Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 7853-10
GRDrs 229/2012
Stuttgart,
04/30/2012



Landesbank Baden-Württemberg
Hauptversammlung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
09.05.2012
10.05.2012



Beschlußantrag:

Der/die stimmberechtigte Vertreter/Vertreterin der Landeshauptstadt Stuttgart wird beauftragt, in der Hauptversammlung der Landesbank Baden-Württemberg den nachstehenden Beschlussanträgen zuzustimmen:

1. Von der folgenden Verwendung des Jahresüberschusses der LBBW (Bank) im Geschäftsjahr 2011 nach HGB wird Kenntnis genommen:

Jahresüberschuss 403.914.133,20 EUR
Wiederauffüllung der stillen Einlagen - 312.162.065,43 EUR
Wiederauffüllung der Genussscheine
- 91.752.067,77 EUR
Bilanzgewinn 0,00 EUR

2. a) Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden für das Geschäftsjahr 2011 entlastet.
3. Zum Abschlussprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss der Landesbank Baden-Württemberg zum 31.12.2012, zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30.06.2012 sowie als Prüfer nach § 36 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) wird die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt.



Begründung:


Die Hauptversammlung der LBBW findet am 25. Mai 2012 statt. Tagesordnungspunkte sind die Regularien zum Jahresabschluss sowie die Bestellung des Prüfers. Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 30 der Hauptsatzung ist der Gemeinderat zuständig für die Erteilung von Weisungen an die Vertreterin oder den Vertreter der Stadt in der Hauptversammlung der Landesbank Baden-Württemberg. Das auf die Stadt entfallende Stimmrecht wird einheitlich ausgeübt.

1. Jahresabschluss der LBBW (Bank) 2. Konzernabschluss der LBBW 3. Risikoabschirmung 4. Prüfungen des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 5. Entlastung der Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder
Finanzielle Auswirkungen

Aufgrund des negativen Ergebnisses 2009 der LBBW (Bank) nahmen die stillen Einlagen mit 11,3 % ihres Werts am Verlust teil. Nach einem positiven HGB-Jahresergebnis 2010 betrug die Wertminderung zum 31.12.2010 noch rd. 6,8 %. Mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2011 wurde die restliche Wertminderung der stillen Einlagen der Landeshauptstadt Stuttgart in Höhe von insgesamt EUR 47,3 Mio. vollständig aufgeholt. Der Rückzahlungsanspruch entspricht somit wieder dem Nominalbetrag der stillen Einlagen.

Eine laufende Bedienung der stillen Einlagen ist auch aus dem Ergebnis des Jahres 2011 nicht möglich. Der ausgefallene Betrag für die Landeshauptstadt Stuttgart beträgt für 2011 EUR 37,54 Mio.. Insgesamt sind für die Landeshauptstadt Stuttgart für die Geschäftsjahre 2009 - 2011 EUR 118,46 Mio. an Zinsen ausgefallen, die gemäß vertraglicher Regelung aus künftigen positiven Ergebnissen nachgeholt werden. Eine Ausschüttung auf das Stammkapital kann nicht erfolgen.


Beteiligte Stellen






Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen



Geschäftsbericht 2011 der LBBW (wird nachgereicht)


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