Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1294/2011
Stuttgart,
11/28/2011



Jobcenter Stuttgart
Geschäftsplan 2012




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
05.12.2011
09.12.2011
14.12.2011
15.12.2011



Beschlußantrag:

1. Dem Geschäftsplan 2012 des Jobcenters (Anlage 1) und den damit verbundenen zusätzlichen Sachausgaben im Stadthaushalt 2012/2013 gemäß Anlage 2 (2012: 1.025.563,58 Euro / 2013: 900.117,04 Euro) wird zugestimmt. Die Anpassung der Ansätze für Personalkosten erfolgt entsprechend den Beschlüssen zum Stellenplan.

2.1 Vom bis Ende 2012 befristeten Bedarf von 7 Stellen in der Leistungsgewährung und 5 Stellen für persönliche Ansprechpartner zur Erreichung der Betreuungsrelationen und zur Aufarbeitung von Rückständen in der Leistungsgewährung wird Kenntnis genommen. Über die Stellenschaffungen/Ermächtigungen wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entschieden.

2.2 Der Anbringung von kw-Vermerken 01/2013 an 5,4 Stellen in der Leistungsgewährung und 2 Stellen für persönliche Ansprechpartner zur Anpassung an die reduzierten Fallzahlen 2013 wird zugestimmt.

3. Die Träger von Arbeitsgelegenheiten (AGH) erhalten für die sozialpädagogische Betreuung und Begleitung der Teilnehmer in Arbeitsgelegenheiten die in der Begründung dargestellte Förderung als kommunale Eingliederungsleistung gemäß
§ 16a SGB II.

Die hierfür benötigten Mittel von jährlich 1.099.200 € werden im Teilhaushalt 290 - Jobcenter - , Schlüsselprodukt 1.31.20.02.00.00-290 - Kommunale Eingliederungsleistungen, Kontengruppe 43310 - Soziale Leistungen, zur Verfügung gestellt.

4. Der Ausweitung der kommunalen Kofinanzierung (max. 271,00 Euro monatlich) entsprechend der Erhöhung der Zahl an Bürgerarbeitsplätzen von 240 auf 308 wird zugestimmt.

Der Aufwand von max. 1.001.616 € jährlich wird im Teilhaushalt 290, Amtsbereich 2903121 – Grundsicherung für Arbeitsuchende, Kontengruppe 43100 – Zuschüsse und Zuweisungen für lfd. Zwecke, gedeckt.


5. Der Übertragung der Ausbildungsvermittlung auf die Agentur für Arbeit (AA) wird zugestimmt. Der Aufwand von voraussichtlich ca. 310.000 Euro ist Teil des Verwaltungskostenbudgets des Jobcenters Stuttgart.


Begründung:



1. Geschäftsplan 2012

Vorbemerkung

Die endgültigen Beträge des zur Verfügung stehenden Verwaltungskosten- und Eingliederungsbudgets werden erst nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens zum Bundeshaushalt und Veröffentlichung der Eingliederungsmittelverordnung 2012 (EinglMV 2012) feststehen. Die nachfolgend genannten Beträge sind daher vorläufig.

Zielvereinbarung

Als zugelassener kommunaler Träger wird die Zielvereinbarung ab 2012 mit dem Land Baden-Württemberg abgeschlossen. Der formale Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg erfolgt erst nach Abschluss des bundesweiten Kontraktes zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der Bundesagentur für Arbeit und den Ländern. Bisher liegen lediglich die Referenzwerte des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vor.

Das Jobcenter legt bei den nachfolgenden Überlegungen zu den Zielwerten ein wirtschaftliches Wachstum von 1% und die vom BMAS angebotenen Referenzwerte zu Grunde. Basiswerte für die Veränderungen sind immer die Ergebnisse des Jahres 2011, die endgültig erst Mitte Januar 2012 feststehen werden. - Integrationsquote: + 1,9 % - Bestand an Langzeitleistungsbeziehern: - 1,0 %

Für die Berechnung des Zielwerts des Bestands an Langzeitleistungsbeziehern (mindestens 21 von 24 Monaten im Leistungsbezug) wird zunächst vom Dezemberwert 2011 ausgegangen. Dieser beträgt vorläufig 19.191 erwerbsfähige Langzeitbezieher. Daraus folgt, dass der Zielwert 2012 auf 18.999 begrenzt wird.

Verwaltungskosten

Im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2012 sind für die Verwaltungskosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende Haushaltsmittel von 4,05 Mrd. Euro veranschlagt (-0,104 Mrd. Euro im Vergleich zum Vorjahr). Nach Abzug zentraler Einbehalte verbleiben rd. 4,0 Mrd. Euro, die in Abhängigkeit von der Anzahl der von den Grundsicherungsstellen zu betreuenden Bedarfsgemeinschaften verteilt werden.

Das Jobcenter Stuttgart erhält einen Anteil von 0,6288 %, somit voraussichtlich 25.188.445 Euro. Für 2011 betrug die Zuweisung 24.484.900 Euro. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass für die gemeinsame Einrichtung (bisherige Trägerform) noch ein Vorwegabzug für überörtliche Leistungen (u. a. Steuerungsleistungen) der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit erfolgte.

Bei der Aufstellung des Haushaltsplans konnten die in der Anlage 2 aufgeführten Positionen noch nicht abschließend beziffert werden. Die Aufwendungen sind – soweit sie das Jobcenter betreffen – im beiliegenden Geschäftsplan 2012 bereits berücksichtigt, müssten aber noch über die Änderungsliste in den Doppelhaushalt 2012/2013 aufgenommen werden.

Die in Ziffer 3 beschriebenen zusätzlichen Stellenkapazitäten sind im beiliegenden Geschäftsplan, aber nicht im Haushaltsplanentwurf berücksichtigt. Die Haushaltsansätze für Personalkosten sind entsprechend den Beschlüssen zum Stellenplan anzupassen.

Eingliederungsleistungen

Eingliederungsbudget

Für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sind 4,4 Mrd. Euro vorgesehen (-0,9 Mrd. Euro im Vergleich zum Vorjahr). Nach Abzug der Mittel für die Bundesprogramme (Perspektive 50plus, Kommunal-Kombi, Bürgerarbeit) verbleiben 3,78 Mrd. Euro, die auf der Grundlage der Zahl der erwerbsfähigen Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende verteilt werden. Ergänzend dazu werden die Besonderheiten von strukturschwachen Regionen durch den so genannten „Problemdruckindikator“ berücksichtigt.

Das für die Eingliederungsleistungen verfügbare Budget des Jobcenters Stuttgart beträgt inkl. der Mittel für den Beschäftigungszuschuss nach § 16e SGB II voraussichtlich 21.055.790 Euro. Das bedeutet einen Rückgang um rd. 4,5 Mio. Euro gegenüber 2011 (-17,7%).

Förderungsschwerpunkte

Schwerpunkte sind der Beschäftigungszuschuss (13,5 %), die Förderung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung – ohne Maßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene (8,5 %), die Förderung der beruflichen Weiterbildung - FbW - (12,8 %), die Förderung von Arbeitsgelegenheiten - AGH - (23,2 % ), die Gewährung von Eingliederungszuschüssen (EGZ) an Arbeitgeber (8,9 %), die Freie Förderung (5,5 %) und die Förderung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren (16,2 %).

Zielgruppenbezogen wird das Jobcenter 2012 die Arbeit mit dem Personenkreis der Alleinerziehenden intensivieren, da hier ein überdurchschnittliches Beschäftigungspotential gesehen wird. Die frauenspezifischen Förderprojekte erfuhren deshalb mit Ausnahme der Anzahl der Arbeitsgelegenheiten keine Mittelkürzungen. Zusätzlich wird eine spezifische Maßnahme für Alleinerziehende ausgeschrieben.

Haushaltsanträge zu den Eingliederungsmaßnahmen

Auf Ziffer 2 der Begründung wird verwiesen

Finanzielle Auswirkungen für die Landeshauptstadt

Auf die detaillierte Darstellung auf Seiten 3 bis 6 des Geschäftsplans (Anlage 1) wird verwiesen. Danach trägt die Landeshauptstadt 2012 aus kommunalen Mitteln

- den kommunalen Finanzierungsanteil von 4.505.400 €

- die nicht auf Bundesmittel abrechenbaren Verwaltungskosten von 2.546.600 €

zusammen also 7.052.000 €


2. Haushaltsanträge zu den Eingliederungsmaßnahmen

Arbeitsgelegenheiten (AGH)
(Nr. 560 Ziffer 1 SPD-Gemeinderatsfraktion, Nr. 837 SÖS und LINKE)

Gegenwärtig werden 1.236 Plätze (ca. 2.600 Personen) in Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante (AGH-MAE)entsprechend den im Bewilligungsbescheid zugesagten Konditionen gefördert. Der Bewilligungszeitraum endet am 30.04.2012.

Hinzu kommen 80 Plätze in der Entgeltvariante bei BONUS und 13 Plätze bei den CAP-Märkten von Caritas und Neuer Arbeit.

Die bis zum 30.04.2012 bewilligten MAE-Plätze werden nach den bisherigen Konditionen ausfinanziert. Die Entgeltbewilligungen laufen im Jahr 2012 sukzessive aus und werden ebenfalls für den gesamten bewilligten Förderzeitraum finanziert.

Das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt, das derzeit im Vermittlungsausschuss behandelt wird, sieht gravierende Änderung vor:

- Bei den AGH-MAE entfällt künftig die Möglichkeit, die sozialpädagogische Begleitung und Betreuung sowie die Qualifizierung mit Bundesmitteln zu fördern. Abrechenbar sind künftig lediglich die Sachkosten und die Aufwendungen für die unmittelbare Anleitung. Spezifische Qualifizierungsmaßnahmen können im Einzelfall weiterhin über § 45 SGB III (Vermittlungsbudget) bzw. § 16f SGB II (Einzelfallförderung) finanziert werden. Die Verwaltung schlägt daher zum Ausgleich der aus Bundesmitteln nicht mehr finanzierbaren sozialpädagogischen Begleitung eine kommunale Finanzierung vor; auf Ziffer 3 der Begründung wird verwiesen.

- Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante sind ab dem 01.04.2012 nicht mehr möglich.
Die folgende Übersicht zeigt den Stand der Platzzahlen 2011 und die Planung für 2012/2013 in den unterschiedlichen Einsatzfeldern. Trotz der weiteren Verminderung der Eingliederungsmittel kann die Platzzahl auch in 2013 bei 950 Plätzen in AGH-Maßnahmen stabil gehalten werden, da im Gegensatz zu 2012 keine Mittel für die Ausfinanzierung der vor der Rechtsänderung bewilligten Plätze benötigt werden.

Träger
Plätze
2011
Arbeitsbereiche / Projekte
(seit 01.05.11 bewilligte Platzzahlen)
Plan
2012
GJB e.V. - Gesellschaft für Jugendarbeit und Bildungsförderung e.V.
126
Ø Sozialkaufhaus (30)
Ø Projekt Zeitleser - Verkauf gebrauchter Bücher (26)
Ø Öko-Natur-Schutz-Projekt (24)
Ø Nachbarschaftshilfe (30)
Ø BüroSozial (16)
100
Caritasverband für Stuttgart e.V.
286
Ø Second-Hand-Kaufhäuser (97)
Ø Schwäbische Tafel (90)
Ø Jugendarbeitsprojekte (22)
Ø Projekte "Arbeit statt Drogen" (33)
Ø Einzelarbeitsplätze in sozialen Einrichtungen und bei Vereinen (44)
    (davon 30 bei dem FBZ)
206
Sozialunternehmen
Neue Arbeit gGmbH
518
Ø Sozialkaufhäuser (105)
Ø Selbstlernzentren (26)
Ø Schwäbische Tafel (55)
Ø Fahrrad-Service-Stationen (30)
Ø ÖPNV-Betreuer (40)
Ø klinik.tv (25)
Ø Schulkantinen (50)
Ø Landschaftspflege (15)
Ø Forstwirtschaftliche Tätigkeiten (25)
Ø Demontage und Aufbereitung Elektroaltgeräte (90)
Ø Einzelarbeitsplätze in sozialen Einrichtungen und bei Vereinen (57)
+ Kulturwerk, ab 2012 (45)
410
SBR - gemeinnützige Gesellschaft für Schulung und berufliche Reintegration gGmbH
128
Ø APO - handwerkliche Kreativarbeiten (32)
Ø Essensausgabe und Frühstück an Schulen (28)
Ø Landschafts- und Umweltschutz, Grünflächenpflege (28)
Ø Wäschepoint - Wäscheservice für sozial Benachteiligte (10)
Ø Projekte „Arbeit statt Drogen“ (26)
Ø Freizeitgestaltung für Kinder (4)
+ Café Nachbar, ab 2012 (6)
100
Frauenunternehmen ZORA gGmbH
144
Ø Second-Hand-Kaufhäuser (92)
Ø Näh- und Kreativwerkstatt (32)
Ø OfficeCenter (20)
100
Evang. Wohnheime Stuttgart
9
Ø "Werkstättle": Holz- und Metallarbeiten
9
eva - Evangelische Gesellschaft Stuttgart
15
Ø Projekt "Concierge"
15
PräventSozial
10
Ø Wald- und Flurarbeiten
10
1.236
950
Wie die Platzreduzierung innerhalb der Sozialunternehmen umzusetzen ist, wird in den kommenden Monaten mit den Sozialunternehmen anhand der Bedarfe der Leistungsempfänger abgestimmt. Den gemeinderätlichen Gremien wird hierüber bis 30.04.2012 Bericht erstattet.

Das Fördervolumen für AGH-MAE aus dem Eingliederungstitel des Jobcenters wird voraussichtlich 4,9 Mio. € betragen (23,2 % der Eingliederungsmittel).

Bei der Gesamtbetrachtung der Beschäftigung schaffenden Maßnahmen sind darüber hinaus zu berücksichtigen:

- Einzelförderungen im Rahmen „5000 Chancen. Aktiv für Stuttgart“ (50 Plätze)
- Beschäftigungszuschuss (gegenwärtig 233 Bewilligungen)
- Bürgerarbeit (Zusagen des Bundesverwaltungsamtes für 308 Förderungen)

Somit stehen 2012 und 2013 insgesamt jeweils 1.541 geförderte Plätze zur Verfügung. Dies entspricht dem Umfang der Vorjahre (2008 1.466 Plätze, 2009 1.506 Plätze, 2010 1.428 Plätze).


Projekt Ausbildungschance
(Nr. 560 Ziffer 2 SPD-Gemeinderatsfraktion)

Das Pilotprojekt „Ausbildungschance“ wird seit September 2011 erfolgreich umgesetzt. Bereits wenige Wochen nach Aktivierung der Jugendlichen war das Projekt voll belegt. Erfreulich ist insbesondere, dass nahezu alle Jugendlichen einen regulären Ausbildungsplatz am 1. Arbeitsmarkt erhalten haben. Der Bedarf, einen Ausbildungsabschluss in besonders begleiteter Form nachzuholen, besteht vorrangig für Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr, die nicht in das bestehende System zu integrieren sind.

Die große Nachfrage macht es sinnvoll, das Projekt „Ausbildungschance“ auch 2012 und 2013 fortzusetzen. Im Eingliederungsbudget des Jobcenters sind Mittel für 40 Plätze je Ausbildungsjahrgang enthalten.

Da das Jobcenter den Personenkreis über 25 Jahre nicht fördern kann, müssten solche Teilnehmer rein kommunal finanziert werden. Aus dem Budget der Arbeitsförderung kann die Förderung von 20 Plätzen im Ausbildungsjahrgang 2012 für Schüler, die nicht SGB II-leistungsberechtigt sind, finanziert werden (vgl. GRDrs 142/2011). Soweit dieses Kontingent nicht durch unter 25 Jährige ausgeschöpft wird, können auch Teilnehmer über 25 Jahren berücksichtigt werden.


Alternative Fachkonzepte für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
(Nr. 560 Ziffer 3 SPD-Gemeinderatsfraktion)

Derzeit werden in Stuttgart 147 Plätze in berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen durch die Agentur für Arbeit vorgehalten. Die Arbeitsagentur hat diese Maßnahmen
über öffentliche Ausschreibungen vergeben. In der Hauptsache werden hier Jugendliche und junge Erwachsene aus dem Rechtskreis des SGB III gefördert. In einigen Fällen ist auch der Zugang aus dem SGB II, allerdings ausschließlich über die Agentur für Arbeit, möglich. Das finanzielle Volumen der BvB-Maßnahmen liegt bei etwa 860 TEUR p.a.

Die Übernahme der Verantwortung für die Umsetzung des SGB II durch die Landeshauptstadt ab 01.01.2012 beinhaltet nicht die Maßnahmen für Teilnehmer aus dem Rechtskreis des SGB III. Die Kommune kann eigene Maßnahmen für den Personenkreis beeinträchtigter oder benachteiligter Jugendlicher durchführen, die über SGB II, SGB VIII oder kommunale Mittel finanziert werden können. Unabhängig davon wird die Arbeitsagentur aber der Verantwortung des SGB III gerecht werden und BvB-Maß-nahmen weiter ausschreiben und belegen.

Für diejenigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, für die die bestehenden Formen der Förderung in der Berufsvorbereitung nicht sinnvoll sind und nicht greifen (Schulmüde und -abbrecher, psychisch Belastete, Lernbeeinträchtigte), gibt es mit dem Konzept der Produktionsschule eine mögliche Alternative. Kennzeichen dieses Konzeptes als besonderer Form der Berufsvorbereitung sind:

- Produktionsschulen sind arbeitsorientierte Bildungseinrichtungen der Berufsvorbereitung mit enger Bindung zu regionalen Betrieben.

- Im Zentrum stehen die marktorientierte Produktion und Dienstleistung. Der Lernprozess findet in Zusammenhang mit realen Kundenaufträgen statt, Theorie wird über Praxis vermittelt.

- Die Jugendlichen erfahren den Nutzen ihrer Tätigkeiten im Produktionsprozess.

- Die Räumlichkeiten der Produktionsschule sind „unschulisch“.

- Individuelle Stärken und Fähigkeiten der Jugendlichen sind der Ausgangspunkt.

- Das Personal ist spezifisch fachlich qualifiziert.

- Die Jugendlichen erhalten eine Vergütung für Leistungen.

- Individuelle Förderkonzepte unterstützen den Übergang in Ausbildung bzw. Arbeit.

- Die Dauer der Teilnahme ist individuell gestaltet, Zugänge sind jederzeit möglich.

Die Produktionsschule ist in Baden-Württemberg keine anerkannte Schulform. Produktionsschulen sind deshalb nicht in die Privatschulförderung einbezogen.

Das Finanzierungsvolumen würde sich für 30 Plätze auf ca. 360.000 € p.a. (je Teilnehmer 1.000 € monatlich für die Vergütung der Teilnehmer von 100 – 200 €/Monat und die Personal- und Sachkosten des Trägers) belaufen. Als tragfähige Mindestgröße sind 20 Plätze anzunehmen. Sofern nicht Drittmittel (ESF, Landesprogramme etc.) erschlossen werden können, müsste die Maßnahme rein kommunal finanziert werden. Haushaltsmittel stehen nicht bereit.

Unter der Regie des Jugendamtes gibt es vergleichbare Fördermaßnahmen, die sich an die vorstehend beschriebene Zielgruppe richten:

- 400 plus Zukunft (hier sind viele der namhaften Träger in Stuttgart beteiligt)
- Youssef für Teilnehmer unter 18 Jahren beim Caritasverband in Kooperation mit der Dietrich-Bonhoeffer-Schule

Darüber hinaus greift das Projekt Ausbildungschance wesentliche konzeptionelle Elemente der Produktionsschule auf, weshalb die Verwaltung gegenwärtig für ein weiteres Angebot keinen Handlungsbedarf sieht.


3. Personalbedarf 2012 und 2013 in der Leistungsgewährung und bei den Persönlichen Ansprechpartnern

Das Verwaltungskostenbudget 2012 gibt die Möglichkeit, befristet zusätzliche Personalkapazitäten in den operativen Bereichen des Jobcenters (Leistungsgewährung und persönliche Ansprechpartner) zu schaffen um die gesetzlich empfohlenen Betreuungsrelationen zu erreichen. Bundesweit werden dazu folgende Vorgaben zu Grunde gelegt:

Für die Anwendung dieser Schlüssel ist die Prognose der Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften (BG) bzw. der Zahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (eHb) maßgeblich. Abgeleitet aus den einleitend dargestellten Zielvorgaben für 2012 sowie der aktuellen Arbeitsmarktentwicklung in 2011 wird von durchschnittlich 21.000 Bedarfsgemeinschaften in 2012 und 20.500 Bedarfsgemeinschaften in 2013 ausgegangen. Damit wird in den Jahren 2012 und 2013 ein weiterer, leichter Rückgang der Bedarfsgemeinschaften unterstellt. Ende September 2011 beträgt die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften 21.363, bis Ende 2011 ist ein Rückgang auf 21.000 Bedarfsgemeinschaften zu erwarten. Die Prognose für die erwerbsfähigen Hilfedürftigen leitet sich aus den Bedarfsgemeinschaften ab.

Auf dieser Grundlage ergibt die Personalbedarfsberechnung für 2012 unter Beachtung der gesetzlich vorgegebenen Betreuungsrelationen einen Bedarf von 5,7 Stellen und für 2013 einen Überhang von 7,4 Stellen:
Stellen-
Ist
2012
2013
eHb / BG
Stellen-
Soll
Differenz
Ist / Soll
eHb / BG
Stellen-
Soll
Differenz
Ist / Soll
U25
27,9
2.700
36,0
- 8,1
2.500
33,3
- 5,4
Ü25
160,9
24.000
160,0
+ 0,9
23.000
153,3
+ 7,6
LG
163
21.000
161,5
+ 1,5
20.500
157,7
+ 5,3
Saldo
- 5,7
+ 7,4

Es wird vorgeschlagen, befristet bis Ende 2012 sechs zusätzliche Stellen (5 Stellen für persönliche Ansprechpartner, 1 Stelle für Leistungsgewährung) zu schaffen.

Durch die Umstellungsarbeiten zur Option und die Doppelbelastung der Mitarbeiter, verursacht durch die Datenmigration, müssen im Jahr 2011 Aufgaben der Sachbearbeitung im Bereich der Leistungsgewährung zurückgestellt werden, die keinen Einfluss auf die Hilfegewährung haben. Diese sind im Jahr 2012 dringend nach zu arbeiten. Dazu benötigt das Jobcenter eine zusätzliche Unterstützung. Im Rahmen des verfügbaren Verwaltungskostenbudgets können – ebenfalls befristet bis Ende 2012 – weitere sechs Stellen für die Leistungsgewährung finanziert werden.

Die vom Bund zur Verfügung gestellten Verwaltungsmittel 2013 werden um rd. 1,2 Mio. € geringer sein als 2012. Gleichzeitig besteht bei Einhaltung der Betreuungsrelationen ein Stellenüberhang von 7,4 Stellen. Es sollen deshalb an 7,4 Stellen kw-Vermerke 01/2013 (5,4 Stellen Leistungsgewährung, 2 Stellen für persönliche Ansprechpartner) angebracht werden.

Anhand der Fallzahlen im Herbst 2012 wäre eine aktualisierte Berechnung der Betreuungsrelationen zu erstellen, um ggf. im kleinen Stellenplanverfahren Ende 2012 die ggf. notwendigen Anpassungen endgültig ziehen zu können.


4. Sozialpädagogische Begleitung und Betreuung von AGH-Maßnahmen-teilnehmern

Eine Förderung des AGH-Maßnahmenträgers ist bisher nicht explizit gesetzlich geregelt. Die Entscheidung der Jobcenter über die Gewährung einer Maßnahmenkostenpauschale und ggf. ihrer Höhe und Dauer hat nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit differenziert und einzelfallspezifisch zu erfolgen. Mit der Maßnahmenkostenpauschale werden Mittel für die unmittelbare Maßnahmendurchführung bereitgestellt (z. B. Personal- und Verwaltungskosten, Unfall- und Haftpflichtversicherung, Betreuung, Qualifizierung, Arbeitskleidung, Sachkosten, sonstiger Aufwand).

Kosten für kommunale Eingliederungsleistungen gem. § 16a Nr. 1 – 4 SGB II (Kinderbetreuung, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung, Suchtberatung) sind als von der Kommune zu erbringende Leistungen bereits nach den fachlichen Hinweisen der BA kein Bestandteil der Maßnahmenkostenpauschale. Allerdings waren die Anleitungs- und Betreuungsleistungen in der Praxis nur schwer abgrenzbar.

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt, das voraussichtlich zum 1. April 2012 in Kraft tritt, erfolgt nun eine gesetzliche Klarstellung. Danach sind lediglich noch die unmittelbar im Zusammenhang mit der Verrichtung von Arbeiten erforderlichen Kosten, einschließlich der Kosten, die bei einem besonderen Anleitungsbedarf für das erforderliche Betreuungspersonal entstehen, aus dem Eingliederungsbudget des Jobcenters finanzierbar. Die Anleitungs- und Betreuungsleistungen müssen also auf die Tätigkeit, die Erfüllung der Aufgabe bezogen sein.

Nicht mehr abrechenbar sind damit künftig die Kosten für die sozialpädagogische Begleitung und Betreuung zur Überwindung der unterschiedlichen persönlichen und sozialen Vermittlungshemmnisse. Die zugewiesenen Leistungsberechtigten sind in der Regel langzeitarbeitslos und haben Einschränkungen, die die Vermittlung deutlich erschweren oder zum Zeitpunkt der AGH-Teilnahme aussichtslos erscheinen lassen. Die sozialpädagogische Begleitung umfasst dementsprechend Hilfestellungen zur Überwindung von Defiziten bei der Motivation, Orientierung in der Arbeitswelt, Belastbarkeit, Selbsteinschätzung, im Bewerbungsverhalten und bei sozialen Problemen wie Schulden, Sucht, gesundheitlichen Einschränkungen und unzureichenden Wohnverhältnissen.

Als Ersatz für die wegfallende Bundesleistung schlägt die Verwaltung deshalb vor, bei den fünf Sozialunternehmen 18,32 Stellen für Sozialpädagogen kommunal zu finanzieren. Hierbei wurde ein Betreuungsschlüssel von durchschnittlich 1 : 50 zugrunde gelegt, der jedoch, je nach den Problemlagen der einzelnen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, in den unterschiedlichen Projekten durch die Sozialunternehmen bedarfsgerecht verändert werden kann. Pro Stelle wurde von einem Finanzaufwand von 60.000 Euro jährlich ausgegangen, somit jährlich rd. 1.099.200 €. Dies entspricht den in den Anträgen 2011 von den Sozialunternehmen für die sozialpädagogische Betreuung geltend gemachten Maßnahmekosten.

Der für die Fachkräfte anfallende Personalaufwand ist nachzuweisen. Die sozialpädagogischen Beratungsinhalte und Ziele werden mit der Integrationsplanung des persönlichen Ansprechpartners abgestimmt und dokumentiert. Über den Beratungsverlauf und die Zielerreichung werden die persönlichen Ansprechpartner durch regelmäßige Zwischenberichte informiert. Nach der Beendigung der AGH werden in einem Ergebnisbericht der aktuelle Stand des Teilnehmers, die Entwicklung und die Perspektiven aus der Sicht der AGH-Träger für die gesamte AGH-Maßnahme dargestellt.

Haushaltsmittel sind im Entwurf des Doppelhaushalts 2012/2013 nicht enthalten. Sie müssten zusätzlich bereitgestellt werden.


5. Bürgerarbeit

Mit GRDrs 590/2011 wurde über die Bürgerarbeit informiert und der kommunalen Kofinanzierung von bis zu 240 Plätzen mit monatlich bis zu 271 Euro je Bürgerarbeitsplatz zugestimmt. Zwischenzeitlich hat das Bundesverwaltungsamt die Förderung von 308 Plätzen zugesagt. Demnach erhöht sich der kommunale Kofinanzierungsanteil auf jägrlich bis zu 1.001.616,00 Euro.


6. Ausbildungsvermittlung

Das Jobcenter Stuttgart hatte bereits ab 2006, mit in Krafttreten des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die Agentur für Arbeit (AA) mit der Durchführung der Ausbildungsvermittlung beauftragt. Seit 2009 wird sie wegen einer Verfahrensänderung in einer Bürogemeinschaft der Agentur für Arbeit (AA) und des Jobcenters (JC) angeboten. Die Bürogemeinschaft ist beim Team U25 der AA (Berufsberatung) in der Nordbahnhofstraße angesiedelt. Im Gebäude daneben, in der Rosensteinstraße, befindet sich die U 25-Zweigstelle des Jobcenters.

In der Bürogemeinschaft werden im Durchschnitt ca. 645 Bewerber/innen (SGBII) betreut. 2009/2010 wurden davon ca. 200 Jugendliche in eine Ausbildung vermittelt. Die Integrationsquote der Ausbildungsvermittlung liegt damit bei ca. 33 %. Ausbildungssuchenden Jugendlichen, bei denen die Ausbildungssuche aufgrund fehlender bzw. eingeschränkter Ausbildungsreife scheitert, bietet die Ausbildungsvermittlung (Bürogemeinschaft) als Unterstützung zum Abbau der vorhandenen Ausbildungshürden eine Einstiegsqualifizierung (EQ) oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) zur Herstellung der Ausbildungsreife an.

Durch die Bürogemeinschaft werden Schnittstellen bei der Betreuung der Jugendlichen reduziert. Berufsorientierung, Berufsberatung und Ausbildungsstellenvermittlung werden von einer Stelle aus einer Hand und in einem Gebäude angeboten. Der Wechsel von Ansprechpartner/innen (Berater/in, Vermittler/in, persönliche(r) Ansprechpartner/in) ist so auf ein Mindestmaß reduziert.

Der Kontakt zu den Berufsberater/innen entsteht, unabhängig vom Rechtskreis
SGB II/SGB III bereits in der Schule. Sie sind die ersten Ansprechpartner/innen zum Thema „Ausbildungssuche“ und stellen die Kontinuität der Beratung und rechtzeitigen Beginn der Ausbildungssuche/-vermittlung in U25 der Agentur sicher. Bei geringen Erfolgsaussichten werden von den Ausbildungsvermittler/innen in der Bürogemeinschaft in Absprache mit den persönlichen Ansprechpartner/innen passgenaue und geeignete Angebote (z. B. Einstiegsqualifizierungen, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen) unterbreitet.

Die Bürogemeinschaft der AA und des JC hat sich bewährt und ist ein erfolgreiches System, das allerdings aus rechtlichen Gründen ab 01.01.2012 nicht mehr weitergeführt werden kann. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Möglichkeit der Übertragung der Ausbildungsstellenvermittlung auf die Agentur für Arbeit zu nutzen. In dieser Organisationsform können die beschriebenen Vorteile der bisherigen Bürogemeinschaft weiter erhalten werden.

Die Kosten für die Übertragung der Ausbildungsvermittlung betragen je Fall und Monat 39,98 Euro. Bei voraussichtlich 645 Fällen entstehen für das Haushaltsjahr 2012 Gesamtaufwendungen in Höhe von 309.445,20 Euro.


Im Zusammenhang mit der Übertragung der Ausbildungsvermittlung ist beabsichtigt, auch weiterhin den psychologischen Dienst der AA für die erforderlichen Gutachten in Anspruch zu nehmen. Hierfür entstehen weitere Kosten von ca. 100.000 Euro.

Die entstehenden Aufwendungen sind im Geschäftsplan 2012 des Amts Jobcenter berücksichtigt.






Michael Föll
Erster Bürgermeister


Anlagen
1 Geschäftsplan 2012
2 Zusätzliche Sachkosten 2012/2013



Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>



Beteiligte Stellen








Anlagen



<Anlagen>



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