Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
577
2a
VerhandlungDrucksache:
1365/2013
GZ:
OB
Sitzungstermin: 18.12.2013
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Finanzierungsvereinbarung zum Neubau der
John-Cranko-Schule und Errichtung einer rechtlich unselbstständigen "Stiftung zur Förderung der John-Cranko-Schule der Württembergischen Staatstheater Stuttgart"

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 11.12.2013, GRDrs 1365/2013, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Auf Grundlage der im Entwurf beigefügten Finanzierungsvereinbarung (Anlage 1) zum Neubau der John-Cranko-Schule beteiligt sich die Landeshauptstadt Stuttgart als Rechtsträgerin der "Stiftung zur Förderung der John-Cranko-Schule der Württembergischen Staatstheater Stuttgart" an den Baukosten und an den Kosten für die Erstausstattung der neu zu errichtenden John-Cranko-Schule der Württembergischen Staatstheater Stuttgart. Die Stiftung erwirbt das hälftige Eigentum am Neubaugrundstück.

2. Die Landeshauptstadt Stuttgart errichtet eine rechtlich unselbstständige Stiftung mit dem Namen "Stiftung zur Förderung der John-Cranko-Schule der Württembergischen Staatstheater Stuttgart". Diese erhält die beigefügte Stiftungssatzung (Anlage 3).

3. Die Stiftung wird mit Stiftungskapital in Höhe von 26 Mio. Euro ausgestattet. Das Kapital wird durch Beiträge der Stadt (16 Mio. Euro) und von Porsche (10 Mio. Euro) aufgebracht, die jeweils in vier gleichen Jahresraten von 2014 bis 2017 in das Sondervermögen (Stiftung) eingezahlt werden.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

EBM Föll informiert einführend, der Herr Oberbürgermeister habe die Fraktionsvorsitzenden in einem persönlichen Gespräch vorab über die Vorlageninhalte unterrichtet. Es sei erfreulicherweise gelungen, die Fa. Porsche dafür zu gewinnen, in eine unselbständige Stiftung 10 Mio. € einzubezahlen. Gemeinsam mit der Einzahlung der Landeshauptstadt in Höhe von 16 Mio. € könne damit durch diese unselbständige Stiftung der städtische Finanzierungsanteil an der John-Cranko-Schule abgedeckt werden. In diesem Kontext werde der Gemeinderat gebeten, dieser Vorgehensweise zuzustimmen. Zu der Vorlagenseite 3, oben, teilt er mit, in der Vorlage werde der Risikopuffer für die 44,9 Mio. € Baukosten auf 5,1 Mio. € beziffert. Der Risikopuffer belaufe sich jedoch korrekt nur auf 4,7 Mio. €.

Für die Unterstützung bedankt sich der Erste Bürgermeister ausdrücklich bei der Fa. Porsche. Dieses Engagement sei ein Zeichen, dass sich dieses Unternehmen auch in diesem Bereich der Landeshauptstadt, dem Gemeinwesen, verpflichtet fühlt. Er würdigt mit Nachdruck diese Unternehmenskultur.

Die Fraktionen bringen ebenfalls ihren Dank für die Unterstützung der Fa. Porsche und ihre Freude über das Zustandekommen der Finanzierungsvereinbarung zum Neubau der John-Cranko-Schule zum Ausdruck.

Zu einer Anmerkung von StR Rockenbauch (SÖS und LINKE) führt StR Klingler (FDP) an, beispielsweise werde das Schulobstprogramm von vielen Firmen gesponsert. Firmen seien bereit, sich für sinnvolle Projekte zu engagieren. Daran anknüpfend verweist StRin von Stein (FW) darauf, dass das Ferdinand-Porsche-Gymnasium das Kantinenessen der Fa. Porsche erhält.

Gegenüber StR Sauer (CDU) merkt EBM Föll zur Probebühne an, das Staatstheater habe sich verpflichtet, und dies sei Teil der Finanzierungsvereinbarung, die Hälfte der Erstausstattungskosten (3,5 Mio. €) sowie den Ausbau der Probebühne (1,5 Mio. €) zu finanzieren. Der Ausbau der Probebühne werde somit nicht vom Land und nicht von der Stadt finanziert.

Der von StRin Wüst (SPD) hinterfragte letzte Satz des § 3 der Stiftungssatzung, Anlage 3 der Vorlage (Die Stiftung kann daneben eigene gemeinnützige Tätigkeiten auf dem Gebiet der Förderung der Kunst und Kultur entfalten), wird von EBM Föll als allgemeinen Formulierung bezeichnet, die typischerweise in solche Satzungen Eingang findet, dass ggf. eine solche Fördermöglichkeit ohne Satzungsänderung besteht.

Abschließend stellt EBM Föll fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.

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