1. Von der Fortschreibung 2012 der Stadterneuerungsvorranggebiete (SVG) wird Kenntnis genommen. Die Fortschreibung erfolgt auf Basis des Ergebnisberichts des Netzwerks für Planung und Kommunikation, Bürogemeinschaft Sippel & Buff, in Zusammenarbeit mit Explanandum, Gesellschaft für empirische Sozialforschung, Dr. Luley, beide Stuttgart (Anlage 2).
2. Die bestehenden Stadterneuerungsvorranggebiete (Anlage 3) und die zugehörigen Satzungen über ein besonderes Vorkaufsrecht werden mittels Aufhebungssatzung (Anlage 4) aufgehoben.
3. Die in Anlage 5 aufgelisteten Gebiete werden als neue Stadterneuerungsvorranggebiete festgelegt. Für diese Gebiete wird jeweils eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht mit dem Satzungstext gemäß Anlage 6 und einem Abgrenzungsplan gemäß Anlage 7 beschlossen. EBM Föll stellt fest: Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt. zum Seitenanfang