Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK
GRDrs 1125/2015
Stuttgart,
11/06/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 11.11.2015



Baurechtsamt - Service, Gebühren und Personalausstattung

Beantwortung / Stellungnahme

Das Baurechtsamt als Bauberatungsamt

Der Gemeinderat hat mit GRDrs. 923/2013 die Umsetzung der Variante B „Baurechtsamt mit Zusatzangeboten“ aus dem Konzept „Das Baurechtsamt im Jahr 2014“ beschlossen. Damit verbunden waren die Schaffung von 9,87 Stellen und die Bereitstellung zusätzlicher Sachmittel von 2.985.000 €.

Mit GRDrs. 215/2015 wurde dem Gemeinderat am 13. Mai 2015 der Evaluationsbericht der Organisationsuntersuchung 63 zur Kenntnis vorgelegt.

Gemäß der Gegenüberstellung der verschiedenen Varianten in GRDrs. 923/2013 benötigt die Umsetzung der Variante C („Baurechtsamt als Bauberatungsamt“) zusätzliche ca. 14 Stellen (davon 4,0 für ein neues Sachgebiet „Kontrolle Außenbereich“). Dies würde Personalkosten von weiteren ca. 1,15 Mio. € verursachen (ohne das Sachgebiet „Kontrolle Außenbereich“ wären es ca. 830.000 €).

Mit diesen neuen Ressourcen könnte folgender zusätzliche Service angeboten werden:
· In der Kundenberatung eine Erweiterung der Öffnungs- und Sprechzeiten sowie der telefonischen Erreichbarkeit.
· Vertiefte baurechtliche Beratungen zu konkreten Einzelvorhaben über die allgemeine Beratungspflicht der Baurechtsbehörde hinaus.
· In der Antragsbearbeitung könnte das Bearbeitungsziel „schnellere Entscheidung“ verfolgt werden durch Einrichtung einer Antrags- und Ämterkonferenz.
· Zusätzliche Beratungen zu Veranstaltungen und Zwischennutzungen.
· Bei Bedarf könnte ein neues Sachgebiet „Kontrolle Außenbereich“ aufgebaut werden.

Die erweiterten Vorschläge i. S. d. Variante C wurden dem Gemeinderat bereits 2013 dargelegt. Der Gemeinderat kann diese Vorschläge bzw. diese Variante – abweichend von seiner damaligen Entscheidung – erneut aufgreifen.

Gegenstand der Organisationsuntersuchung des Baurechtsamtes war auch die räumliche Situation, insbesondere fehlende Besprechungszimmer, fehlende Arbeitsmöglichkeiten für Entwurfsverfasser, die Pläne ändern oder ergänzen wollen, und fehlende Arbeitsplätze für Nachwuchskräfte (Referendare, Auszubildende, usw.). Das Baurechtsamt hätte aktuell schon räumlich gar nicht die Möglichkeit, zusätzliche Kräfte auch unterzubringen. Zusatzflächen, die etwa zur zweiten Jahreshälfte 2016 nach Auszug der Polizei zur Verfügung stehen werden, reichen gerade aus, die für den aktuellen Personalbestand festgestellten Defizite zu beheben.


Gebührenerhebung beim Baurechtsamt

Die Kalkulation der vom Baurechtsamt für baurechtliche Entscheidungen zugrunde gelegten Verwaltungsgebühren erfolgt auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Eine Gebührenerhöhung für bereits jetzt erbrachte Verwaltungsleistungen – hier die Bearbeitung der baurechtlichen Verfahren – für den Zweck einer besseren Verwaltungsausstattung und die Schaffung zusätzlicher Stellen für dann zusätzliche Verwaltungsleistungen ist rechtlich nicht möglich. Abgrenzbare Verwaltungsleistungen müssen jeweils gesondert kalkuliert werden.

Es wäre für die verbesserte Antragsbearbeitung nach Schaffung zusätzlicher Stellen eine neue Gebührenkalkulation für diese Verwaltungsleistung vorzunehmen. Bei Angebot zusätzlicher neuer Verwaltungsleistungen wäre für diese jeweils eine eigene Gebührenkalkulation durchzuführen und entsprechende Gebührentatbestände in der Gebührensatzung zu schaffen (z. B. „Beratungen zu Veranstaltungen und Zwischennutzungen“ oder „Vertiefte baurechtliche Beratung im Vorfeld zu konkreten Einzelvorhaben“). Gerade bei Personalkapazitäten für vertiefte baurechtliche Beratungen stellen sich aber wirtschaftliche und ordnungspolitische Fragen. Es wären einerseits hochqualifizierte teure zusätzliche Arbeitskräfte erforderlich, was andererseits zu entsprechend hohen Beratungsgebühren und damit der Gefahr eingeschränkter Nachfrage und entsprechender Gebührenausfälle führt. Ein solches Beratungsangebot, das ja auch Bauherren offenstehen müsste, stellt zudem eine direkte Konkurrenz zu den entsprechenden Beratungsangeboten der planenden Architekten und Ingenieure dar.


Personelle Situation des Baurechtsamts

Mit GRDrs. 923/2013 wurde vom Gemeinderat die Umsetzung der Variante B „Baurechtsamt mit Zusatzangeboten“ aus dem Konzept „Das Baurechtsamt im Jahr 2014“ beschlossen. Damit verbunden war u. a. die Schaffung von 9,87 Stellen zum Stellenplan 2014. Zahlreiche Abläufe und organisatorische Maßnahmen wurden verbessert, die Außendarstellung des Baurechtsamtes sowie der EDV-Einsatz wurden optimiert. Auf dieser Grundlage wurde mit GRDrs. 215/2015 dem Gemeinderat ein Evaluationsbericht der Organisationsuntersuchung vorgelegt, der eine abschließende Beurteilung enthält.



Vorliegende Anträge/Anfragen

392/2015 CDU, 460/2015 Nr. 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
792/2015 Freie Wähler

Zu den weiteren Fragestellungen der Ziff. 4 in Antrag Nr. 460/2015 wird im Rahmen des Stellenplans Stellung genommen.





Werner Wölfle
Bürgermeister




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