. EUR / 316,8 Mio. EUR. Die Mehrerträge gegenüber der Finanzplanung sind insbesondere auf höhere erwartete Erstattungen vom Land für die Eingliederungshilfe (BTHG) und für Geflüchtete zurückzuführen. Diesen hohen Mehrerträgen stehen allerdings auch hohe Mehraufwendungen gegenüber. Bei den Erträgen für das BTHG ist darüber hinaus festzuhalten, dass hier zwar eine grundsätzliche Vereinbarung der Kostenübernahme des Landes besteht, aber das konkrete Verfahren hierzu noch nicht geregelt ist. Bei den derzeit geplanten Erträgen für das BTHG handelt es sich um die Beträge, die aus Sicht der LHS für die vereinbarte Spitzabrechnung notwendig sind.

Aufwendungen

Die Personal- und Versorgungsaufwendungen schlagen voraussichtlich im Jahr 2024 mit 915,0 Mio. EUR und im Jahr 2025 mit 955,0 Mio. EUR zu Buche (zum Vergleich 2023: 896,6 Mio. EUR). Für Überstundenvergütungen sind in den Ämterbudgets 2,3 Mio. EUR vorgesehen.

Das Volumen des Personalkostenbudgets im Stadthaushalt wird von einer Vielzahl unterschiedlicher Einflussfaktoren bestimmt. Am stärksten ins Gewicht fallen die jährlichen Tarif- und Besoldungsanpassungen für die Beschäftigten sowie die Beamten der Stadt und die Versorgungsempfänger. Im Frühjahr 2023 vereinbarten sich die Tarifpartner auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigte des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen (TVöD). Die Tarifeinigung sieht von Juni 2023 bis einschließlich Februar 2024 steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlungen in Höhe von insgesamt 3.000 EUR vor. Ab März 2024 steigen die Einkommen um einen Sockelbetrag von 200 EUR plus einer zusätzlichen Erhöhung der Entgelte um 5,5 %. Für den Zeitraum nach der Laufzeit des Tarifvertrags ab 2025 wird eine lineare Steigerung von 2,0 % jährlich kalkuliert.

Die Besoldungsentwicklung der Beamten und Versorgungsempfänger von Kommunen und Land orientiert sich in Baden-Württemberg in der Regel an den Abschlüssen des Tarifvertrags der Länder (TV-L), der voraussichtlich aber erst im Herbst 2023 neu verhandelt wird. Aktuell werden für die Personalkostenplanung deshalb behelfsmäßig Sonderzahlungen in 2024 und Besoldungsanpassungen ab 2025 analog des Tarifergebnisses im TVöD kalkuliert.

Weitere Mehraufwendungen resultieren aus den zum Jahreswechsel 2022/2023 beschlossenen Vorgriffsschaffungen auf den Stellenplan 2024. Berücksichtigt sind außerdem die nach derzeitigem Stand bekannten Stellenstreichungen und die neu zu schaffenden Stellen, soweit diese aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder für den Betrieb von Einrichtungen und zur Erfüllung der Aufgaben zwingend notwendig sind bzw. die Kostenneutralität nachgewiesen ist.

Da vorerst weiterhin mit Verzögerungen bei den Stellenbesetzungen zu rechnen ist fällt der Anstieg bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen zum jetzigen Zeitpunkt noch moderat aus. Eine genauere Prognose der voraussichtlichen Aufwendungen wird erst mit dem Entwurf des Doppelhaushaltplans 2024/2025 vorliegen.

Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen belaufen sich in 2024 und 2025 voraussichtlich auf 509,0 Mio. EUR / 469,7 Mio. EUR. Die Veränderung gegenüber der Finanzplanung in 2024/2025 (+0,4 Mio. EUR / -51,3 Mio. EUR) ist im Wesentlichen auf vier Faktoren zurückzuführen.
1. Der Ansatz für die Kita-Betriebskostenpauschale wurde entsprechend dem tatsächlichen Mittelabfluss angepasst.
2. Aus der Pauschale wurden Anteile zu den Personalaufwendungen und zu den laufenden Zuschüssen an freie Träger (Zuweisungen und Zuschüsse für laufenden Zwecke) umgesetzt.
3. Bei den Aufwandsansätzen für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen wurden für das Schulsanierungsprogramm, aufgrund der weiterhin sehr hohen Ermächtigungsübertragungen aus 2022, in 2024 und 2025 die Ansätze im Ergebnishaushalt erneut auf je 7,5 Mio. EUR statt je 30,0 Mio. EUR festgesetzt. Weiterhin sollen die Aufwendungen für klimaneutrale Sanierungen nicht mehr pauschal, sondern maßnahmenbezogen veranschlagt werden.
4. Erhöhung des Anmietbudgets, insbesondere für Unterkünfte für Geflüchtete.

Mit 855,1 Mio. EUR / 855,1 Mio. EUR sind die Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke um 154,8 Mio. EUR / 179,7 Mio. EUR höher als in der Finanzplanung ursprünglich veranschlagt war. Die Aufwendungen steigen insbesondere durch die Berücksichtigung der Verlustausgleiche der SSB (vorläufig je 100 Mio. EUR) und weiteren Beteiligungen, der anteiligen Umsetzung aus der Kita-Betriebskostenpauschale und weiteren erhöhten Förderungen im Sozialbereich.

Die sozialen Leistungen schlagen 2024 / 2025 voraussichtlich mit 1.058,4 Mio. EUR bzw. 1.126,3 Mio. EUR zu Buche (+ 160,0 Mio. EUR / + 206,5 Mio. EUR). In der Finanzplanung zum Nachtragshaushalt 2023 wurde, aufgrund der unsicheren Lage, keine Überarbeitung der Finanzplanungswerte für die Unterbringung von Geflüchteten vorgenommen.
Im Bereich des Sozialamts gibt es Mehraufwendungen in Höhe von 97,3 Mio. EUR bzw. 145,1 Mio. EUR, die v.a. durch die Umsetzung der gesetzlichen Neuregelung bei der Eingliederungshilfe (BTHG) sowie den gestiegenen Fallzahlen im Flüchtlingsbereich bedingt sind.
Gegenüber der Finanzplanung wird beim Jobcenter insgesamt mit gestiegenen Fallzahlen sowie höheren Aufwendungen pro Fall gerechnet, was zu weiteren Mehraufwendungen führt.


Bei der Gewerbesteuerumlage gilt der seit 2020 gültige Umlagesatz weiter. Entsprechend den geplanten Gewerbesteuererträgen ergibt sich damit eine Gewerbesteuerumlage von 91,7 Mio. EUR / 83,3 Mio. EUR. In der Finanzplanung wurden niedrigere Gewerbesteuererträge zugrunde gelegt und ein Aufwand von 54,2 Mio. EUR / 55,0 Mio. EUR prognostiziert.

Im Vergleich zur bisherigen Planung ist die für die FAG-Umlage maßgebliche Steuerkraft in 2022 unverändert. Mit dem Jahresabschluss 2022 (GRDrs 712/2023) werden der FAG-Rückstellung 205,2 Mio. EUR zugeführt, die im Jahr 2024 aufwandsmindernd in Anspruch zu nehmen sind. In 2023 wird die maßgebliche Steuerkraft voraussichtlich höher sein, als bisher erwartet (s. Finanzzwischenbericht 2023, GRDrs 713/2023), was zu einer höheren FAG-Umlage in 2025 führt. Der Aufwand beträgt für die Jahre 2024 und 2025 voraussichtlich 272,6 Mio. EUR / 472,1 Mio. EUR.

Bei den Abschreibungen konnte eine Aktualisierung der Plandaten auf Basis der aktuellen Werte noch nicht vorgenommen werden. Es wird daher in den Jahren 2024 und 2025 vorläufig weiterhin mit Aufwendungen in Höhe von 240,0 Mio. EUR / 245,0 Mio. EUR geplant.


Änderungen in den Budgets der Referate

Größere Veränderungen gegenüber dem Vorjahresbudget mussten nur vereinzelt vorgenommen werden.

Im Referat Soziales und gesellschaftliche Integration erhöht sich das Budget im Vergleich zu 2023 um 222,5 Mio. EUR in 2024 und 255,7 Mio. EUR in 2025. Dies liegt hauptsächlich an Mehraufwendungen beim Sozialamt im Bereich der Bundesteilhabeleistungen und im Bereich Hilfen für Geflüchtete. Diesen Mehraufwendungen stehen teilweise auch höhere Erträge entgegen.
Beim Jobcenter wird im Bereich der SGB II-Leistungen des Bundes mit deutlich höheren Aufwendungen gerechnet. Im Gegenzug werden entsprechend höhere Bundeserstattungen erwartet.

Innerhalb des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen reduzieren sich, im Vergleich zum Ausgangsjahr 2023, die Budgetansätze in 2024 um 129,0 Mio. EUR während sie im Jahr 2025 um 69,1 Mio. EUR ansteigen.
Während sich im Teilhaushalt der Stadtkämmerei, aufgrund der notwendigen höheren Verlustausgleiche, in allen Jahren Mehraufwendungen ergeben, kommt es beim Liegenschaftsamt vorerst zu deutlichen Minderaufwendungen. Im Budget des Liegenschaftsamts sind derzeit für einige Positionen nur vorläufige Ansätze berücksichtigt (Anmietungen, Energiekosten, Sanierungen). Die konkreten Bedarfe werden derzeit noch ermittelt.

Weitere Budgetanpassungen gab es bei der Allgemeinen Finanzwirtschaft, wo aufgrund der Inanspruchnahme der FAG-Rückstellung in 2024 mit geringeren Aufwendungen zu rechnen sein wird.

Beim Referat Jugend und Bildung erhöht sich das Budget gegenüber dem Vergleichsjahr 2023 um 61,9 Mio. EUR in 2024 bzw. 86,7 Mio. EUR in 2025. Beim Schulverwaltungsamt ist der Anstieg primär auf die Fortschreibung des Budgets für den Ganztagesbetrieb zurückzuführen, da immer mehr Schulen/Klassen sich im Endausbau befinden. Beim Jugendamt ist die Steigerung im Wesentlichen im sehr hohen Tarifabschluss begründet, der bei der Förderung freier Träger voll durchschlägt. Darüber hinaus werden die, bereits im Nachtragshaushalt 2023 berücksichtigten, Budgeterhöhungen für das kostenlose Deutschlandticket für freie Kita-Träger und für die Ausweitung des Tarif+ und der SuE-Zulage fortgeführt.


Zusammenfassung

Die für die Haushaltsplanung maßgebliche Größe im Ergebnishaushalt sind die ordentlichen Ergebnisse. Diese sollen, zur Umsetzung des Grundsatzes der Generationengerechtigkeit, in jedem Haushaltsjahr ausgeglichen sein. Zum jetzigen Stand werden ordentliche Ergebnisse von 121,6 Mio. EUR / -250,2 Mio. EUR ausgewiesen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Ergebnis in 2024 durch die geplante Inanspruchnahme der FAG-Rückstellung um 205,2 Mio. EUR verbessert wird. Ohne diesen Sondereffekt würde in 2024 das bereinigte ordentliche Ergebnis -83,6 Mio. EUR betragen.

Die derzeitigen Stände der Ergebnishaushalte sind aus Sicht des Referates Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen äußerst besorgniserregend. Denn die hohen (bereinigten) negativen ordentlichen Ergebnisse in 2024 und 2025 sind keineswegs auf einen Einbruch bei den ordentlichen Erträgen zurückzuführen.
2022: 4,26 Mrd. EUR (Ist)
2023: 4,32 Mrd. EUR (Finanzzwischenbericht)
2024: 4,35 Mrd. EUR (Plan Eckdaten)
2025: 4,27 Mrd. EUR (Plan Eckdaten)

Vielmehr ist festzustellen, dass die ordentlichen Aufwendungen in den entsprechenden Jahren kontinuierlich ansteigen. Bereits jetzt, ohne Berücksichtigung der Vorbelastungen, neuer Maßnahmen und zurückgestellter Sondereinflüsse, sind stark ansteigende Aufwendungen zu verzeichnen.
2022: 3,94 Mrd. EUR (Ist)
2023: 4,16 Mrd. EUR (Finanzzwischenbericht)
2024: 4,43 Mrd. EUR (Plan Eckdaten, bereinigt um FAG-Rückstellung)
2025: 4,52 Mrd. EUR (Plan Eckdaten)


Seit Umstellung auf die Doppik zum Haushaltsjahr 2010 hat sich das Haushaltsvolumen der Ergebnishaushalte von 2,1 Mrd. EUR (Ist) auf nunmehr 4,5 Mrd. EUR (Plan) mehr als verdoppelt. In den Ansätzen sind sehr hohe Anteile für überwiegend fixe und laufend zu dynamisierende Aufwandsarten enthalten (2025: Personalaufwand 955,0 Mio. EUR, Soziale Leistungen 1.126,3 Mio. EUR).

Sofern die Ertragsentwicklungen hinter denen der Aufwendungen zurückbleiben, wird der Gestaltungsspielraum künftig deutlich eingeschränkt.

Bereits jetzt erscheint es unerlässlich für den Doppelhaushalt 2024/2025 eine strenge Priorisierung der anstehenden Maßnahmen und Projekte vorzunehmen. Bei dieser Priorisierung müssen auch bereits beschlossene Maßnahmen miteinbezogen werden. Zur klaren Priorisierung und einer strikten Aufgaben- und Ausgabendisziplin wurde die LHS auch mehrmals vom Regierungspräsidium Stuttgart, zuletzt im Genehmigungserlass zum Nachtragshaushalt 2023, aufgefordert. Insbesondere in Anbetracht der enormen anstehenden Investitionsbedarfe wäre es notwendig einen Überschuss im ordentlichen Ergebnis zu erzielen, damit Eigenmittel zur Finanzierung dieser Investitionen erwirtschaftet werden können.

Zur Verdeutlichung der enormen Finanzbedarfe in den kommenden Haushaltsjahren wurden die Mittelbedarfe der bereits beschlossenen, der zum Doppelhaushalt 2024/2025 derzeit angemeldeten sowie weiterer Investitionen, für die noch keine konkrete Mittelanmeldung vorliegt, ermittelt.

EÜ aus 2022
2024
2025
2026 bis 2029 ff.
Summe
- in Tausend EUR -
Bisheriges Investitionsprogramm 2021 - 2026 aus DHH 2022/2023
982.000
632.200
543.200
380.200
2.537.600
Bereits beschlossene Vorbelastungen zum
DHH 2024/2025
72.800
23.100
60.000
155.900
Angemeldete neue Mittelbedarfe der Referate zum DHH 2024/2025
427.900
486.200
1.087.900
2.002.000
Finanzierungsmittelbedarfe ohne bisherige Anmeldung
4.000
32.000
2.551.000
2.587.000
Summe
982.000
1.136.900
1.084.500
4.079.100
7.282.500

Unterstellt, dass die investiven Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2022 im laufenden Jahr nicht wesentlich abgebaut werden können, sind alleine aus dem bereits beschlossenen Investitionsprogramm 2021 – 2026 Investitionen in einem Umfang von 2,5 Mrd. EUR geplant. Unter Berücksichtigung der bereits beschlossenen Vorbelastungen zum Doppelhaushalt 2024/2025 sind es rd. 2,7 Mrd. EUR. Bei Berücksichtigung der derzeit angemeldeten Mittelbedarfe der Referate zum Doppelhaushalt 2024/2025 würde sich dieses Volumen auf 4,7 Mrd. EUR erhöhen.

Das derzeitige Investitionsprogramm der Landeshauptstadt Stuttgart ist in dieser Höhe weder umsetzbar noch finanzierbar. Auch das Regierungspräsidium Stuttgart hatte bei der Genehmigung des Nachtragshaushaltsplans 2023 bereits angemerkt, dass „in den Folgejahren der Finanzplanung die finanzwirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Landeshauptstadt jedoch ausgereizt“ sei. Sofern nicht auch zukünftig ein hoher Anteil an Eigenmitteln zur Finanzierung der Investitionen erwirtschaftet werden, droht anlässlich des enormen Investitionsvolumens, dass die dauerhafte Leistungsfähigkeit gefährdet ist.

Diese ist haushaltsrechtlich zwingende Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit von Kreditaufnahmen. Neben der Frage der Finanzierbarkeit stellt sich zusätzlich auch die Frage der Realisierbarkeit der Investitionen. In den letzten Jahren konnten die ambitionierten Investitionsprogramme der Landeshauptstadt Stuttgart bei weitem nicht umgesetzt werden.
























(in 2020 und 2021 war die Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen bedingt durch das Großprojekt Rosensteintunnel überdurchschnittlich hoch)

Infolge dessen sind die investiven Ermächtigungsübertragungen in den letzten fünf Jahren um rd. 320 Mio. EUR auf 982 Mio. EUR angewachsen. Eine weitere Erhöhung des Investitionsvolumens würde voraussichtlich lediglich die Höhe der Ermächtigungsübertragungen weiter anwachsen lassen.



Angesichts der besorgniserregenden Entwicklung der ordentlichen Ergebnisse ist zudem darauf hinzuweisen, dass nahezu alle Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen durch die daraus entstehenden Abschreibungen und sonstige Folgekosten künftige Ergebnishaushalte zusätzlich gravierend belasten werden. Wie bereits ausgeführt ist die LHS haushaltsrechtlich verpflichtet, alle ihre Aufwendungen zu erwirtschaften.







Thomas Fuhrmann
Bürgermeister

Anlagen
1. Ergebnis der Budgetierung 2024/2025 (Gruppierungsübersicht)
2. Budgetübersichten nach Referaten und Teilhaushalten














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GRDrs 714_2023 Anlage 1 Eckdatenbericht Gruppierungsübersicht.pdf
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