Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
316
10
VerhandlungDrucksache:
294/2014
GZ:
T
Sitzungstermin: 15.10.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Altlastensanierung Kraftwerk Gaisburg, Teilfläche
Kohlebandbrücke, Förderabschnitt 2, Stuttgart-Ost
- Baubeschluss
- Vergabe von Honorarleistungen

Vorgang:

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 14.10.2014, öffentlich, Nr. 442
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 24.09.2014, GRDrs 294/2014, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Altlastensanierung, Förderabschnitt 2, Bauabschnitt 3 auf dem Werksgelände des EnBW-Kraftwerks Gaisburg im Bereich der Kohlebandbrücke, dem dafür notwendigen Analysenaufwand und den erforderlichen Planungs- und Ingenieurleistungen mit einem Gesamtaufwand von 4.700.000 EUR wird zugestimmt.

2. Die Maßnahme wird vom Land Baden-Württemberg mit insgesamt 3.260.250 EUR gefördert. Für die Stadt verbleibt somit ein zu finanzierender Aufwand von 1.439.750 EUR, der über die Rückstellung für Altlastensanierungen gedeckt ist.

3. Die Zuweisung erfolgt im Teilergebnishaushalt 660 - Tiefbauamt, Amtsbereich 6605610 unter KontenGr. 31400 wie folgt:

Jahr 2014
80.000 EUR
Jahr 2015
350.000 EUR
Jahr 2016
3.000.000 EUR
Jahr 2017
1.270.000 EUR

4. Der Aufwand von 4.700.000 EUR wird im Teilergebnishaushalt 660 - Tiefbauamt, Amtsbereich 6605610, KontenGr. 42510 wie folgt ausbezahlt.

Jahr 2014
80.000 EUR
Jahr 2015
350.000 EUR
Jahr 2016
3.000.000 EUR
Jahr 2017
1.270.000 EUR

5. Der Beauftragung der Ingenieurgemeinschaft Kohlebandbrücke (Klinger und Partner GmbH/CDM Smith Consult GmbH), Friolzheimer Straße 3, 70499 Stuttgart, mit Honorarleistungen für die Planung und Bauüberwachung des Bauabschnitts 3 mit einem Aufwand in Höhe von 296.879,34 EUR wird zugestimmt. Grundlage ist das Ergebnis des VOF-Verfahrens und das Honorarangebot der Ingenieurgemeinschaft vom 26. September 2013. Mit den vorausgegangenen Beauftragungen der Bauabschnitte 1 und 2 (GRDrs 1026/2013) in Höhe von 502.600 EUR beläuft sich das Gesamthonorar des Ingenieurbüros auf rd. 800.000 EUR. Die weitere Beauftragung für den Bauabschnitt 3 wird über die in Ziffer 4 aufgeführte Finanzierung gedeckt.

6. Die Entwicklungen durch zusätzliche Projekte v. a. im Bereich Altlastensanierung führen zu einem veränderten Aufgabenzuschnitt. Von der vorgesehenen Schaffung einer höherwertigen Stelle (Ingenieur, voraussichtlich EG 11) gegen die Streichung einer Bauaufseherstelle (EG 9) zum Stellenplan 2016/2017 wird Kenntnis genommen. Über die Veränderungen ist im Rahmen der Stellenplanberatungen zum Haushalt 2016/2017 zu entscheiden.


Gegenüber StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS) teilt StR Pätzold (90/GRÜNE), verweisend auf die gestrige Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik, mit, bei diesen Altlasten handle es sich um Altlasten der ehemaligen Stuttgarter Stadtwerke (TWS). Daher ergebe sich die Zuständigkeit der Stadt für die Beseitigung.


EBM Föll stellt danach fest:

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