Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 122/2010
Stuttgart,
05/04/2010



Neufestsetzung des Schulgeldes für Fach- und Meisterschulen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
19.05.2010
20.05.2010



Beschlußantrag:

1. Das Schulgeld für den Besuch der von der Stadt Stuttgart unterhaltenen öffentlichen Fach- und Meisterschulen wird mit Wirkung vom 1. August 2010 sowohl für bereits laufende als auch für neu beginnende Kurse je Semester wie folgt festgesetzt:

Neu
Bisher
Fachschulen für Technik, Gestaltung (TTS)
440,00 €
400,00 €
TTS Gießereitechnik (Blockform)
220,00 €
200,00 €
Abendfachschulen für Technik, Gestaltung (TAS)
190,00 €
160,00 €
Akademie für Betriebsmanagement im Handwerk
460,00 €
420,00 €
Meisterschule für Ver- und Entsorger (TZ)
190,00 €
175,00 €
Meisterschule für Former (VZ)
420,00 €
380,00 €
Meisterschule für Former (TZ)
210,00 €
190,00 €
Meisterschule für Kfz-Technik (verkürzt auf 1,5 Sem.)
705,00 €
645,00 €
Meisterschule für Floristen
285,00 €
260,00 €
Sonstige Meisterschulen
470,00 €
430,00 €
Fachschule für Betriebswirtschaft (VZ)
275,00 €
260,00 €
Fachschule für Betriebswirtschaft (TZ)
185,00 €
175,00 €
FS für Organisation und Führung, FR Sozialwesen (TZ)
110,00 €
105,00 €
FS für Management, FR Hauswirtschaft (VZ)
330,00 €
315,00 €
FS für Management, FR Hauswirtschaft (TZ)
165,00 €
155,00 €
2. Das Schulgeld für den Besuch einzelner Teile der aufgeführten Meisterschulen wird pro Semester ab 1. August 2010 wie folgt festgesetzt:

KursTeil ITeil IITeil IIITeil IVGesamt (bisher)
MS Zahntechnik
176 €
206 €
47 €
41 €
470 € (430 €)
MS Konditoren, Müller
195 €
92 €
137 €
46 €
470 € (430 €)
MS Maßschneider
217 €
145 €
72 €
36 €
470 € (430 €)
MS Raumausstatter
205 €
157 €
72 €
36 €
470 € (430 €)
Teil ITeile IIbis IVGesamt (bisher)
MS Kfz-Technik
188 €
282 €
470 € (430 €)
MS Kfz-Technik (1,5 Sem.)
282 €
423 €
705 € (645 €)
Teil Iund IITeile IIIund IVGesamt (bisher)
MS Tischler
313 €
157 €
470 € (430 €)


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Für die öffentlichen Fachschulen besteht nach §93 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg keine Lernmittelfreiheit. Die Schulträger erhalten für Fach- und Meisterschüler/-innen auch keinen Sachkostenbeitrag im Sinne des Finanzausgleichsgesetzes. Die Schulgeldeinnahmen – und damit auch der Grad der Kostendeckung – unterliegen einer ständigen Überprüfung aufgrund der tatsächlich entstehenden Kosten. Der Doppelhaushalt 2010/2011 sieht eine Schulgelderhöhung um 10% vor.

Finanzielle Auswirkungen

Als Mehreinnahmen sind im Haushalt 2010 59.000 € und im Haushalt 2011 117.000 € veranschlagt worden. 117.000 € sind 10% vom Rechnungsergebnis 2008, 59.000 € die Hälfte, da die Schulgelderhöhung erst zum Schuljahresbeginn erfolgt. Die Anhebung der Schulgelder bringt Mehreinnahmen von rd. 68.643 € im Jahr 2010 und rd. 137.285 € im Jahr 2011, vorausgesetzt die Schülerzahlen gehen nicht zurück. Die Berechung erfolgte auf der Basis der Schülerzahlen lt. Schulgeldlisten des Haushaltsjahres 2009.


Beteiligte Stellen

Referat WFB




Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Städtevergleich
Anlage 3: Kalkulation der Schulgelder
Anlage 4: Nettoausgaben der Fachschulen
Anlage 5: Einnahme-/Schülerzahlenentwicklung
Anlage 6: Erhöhung Schulgeld

Anlage 1 zur GRDrs122/2010


Ausführliche Begründung


Für die öffentlichen Fachschulen besteht nach §93 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg keine Schulgeldfreiheit. Die Schulträger erhalten für Fachschüler auch keinen Sachkostenbeitrag des Landes im Sinne des Finanzausgleichsgesetzes. Das erhobene Schulgeld soll die sächlichen Aufwendungen des Schulträgers, zumindest teilweise, decken. Die Einnahmen sowie der Grad der Kostendeckung werden laufend überprüft. Zusätzlich zum Schulgeld wird von den Schulen ein Materialgeld erhoben, das die Schulleitungen entsprechend dem Bedarf im fachpraktischen Unterricht festsetzen.


Rückblick
Nach einer Schulgelderhöhung zum 1. Januar 1993 um durchschnittlich 10% wurden die Fachschulgelder erstmalig wieder zum 1. August 2003 im Schnitt um 10% erhöht (GRDrs 85/2003). Der Kostendeckungsgrad für die von der Stadt Stuttgart unterhaltenen Fachschulen hat sich von Jahr zu Jahr weiter vermindert. Durch den Gemeinderat wurde deshalb eine Erhöhung der Schulgelder an Fach- und Meisterschulen um 5% zum 1. August 2006 beschlossen (GRDrs 357/2006). Aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise und der damit verbundenen Mindereinnahmen der Landeshauptstadt Stuttgart wurde mit dem Haushaltssicherungskonzept 2009 (GRDrs 849/2009) eine Erhöhung der Schulgelder um 10% zum Schuljahr 2010/2011 beschlossen.


Entwicklung
Die Entwicklung der Schülerzahlen der Fach- und Meisterschulen sowie des Kostendeckungsgrades sind der Anlage 5 zu entnehmen.

Rund 78% der Fach- und Meisterschüler haben ihren Wohnsitz außerhalb Stuttgarts.

Der Kostendeckungsgrad für die von der Stadt unterhaltenen Fachschulen hat sich von Jahr zu Jahr weiter vermindert. Ursprünglich waren einmal 80% angestrebt worden.

Im Rechnungsjahr 2009 lag der Kostendeckungsgrad bei 50,6%.


Meister-BaföG
Am 1.07.2009 ist das „Zweite Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG)“ – sog. „Meister-BAföG“ – in Kraft. Die Novelle enthält zahlreiche Verbesserungen.

Gefördert wird nicht mehr nur die erste, sondern eine Aufstiegsfortbildung. Zudem wurde eine Leistungskomponente eingebaut: alle, die eine Fortbildung bestanden haben, erhalten einen Darlehenserlass in Höhe von 25% des auf die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren entfallenden Restdarlehens.

Auch Fortbildungswillige mit Kindern werden noch stärker finanziell unterstützt. Der Kinderzuschlag wurde erhöht und zu 50% bezuschusst, statt wie bisher als Darlehen gewährt. Der Erhöhungsbetrag wird einkommens- und vermögensabhängig gewährt. Alleinerziehende erhalten pauschaliert und ohne Kostennachweis einen Kinderbetreuungszuschlag von 113 € monatlich pro Kind bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr des Kindes. Darüber hinaus werden der Unterhaltsbeitrag und der Kinderbetreuungszuschlag auch während der neu eingeführten Prüfungsvorbereitungsphase für bis zu weitere drei Monate als Darlehen gewährt.

Existenzgründungen nach der Fortbildung und die Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen werden noch stärker honoriert, indem bei der dauerhaften Einstellung eines neuen Mitarbeiters oder Auszubildenden ein Darlehenserlass in Höhe von 33% des auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens gewährt wird.

Angesichts dieser Verbesserungen beim Meister-BAFöG und der Aufrufe der Politik, die Wirtschaftskrise zur Fortbildung von Kurzarbeitern zu nutzen, ist die Schulgelderhöhung allerdings ein gegenteiliges Signal.


Städteumfrage
Eine Städteumfrage unter sechs Städten in Baden-Württemberg, die Schulgeld an Fach- und Meisterschulen erheben, ergab, dass Stuttgart marktübliche Entgelte erhebt. Bei allen befragten Städten ist zur Zeit keine Erhöhung geplant. Die Stadt Ulm hat die Schulgelder zuletzt zum 1. Januar 2006 erhöht. Bei den anderen Städten liegt die letzte Erhöhung noch länger zurück, in Karlsruhe und Mannheim über 10 Jahre. In Heidelberg wurden die Schulgelder an den Fachschulen seit deren Einrichtung nicht erhöht, außer an der Hotelfachschule (Schuljahr 05/06). In Freiburg ist eine Erhöhung für 2011 beabsichtigt.

Die höchsten Schulgeldsätze erhebt Karlsruhe, die niedrigsten Ulm. In Karlsruhe und Pforzheim sind die Schulgeldbeträge höher als in Stuttgart. Der Städtevergleich ist als Anlage 2 beigefügt.

Die Fach- und Meisterschulen haben eine große Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Stuttgart und die Region, da hier qualifizierte Mitarbeiter/-innen ausgebildet werden. An diesen Schulen werden Grundstöcke gelegt für Existenzgründungen oder Existenzerhaltungen. Gerade für die mittelständische Wirtschaft liegt hier das größte Potential für neue Arbeits- und Ausbildungsplätze.


Erläuterung zur Schulgelderhöhung
Die Schulgelder werden differenziert erhöht (zwischen 5% und 19%). Die unterschiedliche Erhöhung ergibt sich auch dem jeweiligen Kostendeckungsgrad und aus der Auswertung des Städtevergleichs.

Die Schulgelder der Fachschulen für Technik, Gestaltung (TTS) und der Meisterschulen werden um ca. 10% erhöht, weil hier der Kostendeckungsgrad geringer ist als bei den übrigen Fachschulen. Außerdem sind die Schulgelder in Karlsruhe, Pforzheim und Heidelberg höher.

Der Kostendeckungsgrad bei den Technischen Abendschulen (TAS) ist noch geringer als bei den Tagesschulen. In den anderen Städten liegt das Schulgeld der Teilzeitschulen bei 50% des Schulgeldes der Vollzeitschulen. Deshalb werden die Schulgelder hier um 18,75% erhöht.

Bei den Fachschulen für Betriebswirtschaft liegt der Kostendeckungsgrad bei 80,8%. Freiburg, Mannheim und Karlsruhe erheben etwas höhere Beträge. Deshalb werden die Schulgelder nur um ca. 5% erhöht.

Die Schulgelder für die Fachschulen für Management werden nur um ca. 5% erhöht. Der Kostendeckungsgrad liegt bei 76,7% und in Stuttgart ist im Städtevergleich das Schulgeld am höchsten.

Die Schulgelder bei der Fachschule für Organisation und Führung werden nur um 5% erhöht, da der Kostendeckungsgrad bei 77,9% liegt.

Den niedrigsten Kostendeckungsgrad weisen die Meisterschule Floristen mit 39,4% aus. Die Floristik ist kein Hochlohnsektor. Junge Floristinnen sind auf Grund ihrer Verdienstmöglichkeiten nicht in der Lage große Ansparungen für den Besuch der Meisterschule zu tätigen. Neben dem Schulgeld kommt bei diesem Kurs ein sehr hohes Materialgeld in Höhe von ca. 180 € pro Monat als zusätzliche Belastung hinzu. Die Floristenmeisterschule an der Landwirtschaftlichen Schule Hohenheim ist für Floristinnen in Baden-Württemberg die einzige Weiterbildungsmöglichkeit. Eine weitere Verteuerung der Meisterausbildung verringert die Bildungschancen für junge Floristen.

Bei den unter Beschlussantrag 2 genannten Meisterschulen wurde von den Schulen beantragt, das Schulgeld für einzelne Teile festzulegen. Durch die Änderung der Handwerksordnung (2004) ist in einigen Berufen der Meistertitel zur Gründung eines Betriebes nicht mehr erforderlich. Die Schüler konzentrieren sich auf die fachlichen Teile. Nach Abschluss der Berufsausbildung mit der Zusatzqualifizierung Management im Handwerk ist Teil III der Meisterausbildung erfüllt und muss nicht mehr besucht werden. Bei den Kfz-Meisterkursen handelt es sich um Teilnehmer, die eine Servicetechniker-Ausbildung (entspricht dem Teil I) haben.

Die Meisterschule für Keramiker, die in GRDrs 357/2006 noch dargestellt war, wird nicht mehr angeboten. An der Gewerblichen Schule für Farbe und Gestaltung besuchten Schüler dieses Schulangebot lt. Amtlicher Schulstatistik letztmals im Schuljahr 2005/06.


zum Seitenanfang
Anlage 6 GRDrs 122-2010, Erhöhung SG.xlsAnlage 5 GRDrs 122-2010 Einnahmen, SZ.xlsNettoausg. der FS, RE 2009.xlsSchulgeld nach Kursen.xlsUmfrage 2010.xls