Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS 5622-13
GRDrs 904/2016
Stuttgart,
11/29/2016



Radsportverein Stuttgart-Vaihingen 1901 e.V.;
Verlagerung ins Sportgebiet Vaihingen-West




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sportausschuss
Bezirksbeirat Vaihingen
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
29.11.2016
24.01.2017
31.01.2017
15.02.2017



Beschlußantrag:


1. Der Konzeption zur Verlagerung des Radsportvereins Stuttgart-Vaihingen 1901 e.V. zur Errichtung eines Vereinsheims mit Funktionsräumen wird zugestimmt.

2. Der Übernahme der für den Ersatz des Bestandes erforderlichen anteiligen Kosten des Gesamtvorhabens durch die LHS sowie der beabsichtigten Gewährung eines Investitionszuschusses für den Erweiterungsbedarf an den Radsportvereins Stuttgart-Vaihingen 1901 e.V. im Rahmen der Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung wird zugestimmt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Radsportverein Stuttgart-Vaihingen 1901 e.V. die weiteren Gespräche zur Umsetzung der Konzeption zu führen. Die Verwaltung wird ermächtigt, auf der Grundlage der vorliegenden Planung mit dem Radsportverein Stuttgart-Vaihingen 1901 e.V. einen Vertrag über die Finanzierung und Abwicklung dieser Baumaßnahme abzuschließen.

4. Um die zur Umsetzung der Konzeption erforderlichen Maßnahmen weiter planen und die entsprechenden Kosten ermitteln zu können, erhält der Radsportverein Stuttgart-Vaihingen 1901 e.V. im Haushaltsjahr 2017 zur Durchführung der Planung eine erste Rate in Höhe von 90.000 EUR.

5. Der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 90.000 EUR im Jahr 2017 im Teilfinanzhaushalt THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt-Nr. 7.520210 Zuschüsse zu Sportbauvorhaben, Ausz.Gr. 781 Investitionszuweisungen und Zuschüsse wird zugestimmt.

Die Deckung erfolgt aus einem erhöhten Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit im Jahr 2017 infolge Sperrung des Teilansatzes Deckungsreserve Sachaufwand im Teilergebnishaushalt 900, Amtsbereich 9006120 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, KGr. 440 Sonstige ordentliche Aufwendungen in entsprechender Höhe.

Für die zur Zuschussgewährung im Haushaltsjahr 2016 erforderliche Verpflichtungsermächtigung können im Rahmen der Deckungsfähigkeit innerhalb des Teilfinanzhaushalts des Amts für Sport und Bewegung veranschlagte Verpflichtungsermächtigungen in Anspruch genommen werden.





Begründung:


Ausgangssituation

Die Drees & Sommer AG hat ihre Hauptverwaltung in Stuttgart-Vaihingen, Gewerbegebiet Waldplätze und plant, hier ihren Standort zu erweitern. Die Absicht der Drees & Sommer AG, am Standort Stuttgart zu verbleiben und hier die Hauptverwaltung auszubauen, wird auch im Sinne einer guten wirtschaftlichen Entwicklung des Gewerbegebietes Waldplätze von der Stadtverwaltung begrüßt. Als Erweiterungsfläche ist im Wesentlichen das bisher noch im städtischen Eigentum befindliche Flurstück 2229/1 (Obere Waldplätze 12) vorgesehen (siehe auch GRDrs. 833/2016). Dieses Grundstück wird vom Radsportverein Stuttgart-Vaihingen 1901 e.V. seit 1984 im Wege eines Mietvertrages genutzt. Die Gebäude und Einrichtungen wurden vom Verein selbst gebaut. Der Verein soll auf eine adäquate Fläche im Sportgebiet Vaihingen-West verlagert werden. Der RSV Vaihingen hat der Verlagerung unter der Maßgabe der Erfüllung der nachfolgend dargestellten Rahmenbedingungen zugestimmt.

Radsportverein Stuttgart-Vaihingen 1901 e.V.

Der RSV Vaihingen hat derzeit über 300 Mitglieder mit steigender Tendenz und ist der führende Radsportclub in Stuttgart. Zentrum und Treffpunkt für alle Abteilungen (Rennradsport mit den Bereichen Straße, Bahn und Cross, Mountainbike, Radtouristik) ist das Vereinsheim, Obere Waldplätze 12 in Stuttgart-Vaihingen. Dort beginnen und enden die Ausfahrten und Trainingseinheiten. Die Trainingsstrecken sind von dort aus gut erreich-bar. Vom Ferienradcamp für Kinder bis zum Radtreff für Rentner bietet der Verein Radsport für alle Altersgruppen an. Mitglieder des Vereins nehmen regelmäßig an nationalen und internationalen Meisterschaften teil. Zu den Aktivitäten des Vereins gehören auch die jährliche Radbörse und der Vaihinger Radcross mit jeweils überregionaler Bedeutung. Der RSV Vaihingen ist auf ein Vereinsgelände im Bereich Vaihingen angewiesen.

Verlagerung des Radsportvereins Stuttgart-Vaihingen 1901 e.V.
Sportanlage Vaihingen-West

Das Sportgebiet Vaihingen-West ist ca. 800 m vom derzeitigen Standort des RSV Vaihingen entfernt. Die dortigen Sportanlagen werden vom Sportforum Vaihingen-West
(1. FC Lauchhau-Lauchäcker, GFV Omonia Vaihingen, Bürgerforum Lauchhau-Lauch-äcker) genutzt. Neben der Vereinssportanlage befinden sich dort auch öffentliche Spiel- und Sportflächen. Direkt an der Hauptstraße liegt ein Baufenster, das für die Verlagerung des RSV Vaihingen unter logistischen und sportfunktionalen Gesichtspunkten sehr gut geeignet ist und das auch Synergien für die weitere Entwicklung des Vereins und die Kooperation mit den dort bereits ansässigen Sportvereinen bietet.

Da eine Änderung der Festsetzungen durch ein neues Bebauungsplanverfahren vermieden werden soll, muss eine Genehmigung des neuen Standortes auf der Grundlage des geltenden Planungsrechts erfolgen.

Der geplante neue Standort liegt im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Lauchäcker, Anschluss Büsnauer Str./B14 1995/3, der für diesen Bereich eine öffentliche Grünfläche - Sportanlagen - (Zweckbau Tennishalle) festsetzt. Darüber hinaus sind die überbaubare Fläche, die max. Grundfläche sowie die Höhe der baulichen Anlagen festgesetzt. Offensichtlich werden mindestens Befreiungen z. B. vom Baufenster und der Zweckbestimmung Tennishalle erforderlich. Soweit die übrigen Festsetzungen eingehalten werden, erscheint eine entsprechende Befreiung möglich. Dies kann erst bei Vorliegen eines Antrags auf Baugenehmigung konkret geprüft werden.

Eine Voruntersuchung hat ergeben, dass dort ein Funktionsgebäude entsprechend dem bisherigen Bestand des RSV Vaihingen realisiert werden kann. Möglich ist auch eine Erweiterung entsprechend den aktuellen Anforderungen des RSV Vaihingen. Neben den Einrichtungen für den RSV Vaihingen kann planerisch ein Baufeld für eine sog. Kalthalle (ca. 30m x 15m) freigehalten werden. Diese wäre dem bestehenden Funktionsgebäude des Sportforums Vaihingen-West zugeordnet und könnte dann zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden, sie stellt eine weitere wichtige Ergänzung des Sportangebots in Vaihingen-West dar.

Der RSV Vaihingen hat sich bereit erklärt, die Bauherrschaft für das neue Vereinsgebäude zu übernehmen. Die LHS wird die Kosten für den Ersatz des auf dem bisherigen Gelände vorhandenen Bestandes übernehmen und die erforderlichen Mittel zusätzlich, außerhalb des Budgets beim Amt für Sport und Bewegung bereitstellen. Für die über den Bestand hinausgehenden weiteren geplanten Baumaßnahmen, die für die Weiterentwicklung des Vereins von großer Bedeutung sind (Trainingsraum, Büro, Lager), soll der RSV Vaihingen einen Baukostenzuschuss im Rahmen der Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung erhalten. Mittel sind durch gesonderten förmlichen Beschluss aus dem hierfür vorgesehenen investiven Budget beim Amt für Sport und Bewegung zu gegebener Zeit bereitzustellen.

Weiteres Verfahren

Die Umsetzung der Konzeption zur Verlagerung des RSV Vaihingen soll in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Verein erfolgen. Erste Informationsgespräche der Sportverwaltung haben auch mit den Vereinen des Sportforums Vaihingen-West bereits stattgefunden, die der Verlagerung des RSV Vaihingen ebenfalls zustimmen.


Finanzielle Auswirkungen

Entsprechend einer vorläufigen groben Kostenschätzung durch die Firma Drees & Sommer AG belaufen sich die Kosten für ein neues Funktionsgebäude des RSV Vaihingen auf ca. 937.000 EUR brutto. Die Aufwendungen für den Ersatz des Bestandes belaufen sich dabei auf ca. 713.200 EUR. Auf die Realisierung des zusätzlichen Bedarfs entfallen ca. 223.800 EUR. Hierfür kann voraussichtlich entsprechend den Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung ein Zuschuss in Höhe von 50 % der Baukosten gewährt werden. Von den anteiligen Kosten der Erweiterungsmaßnahme hat der Verein ca. 111.900 EUR selbst zu tragen.

Der durch die LHS zu tragende Anteil an den Gesamtkosten aufgrund der Kostenübernahme bei Ersatz des Bestandes sowie des beabsichtigten Baukostenzuschusses beläuft sich gemäß vorläufiger Kostenschätzung demzufolge auf ca. 825.100 EUR und soll entsprechend der vollständigen Realisierung des Vorhabens in 2017 abfließen. Im Haushalt wurden bislang keine Mittel für die Verlagerungsmaßnahmen 2017 eingestellt.

Der Baukostenzuschuss für die über den Bestand hinausgehenden Erweiterung von voraussichtlich 111.900 EUR erfolgt aus der im Teilfinanzhaushalt 520 Amt für Sport und Bewegung veranschlagten Mitteln im Projekt 7.520210 Zuschüsse zu Sportbauvorhaben.
Die für den Ersatz des Bestandes erforderlichen Mittel von voraussichtlich 713.200 EUR werden überplanmäßig aus Zahlungsmittelüberschüssen durch Sperrung der Deckungsreserve (Teilansatz Sachaufwand, im Teilergebnishaushalt 900 Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440, Sonstige ordentliche Aufwendungen) bereitgestellt.

Kostenrisiken für die Wiederherstellung des Bestands können vom RSV Vaihingen bei der Realisierung des Projekts nicht übernommen werden. Risikoeintritte hinsichtlich einer eventuellen Kostensteigerung etc. für den RSV Vaihingen sind unwahrscheinlich, werden aber im Rahmen einer Vereinbarung von der LHS übernommen.

Zunächst muss dem RSV Vaihingen eine erste Rate des Investitionsbeitrages zur Verfügung gestellt werden, um Planungsaufträge bis zur Baureife erteilen zu können. Davon ausgehend, dass die Planung und Steuerung „aus einem Guss“ erfolgen muss, um die zeitlichen Vorgaben (Fertigstellung und Umzug Ende 2017) einhalten zu können, sind die Planungsaufträge zeitnah zu erteilen. Dafür benötigt der RSV Vaihingen in einer ersten Rate 90.000 EUR.

Die im Jahr 2017 zur Finanzierung der ersten Planungsrate benötigten Mittel in Höhe von 90.000 EUR werden als überplanmäßige Auszahlung im Teilfinanzhaushalt 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt-Nr. 7.520210 Zuschüsse zu Sportbauvorhaben, Ausz.Gr. 781 Investitionszuweisungen und Zuschüsse, bereitgestellt.

Die noch im Jahr 2016 vorzunehmende Verfügung der Mittel in dieser Höhe erfolgt durch Inanspruchnahme der bei Projekt-Nr. 7.520135 TV Cannstatt Umbau Tennenplatz veranschlagten Verpflichtungsermächtigung im Wege der Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt.




Beteiligte Stellen

Referat WFB
Referat StU


Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Martin Schairer

Anlagen

Lageplan und Kostenschätzung

<Anlagen>



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