Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 591/2011
Stuttgart,
09/20/2011



Neuregelungen Kulturamt
- Benutzungs-/Entgeltregelung Vortragsraum Stadtarchiv
- Schul-/Gebührenordnung und Entgeltregelung Musikschule
- Ergänzung der Entgeltregelung des Planungsstabs Stadtmuseum




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Ausschuss für Kultur und Medien
Beratung
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
26.10.2011
27.10.2011
28.02.2012



Beschlußantrag:

1. Die Benutzungs- und Entgeltregelung für einen Vortragsraum des Stadtarchivs wird entsprechend Anlage 2 zum 1. Januar 2012 beschlossen.

2. a) Die Neufassung der Schulordnung der Stuttgarter Musikschule wird entsprechend der Anlagen 3 und 4 zum 1. Januar 2012 beschlossen.
b) Die Neufassung der Gebührenordnung der Stuttgarter Musikschule wird entsprechend
Anlage 5 zum 1. August 2012 beschlossen.
c) Die Entgeltregelung für Veranstaltungen der Stuttgarter Musikschule wird ab 1. Januar 2012 geändert.


3. Die Ergänzung der Entgeltregelung des Planungsstabs Stadtmuseum wird entsprechend Anlage 6 zum 1. Januar 2012 beschlossen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Stadtarchiv
Am 22. Januar 2011 wurde das Stadtarchiv in neuen Räumen im Bellingweg 21 in Bad Cannstatt wiedereröffnet. Im neuen Stadtarchiv befindet sich ein Vortragsraum, der für Veranstaltungen des Stadtarchivs vorgesehen ist. Darüber hinaus können weitere Veranstaltungen Dritter unter bestimmten Voraussetzungen stattfinden.

Aus diesem Grund ist eine Benutzungs- und Entgeltregelung für den Vortragsraum erforderlich.

2. Musikschule
Die Musikschulordnung vom 19. Dezember 2002, zuletzt geändert am 24. Juni 2004, wird neu gefasst, da sich im Betrieb der Musikschule Änderungen ergeben haben.

Die letzte Erhöhung von Musikschulgebühren der Stuttgarter Musikschule und die Neuregelung der Entgelte wurden zum 1. August 2010 vorgenommen (GRDrs. 825/2009).

Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Doppelhaushalts 2012/2013 hat sich das Kulturamt mit der Finanzverwaltung auf eine erneute Anhebung der Gebührensätze der Stuttgarter Musikschule nach 2 Jahren geeinigt. Die geplante Gebührenerhöhung erfolgt im Hinblick auf die finanzielle Leistbarkeit der Familien in Stuttgart moderat, damit der Familienfreundlichkeit von Stuttgart trotz der Finanzkrise Rechnung getragen werden kann.

Die Neuregelung für die Entgelte erfolgt hinsichtlich der Ermäßigungen, da für die Einrichtungen des Kulturamts sukzessiv die Ermäßigungstatbestände so weit wie möglich vereinheitlicht werden sollen.

3. Stadtmuseum
Am 28. Juni 2011 wurde das vorläufige Stadtlabor des Planungsstabs Stadtmuseum in der Kriegsbergstraße 30 eröffnet. Das Stadtlabor Stuttgart bietet künftig Raum zum experimentieren, gestalten und präsentieren. Es informiert über Architektur und Stadtplanung und lädt ein, die Stadt zu erforschen und aus neuen Blickwinkeln zu entdecken.

Für verschiedene Leistungen hierfür, soll ein Entgelt erhoben werden. Des Weiteren soll die Regelung in der bestehenden Entgeltregelung in Punkt 6 Foto-/ Filmaufnahmen erweitert werden.


Finanzielle Auswirkungen

Die zu erwartenden Mehreinnahmen bei der Musikschule aus der Gebührenerhöhung ab 1. August 2012 und die finanziellen Auswirkungen durch die Neufestsetzung der Entgelte für Veranstaltungen sind in der ausführlichen Begründung dargestellt.

Da es sich bei den angebotenen Leistungen des Stadtmuseums und Stadtarchivs um ein gänzlich neues Angebot handelt, ist eine Kalkulation der Einnahmen für den DHH 2012/2013 nicht möglich.


Beteiligte Stellen

Referat WFB und Referat RSO haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Anlage 1 Ausführliche Begründung (zu Stuttgarter Musikschule)
Anlage 2 Benutzungs- und Entgeltordnung Vortragssaal Stadtarchiv
Anlage 3 Gegenüberstellung geänderte Paragraphen Schulordnung Musikschule
Anlage 4 Neufassung Schulordnung Musikschule
Anlage 5 Gebührenordnung Musikschule
Anlage 6 Ergänzung der Entgeltregelung des Planungsstabs Stadtmuseum
Anlage 7 Auswertung der Umfrage des Städtetags Baden-Württemberg




Ausführliche Begründung

Änderung der Schulordnung der Stuttgarter Musikschule

Die Schulordnung der Stuttgarter Musikschule wurde zuletzt mit Wirkung vom 1. August 2004 geändert. In der Zwischenzeit sind Änderungen und Ergänzungen der Schulordnung erforderlich geworden, die in Anlage 3 im Einzelnen dargestellt sind.

Um auch aktuellen musikpädagogischen Entwicklungen im Vorschulalter gerecht zu werden, hat die Stuttgarter Musikschule in den vergangenen Schuljahren neue Unterrichtsangebote für Kinder unter 4 Jahren entwickelt. Diese Unterrichtskonzepte für Kinder ab 3 Monaten wurden in Pilotphasen erprobt und erfolgreich angewandt. Da diese auch in Zukunft weitergeführt werden, erfolgt eine Änderung der Schulordnung in § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 1.

Die bestehenden Versicherungen gegen Unfälle, Haftpflicht und das Abhandenkommen von ordnungsgemäß aufbewahrten Kleidungsstücken für die Schülerinnen und Schüler der Musikschule wurden auf Vorschlag der Finanzverwaltung im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts 2009 zum 31.12.2011 gekündigt. Die Änderungen in § 13 der Schulordnung sind daher erforderlich.

Die Stuttgarter Musikschule gewährt Ermäßigungen für Kinder und Jugendliche, die ihren Hauptwohnsitz in Stuttgart haben und wenn bestimmte Einkommensgrenzen der Familie nicht überschritten sind. Für Inhaber der FamilienCard wird neben dem Guthaben von 60 Euro eine Ermäßigung von 20 % und für Inhaber der Bonuscard eine Ermäßigung von 90 % auf die Gebühren der Stuttgarter Musikschule gewährt.

Das Schuljahr bei der Stuttgarter Musikschule ist in zwei Semester aufgeteilt (August bis Januar und Februar bis Juli). Die Ermäßigung der FamilienCard gilt hier bis zum Ende des jeweiligen Semesters, in dem der/die Berechtigte das 17. Lebensjahr vollendet. Die Bonuscard gilt altersunabhängig. Sie gilt bei Vorlage rückwirkend zum Beginn des jeweiligen Semesters. Zur Klarstellung der Geltungsdauer der Ermäßigung durch die FamilienCard und der Bonuscard wird § 18 Abs. 3 der Schulordnung geändert.

Die ab 1. Januar 2012 geltende Neufassung der Musikschulordnung für die Stuttgarter Musikschule liegt in Anlage 4 bei.


Änderung der Gebührenordnung der Stuttgarter Musikschule

Die letzte Erhöhung von Musikschulgebühren der Stuttgarter Musikschule und die Neuregelung der Entgelte wurden zum 1. August 2010 vorgenommen (GRDrs. 825/2009).

Ab dem Schuljahr 2012/2013 ist geplant, die Gebührensätze der Stuttgarter Musikschule wieder an die gestiegenen Kosten anzupassen. In der Vergangenheit wurden die Gebühren jeweils im Abstand von 2 Jahren erhöht. Diese regelmäßige Anpassung der Gebührenhöhe ist aus Sicht des Kulturamts vertretbar und wird von den Nutzern auch überwiegend akzeptiert.

Insgesamt soll eine durchschnittliche Erhöhung der Gebühren um ca. 4,5 % erreicht werden. Die geplante Gebührenerhöhung ist aus Sicht der Kulturverwaltung moderat und wird damit der Familienfreundlichkeit von Stuttgart Rechnung tragen.

Der Unterricht zur Hochschulvorbereitung wurde neu konzipiert und an die veränderten Anforderungen der Bewerber für ein Hochschulstudium angepasst. Neben dem obligaten Unterricht in klassischer Musiktheorie und Gehörbildung, können künftig zusätzlich Module aus den Bereichen Gesang, schulpraktisches Klavierspiel, Jazz-Theorie und Feldenkrais gewählt werden. Daher wird die Gebühr für die Hochschulvorbereitung von
264 Euro auf 360 Euro/Semester angehoben.


Wie bisher erhalten Inhaber der FamilienCard eine Ermäßigung von 20 % und Inhaber der Bonuscard eine Ermäßigung von 90 % auf die Unterrichtsgebühren. Damit ist gewährleistet, dass trotz der Anpassung einzelner Gebühren zum Schuljahr 2012/2013 der Besuch der Stuttgarter Musikschule auch künftig finanzierbar bleibt. Zusätzlich kann das Guthaben aus dem Bildungspaket „Bildung und Teilhabe“ in Höhe von jährlich max. 120 Euro zur Bezahlung der Musikschulgebühren eingesetzt werden. Die Familien- und Bonuscard erhalten ausschließlich Stuttgarter Schülerinnen und Schüler.

Auswärtige Kinder können an Kursen der Elementaren Musikpädagogik (z.B. Musikalische Früherziehung) und in den Orchestern der Musikschule teilnehmen. Sie tragen hier zu einer höheren Auslastung der nicht voll besetzten Kurse bei und erhöhen damit den Kostendeckungsgrad. Im Instrumentalunterricht werden sie nur bei besonderer musikalischer Eignung und Begabung und unter der Voraussetzung zugelassen, dass sie in den Orchestern und Ensembles mitwirken. Sie sind wichtige Stützen in den Orchestern, erhöhen deren Qualität und steigern damit das Ansehen der Stuttgarter Musikschule. Aus diesen Gründen wird kein Auswärtigenzuschlag erhoben.

Auf der Basis der aktuellen Schülerzahlen plant das Kulturamt für die Jahre 2012 und 2013 im Vergleich zum Haushaltsjahr 2011 mit folgenden Einnahmen aus Schulgeldern:

· HHJ 2011 (Ansatz ): 2.271.000 Euro
· HHJ 2012 (Ansatz geplant -neu-): 2.313.000 Euro
· HHJ 2013 (Ansatz geplant -neu-): 2.373.000 Euro

Die Anmeldegebühren sind dabei anteilig in den Planansätzen enthalten. Durch die Gebührenerhöhung ist im Jahr 2012 mit Mehreinnahmen von 42.000 Euro und im Jahr 2013 von 102.000 Euro gegenüber dem Jahr 2011 zu rechnen. Die Gebührenerhöhung wirkt sich im Jahr 2012 nur anteilig aus, da bis zu Beginn des neuen Schuljahres noch die bisherigen Gebührensätze gelten.

Die ab 1. August 2012 geltende Gebührenordnung als Anlage zur Schulordnung der Stuttgarter Musikschule liegt in Anlage 5 bei.


Neufestsetzung der Entgelte für Veranstaltungen der Stuttgarter Musikschule

Die letzte Änderung der Entgelte der Musikschule für Konzerte und Veranstaltungen erfolgte mit Beschluss des Gemeinderats am 22. April 2010 zum 1. August 2010 (GRDrs 825/2009).

Für die Einrichtungen des Kulturamts werden sukzessiv die Ermäßigungstatbestände sozial verträglich und so weit wie möglich vereinheitlicht. Daher werden künftig zusätzlich Ermäßigungen für Bonuscardinhaber und Personen im freiwilligen sozialen Jahr gewährt.
Die Entgelte sollen nicht erhöht werden, da dies eine Erhöhung der anfallenden GEMA-Gebühren bewirken und daher die möglichen Mehreinnahmen aufzehren würde.


Bei Veranstaltungen der Stuttgarter Musikschule gelten ab 1. Januar 2012 folgende Ermäßigungskriterien für Veranstaltungsentgelte:

Ermäßigungskriterienab 01/2012bis 12/2011
Ermäßigter Preis



Schüler, Studenten,
Schwerbehinderte,
Begleitperson von Schwerbehinderten ab 80 % Behinderung,
Bonuscardinhaber,
Personen im freiwilligen sozialen Jahr
Schüler, Studenten und Schwerbehinderte



Im Rahmen von Sonderprojekten bei denen die Beteiligung vom Gemeinderat beschlossen wurde, wie z.B. „KULTUR FÜR ALLE “ kann auf Entgelte ganz oder teilweise verzichtet werden.

Weiterhin gilt, dass auf die Erhebung von Eintrittsgeldern verzichtet werden kann, wenn der erforderliche Aufwand die zu erwartenden Einnahmen übersteigt bzw. nahezu ausgleicht. Der Aufwand entsteht durch den Kassendienst, die Vorbereitung und die Abrechnung der Kasse und das Verbuchen der Eintrittsgelder. Die Entscheidung hierüber trifft die Leitung der Stuttgarter Musikschule.

Die Einführung der neuen Ermäßigungstatbestände wirkt sich auf die Höhe der Einnahmen aus Veranstaltungen nur geringfügig aus.


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Anlage 2 Benutzungs- und Entgeltregelung.docAnlage 2 Benutzungs- und Entgeltregelung.doc
Anlage 3 Gegenüberstellung Schulordnung Musikschule.docAnlage 3 Gegenüberstellung Schulordnung Musikschule.doc
Anlage 4 Neufassung Schulordnung Musikschule.docAnlage 4 Neufassung Schulordnung Musikschule.doc
Anlage 5 Gebührenordnung Musikschule ab 1. August 2012.xlsAnlage 5 Gebührenordnung Musikschule ab 1. August 2012.xls
Anlage 6 Ergänzung Entgeltregelung.doc
Anlage 7 Auswertung der Umfrage des Städtetags BW.xls