Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
380
1a
VerhandlungDrucksache:
589/2019
GZ:
WFB 9318
Sitzungstermin: 17.07.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:der Vorsitzende, BM Fuhrmann
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Aufstellung Jahresabschluss 2018

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 09.07.2019, GRDrs 589/2019, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Aufstellung des Jahresabschlusses 2018, unter Berücksichtigung der Festlegungen in den nachstehenden Ziffern 1 - 7, wird zugestimmt:

1. Ergebnisrechnung / Verwendung Jahresüberschuss 2018 (Anlage 1)

1.1 Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss
in Höhe von 525,7 Mio. EUR ab:

Ordentliche Erträge
3.719.648.505,17
EUR
Ordentliche Aufwendungen
3.213.824.406,92
EUR
Ordentliches Ergebnis
505.824.098,25
EUR
Außerordentliche Erträge
36.349.528,77
EUR
Außerordentliche Aufwendungen
16.474.114,50
EUR
Sonderergebnis
19.875.414,27
EUR
Jahresüberschuss
525.699.512,52
EUR
nachrichtlich:
konsumtive Ermächtigungsübertragungen 2018
133.885.796,44
EUR
Ergebnisverwendung:
Zuführung Stiftungskapital
-138.004,70
EUR
Entnahme Stiftungskapital
59.184,21
EUR
Summe Veränderungen Basiskapital
-78.820,49
EUR
Zuführung Rücklage Übersch. d. ordentl. Erg.
-505.243.815,39
EUR
Zuführung Rücklage Übersch. d. a.o. Erg.
-19.684.920,50
EUR
Summe Veränderungen Ergebnisrücklagen
-524.928.735,89
EUR
Zuführung zweckgebundene Rücklagen (Stift./Fonds)
-1.065.231,39
EUR
Entnahme zweckgebundene Rücklagen (Stift./Fonds)
373.275,25
EUR
Summe Veränderungen zweckgebundene Rücklagen
-691.956,14
EUR
Gesamtsumme Ergebnisverwendung
-525.699.512,52
EUR

1.2 Der Jahresüberschuss wird im Rahmen der Ergebnisverwendung folgenden passiven Bilanzpositionen zugeführt bzw. entnommen: 2. Bilanz zum 31.12.2018 (Anlage 2)
Immaterielle Vermögensgegenstände
8.907.193,84
EUR
Sachvermögen
4.701.775.182,06
EUR
Finanzvermögen
5.116.898.988,79
EUR
Aktive Rechnungsabgrenzung
551.087.175,46
EUR
Gesamtbetrag auf der Aktivseite
10.378.668.540,15
EUR
Basiskapital
6.019.675.129,83
EUR
Rücklagen
2.719.482.492,56
EUR
Sonderposten
961.699.807,58
EUR
Rückstellungen
417.904.282,16
EUR
Verbindlichkeiten
167.903.103,03
EUR
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
92.003.724,99
EUR
Gesamtbetrag auf der Passivseite
10.378.668.540,15
EUR
3. Gesamtfinanzrechnung 2018 (Anlage 3)

Die Gesamtfinanzrechnung schließt mit einer positiven Änderung des Finanzierungsmittelbestands in Höhe von 389.383.276,82 EUR ab:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
3.618.342.426,78
EUR
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
-3.012.930.423,35
EUR
Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung
605.412.003,43
EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
53.270.558,46
EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-248.015.019,99
EUR
Saldo aus Investitionstätigkeit
-194.744.461,53
EUR
Finanzierungsmittelüberschuss
410.667.541,90
EUR
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen
0,00
EUR
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen
-21.284.265,08
EUR
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
-21.284.265,08
EUR
Änderung Finanzierungsmittelbestand
389.383.276,82
EUR
Nachrichtlich: Ermächtigungsübertragungen 2018
792.027.653,91
EUR
Überschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein-/Auszahlungen
-444.209.727,18
EUR
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
119.955.535,01
EUR
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln
-54.826.450,36
EUR
Endbestand an Zahlungsmitteln
65.129.084,65
EUR





4. Übertragung von Budgetresten (Ermächtigungsübertragungen 2018)

Im Ergebnishaushalt werden zur Übertragung der konsumtiven Budgetreste 2018
in die Ämterbudgets 2019
Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 133.885.796,44 EUR gemäß Anlage 4 zugelassen.

Im Finanzhaushalt werden zur Übertragung der investiven Budgetreste 2018 in die Ämterbudgets 2019 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 658.141.857,47 EUR gemäß Anlage 4 zugelassen.

Die Ermächtigungsübertragungen sind im Jahresergebnis nicht enthalten und belasten künftige Ergebnis- bzw. Finanzhaushalte und verringern den Finanzierungsmittelbestand entsprechend.

5. Im Haushaltsplan 2018 wird folgende über- und außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung zugelassen:
Die Finanzierung der Mehraufwendungen erfolgt wie in der Begründung angegeben (vgl. Seite 12).

6. Mittelumsetzungen vom Finanz- in den Ergebnishaushalt

Aufgrund der Ziffern I.4 und I.5 der Haushaltsvermerke im Doppelhaushaltsplan 2018/2019 werden vom Finanzhaushalt in den Ergebnishaushalt Mittel wie folgt umgesetzt:

- Ziffer I.4 in Höhe von 23.568.788,61 EUR
(Umsetzung von Investitionsmitteln zur Deckung von Mehraufwendungen für Instandhaltungs-/Unterhaltungsmaßnahmen und den Erwerb von beweglichem Sachvermögen)

- Ziffer I.5 in Höhe von 25.265.190,29 EUR
(Umsetzung von in Pauschalen veranschlagten Mitteln)

Den entsprechenden Mehraufwendungen wird zugestimmt.

7. Gliederungstiefe Planvergleich nach § 51 GemHVO Der Planvergleich des Jahresabschlusses nach § 51 GemHVO wird weiterhin bis zur Gliederungsebene der Teilhaushalte und mindestens nach der Gliederung der §§ 2 - 4 GemHVO aufgestellt.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Die Anträge Nr. 239/2019 vom 18.07.2019 der CDU-Gemeinderatsfraktion und Nr. 240/2019 vom 17.07.2019 der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS sind dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Dieser Tagesordnungspunkt wird einem Vorschlag von StR Sauer (CDU) entsprechend gemeinsam mit folgenden Tagesordnungspunkten aufgerufen:

- TOP 1b "Zwischenbericht zur Finanzlage 2019", heutige öffentliche NNr. 381
- TOP 1c "Bericht zu den Eckdaten zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2020/2021", heutige öffentliche NNr. 382
- TOP 1d "Weltklima in Not - Stuttgart handelt Aktionsprogramm Klimaschutz", heutige öffentliche NNr. 382a.

Die Aussprache ist nachstehend wiedergegeben.

Einführung

Von OB Kuhn wird zum Jahresabschluss 2018 grundsätzlich angemerkt, der Jahresüberschuss belaufe sich auf 525,7 Mio. € (Ansatz: 64,3 Mio. €). Dieser hohe Überschuss begründe sich durch die wirtschaftliche Entwicklung. Ein Teil des Überschusses, nämlich der Betrag von 168,9 Mio. €, resultiere aus der Abrechnung des Garantieüberschusskontos bei der LBBW (Sealink-Portfolio). Als Oberbürgermeister freue er sich sehr über dieses gute Ergebnis. Hinweisen müsse er aber darauf, dass es einige Anzeichen einer konjunkturellen Eintrübung gebe. Daher sollte nicht davon ausgegangen werden, dass sich die Ära hoher Jahresüberschüsse fortsetze. Für die Einnahmenseite der Stadt sei beispielsweise die Gewinnwarnung des Daimler-Konzerns ein Signal. Zwar sollten Krisen nicht herbeigeredet werden, aber es müsse Kenntnis darüber bestehen, dass solche Jahresüberschüsse nicht automatisch in den kommenden Jahren erwartet werden könnten. Diese Mahnung wolle er, bevor er BM Fuhrmann das Wort erteile, vorab formulieren.

Zu der Formulierung der Finanzverwaltung zum Jahresabschluss 2018 auf Seite 7 der GRDrs 589/2019 "Der Jahresabschluss 2018 kann als gut bewertet werden", die der Oberbürgermeister zitiert hat, erklärt BM Fuhrmann zu Beginn seines Sachvortrages, diese Formulierung empfinde er als Beispiel für die solide und verantwortungsbewusste Arbeit der Stadtkämmerei, für deren Arbeit er sich mit Nachdruck bedankt. Danach fährt er fort, ohne den erwähnten Sealink-Sondereinfluss betrage der Überschuss 356,8 Mio. € (ordentliches Ergebnis 336,9 Mio. €). Im Jahr 2017 habe der Überschuss 382,7 Mio. € betragen (Plus gegenüber 2018: 26 Mio. €).

Der gute Jahresabschluss begründe sich im Wesentlichen durch höhere Steuererträge (über Plan 103,2 Mio. €/davon Gewerbesteuer 90,6 Mio. €), die laufenden Zuweisungen (120,7 Mio. €, insbesondere 14,3 Mio. € Kleinkindförderung, 41,2 Mio. € Schlüsselzuweisungen, 17,3 Mio. € Verkehrslastenausgleich, 39,3 Mio. € Grunderwerbsteuer), sonstige Erträge 79,2 Mio. € (9,4 Mio. € Auflösung von Rückstellungen und Wertberichtigungen auf Forderungen, 8,2 Mio. € Säumniszuschläge, 12,3 Mio. € Nachforderungszinsen im Bereich der Gewerbesteuer). Den Erträgen stünden ordentliche Aufwendungen gegenüber (ca. 72,7 Mio. € höher als im Ansatz vorgesehen, insbesondere 114,6 Mio. € Transferaufwendungen, 74,4 Mio. € Zuweisungen/Zuschüsse für laufende Zwecke, 21,5 Mio. € Gewerbesteuerumlage (aufgrund von Mehrerträgen bei der Gewerbesteuer), 34,3 Mio. € Finanzausgleichsumlage). Diesen Posten stünden wiederum Minderaufwendungen entgegen (z. B. 17,2 Mio. € Betriebskostenpauschale aufgrund aktueller Entwicklung im Flüchtlingsbereich, 13,7 Mio. € planmäßige Abschreibungen). Zudem wolle er an dieser Stelle auf die konsumtiven Ermächtigungsübertragungen hinweisen (133,9 Mio. € - durch Verzug konnte der Mittelabfluss nicht mehr im Jahr 2018 erfolgen). In der Summe ergebe sich ein ordentliches Ergebnis in Höhe von 505,8 Mio. € (Sonderergebnis 19,9 Mio. €).

Zur Zusammensetzung des Sonderergebnisses nennt er bei den Erträgen 28,4 Mio. € aus Veräußerungen von Grundvermögen über Buchwert und bei den Aufwendungen vor allem 7,2 Mio. € außerplanmäßige Abschreibungen auf "Dauerverlustbeteiligungen" (davon Objektgesellschaft Hans-Martin-Schleyer-Halle und Neue Arena 1,2 Mio. €, Klinikum Stuttgart 0,4 Mio. € und Bäderbetriebe 5,6 Mio. €).

Dies ergebe ein Gesamtergebnis von 525,7 Mio. €.

Bekanntlich, so BM Fuhrmann zum Thema Schuldenstand, sei die Stadt zum 31.12.2018 schuldenfrei geworden. Den Schuldenstand der Eigenbetriebe beziffert er auf 365,8 Mio. € (minus 28,9 Mio. €). 278 Mio. € entfielen auf Tiefbauamt/SES und knapp 30 Mio. € auf AWS. Beide Betriebe seien gebührenfinanziert.

Zu den Folgen dieses guten Jahresabschlusses verweist er auf den Gemeinderatsbeschluss zur Grundsteuer (Hebesatzreduzierung von 520 auf 420 Punkte). Die Finanzverwaltung werde nach der Sommerpause eine Änderungssatzung vorlegen. Aus dieser werde sich ein Minus bei der Grundsteuer B von 28,5 bis 30 Mio. € ergeben.

Zu den davon-Positionen habe die Verwaltung einen Vorschlag unterbreitet, auf den der Oberbürgermeister nachfolgend noch eingehen werde. Im Wesentlichen beinhalte dieser Vorschlag 175 Mio. € für die kulturelle Infrastruktur, 20 Mio. € entsprechend Gemeinderatsbeschlusslage für die Radinfrastruktur, rund 200 Mio. € für einen Klimaschutzfonds des Oberbürgermeisters.

An dieser Stelle wolle er noch auf einen Aspekt hinweisen, der nicht vergessen werden sollte. Die Berechnung der Mehrkosten laufender, bereits beschlossener Projekte zeige, dass bis 2025 mit Mehrkosten in Höhe von 302 Mio. € gerechnet werden müsse. Davon entfielen auf das Jahr 2020 47,2 Mio. € und auf das Jahr 2021 62,4 Mio. €. Der Doppelhaushalt 2020/2021 werde also mit knapp 109 Mio. € betroffen sein.

Insgesamt, und damit wendet sich der Finanzbürgermeister dem Finanzzwischenbericht zu, könne für 2019 mit einem positiven Ergebnis in Höhe von 70,5 Mio. € gerechnet werden. Dies sei auf den erwähnten Rückgang bei der Grundsteuer B und auf einen gesehenen Rückgang bei der Gewerbesteuer (8,4 Mio. €) zurückzuführen. Bei dem vorsichtig geschätzten Gemeindeanteil an der Einkommensteuer rechne die Finanzverwaltung für das Jahr 2019 nicht mit einer Veränderung. Allerdings werde mit einer einmaligen Erhöhung um 138 Mio. € des landesweiten Aufkommens beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, einem Anstieg bei der Grunderwerbsteuer (25 Mio. €) und für die Kleinkindbetreuung (knapp 26 Mio. €) gerechnet.

Aufgrund dieser Zahlen lasse sich eine Tendenz erkennen, die sich letztendlich auf die Eckdaten zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2020/2021 auswirke. Bei jedem der seit April/Mai geführten Budgetgespräche habe er stets Perikles wie folgt zitiert: "Es kommt nicht darauf an, die Zukunft vorauszusagen, sondern darauf, auf die Zukunft vorbereitet zu sein". Momentan stehe der städtische Haushalt vor der schwierigen Ausgangslage, dass die Zukunft nicht vorhergesagt werden könne. Bei all seinen Gesprächen mit Wirtschaftsvertretern zeige sich, dass sich mit dieser Problematik auch die Wirtschaft konfrontiert sehe. Aufgabe der Finanzverwaltung sei es, bezogen auf den künftigen Doppelhaushalt 2020/2021 Vorzeichen zu registrieren und sich vorzubereiten. Die wirtschaftliche Situation sei schwierig. Themen wie Brexit, US-Handelspolitik, Dieselaffäre, struktureller Wandel in der Automobilindustrie, Umsetzung riesiger Projekte in die Digitalisierung, Klimaschutz, Mobilität, Wohnungsbau, Bildung, Kinderbetreuung sowie kulturelle und soziale Themen, all diese Herausforderungen belasteten den Etat. Von daher müsse bei den kommenden Haushaltsplanberatungen versucht werden, verlässlich und zukunftsorientiert zu agieren.

Dass die Gewerbesteuervorauszahlungen rückläufig seien, sei ein Fakt. Die Unternehmen hätten bereits reagiert und Anpassungen vorgenommen. Deshalb habe die Verwaltung die Eckdaten bei den Gewerbesteuereinnahmen reduziert. Im Jahr 2020 belaufe sich die Anpassung im Vergleich zum Planansatz auf minus 40 Mio. € und im Jahr 2021 auf minus 65 Mio. €. Zwar könne gesagt werden, die Verwaltung sei hier zu vorsichtig, aber die Verwaltung sehe diese Vorgehensweise als richtig an. Insgesamt werde im Jahr 2020 mit einem Ergebnis von 70 Mio. € und im Jahr 2021 von 61,3 Mio. € gerechnet, wobei einige Punkte aus den Budgetgesprächen noch nicht abschließend geklärt seien. Des Weiteren müssten noch die Punkte aus der grünen Liste besprochen werden.

Der Vorsitzende führt zum Themenkomplex davon-Rücklagen fort, für die Radinfrastruktur werde wie bereits erwähnt vorgeschlagen, 20 Mio. € einzustellen. Für die kulturelle Infrastruktur (Opernsanierung, Lindenmuseum, neuer Konzertsaal u. a. wie z. B. Film- und Medienhaus) solle der Sealink-Sondereffekt (169 Mio. €) verwendet werden. Weiter schlage er vor, 200 Mio. € in eine davon-Rücklage zu verschieben, um einen Klimaschutzfonds aufzulegen. Letzten Endes bedeuteten davon-Rücklagen eine Art Mittelreservierung für die genannten Zwecke. Wenn sich Projekte konkretisierten, müssten diese dennoch durch den Gemeinderat beschlossen werden.

Zu dem Aktionsprogramm Klimaschutz gebe es eine Vorgeschichte. Die Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS habe einige Wochen vor der letzten Gemeinderatswahl beantragt, dass Stuttgart den Klimanotstand ausrufen solle. In einer dazu im Verwaltungsausschuss (08.05.2019) stattgefundenen Diskussion habe er vorgeschlagen, zunächst zu klären, was die Stadt an Maßnahmen machen wolle, bevor entschieden werde, ob der Klimanotstand in Stuttgart ausgerufen werden solle. Die Stadt Konstanz habe diesen Notstand ausgerufen und dazu eine Vorlage vorgelegt, die zum Inhalt habe zu prüfen, welche Schritte unternommen werden könnten. Allerdings seien dies Dinge, die die Stadt Konstanz prüfen wolle, die in anderen Städten wie Mannheim, Heidelberg, Stuttgart, Karlsruhe und Freiburg schon längst umgesetzt seien. Daher habe er sich dafür ausgesprochen, dass als Erstes aufgezeigt gehöre, was zusätzlich zu den bereits beschlossenen Maßnahmen zu tun sei.

OB Kuhn verweist in diesem Zusammenhang auf das im Jahr 2015 durch die Staaten der UNFCCC (United Nations Framework Convention on Climate Change/Rahmen-übereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen) in Paris vereinbarte Ziel, die globale Erwärmung auf weniger als 1,5 Grad Celsius bis zum Jahr 2100 gegenüber dem Niveau vor Beginn der Industrialisierung zu begrenzen. Dieses Ziel bedeute, dass die Länder der Erde, und allen voran die Industriestaaten, ihre Aktivitäten für mehr Umweltschutz beschleunigen müssten, und zwar nicht erst ab dem Jahr 2050. Die Klimaereignisse würden ja bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr in Abrede gestellt. So würden beispielsweise die Permafrostböden auftauen, und dadurch komme zusätzliches Methan in die Atmosphäre. Die Position "jetzt muss gehandelt werden" der Fridays for Future-Bewegung sei völlig zutreffend. In diesem Zusammenhang hätten BM Pätzold und er dieses Aktionsprogramm vorgeschlagen. Die Programminhalte würden im Herbst im UTA, aber auch im neuen Klimaschutzausschuss diskutiert. Wie diesbezüglich vorgegangen werde, wolle man noch klären. Für weitere Vorschläge sei er offen. Die Zahl 200 Mio. € sei natürlich eine gegriffene Zahl, aber nicht willkürlich gegriffen. Bezüglich des CO2-Ausstoßes stehe Stuttgart als Industriestandort ziemlich gut da (Reduzierung im Jahr 2017 um 31 % gegenüber 1990). Um das Ziel 2030 zu erreichen, müsse Weiteres in großem Umfang geschehen. Die Zahlen basierten auf CO2-Emissionen, die auf dem Stuttgarter Stadtgebiet entstanden seien. Nicht enthalten sei der Flughafen. Für die Bereiche Energie, Verkehr und Ernährung (z. B. Kita-Kantinen) würden in diesem Aktionsprogramm Vorschläge gemacht. Enthalten seien bereits beschlossene, aber noch nicht umgesetzte Punkte, aber auch neue Dinge (z. B. bei Neubauten städtischer Gebäude Plusenergiestandard, klimaneutrale Sanierungen städtischer Gebäude). Damit, und dies gelte auch für die SWSG, seien erheblich zusätzliche Gelder verbunden, aber damit würden klimaschutzrelevante Ergebnisse erreicht. Dies mit entsprechenden Finanzmitteln zu unterfüttern, werde nicht einfach sein. Weiter sollen alle Schulen PV-Anlagen erhalten. Wenn sich dafür eine Schule, deren Dachflächen verschattet seien, nicht eigne, müsse dies begründet werden. In einem solchen Fall müsse dann gefragt werden, was ersatzweise getan werden könne, um Klimaneutralität zu erreichen. Während das Jahr 2018 bezüglich neuer PV-Anlagen ein schlechtes Jahr gewesen sei, könnten im laufenden Jahr 40 bis 50 neue Anlagen auf Schuldächern aufgestellt werden. Angesichts der Vielzahl an Punkten, die im Energiesektor bedeutsam seien, wolle er auf diese nicht im Detail eingehen. Im Aufsichtsrat der Stadtwerke Stuttgart (SWS) - den SWS komme bei diesen Umsetzungen eine zentrale Rolle zu - sei bereits thematisiert worden, dass es zu wenig PV-Anlagen/Speichermöglichkeiten in Verbindung mit Elektromobilität auf privaten Dächern gebe. Hier wolle man zusätzlich die Speichertechnologien fördern. Dafür benötigten die SWS zusätzliche Gelder.

Viele wichtige Aufgabenstellungen gebe es im Bereich des Verkehrs. Insbesondere sei hier der Ausbau der SSB zu nennen. Dafür müssten ebenfalls zusätzliche Mittel eingeplant werden. Im Übrigen sei er der Meinung, dass die Stadt gegenüber dem Land bezüglich einer Nahverkehrsabgabe den Druck steigern sollte. Dass dieses Instrument dann angewendet werde, sei ja damit noch nicht gesagt.

Weitere wichtige Themen seien die City-Logistik und die Umsetzung einer lebenswerten autofreien Innenstadt. Im Prinzip besage ja ein Beschluss des Rates, dass eine autofreie Innenstadt gewollt werde. Angesichts der in der Innenstadt befindlichen Parkhäuser dürften nur die Autos in die Stadt fahren, die diese Parkhäuser dann auch nutzten. In die Umsetzung werde bereits in der Eberhardstraße gegangen, und schon jetzt zeige sich, dass dies eine Aufwertung für das Quartier und die dortigen Geschäfte bringe. Solche Maßnahmen seien natürlich ebenfalls mit Kosten verbunden.

Zum Flughafen habe er die Frage gestellt, ob eigentlich Flüge nach München und Frankfurt trotz der guten Schienenverbindungen angeboten werden müssten. Die Geschäftsführerin des Flughafens habe dies bejaht. Er geht davon aus, dass dieses Thema erörtert werden wird. Der Luftverkehr sei schließlich ein wesentlicher CO2-Emittent. Im genannten Programm sei diesbezüglich vorgesehen, dass alle Flüge des Gemeinderats und der Verwaltung wenigstens bei Atmosfair verrechnet würden, sodass positive Investitionen möglich würden. Bis Kerosin durch Biokraftstoff ersetzt werden könne, werde noch Zeit vergehen, aber in diese Richtung müssten Fortschritte erreicht werden. Der FSG-Aufsichtsrat teile dies einvernehmlich.

Außer Frage stehe, dass der Anteil von regionalen und saisonalen Nahrungsprodukten, auch von Bioprodukten gesteigert gehöre. Zu bedenken gibt er, Bioprodukte hätten durch weniger Düngen einen geringeren Energieeintrag.

Auf der Seite 5 des Aktionsplans schlage er zudem stadtpolitische Dinge vor, die in der Logik "schnellere Klimaschutzmaßnahmen ermöglichen" sehr bedeutsam seien. So müsse bei allen relevanten Themen vorab die Klimaschutzfrage berücksichtigt werden. Angeregt werde ein jährlicher Bericht gegenüber dem Gemeinderat und der Bevölkerung über das Erreichte. Dieses relevante Thema werde so stets zur Diskussion stehen.

Das Aktionsprogramm solle auch den Aspekt Hitzeschutz berücksichtigen. Das grüne Infrastrukturthema aus den letzten Etatberatungen sei fortzusetzen. BM Pätzold habe er gebeten zu erheben, wo in der Innenstadt die 20 heißesten Stellen seien. Dazu werde derzeit zur Entscheidung im Herbst eine Vorlage ausgearbeitet, was an diesen 20 Stellen unternommen werden müsse, damit durch mehr Grün und mehr Wasser die Abkühlung/Verdunstung gesteigert werde. Dabei werde es sich stets um Eingriffe in den Status quo handeln. Da dann z. B. im Stuttgarter Westen sehr schnell bestehende Infrastruktur tangiert werde, handle es sich um keine gemütlichen Themen. Angesichts der städtischen Aufgabenstellung, zu schauen, dass für die Menschen auch in heißen Sommern die Hitze erträglich bleibe, sei dies jedoch ein hochrelevanter Ansatz.

Weiter entscheidend sei die auf Seite 5 unten des Plans erwähnte Einrichtung eines Innovationsrates mit den Stuttgarter Forschungseinrichtungen und Architekten. Dort müsse dann konkret die Frage gestellt werden, welche dieser Einrichtungen in der Stadt Stuttgart erste Pilotanwendungen durchführen könne. Zwar sei Stuttgart in Europa einer der größten Forschungsstandorte für Klimaschutz, Photovoltaik, Speichertechnik und Festkörperphysik, skurril sei jedoch, dass bislang die Anwendung von Forschungsergebnissen nicht systematisch organisiert sei. Dieses müsse sich ändern, nicht weil zu Beginn solcher Projekte große CO2-Reduzierungen gelingen, sondern da es sich um innovative Projekte handle, die in Stuttgart auch zu Arbeitsplätzen analog Startups führen könnten.

Auf Seite 6 seien die Forderungen an das Land und den Bund aufgeführt. Er meine, so vorzugehen sei insbesondere beim Klimaschutz notwendig. Beim Land habe er formuliert, dass sich die SSB-Bezuschussung wieder verändern müsse; in großen Städten seien schließlich Investitionen für große Verkehrsprojekte in der Relation viel teurer als im ländlichen Raum. Wenn das Land auf 30 %-Förderung gehe, könnten zwar von dort mehr Projekte gefördert werden, aber die Städte erklärten übereinstimmend - und hier würden Karlsruhe, Ulm, Mannheim und Stuttgart an einem Strang ziehen -, dass angesichts der immensen Investitionen für eine neue Stadtbahnlinie neue Förderverhältnisse benötigt würden. Zur Nahverkehrsabgabe habe er das Nötige bereits gesagt.

Beim Bund sei wichtig, dass von dort der Deckel/die Beschränkung für Photovoltaik verändert werde. Hierfür bitte er um Unterstützung der Kommunalpolitik. Benötigt werde ebenfalls eine CO2-Bepreisung. Stuttgart, so seine Position, könnte sich der Forderung "CO2-Bepreisung mit sozialem Ausgleich" des Deutschen Städtetages anschließen.

Über das im Aktionsplan enthaltene Thema "Tempo 130" könne natürlich diskutiert werden.

Der Aktionsplan solle also auf zusätzliche Maßnahmen abzielen. Der Überschriftsteil des Aktionsplans "… Stuttgart handelt" sei so zu verstehen, dass Stuttgart solche zusätzlichen Maßnahmen als Schwerpunkt angehen wolle. Damit schließt er seine Begründung ab, weshalb die Schaffung einer davon-Rücklage für einen Klimaschutzfonds im Umfang von 200 Mio. € aus seiner Sicht sinnvoll ist. Klargestellt wird von BM Fuhrmann, dass bei der Berechnung der davon-Rücklagen nicht der gute Jahresabschluss, sondern die Liquidität die Basis war (s. Anlage 6 der GRDrs 589/2019). Die Finanzverwaltung habe einen Rahmen für die davon-Rücklagen in Höhe von 398,2 Mio. € errechnet.

Aussprache

StR Kotz (CDU), StR Winter (90/GRÜNE), StR Körner (SPD), StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS), StRin von Stein (FW), StR Dr. Oechsner (FDP) und StR Brett (AfD) sowie Herr Brause (GPR) bedanken sich für den sehr guten Jahresabschluss. StR Körner spricht jedoch von einem zwiespältigen Ergebnis. Der Jahresabschluss komme durch eine starke Vernachlässigung städtischer Kernaufgaben (z. B. Unterhaltung von Schulgebäuden) zustande. Für ihn ergibt sich der Eindruck, dass in vielen Bereichen der Stadtverwaltung organisatorischer Handlungsbedarf besteht. Nach Einschätzung von StR Rockenbauch steht die Landeshauptstadt (LHS) vor großen Herausforderungen. Allerdings verfüge die Stadt, und dies sei eine Besonderheit, über alle Mittel, diese zu lösen. Allein der politische Wille fehle. Bisher sei es nicht gelungen, die LHS mit den erforderlichen Strategien und dem notwendigen kompetenten Personal leistungsfähig aufzustellen. Die Höhe der Ermächtigungsübertragungen ist für ihn Indikator dafür, dass es nicht gelingt, Gemeinderatsbeschlüsse umzusetzen. Sinngemäß äußert sich StRin von Stein. In puncto Stellenbedarf nennt sie insbesondere das Schulverwaltungsamt. Für OB Kuhn gibt es unbestritten in den Bereichen Schulverwaltungs- und Hochbauamt Personalengpässe. Es gehörten aber ebenfalls die Engpässe bei der Bauwirtschaft erwähnt. Darüber, ob es künftig wieder günstigere Kapazitäten bei der Bauwirtschaft gebe, könne in den Etatberatungen gesprochen werden.

StR Kotz zeigt sich erfreut, dass aufgrund des positiven Jahresabschlusses 2018 die sogenannte intelligente Grundsteuer für das Jahr 2020 erneut greift. Zu hoffen sei, dass es eine weitere Absenkung der Grundsteuer durch den Jahresabschluss 2019 geben könne. Als erforderlich bezeichnet StR Körner Überlegungen zu Erleichterungen für die Bürgerschaft und die Wirtschaft. Für ihn ist eine Reduzierung des Grundsteuerhebesatzes eine ungerechte Steuersenkung. Während eine einzelne Mieterin um ca. 10 €/ Jahr entlastet werde, profitierten Unternehmen wie Daimler und Bosch von diesem Schritt in Höhe von ca. 10 Mio. €/Jahr. An die Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN gewandt spricht er darüber hinaus von der unökologischsten Steuersenkung, die man sich vorstellen kann. Belohnt würden diejenigen, die viel Fläche im Stadtgebiet verbrauchten. Entlastet gehörten diejenigen Gruppen, die es nötig hätten (z. B. Familien). Familien mit FamilienCard sollten nach Meinung seiner Fraktion für ihre Kinder keine Kitagebühren mehr bezahlen. Ebenfalls gegen ein Absenken der Grundsteuer spricht sich StR Rockenbauch aus. Diese Mittel sollten in die Bereiche Bildung, frühkindliche Bildung und Erziehung fließen. Seine Fraktionsgemeinschaft wünsche sich, die Kitagebühren um 30 Mio. € abzusenken.
Von dem Beschluss zur intelligenten Grundsteuer, so der Vorsitzende, sei er wie der damalige Finanzbürgermeister bekanntlich nicht begeistert gewesen. Dieser Beschluss sei das Ergebnis eines Bündnisses von Fraktionen im vorletzten Doppelhaushalt. Die Verwaltung setze diesen Beschluss um. Die Frage in den kommenden Etatberatungen werde sein, ob dieses Bündnis Bestand habe. Mit eingearbeitet werden müsse in diese Thematik die Grundsteuerreform des Bundes. Je nachdem, welches Modell verfolgt werde, ergebe sich ein erheblicher Verwaltungsaufwand. Spätestens im Jahr 2024 müsse die Vorgehensweise geklärt sein. In den kommenden Haushaltsplanberatungen wolle er gerne mit dem Gemeinderat über die im Raum stehenden Modelle und deren Auswirkungen sprechen.

StR Kotz bezieht sich im weiteren Verlauf einerseits auf die rd. 1 Mrd. € in davon-Rück-lagen sowie darauf, dass diese Mittel nicht zuletzt angesichts der damit verbundenen langfristigen Projekte nicht in den nächsten zwölf Monaten abfließen, und andererseits auf die zumindest 365 Mio. € an Kapitalmarkt-Darlehen der städtischen Eigenbetriebe. Diesbezüglich stelle sich die Frage, ob es mit der hohen städtischen Liquidität nicht die Möglichkeit gebe, diese Fremddarlehen ein Stück weit in innere Darlehen umzuorganisieren. So könnten die Eigenbetriebe von ihren Zinslasten, aber auch die Bürgerschaft entlastet werden. Zumindest müssten dann die Eigenbetriebe, auch dies wäre eine sinnvolle Lösung, Zinsen nicht mehr an Banken, sondern an den städtischen Haushalt entrichten. Schließlich könne die städtische Liquidität in der derzeitigen Niedrigzinsphase nicht zinsbringend angelegt werden. StR Körner erachtet die hohe Liquidität als problematisch (2,6 Mrd. € Liquidität in 2018 im städtischen Haushalt plus 400 Mio. € SVV-Kapital). Bei 0 % Zinsen bedeute dies bei einer Jahresinflationsrate in Höhe von ca. 2 % einen strukturellen Verlust in Höhe von ca. 60 Mio. €/Jahr. Für StR Körner bietet der Jahresabschluss 2018 die Chance, einen Weg zu finden, um gravierende finanzpolitische Herausforderungen bei den Beteiligungsunternehmen in den Griff zu bekommen. Entsprechende Überlegungen sind für StRin von Stein gerechtfertigt, und StR Dr. Oechsner erklärt sich analog StR Körner, Überlegungen sollten dazu angestellt werden, wie das SVV-Kapital stärker gewinnbringend eingesetzt werden kann. Derzeit seien die internationalen Finanzmärkte kein guter Partner. Für StR Brett hat der Schuldenabbau bei den Eigenbetrieben Vorrang vor der Bildung von Rücklagen. Von BM Fuhrmann wird zu den kommenden Haushaltsplanberatungen eine Vorlage mit Vorschlägen der Verwaltung zum Umgang mit der hohen Liquidität angekündigt.

Für StR Kotz zeigen sich deutliche Signale einer wirtschaftlichen Eintrübung. Die weitere Entwicklung müsse genau verfolgt werden. In den Eckpunkten für die Haushaltsjahre 2020/2021 gehe die Verwaltung davon aus, dass weiterhin keine Kredite benötigt würden. Allerdings sei der Gewerbesteueransatz in beiden Jahren um 100 Mio. € gekürzt worden. Betont wird von StR Winter, auch seine Fraktion sehe Zukunftsrisiken. Für den Zeitraum des nächsten Doppelhaushalts, also für die Jahre 2020/2021, geht BM Fuhrmann von geänderten Vorzeichen bei den Steuereinnahmen aus. Zudem weist er auf die deutlich angestiegenen Personalkostenansätze im Eckpunktepapier hin. Er ergänzt, da die Budgetgespräche noch nicht abgeschlossen seien, würden sich diese Ansätze noch weiter erhöhen.

Bezogen auf die Verwendung des Jahresüberschusses begründet StR Kotz eingehend den Antrag Nr. 239/2019. Zustimmend zu den von der Verwaltung vorgeschlagenen davon-Rücklagen äußert sich StR Winter. Positiv zu der Erhöhung der Rücklage der kulturellen Infrastruktur um 175 Mio. € artikulieren sich StR Kotz, StR Winter, StR Körner und StRin von Stein. Da für kulturelle Großprojekte, wie Opernsanierung und Lindenmuseum, noch keine Zeitpläne vorliegen, regt StR Rockenbauch an, für diesen Bereich lediglich 75 Mio.€ zurückzulegen. Die restlichen 100 Mio. € sollten dafür verwendet werden, dass die Landeshauptstadt bereits ab 2020 im ÖPNV in ein 365-€-Ticket einsteigt. Langfristig müsse sich dieses Ticket durch eine Nahverkehrsabgabe, in welcher Form auch immer, finanzieren.

Zu der davon-Rücklage für das Klinikum Stuttgart äußert sich StR Körner positiv. Trotz der befürchteten wirtschaftlichen Eintrübung und des damit zurückgehenden Gewerbesteueraufkommens geht er von einem strukturellen Überschuss des Stadthaushalts in Höhe von aktuell mindestens 100 Mio. € aus. Dieser gehöre sinnvoll z. B. zur Stärkung des städtischen Personals eingesetzt, um die städtischen Kernaufgaben nicht weiter zu vernachlässigen. Unumgänglich sei, einen 2. Stellenhaushalt zu beschließen. Hierbei nennt er das Schulverwaltungsamt, ungefähr 100 Stellen bei der IT-Verwaltung sowie eine gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di auszuhandelnde Ballungsraumzulage für alle städtischen Beschäftigten bis zur Entgeltgruppe TVöD EG 12/EG 13. In München werde die dort bereits existente Ballungsraumzulage jetzt noch deutlich erhöht. Die SPD-Gemeinderatsfraktion stelle sich eine Zulage in Höhe von 200 €/Beschäftigten/ Monat vor. Stellenschaffungen alleine reichten nicht aus, da, um Stellenbesetzungen überhaupt realisieren zu können, mehr vergütet werden müsse als derzeit.

Nach Auffassung von StR Rockenbauch muss darüber nachgedacht werden, die Stadtverwaltung wieder von der Idee, dass der Markt alles besser machen kann, unabhängiger zu machen. Dabei bezieht er sich auf Probleme, Unternehmen für Arbeiten an Kindertagesstätten, Schulen, Radwegen etc. gewinnen zu können. Um die erforderliche Transformation zu erreichen, müsse grundsätzlich beim städtischen Personal über Personalgewinnungs- und -erhaltungsmaßnahmen nachgedacht werden. Schon zu den letzten Etatberatungen habe seine Fraktionsgemeinschaft, nicht zuletzt um sich auf den demografischen Wandel vorzubereiten, ein Stellenschaffungsprogramm in Höhe von 50 Mio. € (1.000 Stellen) beantragt. Eine Ballungsraumzulage sei bereits in der Vergangenheit beantragt worden, damals in einer Höhe von 180 €/Monat/Mitarbeiter. Über die Höhe dieser Zulage werde man sich einigen können.

Für StRin von Stein sind städtische oder gemeinnützige Unternehmen nicht per se ein Garant für vernünftiges Wirtschaften. Als Mär bezeichnet StR Dr. Oechsner, dass sich alles dann schneller umsetzen lässt, wenn die Stadt durch eigenes Personal die Umsetzung veranlasst. Falsch sei die Annahme, durch Personalaufbau zu einem besseren Mittelabfluss zu kommen. In Zeiten von Vollbeschäftigung gebe es nun mal Personalgewinnungsschwierigkeiten. Seitens des GPR widerspricht Herr Brause, indem er anmerkt, es gebe durchaus genügend Stellensuchende, allerdings würden sich diese nicht auf städtische Stellen bewerben. Versucht werden müsse, dieses in den nächsten Etatberatungen anzugehen. Eine Ballungsraumzulage würde rd. 22 Mio. €/Jahr an Kosten nach sich ziehen. Dies wäre günstiger als Bonus-Zahlungen in privaten Unternehmen wie Mercedes oder Porsche.

Um den ÖPNV mindestens in der derzeitigen Qualität zu erhalten, fordert StR Kotz, der SSB neben dem jährlichen Defizitausgleich 25 Mio. €/Jahr zur Verfügung zu stellen. Laut StR Körner schlägt die SPD-Gemeinderatsfraktion 100 Mio. € aus dem städtischen Haushalt als Zuschuss für die SSB ausschließlich zum Erhalt der Gleisinfrastruktur vor. Diesen Erhalt bezeichnet er ebenfalls als städtische Kernaufgabe. Wenn der SSB über zehn Jahre jährlich ein Zuschuss in Höhe von 10 Mio. € für Gleiserneuerungen gewährt würde, reduzierte sich das SSB-Defizit um 10 Mio. €/Jahr. Dies lasse sich aus davon-Rücklagen finanzieren. Dazu, wie dies in den Rücklagen dargestellt werden soll, kündigt er einen Vorschlag an. Dann würde sich das SSB-Defizit in einer Größenordnung bewegen, die noch "halbwegs" aus SVV-Erträgen finanziert werden könnte. Perspektivisch müsse es der Stadt gelingen, das SVV-Vermögen in ertragbringende Investitionen der Stadtwerke Stuttgart (SWS) zu investieren. Heute werde dieses SVV-Geld auf den internationalen Kapitalmärkten investiert, mit einer überschaubaren Rendite. Andererseits investierten die SWS in erneuerbare Energien in einem so geringen Umfang wie noch nie. Der Umstieg aus der Windkraft in urbane Energiesysteme sei noch nicht geschafft. Entsprechende zusätzliche Investitionen müssten über die SVV erfolgen. Damit könnte ein Teil der Probleme auch bei den SSB gelöst werden. Dabei handle es sich um Klimaschutz par excellence. Die Verdoppelung der SSB-Fahrgastzahlen sei ein gutes Ziel, aber dafür müsse auch in Erneuerungen investiert werden.

Angesichts der kommenden Transformationsaufgaben gehören für StR Dr. Oechsner insbesondere im Bereich des ÖPNV lukrative Angebote geschaffen, um den Menschen den Umstieg auf den ÖPNV zu erleichtern. Dazu gehöre der Ausbau des ÖPNV. Nur dann könne das Verbrennen fossiler Energien durch Kraftfahrzeuge reduziert werden.

Ein Ausbau des ÖPNV muss für StR Brett durch eine bessere städtische Bezuschussung flankiert werden. So könnten in der Folge Verkehrsprobleme gelöst werden.

StR Körner plädiert dafür, die städtischen Liegenschaften insgesamt in den Blick zu nehmen. Eventuell gehöre über eine Rücklage für unausweichliche Investitionen in diesem Bereich nachgedacht (unter Einbeziehung des Klinikums Stuttgart, Kulturbauten, Bäderbetriebe, Feuerwachen).

Weiter wünscht sich StR Körner, dass die Mittel in Höhe von 150 Mio. € für die Wohnraumoffensive in den Betrag von 100 Mio. € als Eigenkapitalzuführung für die SWSG aufgenommen werden. Die SWSG solle ihre Investitionen weiter erhöhen. Ohne die Stärkung des SWSG-Eigenkapitals erhöhe sich der Druck auf die SWSG-Miet-erhöhungen durch höhere Abschreibungen und höhere Zinsaufwendungen dramatisch. Eine Stärkung der SWSG wird von StR Rockenbauch begrüßt. Dringend müssten zudem Personalwohnungen geschaffen werden. Ob dies mit SVV-Mitteln oder durch die SWSG geschehe, müsse noch diskutiert werden.

Die 200 Mio. € für einen Klimaschutzfonds bezeichnet StR Kotz als wichtig. Allerdings meine die CDU-Gemeinderatsfraktion, dass ein Teil des guten Jahresergebnisses in ein Konzept gegeben werden müsse, um in wirtschaftlich schwierigeren Jahren handlungsfähig zu bleiben. Vorgeschlagen werde von daher, den für Investitionen in den Fahrradverkehr vorgesehenen Betrag in Höhe von 20 Mio. € in den Klimaschutzfonds analog der dort schon vorgesehenen Themen wie ÖPNV, Ausbau der E-Mobilität und Wasserstoffantriebe zu integrieren; der Betrag in Höhe von 20 Mio. € gehe ja auf einen Beschluss des Gemeinderats im Zusammenhang mit der Diskussion über den Radentscheid zurück. Die so freiwerdenden 20 Mio. € und weitere 20 Mio. € aus der städtischen Liquidität, also dann insgesamt 40 Mio. €, sollten als Kapitalaufstockung der SVV-Gesellschaft verwendet werden. Diese Summe könne dort durchaus auch unter der Überschrift "Klimaschutzmaßnahmen" laufen, und mit diesen Mitteln könnten dann Klimaschutzmaßnahmen, allen voran SSB-Maßnahmen, finanziert werden.

Die Umschichtung von 20 Mio. € Radverkehrsmitteln in das Klimapaket ist für StR Winter nicht stimmig. Zwar sei der Radverkehr auch ein Klimaschutzelement, aber der Ausbau der Radinfrastruktur müsse schon im Verkehrsinteresse stattfinden. So vorzugehen, wie es die CDU-Gemeinderatsfraktion vorschlage, wäre auch ein falsches Zeichen gegenüber den Unterzeichnern des Radentscheids.

Das von BM Fuhrmann erwähnte Zitat von Perikles "Es kommt nicht darauf an, die Zukunft vorauszusagen, sondern darauf, auf die Zukunft vorbereitet zu sein" sieht StR Winter für die anzugehenden Klimaschutzaufgaben ebenfalls als passend an. Als vor einem Jahr bereits über entsprechende Schritte diskutiert worden sei, sei seine Fraktion noch alleine dagestanden. Zwar habe bereits in den letzten Etatberatungen einiges auf den Weg gebracht werden können, aber durch das nun in letzter Zeit gewachsene Umweltschutzbewusstsein, dieses zeige sich auch an den freitäglichen Fridays For Future-Demonstrationen, müsse nun mit größerem Nachdruck der Klimaschutzkatastrophe entgegengetreten werden. Insofern werde das Klimapaket des Oberbürgermeisters ausdrücklich begrüßt. In diesem Paket finde er vieles wieder, was seine Fraktion bereits in Zusammenhang mit der Beratung des Jahresabschlusses 2017 (Überschuss ca. 150 Mio. €) beantragt habe. An weiteren Themen nennt er das zwischenzeitlich eingeführte Bio-Essen an Schulen und die von seiner Fraktion beantragte internationale Schülerkonferenz mit Fachleuten zum Thema Klima in Stuttgart. Zum kommenden neuen Ausschuss für Klima und Umwelt fährt er fort, es sei bedeutsam, Klimathemen in einem gesonderten, referatsübergreifenden, beschließenden Ausschuss beraten zu können. Dort könne der Anstoß zu einer solchen Klimakonferenz weiter diskutiert werden.

Dass der Oberbürgermeister für den Klimaschutz 200 Mio. € vorschlägt, begrüßt StR Körner. Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen seien gut begründbar. Vermisst werde jedoch ein Bezug zu Dingen wie dem Masterplan Klimaschutz, die schon häufig diskutiert worden seien. Zwar werde die Debatte zum Klimaschutz im Herbst geführt, aber hinweisen wolle man schon heute darauf, dass die SPD-Gemeinderatsfraktion in den SWS, wie im Übrigen in nahezu allen deutschen Großstädten, den zentralen Akteur sehe, da der entscheidende Punkt für die Klimawende die Energieversorgung sei. Dies decke sich im Übrigen mit dem Masterplan. Dort enthalten sei die Formulierung "Der größte Hebel besteht beim Umbau der Energieversorgung". Allerdings werde die Erwähnung der Stadtwerke im OB-Papier nicht dieser zentralen Rolle gerecht. Damit ergebe sich auch eine finanzpolitische Dimension. So solle nach Auffassung der SPD-Gemeinderatsfraktion die Energiewende aus SVV-Vermögen, eher weniger aus dem städtischen Haushalt, finanziert werden. Positiv sei, dass die Stadt mit diesen Investitionen auch noch Geld verdienen könne. Dieses Geld werde angesichts des laufenden SSB-Defizits (derzeit 40 bis 50 Mio. €/Jahr) dringend benötigt. Also mache die Finanzierung über die SVV neben dem finanzpolitischen Sinn auch ökologisch Sinn.

Weiter sei der SPD-Gemeinderatsfraktion bei diesem Klimapaket inhaltlich wichtig, dass es um die Nachhaltigkeit in der Stadtpolitik gehe. Diese Nachhaltigkeit, und dies betone der Oberbürgermeister zu Recht, habe die Dimension ökologisch, sozial und ökonomisch. Wenn Klimaschutz jedoch insbesondere über die Energie-/Wärmewende laufe, entstehe ein Problem, da eine energetische Gebäudesanierung und auch Quartierskonzepte für die dort wohnenden Mieter zu enormen Mietsteigerungen und damit zu deren Verdrängung führe. Daher werde vorgeschlagen, einen großen Teil der 200 Mio. € des Klimapakets für das kommunale Energiesparprogramm zu verwenden. Dieses zu erhöhen, stehe im Papier des Oberbürgermeisters. Seine Fraktion denke hier an einen Umfang von 100 Mio. €. Damit könnten private Vermieterinnen und Vermieter bei energetischen Gebäudesanierungsmaßnahmen unterstützt werden, allerdings verbunden mit der klaren Vorgabe, die Warmmiete nach der Modernisierung nicht zu verändern. Der Anreiz für die Wohnungseigentümer bestünde in der Erhöhung der Kaltmiete, wobei die Mieten für die Mieterschaft konstant blieben.

Bezogen auf das SVV-Kapital bzw. auf die dafür gebildeten Spezialfonds plädiert StR Rockenbauch dafür, dass sich die Stadt unabhängig von den internationalen Finanzmärkten macht. Darüber hinaus merkt er an, der Klimawandel mache schnelles Handeln erforderlich. Um dieses bewältigen zu können, wünscht er sich eine Verwaltung, die mit einem ähnlichen systematischen Ansatz wie beim Thema Digital MoveS, GRDrs 388/2019, vorgeht. Benötigt würden wohl 1.000 Stellen, um in allen Infrastrukturbereichen über das erforderliche Personal verfügen zu können. Nur dann könne die gigantische Querschnittsaufgabe bewältigt werden. Neben der Erarbeitung von Konzepten durch wissenschaftliche Beiräte, Runde Tische etc. müsse dringend eine Verknüpfung mit einem Stadtentwicklungsprozess hergestellt werden. Ohne neue Denkansätze bei der Stadtentwicklung könnten die Aufgaben Klimaanpassung und CO2-Anpassung, z. B. im Verkehr, nicht gelöst werden. Nicht hilfreich seien dabei Aufsiedlungen wie das Rosensteinviertel, da dadurch nur zusätzlicher Verkehr produziert werde. Die Leistungsdebatte um das Bahnprojekt Stuttgart 21, und dies ist für ihn der Prüfstein der Klimadiskussion, werde dann geführt, wenn der Zielfahrplan 2030 (Deutschlandtakt) vorliege. Dann werde sich zeigen, dass die Verkehrswende am Bahnprojekt S 21 nach den heutigen Plänen scheitere. Beim Klima wünscht er sich eine ähnliche Dynamik wie bei Verkehrsthemen.

Bei den SWS, gerade im Energieproduktionsbereich, sieht StR Rockenbauch strukturelle Entscheidungen als erforderlich an. Denen müsse sich der Gemeinderat endlich stellen. Dieses Thema finde sich im Klimapaket des Oberbürgermeisters nicht wieder. Durch die historische Fehlentscheidung, die Technischen Werke Stuttgart (TWS) zu verkaufen, sei in der Not ein umfangreiches stadtinternes Energiewendeprogramm entstanden. Dort würden eigentlich Kernaufgaben der SWS erledigt. Bei den SWS müssten mehr Verantwortlichkeiten angesiedelt werden, um von dem stadtinternen Denken der Stadtverwaltung, das für die Energiewende hinderlich sei, wegzukommen. Nur so könnten die SWS überhaupt konkurrenzfähig werden. Dies werde zu einer großen strategischen Diskussion führen, da diese ebenfalls in Verwaltungsbereiche der Stadt eingreifen müsse. Solche komplexen Diskussionen würden zu einer Neuordnung der Stadtverwaltung führen.

Die Gemeinderatsfraktion Freie Wähler nimmt laut StRin von Stein das Klimapaket zur Kenntnis. Dessen Umsetzung liege in der Zuständigkeit des neuen Gemeinderates. Sie betont, überlegt gehöre, nicht nur die SWSG, sondern auch private Hausbesitzer bei energetischen Sanierungen von Gebäuden zu unterstützen. Ablehnend äußert sie sich dabei gegen die Verwendung von Styropor aufgrund dessen schwieriger Entsorgung.

Ebenfalls für eine Bündelung der Kapazitäten bei den SWS für ein schnelleres Vorankommen plädiert StR Dr. Oechsner. StR Brett bezeichnet die Vorstellung, dass der Mensch das Weltklima verändern kann, als abstrus. Über die derzeitige Hysterie werde in 50 Jahren gelacht.

Durch Herrn Brause wird das Klimapaket zwar begrüßt, allerdings unterstreicht er, ohne zusätzliche Stellen für Planung, Umsetzung und Unterhaltung lasse sich nichts umsetzen. Als Beispiel nennt er die Stellenunterlegung des Programms "Sauberes Stuttgart".
An StR Kotz gewandt weist der Vorsitzende darauf hin, die Oberbürgermeister der deutschen Städte würden überwiegend die Auffassung vertreten, dass die Energiewende ohne verstärkte Anstrengungen des Bundes beim Klimaschutz nicht funktioniere. Dies belegten die Beschlüsse des Deutschen Städtetages in Dortmund. Zumindest auf die CO2-Bepreisung könne nicht verzichtet werden. Ansonsten fehle es den Bemühungen der Kommunen an Effektivität. Ebenfalls unverzichtbar sei eine bessere Förderung der Photovoltaik. Ein entsprechender Appell der Kommunen an den Bund sei erforderlich.

Selbstverständlich lasse sich das Klimapaket ohne zusätzliches Personal nicht umsetzen (z. B. Vorhaben für die grüne Infrastruktur). Dazu kündigt OB Kuhn Vorschläge an. Aber auf eine Stellenzahl von 1.000 werde man sicherlich nicht kommen.

Als sehr gute und überlegenswerte Anregung bezeichnet StR Winter den CDU-Antrag, das Kapital der SVV aufzustocken; über die Höhe müsse gesprochen werden. Ebenfalls positiv äußert sich OB Kuhn zu einer Stärkung der SVV. Entsprechend hätten sich auch die Vertreterinnen im Aufsichtsrat, die StRinnen Gröger (SPD), Ripsam (CDU) und Schiener (90/GRÜNE) geäußert. Bei den fondsgebundenen Mitteln sei die Rendite im Übrigen nicht schlecht (im Jahr 2019 bislang 3,4 %).

Zu bedenken gibt der Oberbürgermeister, wenn, wie von der CDU-Gemeinde-ratsfraktion beantragt, 40 Mio. € für eine SVV-Kapitalaufstockung verwendet würden, reichten die Mittel nicht mehr aus. Es sei denn, die Mittel für den Radverkehr würden gekürzt. Momentan seien noch 23 Mio. € frei.

Die CDU-Gemeinderatsfraktion, so StR Kotz, vermisse im Klimapapier des Oberbürgermeisters bezüglich des Luftverkehrs die Perspektive eines klimaneutralen Flugverkehrs. Ein Widerspruch ergibt sich für StR Körner darin, dass im April erklärt wurde, die Passagierzahlen um 48 % zu erhöhen, während nun der Oberbürgermeister erkläre, der Beitrag der FSG sei die Streichung der Zubringerflüge nach Frankfurt am Main und München.

Dass die FSG nicht Teil der seitens der LHS angestellten energetischen Betrachtung ist, da sich der Manfred-Rommel-Flughafen nicht auf Stuttgarter Markung befindet, greift StR Kotz auf. Dabei merkt er an, die FSG befinde sich zum Teil im Eigentum der Landeshauptstadt, und die im Eigentum der Landeshauptstadt befindlichen, weit von Stuttgart entfernt liegenden Windparks seien doch auch eingerechnet. Insofern sei die seitens der Verwaltung angestellte Betrachtungsweise nicht stringent. Darüber, ob hier nachgesteuert werden müsse, sollte gesprochen werden.

Gegenüber dem Oberbürgermeister äußert StR Körner die Bitte, die Berechnung zu der Entwicklung der Treibhausgasimmissionen offenzulegen und zu erklären. Obwohl dazu ein Antrag gestellt wurde, dessen Beantwortungsfrist nach der GOG am 17.07.2019 abgelaufen sei, würden ihm dazu die Informationen noch nicht vorliegen. Der Masterplan Klimaschutz beinhalte für 1990 6,5 Mio. t CO2-Äquivalente, und im selben Masterplan seien die Treibhausgasemissionen für das Jahr 2014 mit 5,1 Mio. t beziffert (Rückgang 22 %). Das Amt für Umweltschutz (AfU) habe im November für das Jahr 2014 eine andere Zahl, nämlich 4,7 Mio. t genannt. Eine Reduktion um 31 % werde nur erreicht, wenn für 2017 die Zahlen des AfU herangezogen würden. Gleichzeitig habe jedoch das Statistische Landesamt für die LHS berechnet, dass zwischen 2014 und 2016 die CO2-Emissionen gestiegen seien.

OB Kuhn äußert dazu seine Bereitschaft, die angestellten Berechnungen darzustellen. Die Fachleute des AfU könnten über den Status quo ebenfalls berichten. Spannend sei, was eingerechnet werde. Stuttgarter Anlagen seien selbstverständlich enthalten. Die Vorgehensweise der Verwaltung sei ehrlicher als in anderen Städten, da diese die verkehrlichen Aspekte bei Klimabilanzen ausklammerten. Andere Städte klammerten Industrieanlagen aus bzw. verfügten über keine. Die Stuttgarter Bilanz beinhalte Verkehr und Energie auf dem Stadtgebiet. Die Windenergieanlagen seien im Eintrag im Positiven eingeflossen, da damit die Strombilanz, der Strom-Mix in Stuttgart beeinflusst werde. Bei der Ausgabenseite sei der Flughafen nicht enthalten. Hier stelle sich die Frage, wie dies umgesetzt werden solle, schließlich sei der Flughafen kein Flughafen nur für Stuttgarter Bürger. Angestellt worden sei eine diachrone Betrachtung. Somit würden also Veränderungen im Laufe der Jahre sichtbar.

Über das Flughafenprofil regt er eine grundsätzliche Diskussion an. Zu seiner Anregung im Klimapaket, Kurzstreckenflüge von Stuttgart nach Frankfurt/Main und München abzuschaffen, verweist der Oberbürgermeister auf den Antrag Nr. 229/2019 der StRe Currle, Dr. Nopper und Sauer (alle CDU). Dort sei u. a. enthalten, dass es nach Frankfurt/Main eine Schnellbahnverbindung gebe, die dazu führt, dass man in einer Stunde Frankfurt erreiche. Somit sei die Bahn nach Frankfurt eine ebenso schnelle Alternative zum Flugzeug, allerdings mit geringeren Kosten und deutlich ökologischer. Dem habe er lediglich hinzuzufügen, dass in der Vergangenheit stets darauf hingewiesen worden sei, dass durch S 21 eine schnellere Erreichbarkeit Münchens existieren werde. Die Frage sei, ob trotz guter ökologischer Bahnverbindungen dennoch solche Kurzstreckenflüge angeboten werden sollten, oder ob hier alleine die Lufthansa zu entscheiden habe. Dahinter stünden die Entwicklungspotenziale der FSG. Der Aufsichtsrat sei sich hinsichtlich der ökologischen Entwicklung des Flughafens einig. So würden dort viele Ökoprojekte umgesetzt, und angestrebt werde, baldmöglichst Kerosin durch Biotreibstoff zu ersetzen.

Die Argumentation des Vorsitzenden für das Ausklammern des Flughafens lässt StR Kotz mit Verweis auf den ÖPNV (nicht nur Stuttgarter Nutzer) nicht gelten. Er kann sich vorstellen, bei der Klimabilanz den Flughafen entsprechend des Aufteilungsschlüssels bei der Gewerbesteuer mit zu berücksichtigen. Darüber sollte im zuständigen Ausschuss nochmals gesprochen werden, um zu einer nachvollziehbareren Lösung als seither zu kommen. Damit zeigt sich der Oberbürgermeister einverstanden. Er befürchtet jedoch ein noch komplizierteres Ergebnis.

Erklärungsbedarf artikuliert StR Körner zu den klimatischen Auswirkungen von Bio-Essen an Schulen. Er regt an, bei Gelegenheit über eine Vergünstigung von vegetarischem Essen zu sprechen.

StRin von Stein führt an, eine ihr vorliegende Studie besage, dass Bio-Essen durchaus Vorteile habe, allerdings müsse kritisch gewertet werden, dass für dessen Produktion aufgrund geringerer Erträge mehr Fläche verbraucht werde. Im weiteren Verlauf äußert sich StR Brett ablehnend dazu, Bio-Essen an Schulen durch Steuergelder zu subventionieren. In diesem Zusammenhang erinnert Herr Brause an die abgeschlossene Dienstvereinbarung zum Lebensmitteleinkauf. An dieser beispielhaften Vereinbarung zeigten viele baden-württembergische Kommunen Interesse. Der Klimaschutzbeitrag ergebe sich insbesondere durch regionale und saisonale Produkte. Der eingeschlagene Weg sei richtig, und eine Erhöhung des Budgets würde zukünftig vieles vereinfachen.

Außer Frage steht für OB Kuhn, dass regionales und saisonales Essen für die Klimabilanz hochrelevant ist. Ein höherer vegetarischer Anteil sei ebenfalls positiv für das Klima zu werten. Gut sei bei Bioprodukten der geringere Kunstdüngeranteil. Wichtig sei in diesem Zusammenhang die Qualifikation der Köchinnen/Köche. Schmackhafte vegetarische Küche sei schwieriger als konventionelles Kochen. Die Qualität in der städtischen Kantine steige und die Belegschaft empfinde dies auch so. Er geht davon aus, dass sich ein Essenskonzept, mit dem ein Klimaschutzbeitrag undogmatisch und durch schmackhaftes Essen erreicht werden kann, einfach erstellen lässt.

StR Dr. Oechsner wendet sich an StR Rockenbauch und erklärt, er lehne das Ausrufen eines Klimanotstandes ab. Es könne durchaus sein, dass derzeit noch zu wenig für den Klimaschutz getan werde, aber zumindest sei der richtige Weg eingeschlagen. Ebenfalls gegen ein Ausrufen des Klimanotstandes äußert sich StR Kotz. Unterstützt werde, das Notwendige auf den Weg zu bringen, ohne Unsicherheiten zu verbreiten.

Von StR Urbat (SÖS-LINKE-PluS) wird begrüßt, dass im Titel des Klimapakets des Oberbürgermeisters das Thema "Weltklima in Not" erwähnt wird. Seine Fraktionsgemeinschaft habe eine Behandlung im Gemeinderat beantragt. Als erstaunlich empfindet er, dass in Stuttgart das Thema Klimanotstand lediglich in einem beschließenden Ausschuss und nicht in der Vollversammlung, wie in anderen deutschen Städten, behandelt werden soll. In der Folge macht er deutlich, dass daran festgehalten wird, den Antrag Nr. 240/2019 im Gemeinderat zu behandeln. Von ihm wird, um diese Vorgehensweise zu begründen, anschließend dieser Antrag "Stuttgart ruft den Klimanotstand aus" ausführlich begründet. Dabei geht er insbesondere auf das Aufheizen des Meeres sowie auf die negativen Auswirkungen des Flugverkehrs ein. Seines Erachtens wird es nicht gelingen, Biokraftstoff in dem Umfang bereitzustellen, wie es der aktuelle Flugverkehr benötigt. Daher sei es nicht möglich, den derzeitigen Flugverkehr klimaneutral beizubehalten. Zudem trägt er vor, das allgemeine Artensterben habe derzeit ein Ausmaß angenommen, dass dieses an sich schon eine Bedrohung darstelle. Dieses und die Klimakrise stellten zusammengenommen ein höheres Risiko als ein globaler Atomkrieg dar. Vor diesem Hintergrund könne er nicht nachvollziehen, dass das Ausrufen des Klimanotstands als unwichtig angesehen werde.

Laut OB Kuhn wird dieses Thema auch unter den Oberbürgermeistern im Städtetag diskutiert. Die Frage sei, was in diesem Zusammenhang betont werde. In seinem Klimapaket sage er "Das Weltklima ist in Not", und die Stadt Stuttgart solle handeln, um dies zu verbessern. Es gehe insgesamt um das Weltklima. Wenn alle Städte den Klimanotstand ausrufen würden, wäre dies ein Flächensignal. Darauf setzten viele Städte. So habe gestern beispielsweise in Karlsruhe eine von der SPD bestimmte Kommune den Klimanotstand mit 26 zu 23 Stimmen ausgerufen. Ein solches Signal sehe er als nicht so gut an, da sich durch einen solchen knappen Beschluss ein interpretatorischer Streit abzeichne. Entscheidend sei, und diesen Schritt habe er heute mit der Vorlage des Aktionsprogramms unternommen, dass gehandelt werde. Dies sei ihm wichtiger, als Erklärungen zu unterschreiben und Prüfaufträge zu vergeben, aber dies müsse der Gemeinderat entscheiden. Nicht richtig sei die Sichtweise, dass, sollte in Stuttgart der Klimanotstand ausgerufen werden, sich weltweit eine Situationsverbesserung einstelle.

Für StR Rockenbauch hat die Aussprache ergeben, dass sich lediglich die CDU-Gemeinderatsfraktion dafür ausgesprochen hat, den neuen Gemeinderat nicht mit dem Antrag Nr. 240/2019 am 25.07.2019 zu befassen. Wenn dieser Antrag beschlossen würde, würde dies zu einer nicht unwesentlichen Korrektur der Stuttgarter Pläne/Ziel-werte führen. Die bisher beschlossenen Werte würden sich noch auf das Jahr 2050 beziehen. Dieses Ziel, dies zeigten neue wissenschaftliche Erkenntnisse, reiche aber nicht mehr aus. Die Stadt müsse mehr tun. Definiert gehörten messbare Ziele, wie z. B. bis wann Stuttgart CO2-neutral sein müsse. Das Klimaprogramm des Oberbürgermeisters gehöre verschärft.

Angeregt wird seitens des Vorsitzenden, dass in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 24.07.2019 die bis dahin vorliegenden Anträge der Fraktionen vordiskutiert und abgestimmt werden. In der letzten Sitzung des Gemeinderates am 25.07.2019 könnte sich dann der Gemeinderat damit befassen. Dies gelte selbstverständlich auch für den Antrag Nr. 240/2019. Bis dahin müsse die Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS entscheiden, ob dieser Antrag unverändert gestellt werde.

Bezüglich der Vorgehensweise zum Antrag Nr. 240/2019 verweist StR Körner auf Anträge der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion und seiner Fraktion. Sollte die Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS diesen Antrag auf die Tagesordnung am 25.07.2019 setzen, müsse dies auch mit den anderen Anträgen geschehen.

Für OB Kuhn müssen die Fraktionen in ihren morgigen Fraktionssitzungen entscheiden, wie sie sich zu davon-Rücklagen verhalten, und entsprechende Anträge formulieren. Diese Anträge würden dann am 24.07.2019 im Verwaltungsausschuss vorberaten.

In Erinnerung ruft danach StR Körner, zum Klimanotstand sei besprochen worden, diese Thematik zunächst im Ausschuss für Umwelt und Technik zu besprechen. Auch StR Winter verweist darauf, dass im Verwaltungsausschuss am 08.05.2019 (NNr. 233) mehrheitlich von einer Beratung nach der Sommerpause ausgegangen wurde. Zwar könne nun die Fraktionsgemeinschaft darauf dringen, dieses Thema nächste Woche zu behandeln, im Wissen, dass eine Mehrheit nicht zustande komme, aber seine Fraktion suche einen Weg, eine möglichst breite Mehrheit für die Aussage "Weltklima in Not - Stuttgart handelt" zu gewinnen. In der ersten Sitzung des neugeschaffenen Ausschusses für Klima und Umwelt solle darüber beraten und abgestimmt werden.

Zum Abschluss dieser Aussprache wird einvernehmlich besprochen, dass die Tagesordnungspunkte 1a - c in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 24.07.2019 mit den dann vorliegenden Anträgen beraten werden. Die abschließenden Beratungen über diese Tagesordnungspunkte finden in der Gemeinderatssitzung am 25.07.2019 statt.
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