Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt, das voraussichtlich zum 1. April 2012 in Kraft tritt, erfolgt nun eine gesetzliche Klarstellung. Danach sind lediglich noch die unmittelbar im Zusammenhang mit der Verrichtung von Arbeiten erforderlichen Kosten, einschließlich der Kosten, die bei einem besonderen Anleitungsbedarf für das erforderliche Betreuungspersonal entstehen, aus dem Eingliederungsbudget des Jobcenters finanzierbar. Die Anleitungs- und Betreuungsleistungen müssen also auf die Tätigkeit, die Erfüllung der Aufgabe bezogen sein.
Nicht mehr abrechenbar sind damit künftig die Kosten für die sozialpädagogische Begleitung und Betreuung zur Überwindung der unterschiedlichen persönlichen und sozialen Vermittlungshemmnisse. Die zugewiesenen Leistungsberechtigten sind in der Regel langzeitarbeitslos und haben Einschränkungen, die die Vermittlung deutlich erschweren oder zum Zeitpunkt der AGH-Teilnahme aussichtslos erscheinen lassen. Die sozialpädagogische Begleitung umfasst dementsprechend Hilfestellungen zur Überwindung von Defiziten bei der Motivation, Orientierung in der Arbeitswelt, Belastbarkeit, Selbsteinschätzung, im Bewerbungsverhalten und bei sozialen Problemen wie Schulden, Sucht, gesundheitlichen Einschränkungen und unzureichenden Wohnverhältnissen.
Als Ersatz für die wegfallende Bundesleistung schlägt die Verwaltung deshalb vor, bei den fünf Sozialunternehmen 18,32 Stellen für Sozialpädagogen kommunal zu finanzieren. Hierbei wurde ein Betreuungsschlüssel von durchschnittlich 1 : 50 zugrunde gelegt, der jedoch, je nach den Problemlagen der einzelnen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, in den unterschiedlichen Projekten durch die Sozialunternehmen bedarfsgerecht verändert werden kann. Pro Stelle wurde von einem Finanzaufwand von 60.000 Euro jährlich ausgegangen, somit jährlich rd. 1.099.200 €. Dies entspricht den in den Anträgen 2011 von den Sozialunternehmen für die sozialpädagogische Betreuung geltend gemachten Maßnahmekosten. Der für die Fachkräfte anfallende Personalaufwand ist nachzuweisen. Die sozialpädagogischen Beratungsinhalte und Ziele werden mit der Integrationsplanung des persönlichen Ansprechpartners abgestimmt und dokumentiert. Über den Beratungsverlauf und die Zielerreichung werden die persönlichen Ansprechpartner durch regelmäßige Zwischenberichte informiert. Nach der Beendigung der AGH werden in einem Ergebnisbericht der aktuelle Stand des Teilnehmers, die Entwicklung und die Perspektiven aus der Sicht der AGH-Träger für die gesamte AGH-Maßnahme dargestellt. Haushaltsmittel sind im Entwurf des Doppelhaushalts 2012/2013 nicht enthalten. Sie müssten zusätzlich bereitgestellt werden. 5. Bürgerarbeit Mit GRDrs 590/2011 wurde über die Bürgerarbeit informiert und der kommunalen Kofinanzierung von bis zu 240 Plätzen mit monatlich bis zu 271 Euro je Bürgerarbeitsplatz zugestimmt. Zwischenzeitlich hat das Bundesverwaltungsamt die Förderung von 308 Plätzen zugesagt. Demnach erhöht sich der kommunale Kofinanzierungsanteil auf jägrlich bis zu 1.001.616,00 Euro. 6. Ausbildungsvermittlung Das Jobcenter Stuttgart hatte bereits ab 2006, mit in Krafttreten des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die Agentur für Arbeit (AA) mit der Durchführung der Ausbildungsvermittlung beauftragt. Seit 2009 wird sie wegen einer Verfahrensänderung in einer Bürogemeinschaft der Agentur für Arbeit (AA) und des Jobcenters (JC) angeboten. Die Bürogemeinschaft ist beim Team U25 der AA (Berufsberatung) in der Nordbahnhofstraße angesiedelt. Im Gebäude daneben, in der Rosensteinstraße, befindet sich die U 25-Zweigstelle des Jobcenters. In der Bürogemeinschaft werden im Durchschnitt ca. 645 Bewerber/innen (SGBII) betreut. 2009/2010 wurden davon ca. 200 Jugendliche in eine Ausbildung vermittelt. Die Integrationsquote der Ausbildungsvermittlung liegt damit bei ca. 33 %. Ausbildungssuchenden Jugendlichen, bei denen die Ausbildungssuche aufgrund fehlender bzw. eingeschränkter Ausbildungsreife scheitert, bietet die Ausbildungsvermittlung (Bürogemeinschaft) als Unterstützung zum Abbau der vorhandenen Ausbildungshürden eine Einstiegsqualifizierung (EQ) oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) zur Herstellung der Ausbildungsreife an. Durch die Bürogemeinschaft werden Schnittstellen bei der Betreuung der Jugendlichen reduziert. Berufsorientierung, Berufsberatung und Ausbildungsstellenvermittlung werden von einer Stelle aus einer Hand und in einem Gebäude angeboten. Der Wechsel von Ansprechpartner/innen (Berater/in, Vermittler/in, persönliche(r) Ansprechpartner/in) ist so auf ein Mindestmaß reduziert. Der Kontakt zu den Berufsberater/innen entsteht, unabhängig vom Rechtskreis SGB II/SGB III bereits in der Schule. Sie sind die ersten Ansprechpartner/innen zum Thema „Ausbildungssuche“ und stellen die Kontinuität der Beratung und rechtzeitigen Beginn der Ausbildungssuche/-vermittlung in U25 der Agentur sicher. Bei geringen Erfolgsaussichten werden von den Ausbildungsvermittler/innen in der Bürogemeinschaft in Absprache mit den persönlichen Ansprechpartner/innen passgenaue und geeignete Angebote (z. B. Einstiegsqualifizierungen, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen) unterbreitet. Die Bürogemeinschaft der AA und des JC hat sich bewährt und ist ein erfolgreiches System, das allerdings aus rechtlichen Gründen ab 01.01.2012 nicht mehr weitergeführt werden kann. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Möglichkeit der Übertragung der Ausbildungsstellenvermittlung auf die Agentur für Arbeit zu nutzen. In dieser Organisationsform können die beschriebenen Vorteile der bisherigen Bürogemeinschaft weiter erhalten werden. Die Kosten für die Übertragung der Ausbildungsvermittlung betragen je Fall und Monat 39,98 Euro. Bei voraussichtlich 645 Fällen entstehen für das Haushaltsjahr 2012 Gesamtaufwendungen in Höhe von 309.445,20 Euro. Im Zusammenhang mit der Übertragung der Ausbildungsvermittlung ist beabsichtigt, auch weiterhin den psychologischen Dienst der AA für die erforderlichen Gutachten in Anspruch zu nehmen. Hierfür entstehen weitere Kosten von ca. 100.000 Euro. Die entstehenden Aufwendungen sind im Geschäftsplan 2012 des Amts Jobcenter berücksichtigt. Michael Föll Erster Bürgermeister Anlagen 1 Geschäftsplan 2012 2 Zusätzliche Sachkosten 2012/2013 Finanzielle Auswirkungen <Finanzielle Auswirkungen> Beteiligte Stellen Anlagen <Anlagen> zum Seitenanfang GRDrs 1294_2011 Anlage 1 Geschäftsplan 2012.docGRDrs 1294_2011_Anlage 2 Mehraufwendungen HH.xls