Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 537/2012
Neufassung
Stuttgart,
07/19/2012



Anpassung der Förderung freier Träger an den Tarifabschluss 2012/2013



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
25.07.2012
25.07.2012



Beschlußantrag:

1. Der Anpassung der Zuschüsse der freien Träger der Wohlfahrtspflege in Stuttgart an das Ergebnis des Tarifabschlusses 2012/2013 mit einem von der Verwaltung kalkulierten Mehrbedarf in Höhe von 554.117 EURO sowie im Jahr 2013 in Höhe von 1.033.534 EURO wird zugestimmt. Die Mittel werden 2012 und 2013 überplanmäßig für die Teilhaushalte 500- Sozialamt, 510- Jugendamt und 530- Gesundheitsamt bewilligt und durch Sperrung von Mitteln der Deckungsreserve gedeckt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Anpassung der Zuschüsse bei den Trägern vorzunehmen, die der Verwaltung schriftlich bestätigen, dass sie die Tariferhöhung 2012/2013 tatsächlich umsetzen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Liga der Wohlfahrtspflege ist an die Verwaltung mit dem Antrag herangetreten, die Förderung der Freien Träger in Stuttgart an den Tarifabschluss 2012/2013 anzupassen.

In der 1. Lesung zum HH 2012/2013 wurde die Verwaltung beauftragt, auf der Basis des durchschnittlichen Personalkostenanteils (PK-Anteil) des jeweiligen Amtes (Sozial-, Jugend- und Gesundheitsamt) den Mehrbedarf darzustellen, der aus alternativen Steigerungsraten (1,5 %, 2 %, 2,5 %) resultiert (s. GRDrs 1319/2011). Der Gemeinderat hat sich in der 2. Lesung zum HH 2012/2013 für eine Erhöhung des Personalkostenanteils um 1,5 % entschieden (vgl. beiliegende Niederschrift).

Die Liga der Wohlfahrtspflege rechnet als Folge aus dem Tarifabschluss 2012/2013 mit Mehrkosten in Höhe von 768.833 EURO (Tarifsteigerung 3,5 %) für das Jahr 2012 und mit 1.170.162 EURO (Tarifsteigerung 2,33 %) für das Jahr 2013.

Die Verwaltung kalkuliert mit einer Tarifsteigerung von 2,92 % im Jahr 2012 (3,5 % ab 1.3.2012 auf das gesamte Jahr gerechnet 2,92 %) verbunden mit einem Mehrbedarf in Höhe von 554.117 EURO, im Jahr 2013 mit einer Tarifsteigerung von 1,98 % (1,4 % zum 1.1.2013 sowie weitere 1,4 % zum 1.8.2013 auf das gesamte Jahr gerechnet 1,98 %) und einem Mehrbedarf von 1.033.534 EURO.

Bei der Kalkulation des Mehrbedarfs durch die Tarifsteigerungen wurden sowohl bei der Berechnung der Liga der Wohlfahrtspflege als auch der Verwaltung die Haushaltssteigerung für die Jahre 2012/2013 von 1,5 % auf den Personalkostenanteil berücksichtigt (s. GRDrs 1319/2011).

Den Trägern, die die Tarifsteigerung an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergeben entstehen Mehrkosten, die in der derzeitigen Bezuschussung noch nicht berücksichtigt sind. Ohne eine entsprechende Anpassung der städtischen Zuschüsse ist daher nicht auszuschließen, dass sich die Träger der Wohlfahrtspflege aufgrund fehlender Eigenmittel dazu gezwungen sehen, ihr Leistungsangebot im Sozial-, Jugend- und Gesundheitsbereich einzuschränken.


Finanzielle Auswirkungen

Der Mehrbedarf im Haushalt 2012/2013 von 554.117 EURO im Jahr 2012 sowie 1.033.534 EURO im Jahr 2013 wird über die Deckungsreserve realisiert. Die Umsetzung bzw. Verteilung auf die Förderbudgets von Sozial-, Jugend- und Gesundheitsamt erfolgt im Verwaltungsvollzug.


Beteiligte Stellen






Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen






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