Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: 5621-03
GRDrs 286/2014
Stuttgart,
04/16/2014



Stuttgarter Sportförderung;
hier: VfB Stuttgart e.V. - Bau eines Jugendzentrums und eines Funktionsgebäudes für die Platzpflege




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich07.05.2014



Beschlußantrag:

1. Nach den Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung wird dem VfB Stuttgart 1893 e.V. zum Bau eines Jugendzentrums und eines Funktionsgebäudes für die Platzpflege auf seiner Sportanlage im NeckarPark in Stuttgart-Bad Cannstatt ein Baukostenzuschuss in Höhe von 763.000 EUR bewilligt.

2. Der Zuschuss wird nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu Zuwendungsbescheiden der Landeshauptstadt Stuttgart gewährt. 3. Ergänzend hierzu finden die besonderen Bewilligungsbedingungen der Richtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart zur Förderung von Sport und Bewegung, Ziffer C.2.3.1.1 ff, in der Fassung vom Januar 2012 Anwendung. 4. Die Auszahlung in Höhe von 763.000 EUR wird im Teilfinanzhaushalt THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt-Nr. 7.520210 Zuschüsse zu Sportbauvorhaben Ausz.Gr. 781 Investitionszuweisungen und Zuschüsse wie folgt gedeckt:

Begründung:


Angaben zum Bauvorhaben

1. Allgemeine Angaben

Eine erfolgreiche Nachwuchsförderung stellt für den VfB Stuttgart eine existentielle Säule der Vereinsarbeit dar. In seinem Nachwuchsleistungszentrum betreut er derzeit etwa 180 Jugendspieler. Rund ein Drittel aller derzeit eingesetzten Lizenzspieler hat der VfB Stuttgart selbst ausgebildet. Bei der Amateurmannschaft (VfB II) beträgt diese Quote ungefähr 70 %. Grundvoraussetzung für diese erfolgreiche Jugendarbeit ist eine ganzheitliche Ausbildungsphilosophie, die auf den drei Säulen fußballerische, schulische und Persönlichkeits-Ausbildung beruht.

Die Ausbildung erfolgt in dem von der Deutschen Fußball Liga (DFL) im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens für die Bundesligamannschaft zwingend vorgeschriebenen Nachwuchsleistungszentrums. Die DFL führt alle drei Jahre eine sehr ausführliche qualitative Beurteilung aller Nachwuchszentren durch. Die Klassifizierung variiert dabei zwischen null und drei Sternen. Bei der letzten Bewertung im Jahre 2010 hat der VfB Stuttgart für sein Nachwuchsleistungszentrum drei Sterne erhalten. Um auch künftig den ständig steigenden Anforderungen in diesem Bereich gerecht werden zu können und auch weiterhin diese hohe Qualifizierung erhalten zu können, muss der VfB Stuttgart sein Nachwuchsleistungszentrum erweitern.

Da eine Erweiterung innerhalb des bestehenden Gebäudes (Clubzentrum) in dem erforderlichen Umfang nicht möglich ist, baut er innerhalb seines Geländes – nördlich des Clubzentrums - ein neues Jugendzentrums, in dem auch Einrichtungen für die Amateurmannschaft (VfB II) untergebracht werden (1. BA). Außerdem wird für die Unterbringung der für die Pflege der Sportplätze erforderlichen Geräte und Materialien ein neues Funktionsgebäude erstellt (2. BA). Nach Fertigstellung des Jugendzentrums sollen dann die seither von den Jugendmannschaften genutzten Räume im Clubzentrum umgebaut und der Lizenzspieler-Abteilung zugeschlagen werden (3.BA). Die einzelnen Bauabschnitte sollen wie folgt realisiert werden:

1. BA – JugendzentrumJuni 2013 – Oktober 2014
2. BA - Greenkeeper-GebäudeDezember 2013 - Oktober 2014
3. BA - Umbau Lizenzspielerbereich2015

Mit dem Bau des Jugendzentrums wurde im Juni 2013 begonnen. Die vorhandenen Umkleide- und Duschräume für die Jugendmannschaften im Clubzentrum befinden sich in einem schlechten Zustand. Insbesondere die inzwischen über 30 Jahre alte Haustechnik ist sehr schadhaft und entspricht in keinster Weise mehr dem Stand der Technik. Die Sanierung dieser Räume sollte bereits 2009/2010 erfolgen, wurde dann aber auf Grund der jetzt vorliegenden Neuplanung nicht mehr durchgeführt.

Als weiterer Grund für einen vorzeitigen Baubeginn kam hinzu, dass für den Sommer 2013 die nächste Überprüfung des Nachwuchsleistungszentrums durch die DFL anstand. Auf Grund des schlechten Zustandes der vorhandenen Umkleide- und Duschräume befürchtete der VfB Stuttgart, dass er möglicherweise nicht mehr die höchste Qualifizierung mit drei Sternen erhalten könnte. Da jedoch im Bau befindliche Projekte bei der Beurteilung herangezogen werden, war ein rascher Baubeginn für den VfB Stuttgart enorm wichtig.

Der VfB Stuttgart hat zu dem Bau des Jugendzentrums und des Funktionsgebäudes für die Platzpflege einen städtischen Zuschuss nach den Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung beantragt. Der geplante Umbau der Räume im Clubzentrum für die Lizenzspieler-Abteilung (3. BA) ist nicht Gegenstand des Antrages, da die Gewährung eines städtischen Zuschusses hierfür nicht möglich ist (Profisport).


2. Raumprogramm

2.1 Jugendzentrum

· Der Neubau des Jugendzentrums erfolgt als freistehendes 2-geschossiges Bauwerk, welches durch ein zusätzliches Sockelgeschoss mit dem Bestand (Clubzentrum) verbunden wird. Das Sockelgeschoss ist – wie auch das Sockelgeschoss des Clubzentrums – halb im Erdreich angeordnet.

· Im Untergeschoss befinden sich Umkleide- und Duschräume für alle Jugendmannschaften (U11 – U19), die Amateurmannschaft (VfB II), die Gastmannschaften, Trainer, Schiedsrichter und Physiotherapeuten. Weiterhin entstehen notwendige Nebenräume wie Reha-Erstversorgung, Lager usw.

· Im Erdgeschoss befinden sich der Eingangsbereich mit Empfang, Büroräume der Trainer sowie Besprechungs- und Schulungsräume.

· Im Obergeschoss sieht die Planung Physio-und Arzträume vor, einen Kraft- und Gymnastikraum und einen Sauna- und Wellnessbereich.

Das Gebäude für das Jugendzentrum einschließlich der für die Amateurmannschaft vorgesehenen Räume umfasst eine Nutzfläche von rd. 2.500 qm. Die Netto-Baukosten einschl. der Außenanlagen belaufen sich auf insgesamt 9.520.297 EUR.


2.2 Funktionsgebäude für die Platzpflege

Das Funktionsgebäude für die Platzpflege wird im Bereich der vorhandenen Anlieferungszufahrt am Martin-Schrenk-Weg errichtet. Das Gebäude wird in den bestehenden Erdwall integriert und als eingeschossiger Holzbau hergestellt. Die Planung sieht die Schaffung eines Werkstatt- und Lagerbereichs, Büro –und Aufenthaltsräume sowie Personalumkleide- und Duschräume vor. Außerdem soll ein überdachter Lager- und Fahrzeugabstellplatz entstehen.

Die Netto-Baukosten für das Funktionsgebäude belaufen sich auf 638.015 EUR.


Finanzielle Auswirkungen

Baukosten / zuschussfähige Kosten

Da die Anzahl, die Art und der Ausbaustandard der im Jugendzentrum geplanten Räume über den bei Vereinen sonst üblichen Rahmen hinausgehen, wurden bei der Berechnung der zuschussfähigen Kosten nur die dem Jugendbereich unmittelbar zuzurechnenden Funktionsräume (Umkleide- und Duschräume, Schiedsrichterräume, Lagerräume, Verkehrsflächen usw.) angerechnet. Die Bereiche für die Amateurmannschaft (VfB II), Büro-, Schulungs- und Besprechungsräume sowie Physio- und Arzträume usw. blieben unberücksichtigt, so dass von der Gesamtnutzfläche des Gebäudes von rd. 2.500 qm letztendlich 906 qm berücksichtigt wurden. Die daraus - entsprechend dem üblichen Ausbaustandard bei anderen Vereinssportanlagen - errechneten zuschussfähigen Baukosten belaufen sich auf 1.993.200 EUR.

Die Netto-Baukosten für das Funktionsgebäude für die Platzpflege belaufen sich auf 638.015 EUR. Hiervon wird für die Berechnung des Zuschusses entsprechend der Zuordnung / Nutzung der vorhandenen Sportfläche ein Anteil von 1/7 für den Profibereich abgezogen, so dass sich zuschussfähige Baukosten in Höhe von 546.870 EUR ergeben.

Für die Berechnung des städtischen Zuschusses ergeben sich demnach folgende zuschussfähige Gesamt-Baukosten:

· Jugendzentrum
1.993.200 EUR
· Funktionsgebäude Platzpflege
546.870 EUR
· zuschussfähige Baukosten
2.540.070 EUR

Nach den Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung der Landeshauptstadt Stuttgart errechnet sich hieraus ein Baukostenzuschuss von insgesamt 763.000 EUR


Finanzierung der Baumaßnahme

Nach der vorgelegten Kostenberechnung verursachen der Bau des Jugendzentrums und des Funktionsgebäudes für die Platzpflege einen voraussichtlichen Aufwand von insgesamt Netto 10.158.312 €. Er soll durch Eigenmittel des Vereins, Darlehensaufnahme sowie Zuschüsse der Landeshauptstadt Stuttgart und des WLSB finanziert werden.

Ø Eigenmittel inkl. Darlehen
9.095.312 EUR
Ø Zuschuss WLSB
300.000 EUR
Ø Zuschuss Stadt
763.000 EUR
Gesamtfinanzierung
10.158.312 EUR
Der beantragte städtische Zuschuss ist nach den geltenden Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung (Ziff.2.3.1) gerechtfertigt.

Die benötigten Eigenmittel (inkl. Kreditaufnahme und Zwischenfinanzierung) wurden nachgewiesen.

Von einer Bewilligung des Landeszuschusses durch den WLSB kann aufgrund der bisherigen Verhandlungen und nach heutigem Kenntnisstand ausgegangen werden.

Der Verein ist in der Lage, sowohl den geplanten Landeszuschuss als auch den städtischen Zuschuss zwischen zu finanzieren. Damit ist die Vollfinanzierung des Vorhabens gesichert.


Finanzierung des städtischen Zuschusses

Der Investitionszuschuss beträgt 763.000 EUR. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Teilfinanzhaushalt THH 520, Amt für Sport und Bewegung, PSP-Element 7.520210.800.100.12, Zuschüsse zu Sportbauvorhaben, Finanzposition 78180000 Investitionszuschüsse an übrige Bereiche in folgenden Raten:

2015:191.000 EUR
2016:191.000 EUR
2017:191.000 EUR
2018:190.000 EUR.

Die Deckung der erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen erfolgt im Rahmen des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen.


Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

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