Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 402/2023
Stuttgart,
06/29/2023


Musikschule - Musik für alle



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2024/2025


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
25.07.2023
26.07.2023

Bericht:

Zum Doppelhaushalt 2018/2019 wurde erstmals mit „Musik für alle“ begonnen und seither Jahr für Jahr ausgebaut. Mit 7,5 Stellen verläuft das Projekt an bisher 12 Ganztagesgrundschulen mit 60 Schulklassen sehr erfolgreich und umfasst insgesamt 15 musikalische Bildungskooperationen (GRDrs 452/2017, 1048/2017 und 500/2021).

Die Auswahl der Ganztagesgrundschulen erfolgt durch eine Lenkungsgruppe, bestehend aus der Abteilung Stuttgarter Bildungspatenschaften, dem Schulverwaltungsamt, dem staatlichen Schulamt, dem Kulturamt und der Stuttgarter Musikschule. Bei den 12 ausgewählten Ganztagesgrundschulen handelt es sich um:

-die Wilhelmsschule in Untertürkheim
-die Grundschule in Obertürkheim
-die Filderschule in Degerloch
-die Pestalozzischule in Vaihingen
-die Bachschule in Feuerbach
-die Lerchenrainschule in Heslach
-die Grundschule im Kaltental
-die Riedseeschule in Möhringen
-die Carl-Benz-Schule in Bad-Cannstatt
-die Pelikanschule in Neugereut
-die Schule im Park in Heumaden
-die Grundschule in Heumaden

Mit dem Konzept soll die musikalische Kompetenzvermittlung gefördert und Kinder an das aktive Musizieren herangeführt werden. Daneben wird die Chancengerechtigkeit in der musikalischen Bildung und damit die Grundmusikalierung von Stuttgarter Kindern im Grundschulalter erweitert.
Dabei werden die Unterrichtsgebühren vollständig von der Stadt Stuttgart übernommen, so dass Kinder unabhängig vom sozialen, finanziellen oder familiären Umfeld, unabhängig von der ethnischen Herkunft, vom Geschlecht oder von der Religionszugehörigkeit am Unterricht „Musik für alle“ teilnehmen können. Durch einen Zuschuss des Landes Baden-Württemberg werden 12,5 %, rd. 21.000 EUR des entstehenden musikpädagogischen Personalaufwandes gedeckt.

Zum Doppelhaushalt 2024/2025 soll eine Erweiterung von „Musik für alle“ um weitere fünf Ganztagsgrundschulen erfolgen. Damit können im Endausbau ab dem Jahr 2026 rund 2.240 Grundschulkinder in 80 Schulklassen erreicht werden.



Für den weiteren Ausbau werden 2,50 Stellen in EG 9b für Musikschullehrkräfte und eine 0,25 Stelle in EG 8 für den verwaltungsmäßigen Mehraufwand benötigt. Die Stellen wurden zum Stellenplan 2024/2025 beantragt. Die jährlichen reinen Personalkosten belaufen sich auf rd. 181.400 EUR.

Daneben müssen Instrumente beschafft (2025 einmalig 140.000 EUR) und ab 2026 auch unterhalten werden (z.B. für Versicherung, Wartung, jährlich 14.000 EUR).

Berechnung des Sachmittelbedarfs:

1. Instrumentenbeschaffung, einmalig 140.000 EUR
56 Schüler x 500 EUR pro Instrument x 5 Ganztagesgrundschulen =140.000 EUR


2. Unterhaltung (u.a. Versicherung, Wartung, Ersatzbeschaffung), lfd. 14.000 EUR
10% der Anschaffungskosten der Instrumente in Höhe von 140.000 EUR = 14.000 EUR


Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Instrumentenbeschaffung/420
140,0
Unterhaltung Instrumente/420
14,0
14,0
14,0
Finanzbedarf
140,0
14,0
14,0
14,0
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2024
2025
später
Musikschullehrkräfte
(EG 9b, Stellenplanantrag Nr. 28)
2,50
Sachbearbeitung Verwaltung
(EG 8, Stellenplanantrag Nr. 30)
0,25
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Laufende Erlöse (Landeszuschuss)
-21,0
-21,0
-21,0
-21,0
-21,0
Personalkosten
181,4
181,4
181,4
181,4
181,4
Sachkosten
Abschreibungen
Kalkulatorische Verzinsung
Summe Folgekosten
160,4
160,4
160,4
160,4
160,4
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)



Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Das Referat WFB hat Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Für den in der Drucksache unter dem Punkt "Finanzielle Auswirkungen" geltend gemachten Personalbedarf wurden im Stellenplanverfahren 2024/2025 Stellenplananträge (Nrn. 28 und 30) gestellt. Die Prüfung dieser Anträge ergab, dass kein Stellenplankriterium erfüllt ist.


Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-




Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister



Anlagen:

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Mz mÄ WFB.pdf
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GRDrs. 402-2023 StN 17 an 41.pdf