Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
343/2022
GZ:
0322-05
Sitzungstermin: 28.09.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Weiterentwicklung Jugendbeteiligung

Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 20.09.2022, öffentlich, Nr. 73
Ergebnis: einmütige Zustimmung mit folgenden Änderungen:
- Zustimmung zum FDP-Antrag Nr. 294/2022 und zum Antrag Nr. 4 des Jugendrats,
- Zustimmung zum mündlichen Antrag von StRin Meergans (SPD), die Beschlussantragsziffer 1e wie folgt zu ändern: "Einrichtung eines Anhörungs-, Antrags- und Rederechts durch den Jugendgemeinderat in den gemeinderätlichen Gremien"

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 20.09.2022, GRDrs 343/2022, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Richtlinien zur Beteiligung Jugendlicher am kommunalen Geschehen (Jugendbeteiligungsrichtlinien, JBR) (Stadtrecht 0/5) gem. Anlage 1 werden erlassen. Damit wird insbesondere der Weiterentwicklung der Jugendbeteiligung in Stuttgart mit folgenden Punkten zugestimmt: 2. Die Verwaltung wird beauftragt die aufgrund der neuen Jugendbeteiligungsrichtlinien notwendigen Änderungen im Stadtrecht auszuarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Insbesondere ist zeitnah eine Änderung der Hauptsatzung zur Ermöglichung der Einrichtung der Jugendratssitze in den Bezirksbeiräten vorzusehen. Die Aufnahme des Anhörungs-, Antrags- und Rederechts in den gemeinderätlichen Gremien ist im Zuge der Novellierung der Geschäftsordnung des Gemeinderats (GOG) umzusetzen. Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (EntschS) ist dahingehend zu ändern, dass auch alle kooptierten Mitglieder (insb. auch der Projektgruppen) Sitzungsgeld erhalten.

3. Die Verwaltung wird beauftragt gemeinsam mit Jugendlichen auf gesamtstädtischer Ebene ein Konzept für die weitere Umsetzung des § 41a Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) zu erarbeiten, dieses Thema auch in der Novelle der GOG zu berücksichtigen und dem Gemeinderat zu berichten.

In seiner Einführung geht der Erste Bürgermeister auf die zwei durch den Jugendhilfeausschuss (JHA) am vergangenen Montag vorgenommenen Änderungen des Beschlussantrags ein (s. Rubrik Vorgang). Dabei betont er zu dem einmütig durch den JHA befürworteten mündlichen Antrag von StRin Meergans (SPD), die Beschlussantragsziffer 1e wie folgt zu ändern: "Einrichtung eines Anhörungs-, Antrags- und Rederechts durch den Jugendgemeinderat in den gemeinderätlichen Gremien", inhaltlich handle es sich sicherlich um ein berechtigtes Anliegen. Allerdings ergebe sich hier ein formelles Problem. So regle die Gemeindeordnung (GemO) in den §§ 33 und 41a Abs. 3, dass ein Antrags-, Anhörungs- und Rederecht von Jugendbeiratsmitgliedern ausschließlich zu Jugendangelegenheiten bestehe. Die von StRin Meergans beantragte Ausweitung auf Gegenstände aller Art sei somit nicht möglich. Dies habe das Regierungspräsidium bestätigt, und zudem sei die Kommentarliteratur hierzu "ziemlich" eindeutig. Da der Antrag also der GemO widerspreche, dürfe die Stadt diesen Antrag nicht umsetzen. Bei der Beschlussantragsziffer 1e müsse somit zu der im Beschlussantrag enthaltenen Formulierung zurückgekehrt werden (Einrichtung eines Anhörungs-, Antrags- und Rederechts zu Jugendangelegenheiten durch den Jugendgemeinderat in den gemeinderätlichen Gremien sowie einer Zuziehungsmöglichkeit zu weiteren Themen).

StRin Meergans, die sich für die Prüfung der Verwaltung bedankt, merkt an, die einmütige Antragszustimmung durch den JHA habe gezeigt, dass das Antragsanliegen breit mitgetragen werde. Von daher geht sie davon aus, dass, wenn sich ein Mitglied/Mit-glieder des Jugendgemeinderates einbringen möchten, damit weiterhin großzügig verfahren werde. An der bisher gelebten Praxis werde sich somit wohl wenig ändern. Bezug nehmend auf die Novellierung der GemO bittet sie die Verwaltung, sich für eine Verbesserung des § 41a GemO in dem von ihr beantragten Sinne einzusetzen.
Dieser Bitte schließen sich StR Winter (90/GRÜNE), StR Urbat (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) und StRin Schumann (PULS) an.

StR Winter betont, er habe sich über den Antrag von StRin Meergans im JHA gefreut. Mit dessen Umsetzung wäre es möglich, den Überlegungen von Jugendlichen gerechter zu werden. Ziel sollte sein, die GemO so abzuändern, dass dem politischen Willen Rechnung getragen werde. Anschließend wertet StR Kotz (CDU) die bislang gelebte Praxis zu dem in Rede stehenden Thema positiv. Diese Praxis könne fortgeführt werden; in der Vergangenheit habe es in Stuttgart "gute" Jugendgemeinderatsmitglieder gegeben. Seines Erachtens gehört bedacht, dass, wenn das thematisierte Recht völlig offen gestaltet würde, künftige Jugendratsmitglieder dieses Recht überstrapazieren könnten. Angesichts der besonderen Betroffenheit der Jugend durch den Klimawandel lässt sich für StR Urbat juristisch durchaus ein Beteiligungsrecht ableiten. Er nimmt dabei Bezug auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz und zur Generationengerechtigkeit. Hierzu erklärt der Vorsitzende, die Frage "Was ist eine Jugendangelegenheit?" sei zeitgenössisch weit auszulegen. Tatsache sei aber, dass der Änderungsantrag von StRin Meergans in einem offenen Widerspruch zur GemO stehe. Im weiteren Verlauf der Aussprache bedauert StR Dr. Oechsner (FDP), dass die beantragte Beschlussantragsänderung nicht möglich ist. Da die GemO die Definition "Was ist jugendrelevant?" allerdings zulasse, könne aber auch mit der seitherigen Formulierung weitergearbeitet werden. Von StRin Schumann wird ebenfalls hervorgehoben, dass ihre Fraktionsgemeinschaft die beantragte Änderung begrüßt hätte. Auch wenn Stellungnahmen manchmal unliebsam seien, sei es wichtig, die Jugend zu Themen anzuhören, die sie nicht direkt betreffen. Der Gemeinderat sollte die Jugendgemeinderatsmitglieder ermutigen, sich mehr einzubringen. Sie hofft, dass sich zukünftig Jugendgemeinderatsmitglieder häufiger auch zu nur indirekt als jugendrelevant klassifizierten Themen äußern.

Die Landesregierung, so EBM Dr. Mayer, erhalte von ihm regelmäßig Schreiben mit Änderungs- und Verbesserungsvorschlägen zur GemO (z. B. zu den Themen Videokonferenz, Vereinbarkeit von Ehrenamt und Beruf). Dem Wunsch des Ausschusses, dass die Verwaltung gegenüber dem Land eine Öffnung der GemO zu dem in Rede stehenden Thema anregt, werde gerne gefolgt. Des Weiteren sichert er zu, den bestehenden Rechtsrahmen zu der Frage "Was ist eine Jugendangelegenheit?" wie schon bisher weit auszulegen. Es sollte zu möglichst wenig förmlichen Diskussionen über die Beteiligung der Jugendgemeinderatsmitglieder kommen.

EBM Dr. Mayer stellt abschließend fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag (und damit auch dem Antrag der FDP-Gemeinderatsfraktion Nr. 296/2022 vom 22.09.2022, der die Inhalte des Antrags AK Stuttgarter Jugendrat Nr. JR 4/2022 vom 22.09.2022 mit umfasst aber weitergehender ist) einmütig zu.

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