Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
525
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VerhandlungDrucksache:
780/2021
GZ:
WFB/T
Sitzungstermin: 01.12.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Neustrukturierung Areal Hauptfeuerwache 3 in
S-Bad Cannstatt, 1. Bauabschnitt: Neubau Integrierte Leitstelle inklusive Stabsbereiche (Führungs- u. Verwaltungsstab), Einsatzführungsdienst u. Zentraler Verwaltung, Vorprojektbeschluss

Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft u. Wohnen vom 12.11.2021, nicht öffentlich, Nr. 176
Ergebnis: einmütige Zustimmung

Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 30.11.2021, öffentlich, Nr. 410
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung einschließlich einer Beschlussantragsziffer 6 entsprechend des interfraktionellen Antrags Nr. 1364/2021.


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 05.11.2021, GRDrs 780/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Neubauvorhaben der Integrierten Leitstelle inklusive Stabsbereichen (Führungsstab und Verwaltungsstab), Einsatzführungsdienst und Zentraler Verwaltung als Ersatz der bisherigen Integrierten Leitstelle (ILS), Mercedesstraße 33, in Stuttgart-Bad Cannstatt auf Basis des Raumprogramms vom 26.11.2020 (Anlage 2) mit Gesamtkosten auf Basis einer vom Hochbauamt ermittelten groben Kostenannahme (Anlage 7) von 65.000.000 EUR wird zugestimmt. 2. Vom Ergebnis der Machbarkeitsstudie zur Neustrukturierung des Areals der Hauptfeuerwache 3 in Stuttgart-Bad Cannstatt wird Kenntnis genommen.

3. Das Hochbauamt wird ermächtigt, Vergabeverfahren zur Ermittlung der Planer durchzuführen und alle erforderlichen Planungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 3 zu beauftragen. Dafür stehen Planungsmittel in Höhe von 500.000 EUR im THH 230 - Liegenschaftsamt, Projekt 7.233611 - Feuerwache 3, Bad Cannstatt, Neubau bereit. Die Ermächtigung für die darüber hinausgehenden Vergabeverfahren und Planungsleistungen stehen unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im Doppelhaushalt 2022/2023.

4. Das Hochbauamt wird vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Doppelhaushalt 2022/2023 ermächtigt, die notwendigen Abbruchmaßnahmen auf dem von der SSB zu erwerbenden 30 m-Streifen sowie die notwendigen Entflechtungs- und Erschließungsmaßnahmen als vorgezogene Baumaßnahmen durchzuführen, um den erforderlichen Fertigstellungstermin zu sichern.

5. Der durch die Planung und Umsetzung des Projekts unabweisbar entstehende Personalmehrbedarf bei der Branddirektion wird im Zuge der aktuell laufenden Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans betrachtet und im Rahmen der Verabschiedung der vorläufigen Ergebnispräsentation entschieden.



EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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