Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
369
11
VerhandlungDrucksache:
322/2012
GZ:
StU
Sitzungstermin: 07.11.2012
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht st
Betreff: - Stadterneuerungsvorranggebiete (SVG), Fortschreibung 2012
- Aufhebung der bestehenden Satzungen über ein besonderes Vorkaufsrecht
(... vollständiger Betreff siehe unten)

Da aus technischen Gründen der Betreff nicht in ganzer Länge im oberen Feld wiedergegeben werden kann, wird er hier vollständig aufgeführt:

Betreff: - Stadterneuerungsvorranggebiete (SVG), Fortschreibung 2012
- Aufhebung der bestehenden Satzungen über ein besonderes Vorkaufsrecht in den aufzuhebenden SVG
- Beschluss neuer Satzungen über ein besonderes Vorkaufsrecht in den neuen SVG


Vorgang:

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 17.07.2012, nicht öffentlich, Nr. 293
Ergebnis: Einbringung

Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 22.10.2012, öffentlich, Nr. 101
Ergebnis: Vertagung

Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 26.10.2012, öffentlich, Nr. 151
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 02.07.2012, GRDrs 322/2012, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Von der Fortschreibung 2012 der Stadterneuerungsvorranggebiete (SVG) wird Kenntnis genommen. Die Fortschreibung erfolgt auf Basis des Ergebnisberichts des Netzwerks für Planung und Kommunikation, Bürogemeinschaft Sippel & Buff, in Zusammenarbeit mit Explanandum, Gesellschaft für empirische Sozialforschung, Dr. Luley, beide Stuttgart (Anlage 2).

2. Die bestehenden Stadterneuerungsvorranggebiete (Anlage 3) und die zugehörigen Satzungen über ein besonderes Vorkaufsrecht werden mittels Aufhebungssatzung (Anlage 4) aufgehoben.

3. Die in Anlage 5 aufgelisteten Gebiete werden als neue Stadterneuerungsvorranggebiete festgelegt. Für diese Gebiete wird jeweils eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht mit dem Satzungstext gemäß Anlage 6 und einem Abgrenzungsplan gemäß Anlage 7 beschlossen.


EBM Föll stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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