Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 5204-00
GRDrs 689/2019
Stuttgart,
07/08/2019



Ermächtigung zur Weiterbeschäftigung der Beschäftigten des Klinikums Stuttgart, die dem Betriebsübergang zum 01.01.2019 widersprochen haben



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich17.07.2019



Beschlußantrag:

1. Die Verwaltung wird rückwirkend ab 01.01.2019 ermächtigt, die insgesamt 26 Beschäftigten des ehemaligen Eigenbetriebs Klinikum Stuttgart, die dem Betriebsübergang zum 01.01.2019 widersprochen haben, zunächst außerhalb des Stellenplans als städtische Mitarbeiter/-innen weiter zu beschäftigen. Es handelt sich um insgesamt 22,8192 Vollzeitkräfte.

2. Zum Stellenplan 2020 soll die Ermächtigung durch die Schaffung von 21,05 (zwei Austritte im Jahr 2019) regulären Planstellen ersetzt werden, wobei die Planstellen jeweils einen KW-Vermerk auf das Ausscheiden des/der jeweiligen Beschäftigten erhalten. Einem Ausscheiden kommt gleich, wenn sich der/die Beschäftigte erfolgreich auf einen anderen Arbeitsplatz beim Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gemeinnützige Kommunalanstalt öffentlichen Rechts (gKAöR) bewirbt und der/die Beschäftigte mit dem Übergang seines/ihres Arbeitsverhältnisses zum Klinikum Stuttgart einverstanden ist. Die Entscheidung über die Stellenschaffungen erfolgt im Rahmen der Haushalts- und Stellenplanberatungen zum Doppelhaushalt 2020/2021.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Gemeinderat hat der Umwandlung des Eigenbetriebs Klinikum Stuttgart in eine gemeinnützige Kommunalanstalt öffentlichen Rechts mit dem Namen „Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gemeinnützige Kommunalanstalt öffentlichen Rechts (gKAöR) durch Ausgliederung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zum 01.01.2019 in seiner Sitzung am 25.10.2018 zugestimmt (GRDrs 551/2018).


Bei der Umwandlung des Eigenbetriebs in eine Kommunalanstalt handelt es sich rechtlich um einen sog. Betriebsübergang im Sinne von § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
Alle Aufgaben und Leistungen sowie die gesamte betriebliche Organisation des städtischen Eigenbetriebs Klinikum Stuttgart wurden dauerhaft auf das Klinikum Stuttgart gKAöR übertragen.


Von dem Betriebsübergang waren alle Arbeitnehmer/innen betroffen, die im Zeitpunkt des Übergangs in einem Arbeitsverhältnis mit der Landeshauptstadt Stuttgart standen und im Klinikum arbeiteten bzw. ihm organisatorisch zugeordnet waren.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden in der Mitgliederversammlung am 17.07.2018 über die Pläne informiert. Nach Beschlussfassung des Gemeinderats erfolgte die schriftliche Unterrichtung über einen Betriebsübergang gem. § 613a BGB.

Insgesamt 26 Arbeitnehmer/innen haben form- und fristgerecht Widerspruch gegen den Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf die Kommunalanstalt eingelegt.
Dies hat zur Folge, dass ihr Arbeitsverhältnis nicht auf die Kommunalanstalt übergegangen ist, sondern unverändert mit der Landeshauptstadt Stuttgart besteht.


Da die Landeshauptstadt Stuttgart nach Gründung der Kommunalanstalt über keinen eigenen Klinikumsbetrieb mehr verfügt, wurde in diesen Fällen eine Personalgestellung (§§ 4 Abs. 3 TVöD-VKA, TVöD-K und § 5 Abs. 3 TV-Ärzte/VKA) vereinbart. Das heißt, die Betroffenen werden unter Beibehaltung ihres Arbeitsverhältnisses mit der Landeshauptstadt Stuttgart weiterhin beim Klinikum eingesetzt. Dies dient der Sicherstellung einer bedarfsgerechten medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen und liegt damit im öffentlichen Interesse.

Für die personalgestellten Beschäftigten sind bei der Landeshauptstadt Stuttgart zum Stellenplan 2020 insgesamt 21,05 Planstellen (zwei Austritte im Jahr 2019) entsprechend der derzeitigen jeweiligen Eingruppierung zu schaffen:

Stellenanzahl
StellenwertFunktionsbezeichnung
1,00
EG 5 TVöD-KVerwaltungsangestellte/-r
1,00
EG 6 TVöD-KVerwaltungsangestellte/-r
1,50
EG 7a TVöD-KGesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
0,75
EG 7a TVöD-KKrankenschwester/Krankenpfleger
1,00
EG 8 TVöD-KVerwaltungsangestellte/r
2,00
EG 8 TVöD-KChefarztsekretär/in
3,50
EG 9a TVöD-KVerwaltungsangestellte/r
1,00
EG 9a TVöD-KTeamleiter/in Produktion
0,80
EG 9a TVöD-KErzieher/in
1,00
EG 9a TVöD-KGesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
0,50
EG 9b TVöD-KPhysiotherapeut/in
1,00
EG 12 TVöD-KVerwaltungsangestellte/r
0,7692*
EG 15 TVöD-KVerwaltungsangestellte/r
0,60
EG E 13 TVöD-KPflegepädagoge/Pflegepädagogin
0,80
S 9 TVöD-KErzieher/in
1,00
S 15 TVöD-KSozialpädagoge/Sozialpädagogin
1,00
P 10 TVöD-KKinderkrankenpfleger/in
1,00*
P 12 TVöD-KKrankenschwester/Krankenpfleger
0,60
EG II TV-Ärzte/VKAFacharzt/Fachärztin
2,00
EG III TV-Ärzte/VKAOberarzt/Oberärztin
21,05
Summe
*Austritt im Jahr 2019

Die Stellen erhalten alle einen KW-Vermerk auf das jeweilige Ausscheiden der derzeitigen Beschäftigten. Bewirbt sich ein Beschäftigter / eine Beschäftigte klinikumsintern
erfolgreich auf eine höher- oder niedriger bewertete Stelle, wird der neue Arbeitsvertrag - sofern der/die Beschäftigte einverstanden ist - mit dem Klinikum Stuttgart gKAöR abgeschlossen. Auch in diesen Fällen ist die Stelle anschließend zu streichen.


Die beim bisherigen Eigenbetrieb Klinikum Stuttgart beschäftigten Beamtinnen und Beamten wurden aufgrund des Rechtsformwechsels ab 01.01.2019 gemäß § 25 Abs. 3 Landesbeamtengesetz zunächst befristet für 5 Jahre zum Klinikum Stuttgart abgeordnet. Die Planstellen für die zum Klinikum abgeordneten Beamten sind bereits im Stellenplan der Stadt Stuttgart vorhanden (18,0 Stellen).



Finanzielle Auswirkungen

Der Landeshauptstadt Stuttgart entstehen weder für die Ermächtigungen noch für die ab dem Stellenplan 2020 einzurichtenden Planstellen Kosten.

Die Gehälter, auch etwaige Zusatzvergütungen, bezahlt das Klinikum Stuttgart gKAöR aus den ihm für seine Aufgaben zur Verfügung stehenden Finanzmitteln in eigener Zuständigkeit aus. Hiervon erfasst werden auch die Abführung von Sozialabgaben, für die Zusatzversorgung und Abgaben zur gesetzlichen Unfallversicherung. Kosten für Schulungen und Fortbildungen für personalgestellte Beschäftigte trägt ebenfalls das Klinikum Stuttgart gKAöR.




















Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

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<Anlagen>



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