Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
267
4
Verhandlung
Drucksache:
582/2014
GZ:
SJG
Sitzungstermin:
01.10.2014
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung der Frühförderungsverordnung - Stellenbedarf bei der Interdisziplinären Frühförderstelle am Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Stuttgart
Vorgang:
Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 29.09.2014, öffentlich, Nr. 60
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 09.09.2014, GRDrs 582/2014, mit folgendem
Beschlussantrag
:
1. Die Interdisziplinäre Frühförderstelle der Landeshauptstadt Stuttgart (IFF) tritt spätestens zum 1. Januar 2015 der Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung der Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung-FrühV) bei.
2. Vom zusätzlichen unabweisbaren Personalbedarf in Höhe von 0,25 Stellen in Entgeltgruppe 8 für die neu hinzugekommenen Aufgaben (persönliches Erstgespräch im Sinne der Landesrahmenvereinbarung, Befundabstimmung für die Komplexleistung, Koordinierung der weiteren Abläufe) wird Kenntnis genommen. Die Entscheidung über die Stellenschaffung ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 zu treffen.
EBM
Föll
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt
.
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