Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
267
4
VerhandlungDrucksache:
582/2014
GZ:
SJG
Sitzungstermin: 01.10.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung der Frühförderungsverordnung - Stellenbedarf bei der Interdisziplinären Frühförderstelle am Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Stuttgart

Vorgang:
Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 29.09.2014, öffentlich, Nr. 60
Ergebnis: einmütige Zustimmung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 09.09.2014, GRDrs 582/2014, mit folgendem Beschlussantrag:

1. Die Interdisziplinäre Frühförderstelle der Landeshauptstadt Stuttgart (IFF) tritt spätestens zum 1. Januar 2015 der Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung der Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung-FrühV) bei. 2. Vom zusätzlichen unabweisbaren Personalbedarf in Höhe von 0,25 Stellen in Entgeltgruppe 8 für die neu hinzugekommenen Aufgaben (persönliches Erstgespräch im Sinne der Landesrahmenvereinbarung, Befundabstimmung für die Komplexleistung, Koordinierung der weiteren Abläufe) wird Kenntnis genommen. Die Entscheidung über die Stellenschaffung ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 zu treffen.

EBM Föll stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
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