Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 593/2012
Stuttgart,
09/25/2012



Einrichtung von Gemeinschaftsschulen in Stuttgart
- Aktueller Sachstandsbericht
- Antragstellung für die Elise von König-Schule, S-Münster
- Weitere Prüfaufträge




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
10.10.2012
11.10.2012



Beschlußantrag:

1. Vom aktuellen Sachstandsbericht zur Einrichtung von Gemeinschaftsschulen in der Landeshauptstadt Stuttgart wird Kenntnis genommen.

2. a) Die Landeshauptstadt Stuttgart beantragt zum 1. Oktober 2012 für das Schuljahr 2013/2014 beim Land Baden-Württemberg die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule an der Elise von König-Schule in Stuttgart-Münster für
-
die Sekundarstufe I in den Klasse 5-10 im zweizügigen Ganztagesbetrieb und
-
die Primarstufe von Klasse 1-4 zunächst im zweizügigen Halbtagesbetrieb.
(Der Antrag wurde vorbehaltlich der Zustimmung durch den Gemeinderat bereits zum Stichtag gestellt.)


3. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung für die allgemein bildenden Schulen werden weitere Prüfaufträge zur Einrichtung einer Gemeinschaftsschule erteilt für
a) den Standort Anne-Frank-Realschule in Stuttgart-Möhringen
b) den Planungsbereich Neckar, z.B. Steinenbergschule in Stuttgart-Hedelfingen

4. Die jeweils erforderlichen Planungsmittel werden aus den mit GRDrs 214/2012 beschlossenen Projektmitteln des Qualitätsentwicklungsfonds für die Unterstützung von Schulen auf dem Weg zur Gemeinschaftsschule gedeckt. Mit GRDrs 214/2012 wurden die Projektmittel für die Unterstützung von Schulen auf dem Weg zur Gemeinschaftsschule im Teilhaushalt 400 –Schulverwaltungsamt- bereitgestellt.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Gemeinderat laufend über die weitere Entwicklung zu informieren.



Begründung:


1. Aktueller Sachstand

Die Verwaltung hat über die beabsichtigte Einrichtung von Gemeinschaftsschulen mit GRDrs 214/2012 berichtet. Inzwischen hat die Landesregierung im Zuge einer Änderung des Schulgesetzes im April 2012 die Gemeinschaftsschule als neue Schulart eingeführt, die ersten so genannten Starterschulen haben zum Schuljahresbeginn 2012/2013 mit der Arbeit begonnen. Die Gemeinschaftsschule ist als leistungsstarke und sozial gerechte Schule konzipiert, die sich sowohl am Leistungsprinzip als auch am Prinzip der Chancengleichheit orientiert. Ein inklusives Bildungsangebot, in welchem Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam lernen und in ihren Begabungen gefördert werden, ist ein Teilaspekt der Gemeinschaftsschule. Alle Bildungsstandards werden angeboten und die Schülerinnen und Schüler sollen bestmöglich nach ihren individuellen Voraussetzungen, Fähigkeiten und Interessen gefördert werden. Dazu bietet die Gemeinschaftsschule eine entsprechende Lernumgebung an, in der voneinander und miteinander zielorientiert gelernt werden kann.

Grundlage für die Gemeinschaftsschule ist ein passgenaues pädagogisches Konzept, welches im Besonderen Aspekte wie individuelle und kooperative Lernformen, Inklusion und Heterogenität umfasst. Mit der Gemeinschaftsschule ist eine grundlegende Veränderung der Lernkultur verbunden, in deren Mittelpunkt die individuelle Förderung der Schüler im Sinne von schülerzentrierten Lern- und Unterrichtsformen steht. In der Ausgestaltung des pädagogischen Konzeptes haben die Schulen dabei die Möglichkeit, das Konzept an die eigene Schulkultur anzupassen. Beispielhaft sind ein Kompetenzraster für das Fach Deutsch der Klassenstufe 6 sowie Lernaufträge für eines der Kompetenzrasterfelder als Anlagen (Anlage 1: Kompetenzraster Deutsch, Klassenstufe 6 und Anlage 2: Lernauftrag) angeschlossen. Vor diesem Hintergrund stellt die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule grundsätzlich einen längeren und tief greifenden Entwicklungsprozess für eine Schulgemeinde dar.

Das pädagogische Konzept ist zudem der Ausgangspunkt für die Gestaltung der Räume bzw. die Nutzung des Gebäudes. Für individuelle Lern- und Unterrichtsformen werden entsprechende Räume benötigt. Das Raumkonzept mit Klassenräumen, wie es klassischerweise an Schulen zu finden ist, wird durch ein Raumkonzept mit Inputräumen, so genannten Lernbüros und Gruppenarbeitsräumen abgelöst. In Inputräumen werden die Schüler in kurzen Inputs zu bestimmten Themen informiert und mit Lernaufträgen zum Thema gefordert, sich in Aufgabenformen o. ä. mit dem Lernstoff tiefer auseinander zu setzen. Die Lernbüros und Gruppenarbeitsräumen ermöglichen den Schülern die Lernaufträge in individueller Weise oder in Kleingruppen zu bearbeiten. Die Lernbüros sind mit Einzelarbeitsplätzen ausgestattet. Die genaue Vorgehensweise, in Inputphasen und in Bearbeitungsphasen, wird im Detail in dem pädagogischen Konzept geregelt. Die Ausgestaltung des pädagogischen Konzeptes legt daher auch die Gestaltung der Räume vor.

Im Rahmen der Beschlussfassung der GRDrs 358/2011 (Schulentwicklungsplan 2009-2020 für die allgemein bildenden Schulen der Landeshauptstadt Stuttgart) wurden durch den Gemeinderat sieben Standorte als mögliche Gemeinschaftsschulen zur Prüfung festgelegt. Neben der Elise von König-Schule handelt es sich hierbei um die Schulstandorte Altenburgschule/Steigschule, Friedensschule/Schwabschule, Heusteigschule, Körschtalschule, Grund- und Werkrealschule Ostheim/Realschule Ostheim sowie Grund- und Hauptschule Stammheim. Mit diesen Schulen werden im Rahmen der weiteren Bearbeitung der Prüfaufträge der Schulentwicklungsplanung die konkreten Schritte festgelegt und eine mögliche Weiterentwicklung zur Gemeinschaftsschule geprüft. Informationsveranstaltungen haben stattgefunden und erste Gespräche wurden bereits geführt.

Diese Einbettung der Thematik in den Gesamtzusammenhang der städtischen Schulentwicklungsplanung stellt dabei sicher, dass künftige Gemeinschaftsschulstandorte in Stuttgart nicht nur den damit verbundenen pädagogischen Leitzielen, sondern auch den gesamtstädtischen und regionalen Bedarfen entsprechen. Wenngleich die Gemeinschaftsschule auf Grund ihrer veränderten Lernkultur primär eine inhaltlich-konzeptionelle Neuausrichtung der Schule darstellt, ergeben sich hierdurch nicht unerhebliche Fragen für die regionale Schülerentwicklung, die es in diesem Zusammenhang zu beantworten gilt.


2. Elise von König-Schule

Die Verwaltung hat vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses des Gemeinderates zum 1. Oktober 2012 den Antrag auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule an der Elise von König-Schule gestellt. Der formale Gemeinderatbeschluss sowie die Zustimmung der Schulkonferenz können, sofern dies aus zeitlichen Gründen bis zur Antragstellung nicht möglich sein sollte, auch bis Ende November 2012 nachgereicht werden. Durch die Verkürzung der Frist auf den 1. Oktober 2012 durch das Ministerium für Jugend, Kultus und Sport im Frühjahr 2012, wurde in Absprache mit dem Städtetag die Möglichkeit der Nachreichung der Beschlüsse festgelegt.

Die Elise von König-Schule hat bereits im Frühjahr 2011 in der Gesamtlehrerkonferenz beschlossen, dass sie sich auf den Weg zur Gemeinschaftsschule begeben möchte. Das pädagogische Konzept ist dabei in einem zeit- und arbeitsintensiven Prozess grundlegend erarbeitet und zum Teil bereits in Praxis erprobt. Der Bezirksbeirat Stuttgarter-Münster hat bereits in seiner Sitzung am 20.09.2011 eine Beantragung der Elise von König-Schule als Gemeinschaftsschule nachdrücklich unterstützt. Folgende Gesichtspunkte wurden geprüft:

Schülerzahlen und Einzugsgebiet
Eine Voraussetzung für die Beantragung einer Gemeinschaftsschule ist die Gewährleistung einer langfristig stabilen 2-Zügigkeit. Dementsprechend sind Angaben zum Einzugsgebiet zu treffen. Da sich die Altenburgschule im benachbarten Stadtbezirk Bad Cannstatt ebenfalls auf dem Weg zur Gemeinschaftsschule befindet, ist bei der planerischen Prüfung der Einzugsgebiete auf eine entsprechende Ausgewogenheit zu achten. Für die Elise von König-Schule wird der Schwerpunkt des Einzugsgebiets daher neben dem eigenen Schulbezirk (Stadtbezirk Münster) auf Teile des Stadtbezirks Mühlhausen gelegt. Für die dortigen Standorte Grundschule Mühlhausen, Hofen, Mönchfeldschule oder Pelikanschule würde die Elise von König-Schule ein entsprechend attraktives Angebot darstellen, so dass von einer langfristig stabilen Versorgung einer Gemeinschaftsschule in Münster auszugehen ist. Durch die gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr mittels der Stadtbahnlinie U14 ist die Erreichbarkeit der Schule dabei günstig. Darüber hinaus ist aufgrund der Bevölkerungsdichte der Landeshauptstadt Stuttgart und des sehr gut ausgebauten öffentlichen Nahverkehrnetzes davon auszugehen, dass die Schülerschaft der dann ersten und damit zunächst einzigen Gemeinschaftsschule sich teilweise aus dem ganzen Stadtgebiet zusammensetzen wird.

Raumsituation
Ein konkretes Modellraumprogramm für die Gemeinschaftsschule wird im Zuge der Erstellung des neuen Lehrplans 2014/2015 erstellt. Bis dahin orientiert sich der Raumbedarf einer Gemeinschaftsschule gemäß einer Übereinkunft des Städtetags Baden-Württemberg mit dem Kultusministerium am Raumprogramm einer Werkrealschule mit Anleihen aus dem Modellraumprogramm der Realschulen zuzüglich Flächenzuschlag für Ganztagesbetrieb und Inklusion. Vor diesem Hintergrund würden der Elise von König-Schule ein naturwissenschaftlicher Unterrichtsraum (84 m2) sowie ein dazugehöriger Vorbereitungsraum (24 m2) fehlen. Für den fehlenden Unterrichtsraum bietet sich der Umbau eines Klassenzimmers in einen multifunktionellen Fachraum an. Daneben fehlen kleinere Vorbereitungs- bzw. Material- und Sammlungsräume.
An einer Gemeinschaftsschule werden entsprechend des jeweiligen pädagogischen Konzepts besonders ausgestaltete bzw. ausgestattete Räume benötigt. Klassenräume im klassischen Sinn werden hingegen weniger genutzt. Hierfür müssen auch an der Elise von König-Schule die Räume im Bestand angepasst werden. Zum Start der Gemeinschaftsschule werden an der Elise von König-Schule drei Räume (1. Cluster) benötigt. Mit dem weiteren Aufbau der Gemeinschaftsschule ist eine schrittweise Umstrukturierung weiterer Räume notwendig.
Darüber hinaus besteht aus Sicht der Verwaltung auch im Bereich der Primarstufe, Klassenstufen 1-4 zusätzlicher Flächenbedarf für Differenzierungs- und Ganztagsangebote entsprechend dem Raumstandard für Ganztagesgrundschulen im Umfang von rd. 250 m², der in der Übereinkunft zum Raumprogramm für Gemeinschaftsschulen zwischen Städtetag und Ministerium nicht berücksichtigt ist. Die hierfür erforderlichen Flächenansätze fehlen an der Elise von König-Schule.

Ganztagesbetrieb
Die bisherige Gestaltung des Mittagsbandes wird für die Gemeinschaftsschule übernommen, wobei die Zusammenarbeit mit dem Träger beibehalten wird. Für die Gestaltung des Nachmittags wird nach dem pädagogischen Konzept der Gemeinschaftsschule gearbeitet. Die Elise von König-Schule wird für die Jahrgangsstufe 1 bis 10 die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule beantragen. Nach dem Schulgesetz ist der Ganztagesbetrieb für die Jahrgangsstufen 5 bis 10 verpflichtend (gebundene Ganztagesschule).
In der Primarstufe ist nach dem Schulgesetz eine Ganztagesschule auf einer verbindlichen oder einer freiwilligen Grundlage möglich. Die Elise von König-Schule wird zum Schuljahr 2014/2015 mit einem Ganztagesschulbetrieb starten. Die Voraussetzungen dafür werden bis zur Antragstellung am 1.11.2013 erarbeitet.


Inklusion
Ein wichtiger Teil des Konzeptes einer Gemeinschaftsschule ist die Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch. Die Elise von König-Schule kooperiert hierbei mit der Verbundschule Rohr (Förderschule und Schule für Erziehungshilfe) und der Kreuzsteinschule (Förderschule). Inklusive Gruppen werden im Schuljahr 2012/2013 in den Klassenstufen 1 bis 5 und 7 beschult.
Ein Aufzug und ein Treppenlift ermöglichen ein problemloses Erreichen der verschiedenen Räume im Schulgebäude für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer.



Voraussichtliche Folgen für die Stadt

Der Schulträger verpflichtet sich im Rahmen der Antragstellung, die räumlichen und sächlichen Ausstattungen zur Gewährleistung aller Bildungsstandards zu schaffen. Die Gestaltung der Räume orientiert sich dabei am jeweiligen pädagogischen Konzept der Schule. Klassenräume, wie sie in Schulen klassischerweise zu finden sind, gibt es an einer Gemeinschaftsschule nicht. Daher sind bereits zum Start der Gemeinschaftsschule an der Elise von König-Schule Umstrukturierungen im vorhandenen Gebäudebestand notwendig. Dies beinhaltet neben baulichen Maßnahmen (zusätzliche Türen oder größere Fenster in den Zwischenwänden zwischen den Räumen, Grundrissänderungen, etc.) auch eine andere Ausstattung dieser Räume (Einrichtung von Einzelarbeitsplätze, Inputtheken, PC-Arbeitsplätzen, etc.).

Die einmalige Einrichtung eines Multifunktionsraums für den fehlenden naturwissenschaftlichen Fachunterrichtsraum hat Kosten in Höhe von rund 350.000 € zur Folge. Für die Umstrukturierung eines ersten Raumclusters für die Jahrgangsstufe 5 zum Start der Gemeinschaftsschule wurden zudem pauschal Kosten in Höhe von rund 240.000 € ermittelt. Zusätzlich kann sich auf Grundlage des zu erarbeitenden Raumprogramms ein Erweiterungsbedarf mit einer Programmfläche voraussichtlich bis zu 500 m² ergeben.

Die Verwaltung wird daher gemeinsam mit der Schule für den gesamten Schulstandort ein Raumprogramm vor dem Hintergrund der sich ändernden räumlichen Anforderungen in den Klassenstufen 1-10 erarbeiten.

Nach dem Endausbau ist beabsichtigt zu prüfen, wie sich die Gemeinschaftsschule auf die Budgets für Lehr- und Lernmittel bzw. Einrichtung auswirkt. Es wird nach derzeitigen Erkenntnissen von keiner nennenswerten Änderung ausgegangen.

3. Weitere Prüfaufträge für Gemeinschaftsschulen

Neben den eingangs erwähnten vom Gemeinderat im Rahmen der Schulentwicklungsplanung erteilten Prüfaufträgen für sieben Standorte haben zwischenzeitlich weitere Schulgemeinden Interesse an einer Weiterentwicklung zur Gemeinschaftsschule bekundet. Da die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule immer auch Auswirkungen auf die regionale Schulentwicklungsplanung hat, ist nach der Handreichung des Landes im Ablaufplan eine sehr frühe Abstimmung mit dem kommunalen Schulträger vorgesehen. Diese damit verbundenen Untersuchungen erfordern einen hohen Arbeitsaufwand und ggf. auch Planungskosten. Daher sollte vom Gemeinderat vorgegeben werden, in welchen Fällen konkret diese Untersuchungen von der Verwaltung begleitet werden. Nach dem bisherigen Stand der Erkenntnisse sind die sieben bereits bestehenden Prüfaufträge daher auf folgende Schule bzw. Planbereiche zu erweitern:

Anne-Frank-Realschule

Die Anne-Frank-Realschule beschäftigt sich in ihren täglichen Unterrichtskonzepten schon längere Zeit mit individualisiertem Lernen. Deshalb ist es für die Schule nahe liegend, sich mit der Konzeption der Gemeinschaftsschule auseinanderzusetzen und an entsprechenden pädagogischen Entwicklungsperspektiven zu arbeiten. Die inhaltlich-konzeptionellen Arbeit der Schule ist soweit fortgeschritten, dass eine Antragstellung zum 1. Oktober 2013 möglich wäre.

Dies macht es notwendig, die Anne-Frank-Realschule zusammen mit dem Staatlichen Schulamt bei den weiteren Schritten zur Antragsstellung entsprechend zu unterstützen und dabei insbesondere auch die Fragen der räumlichen Umgestaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten zu klären.

Darüber hinaus sind zudem weitere Planungsgespräche im Rahmen der Schulentwicklungsplanung mit allen Schulen im Stadtbezirk Möhringen und damit eine Erweiterung des dortigen Prüfauftrags erforderlich, der die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule am Standort der Anne-Frank-Realschule vorsieht. Der Stadtbezirk Möhringen hat bereits seine diesbezügliche Unterstützung signalisiert. Von den absehbaren Auswirkungen einer Gemeinschaftsschule an der heutigen Anne-Frank-Realschule sind im Stadtbezirk Möhringen vor allem die Heilbrunnenschule und Riedseeschule betroffen, die besonders intensiv bei allen entsprechenden konzeptionellen Planungen in das Verfahren eingebunden werden.

Steinenbergschule

Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung wurde im Planungsbereich Neckar die Verwaltung beauftragt, die Einrichtung eines Gymnasiums am Standort Steinenbergschule zu prüfen. Der Bezirksbeirat Hedelfingen hat sich am 17. April 2012 ebenfalls mit der Weiterentwicklung des Schulstandortes Steinenbergschule befasst. Dabei hat die Schulleitung das Thema Gemeinschaftsschule mit in die Diskussion eingebracht. Daraufhin hat der Bezirksbeirat Hedelfingen einstimmig beschlossen, dass die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule an der Steinenbergschule in den Prüfauftrag des Schulentwicklungsplans mit aufgenommen wird. Dem muss noch der Gemeinderat zustimmen.

Die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule wirkt sich bezüglich der Schülerströme stets auf weitere Schulstandorte aus. Deshalb sind von diesem Prüfauftrag alle weiterführenden Schulen in den oberen Neckarvororten betroffen, die bei der weiteren Planung mit einbezogen werden müssen.

4. Ausblick: weitere Schulen auf dem Weg zur Gemeinschaftsschule

Hierzu zählen die Robert-Koch-Realschule in Vaihingen, die Realschule Weilimdorf sowie die Bismarckschule in Feuerbach. Durch die unterschiedlichen Entwicklungsstände der Schulen wird die Verwaltung mit den jeweiligen Schulen Kontakt aufnehmen und dem Gemeinderat zum gegebenen Zeitpunkt entsprechend berichten.



Finanzielle Auswirkungen

Zusammenfassend sind zur Schaffung der notwendigen räumlichen Voraussetzungen für eine Gemeinschaftsschule am Standort Elise von König-Schule folgende Kostenpositionen absehbar:

Einrichtung eines multifunktionalen Fachraums
pauschal 350.000 €
Umbau und Einrichtung von Raumclustern Klassenstufen 5-10
(rund 240.000 € je Cluster)
1.440.000 €
Erweiterungsbedarf inkl. Ganztagesbereich Grundschule (ca. 500 m² Programmfläche)
pauschal 3 bis
3,5 Mio.

Für die weiteren Raum- und Ausstattungsplanungen können Planungsmittel aus der mit GRDrs 214/2012 beschlossenen Mittel für die Unterstützung von Schulen auf dem Weg zur Gemeinschaftsschule verwendet werden. Hinsichtlich der konkreten Umsetzung der weiteren Maßnahmen wird die Verwaltung zu den kommenden Haushaltsplanberatungen entsprechende Mittel anmelden.



Beteiligte Stellen

Referat WFB




Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Anlage 1 Kompetenzraster Deutsch, Lernjahr 6
Anlage 2 Lernauftrag




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